"Vorsprechen" KWS

Es gibt 65 Antworten in diesem Thema, welches 9.021 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2013 um 15:10) ist von Lanam.

  • Über die Unwissenheit mancher kann man nur den Kopf schütteln.

    Ich habe auch schon öfter gehört dass nach einem Bedürfnis und nach den genauen Waffen gefragt wurde. Wenn man wirklich eine angeben sollte, wird diese manchmal auch tatsächlich in den KWS eingetragen. Folglich darf man dann nur noch diese führen.

    Hätte mich der SB damals tatsächlich gefragt, warum ich den KWS haben will, hätte ich geantwortet "Weil er mir zusteht."

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Gerade mal nachgeguckt ;)

    Waffenart 1,2,3 alles ausge-XXX, also darf ich wohl alles mitnehmen..

    Tja, mit so einer Argunentation kommt nur leider nicht weit, wenn die andere Partei vom Gegteil überzeugt ist und zunächst am längeren Hebel sitzt. Ehe ich meine RechtsschutzV. in Anspruch nehme schien mir der beschriebene Weg als weniger aufwendig und anstrengend..

  • Hab meine Frau gefragt, die im öffentlichen Dienst gearbeitet hat. Ist einfach Beamten-Deutsch. Steht fast in allen Vordrucken, wenn es um die Abholung von etwas geht.

  • Hat eigentlich mal jemand gegen die Einschränkungen bei einem KWS Widerspruch eingelegt? Gerade die Beschränkung des KWS auf eine SSW dürfte von der Widerspruchsbehörde aufgehoben werden, weil dafür keine Grundlage existiert.
    Wenn man natürlich keinen Widerspruch einlegt ist nach vier Wochen die Rechtskraft da ...
    Gegen die Auflage des verdecktes Führens würde ich schon aus Prinzip Widerspruch einlegen (ist eine einfache Auflage und demnach isoliert anfechtbar).

  • Auflagen in waffenrechtlichen Erlaubnissen sind aber prinzipiell zulässig. Siehe dazu § 9 WaffG.
    Solange die Auflage diesem § nicht widerspricht, dürfte eine Klage wenig Erfolg haben.

    Zu den Gebühren. Seit der Förderalismusreform darf jede Gemeinde die Gebühren für ihren Aufwand selbst festlegen. Damit ist die alte WaffKostV Geschichte. Allerdings stammte sie noch aus den DM-Zeiten und enthielt den KWS noch gar nicht.

  • Zitat

    (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden, insbesondere um Leben und Gesundheit von Menschen gegen die aus dem Umgang mit Schusswaffen oder Munition entstehenden Gefahren und erheblichen Nachteile zu schützen.
    (2) Zu den in Absatz 1 genannten Zwecken können Erlaubnisse befristet oder mit Auflagen verbunden werden. Auflagen können nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden.

    So einen §§ hat ja fast jedes Gesetz, welches Erlaubnisse beinhaltet. Man könnte natürlich konstruieren, dass das verdeckte Führen der öffentlichen Ordnung dient.
    Eine Klage würde ich mir auch sparen, aber Widerspruch einlegen würde ich schon. Immerhin geht es ja offensichtlich auch ohne die Auflage (bei mir steht davon nichts), und vielleicht sieht das die Widerspruchsbehörde auch so.

    Es weicht jetzt etwas vom Thema ab, aber dann stelle ich mir die Frage, ob die Beschränkung auf eine bestimmte SSW eine Auflage ist, oder eine richtige Inhaltsbestimmung. Nimmt man die Beschränkung auf eine SSW weg, bleibt die Erlaubnis zum Führen jeder SSW, insofern wohl eher eine Auflage.

    Und gegen DIE Auflage vorzugehen macht sicher Sinn und wird ziemlich sicher Erfolg haben. Denn die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" profitiert nicht davon, welche SSW geführt wird, und somit gibt es keine EGL.

