Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 6.303 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Februar 2013 um 16:43) ist von jollyhoker.

  • Das wird ja immer interessanter :^)
    Jetzt wäre es nur noch interessant wie der "Bildungsstand" der Teilnehmer sein muss, sprich ob eine Vorort-Einweisung möglich ist und man somit das ganze als sein erstes Match bestreiten kann (auch wenn ich mich da wahrscheinlich extremst blamieren würde, aber irgendwo muss man ja anfangen) :^)

  • zu dem Thema
    AIPSC ist weiterhin erlaubt.


    In welchem Rahmen denn? Ich hab auf http://www.facebook.com/AipscDe die Information bekommen:

    Zitat

    FB User: Und Halle mieten und das da abziehen ist illegal oder wie?
    Aipsc Team Bergisches Land: Genau. Es sind zwar freie Waffen und in deinen Keller, Garage usw. kannst du tun und lassen, was du willst, aber eben nur alleine. Wenn du aber in ner Halle mit ein paar Freunden rumsaßen willst, auch wenn kein Eintritt oder sonstwas gezahlt wird. Wenn sich irgendwer beschwert und die grün-weißen tanzen an, dann erfüllst du schon den straftatbestand der illegalen schiessanlage. Noch dazu ungesichert, nicht ausgewiesen usw. Bedenke: was du Zuhause machst ist schnuppe.
    Hoffe das war verständlich ausgedrückt.

  • es ist facebook.........

    passende wiederlegung im WaffG

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    ....
    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    .....

    Edit meint: 20 Freunde einladen und spaß haben

  • es ist facebook.........

    passende wiederlegung im WaffG

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    ....
    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    .....

    Edit meint: 20 Freunde einladen und spaß haben


    Ich will das gar nicht anzweifeln.
    Natürlich ist das Facebook. Hast du den alles gelesen? Der Betreiber der Seite hängt wohl mit http://www.aipsc-nrw.de zusammen, oder ist der selbe. Soweit ich das verstanden habe befasst er sich mit der Sache schon etwas genauer. Und daher meine Bedenken. Zumindest findet man dort Aktuellere Informationen als auf http://aipsc.de (letzte News 4.8.2010)
    Irgendwie habe ich das Gefühl das wie gewohnt jeder Verein oder Orga sein eigenes Süppchen kocht und es deswegen auch nicht so schnell zu eine ernstzunehmenden AIPSC Community in De kommen wird. ...

    hier noch mal die Begründung warum es im Verein nicht weiter betrieben wird oder werden darf.

    Zitat

    Gemäß Ziffer 15.7 der Waff VwV auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes lediglich die genehmigten Schießsportordnungen der Schießsportverbände geführt werden gemäß § 15 a Abs. 1 WaffG liegt sportliches Schießen ( nur ) dann vor,wenn nach festen Regeln einer genehmigten Schießsportordnung geschossen wird.Eine Gehnehmigung für das sogenannte Action - Air - IPSC -Schießen wurde vom Bundesvewaltungsamt nicht ausgesprochen.Abweichungen von der mit Bescheid des BVA vom 28.4.2006 genehmigten Schießsportordnung des BDS sind im Bereich des IPSC gemäß Ziffer A 11.02 der Sportordnung des BDS (Allgemeiner Teil A ) nicht möglich

    2 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (15. Februar 2013 um 18:01)

  • ok was ist mit den ganzen diziplinen die noch keine genehmigungen haben und doch von den verbänden geschossen werden? beim IPSC ist das z.b. die classic division.

    grundlegend ist es IPSC und nicts anderes, nur das man hier waffen einsetzt die ein :F: haben.

    aipsc-nrw began in Köln und Bonn, aipsc.de ist meine seite. da steht nichts dirn weil es nichts zu berichten gab. mit 4.8.2010 war im prinzip das letztemal das ich etwas aus dem verband dazu gehört hab.... außer negative äußerungen.