  • Hat eigentlich mal jemand gegen die Einschränkungen bei einem KWS Widerspruch eingelegt? Gerade die Beschränkung des KWS auf eine SSW dürfte von der Widerspruchsbehörde aufgehoben werden, weil dafür keine Grundlage existiert.
    Wenn man natürlich keinen Widerspruch einlegt ist nach vier Wochen die Rechtskraft da ...
    Gegen die Auflage des verdecktes Führens würde ich schon aus Prinzip Widerspruch einlegen (ist eine einfache Auflage und demnach isoliert anfechtbar).


    Hallo Rancon,

    weißt Du, wieviele KWS eine oder gar beide Einschränkungen enthalten ? In Bayern gibt es diese nicht !

    Hast Du denn schon ´mal bei einer Widerspruchsbehörde (meistens die Ausgangsbehörde) widersprochen ? Wenn ja, kannst Du noch lachen ? ;^)

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Selten für mich selbst, weil die meisten Bescheide iO sind. Bei den Behörden arbeiten ja nicht nur Trottel. Diese Auflagen kenne ich nur aus dem Forum hier.

  • Meine ganzen Bekannten , die einen kleinen Waffenschein haben , haben alle 50,00 Euro bezahlt. Und auf deren und meinem steht unbefristet. :thumbup:

    Ein guter Bekannter von mir ist ein Rottweiler Züchter . Hat auch einen kleinen Waffenschein beantragt . Und da stand drauf , das er 5 Jahre gilt .

    Und nur für unseren Kreis. Hab ich vorher auch noch nie gesehen oder gehört. Hab ich aber selbst in der Hand gehabt und gelesen .

    Gruß

    Mamut :^)

  • Wir hatten früher bei unserer Waffenbehörde nur Männer sitzen . Vor mehrigen Jahren haben sie das ganze Team ausgewechselt . Und jetzt sitzen nur noch Frauen da.

    Ich habe nichts gegen Frauen . ABER SIE HABEN ALLE NULL AHNUNG . Wenn ich mal etwas wissen möchte, wie zum Beispiel Führen eines Taschenmessers , bekomm ich nie eine

    definitive Aussage. Ich ruf dann immer das BKA an , und frage dort nach .

    Ich hab mir zwei 45- ziger Pistolen von der Firma Llama auf 4 mm M 20 umbauen lassen .Eine Colt Government Kopie . Und eine Colt Officer Kopie . Es war die Mini Max .

    Und die Max 1 .Wo ich sie umbauen lassen habe ,war die Munition 4 mm M 20 frei erwerbbar ab 18 Jahre. Dann kam das neue Waffengesetz .Und die Muni wurde erwerbsscheinpflichtig.

    Ich zur Behörde .Und die netten Damen teilten mir mit ich habe kein Bedürfnis für 4 mm M 20 ( Sie haben meiner Meinung nach maximal 3-4 Joule.)

    Sie haben mir keine Munitionsberechtigung gegeben ,die netten Damen . Daraufhin habe ich beim BKA angerufen . Und hatte einen sehr kompetenten Herrn am Telefon .

    Der mir mitteilte, das das so vom Gesetz nicht gedacht war . Und da es Altbesitz ist, MÜSSTEN MIR DIE DAMEN EINE BERECHTIGUNG FÜR DIE MUNI GEBEN .

    Was sie aber nicht taten . Da hatte ich zwei wunderschöne echte 45- ziger Pistolen , umgebaut auf 4 mm M 20 .Und bekam keine Muni mehr dafür.

    Unter der Hand hätte ich sie ohne Probleme bekommen . DA ICH ABER EIN GESETZESTREUER BÜRGER BIN , WOLLTE ICH DAS NICHT .

    WEIL DAS JA ILLEGAL IST . UND ICH MICH AN DIE GESETZE HALTE .

    Das Ende vom Lied war, das ich sie bei e - Gun versteigert habe . Den sie lagen nur noch in meinem Waffentresor.