  • ok was ist mit den ganzen diziplinen die noch keine genehmigungen haben und doch von den verbänden geschossen werden? beim IPSC ist das z.b. die classic division.

    grundlegend ist es IPSC und nicts anderes, nur das man hier waffen einsetzt die ein :F: haben.

    aipsc-nrw began in Köln und Bonn, aipsc.de ist meine seite. da steht nichts dirn weil es nichts zu berichten gab. mit 4.8.2010 war im prinzip das letztemal das ich etwas aus dem verband dazu gehört hab.... außer negative äußerungen.


    Nun gut, wenn man dazu keinen verband oder ähnliches benötigt, frage ich mich warum es keiner macht. Wo liegt das Problem. Bei dem Räumlichkeiten?

  • Damals hatten wir halt Glück das jemand eine Reithalle hatte...

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    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

  • Räumlichkeiten = Kosten

    Kann ich nur bestätigen. Wenn etwas angemietet wird, ist meist eine Unterschrift erforderlich. Miete, Kaution, Kundigungsfrist, blabla. Wenn dann noch Fluktuation bei den Beteiligten einsetzt, bleibt man ganz schnell auf dem Finanziellen sitzen.
    Ohne eigene Scheune, Garage, Keller ist das als Privatmann nicht zu stemmen. Und ob ich mir dann noch ständig "Fremde" ins Haus oder aufs Grundstück hole ist auch noch die Frage.

  • Das weitere Problem ist aber auch das Vereine und Schießstände oft gar keinen Platz haben um AIPSC/IPSC anzubieten.

  • Das weitere Problem ist aber auch das Vereine und Schießstände oft gar keinen Platz haben um AIPSC/IPSC anzubieten.

    Ich hatte mal im Schützenverein um die Ecke angefragt. Die haben nur eine Halle mit 20 10m Luftständen. Dort wurde auch schon darüber nachgedacht einfach ein paar Zuganlagen auszuhängen und dort AIPSC Training für die IPSC schießenden Mitglieder zu machen. Die Bestrebungen wurden von den Behörden durchkreuzt, die Anlage ist für "Bleikelchgeschosse aus :F: Waffen" genehmigt. Deshalb sei dort kein AIPSC Schießbetrieb mit 6mm Rundkugelwaffen möglich.
    In meinem eigene Verein ist IPSC genehmigt. Dazu ist einmal in der Woche der halbe Keller (Mauer dazwischen) gesperrt, Wände aufgehängt und Kugelfänge verteilt. Da springen bis zu zehn Leute beim IPSC Training rum. Den Rest der Woche läuft das ebenfalls gut besuchte DSB und BDS Programm und Fallscheibe. Da sind keine zusätzlichen Kapazitäten drin, weder vom Platz, noch von den Teilnehmern.

  • Ich hatte mal im Schützenverein um die Ecke angefragt. Die haben nur eine Halle mit 20 10m Luftständen. Dort wurde auch schon darüber nachgedacht einfach ein paar Zuganlagen auszuhängen und dort AIPSC Training für die IPSC schießenden Mitglieder zu machen. Die Bestrebungen wurden von den Behörden durchkreuzt, die Anlage ist für "Bleikelchgeschosse aus :F: Waffen" genehmigt. Deshalb sei dort kein AIPSC Schießbetrieb mit 6mm Rundkugelwaffen möglich.....


    Meine Rede, derzeit ist es so, das es keinen Sinn mach irgendwelche Bestrebungen für AIPSC in Richtung Schießvereine zu richten. Einer ist immer da der da zwischen funkt. Ich meine es ist erst mal wichtig zu informieren was Airsoft eigentlich ist. Viele können sich darunter gar nichts vorstellen. Mein Nachbar war letzte Woche bei mir zum Kellerschützenfest, das machen wir just for fun einmal im Monat, da hatte er das erste mal die Gelegenheit mit einer GBB zu Spielen und er ist begeistert. Er hatte vorher nicht den Blassen Schimmer was das Überhaupt genau ist. Er Schießt seit über 30 Jahren.