    Und da ich nicht mehr schießen konnte waren sie für mich nutzlos.

    Die Waffenbehörde macht was sie will. Das ist schon Schikane .Ein guter Freund von mir ist Jäger. Besitzt eine eigene Jagd .

    Er hat sich letztes mal tierisch aufgeregt. Er wollte eine Waffe seinem Sohn , der auch Jäger ist , überschreiben . Und musste zu seiner neuen Sachbearbeiterin .

    Eine rotzfreche berliner Göre. Voll gepierct . (Ich habe nichts gegen berliner Gören .Und ich habe auch nichts gegen Menschen die gepierct sind )

    Sie hatte nur soviel Ahnung vom Waffenrecht , wie eine Kuh vom Ferrarie .Er hat sich fast eine Stunde mit ihr rumgeärgert.

    Sie sagte immer, das geht so nicht . Bis er dann vollkommen genervt zu ihren Chef ging. Der zog ein Formular aus der Ablage, und die Sache war geklärt.

    Ich bin mir sicher ,das da Vorsatz von den Behörden hinter steckt. Um den legalen Waffenbesitzern so viel Ärger und Schwierigkeiten wie möglich zu machen .

    Gruß

    Mamut :^)

  • Selten für mich selbst, weil die meisten Bescheide iO sind. Bei den Behörden arbeiten ja nicht nur Trottel. Diese Auflagen kenne ich nur aus dem Forum hier.

    Nunja, ich als Bayer hab den im Rahthaus beantragt, wurde weder von der einen Bearbeiterin oder von dem Bearbeiter gefragt, welche Waffe ich habe, noch wurde im Schein selber irgendwas eingetragen. Es steht halt nur handschriftlich drin, dass der Schein nur für Gas- und Schreckschuss gilt (gestempelt wurde auch noch ein "Kleiner" oberhalb des Aufdruckes Waffenschein). Die einzige Frage war, wofür ich das möchte (um klarzustellen, dass es keine Schießerlaubnis in der Öffentlichkeit ist, sondern tatsählich nur zum führen ist) und ob eine verschlossene Aufbewahrungsmöglichkeit existiert.
    Des Weiteren steht unbefristete Gültigkeit drauf, also kann ich jede mitnehmen, dir mir Spaß machen würde.

    Ich hatte keineswegs das Gefühl, dass die keine Ahnung gehabt hätten oder sonstwie mir das Teil hätten ausreden wollen. Alles kein Thema und hat halt 60€ gekostet.

  • also meiner hat 50€ geskostet , ich finde das ist ein witz bei den steuern und beiträgen und mehrwertsteuer die wir alle bezahlen könnten solche kleinigkeiten umsonst sein oder wie seht ihr das. mein vater und ich haben gleichzeitig die kws beantragt und abgeholt aber jeder musste 50 bezahlen als ob dann nicht 50 für beide gereicht hätten.


    shooter777

  • also meiner hat 50€ geskostet , ich finde das ist ein witz bei den steuern und beiträgen und mehrwertsteuer die wir alle bezahlen könnten solche kleinigkeiten umsonst sein oder wie seht ihr das. mein vater und ich haben gleichzeitig die kws beantragt und abgeholt aber jeder musste 50 bezahlen als ob dann nicht 50 für beide gereicht hätten.

    Das ist ja wohl eine Bananenrechnung. Nätürlich kostet jeder einzelne behördliche Vorgang seine Gebühr. Sonst könnte man ja mit einem Bus vorfahren und gleich für 30 Leute den KWS beantragen und nur für einen bezahlen.
    Ziemlich unreife Aussage.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • ja gut das war jetzt blöd nur für einen zu bezahlen aber trotzdem finde ich dass es einfach überteuert ist 50€ für sowas da ja jeder schon soviel steuern und sonstigen kram bezahlt da hätten die trotzdem noch genug für jedem so nen schein für nix zu geben .