Kurze rechtliche Frage bevor es los geht.

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.837 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2012 um 20:30) ist von Renntrecker.

  • Da ich dieses Jahr doch zum Glück knallen kann ,wollte ich grade kurz mal was Wissen.

    Soweit mir mal ein Bahn Mitarbeiter gesagt hat ist das Fahren mit der Bundes Bahn wenn man eine Waffe transportiert verboten. Nur wie sieht es jetzt im Bus oder Taxi aus ? Wenn ich die im Koffer verschlossen habe ? Könnte zb im Bus es ärger geben bei einer Kontrolle ? Da fahren ja zu Sylvester immer die netten Hobby cherif´s vom Sicherheitsdienst mit. Oder kann ich da bedenkenlos mit von A nach B fahren mit ner SSW ,Muntion und Pyros unter verschluß ?


    lg

  • sicherheitsdienste ürfen gar nicht in deinen koffer gucken! genauso wenig wie ein ladendetektiv!! diese müssen erst die polizei rufen!

    jedoch kann der betreiber es verbieten gewisse gegenstände mitzuführen!

  • Das mitführen von Waffen ist wohl in vielen AGBs verboten.
    Die Frage ist nur wie genau die das nehmen.
    Mit einem Gewehrkoffer oder Holster würde ich nicht einsteigen.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Hallo Balistol!

    Generell muss man zuerst einmal zwischen öffentlichen Recht und Gesetz (Polizei; Ordnungsamt etc.) und dem Zivilrecht (also z.b. Hausrecht des jeweiligen Bus- oder Taxiunternhemens) unterscheiden!

    Das bedeutet, dass du zunächst einmal deine SSW entsprechend verpackt ganz normal nach den geltenden Regeln des Waffengesetzes transportieren oder mit dem kleinen Waffenschein sogar Führen darfst. Das Führen würde ich aber einfach um von Anfang an Probleme zu vermeiden nicht empfehlen.

    Das wäre das erste.

    Zweitens kann aber jedes Bus- Taxi- Bahn- etc. Unternehmen nach seinem Hausrecht eigene Regeln für den Transport von SSW' etc. erlassen, die dann in den Fahrzeugen und auch in den Einrichtungen dieses Betriebs zusätzlich z.B. zum WaffG Gültigkeit besitzen. Das bedeutet im Klartext, dass das jeweilige Transportunternehmen selbst entscheidet, ob es dir gestattet deine Waffen etc. zu transportieren. Letztendlich wirst du dich vor Fahrtantritt beim Fahrer oder einer anderen Person die zum Unternehmen gehört erkundigen müssen um sicher zu gehen. Oder du schaust mal auf der Betreiberhomepage nach, ob du da Hinweise finden kannst.


    Zitat

    sicherheitsdienste ürfen gar nicht in deinen koffer gucken! genauso wenig wie ein ladendetektiv!! diese müssen erst die polizei rufen!

    jedoch kann der betreiber es verbieten gewisse gegenstände mitzuführen!


    Im übrigen hat compair recht, mit seiner Aussage. Zivile Sicherheitsdienste etc. dürfen nicht einfach so Taschen durchwühlen oder dich zum öffnen zwingen. Allerdings dürfen sie es natürlich, ebenfalls nach Hausrecht zur Bedingung für die Beförderung machen und dich bei Weigerung von der Mitfahrt ausschließen, was dich dann auch nicht weiter bringen würde...


    Alles Klar :?: ;^)

    HART, ABER GERECHT!

  • Moin,

    Du bist lustig - willst du die SSW führen oder transportieren? (geschrieben hast Du transportieren).

    Ein Fahrgast mit geführter Waffe käme mir nicht ins Auto. Oder er darf mir die Waffe vorher geben. Alternativ
    sch*** ich auf die Beförderungspflicht und rufe die Polizei.

    Jemand, der ein Köfferchen, etc. mitbringt und dies bei mir in den Kofferraum legt mag von mir aus eine Waffe transportieren-
    das wäre mir herzlich egal. Ich weiß eh nicht, was drin ist, interessiert mich auch nicht, und wenn das Ding ausserhalb der direkten Reichweite ist, macht es auch nicht. Da verstehe ich das Problem nicht. Ich würde als Fahrgast den Fahrer gar nicht drauf ansprechen,
    sondern einfach mein Gepäck mitnehmen.
    Im Falle eines Falles liegt es im Ermessen des Fahrers, was er transportiert. Hat er Angst vor Hunden wird er einen Hund ablehnen. Ich
    hatte an Fahrten mit Hunden immer meinen Spaß.

    Und bei Bus und Bahn - Transport sehe ich auch kein Problem. Wie jedes andere Gepäckstück mitnehmen (verschlossen), Mund halten,
    vernünftig normal benehmen und gut ist.
    Führen - äh, das könnte zu spontanen und ungewollten Reaktionen führen.

    Viele Grüße
    Holger

  • Ein Fahrgast mit geführter Waffe käme mir nicht ins Auto.

    Ich weiß ja jetzt nicht ob du Taxifahrer oder ähnliches bist.

    Falls ja: Du weißt wahrscheinlich gar nicht wieviele Waffen du schon in diesem Fall transportiert hast. Ich für meinen Teil weise meinen Taxi/Bus/Bahnfahrer nicht vorher darauf hin. Und so machen es die meisten. Entweder bist du naiv wenn du denkst das der "normale" Fahrer die eine geführte Waffe aushändigt oder du bringst dich selbst in eine Scheinwelt wenn du dir schönredest das der der dir keine Waffe aushändigt auch keine bei sich hat. Sieh der Realität ins Auge: In der Praxis musst du einfach damit leben das jeder eine Waffe dabei haben kann, und du rein gar nichts machen kannst.

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  • Wenn ich denn ne Waffe führe,werd ich garantiert nicht n Taxifahrer um Erlaubnis bitten.Und auch bei Bus oder Bahn-solange ich mich benehme und ne Fahrkarte hab,besteht ja auch keinerlei Anlass,irgendetwas zu bemängeln.Logischerweise sollte man nicht in der Öffentlichkeit mit ner Waffe rumprollen-wer das macht ,hat selbst schuld und wird sich den kostenspieligen Konsequenzen nicht entziehen können...Edit:Apropo Sicherheitsdienst-hab ich ja auch schon gemacht,mit Sachkundeprüfung.Sicherheitsdienstler haben nur die "Jedermannsrechte",genauso wie jedermann eben.Der einzige Unterschied ist,das sie auch noch das Hausrecht haben,was aber nix besonderes ist.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

    Einmal editiert, zuletzt von Medjay (31. Dezember 2012 um 17:21)

  • Ich führe die nicht ,ich will nur Transportieren.
    Das man dennen das nicht sagen muss ist mir auch klar ,nur ich fragte eben was passieren könnte wenn ich irgendwie kontrolliert werde. Da bei der Bahn dies verboten ist und ich bin leider ein ehrlicher Bürger^^ Und frage vorher an.

    lg

  • Naja wenn es in den Beförderungsbedingungen verboten ist könntest Du, theoretisch, Hausverbot erhalten.
    Das halte ich aber für unwahrscheinlich.
    Zumal ja keiner weis was Du da transportierst.
    Ich würde nur nicht unbedingt einer Waffentasche nehmen.
    Eine Anglertasche ist da praktischer.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • War es nicht so, dass es bei der Bahn oder bei den Verkehrsverbünden erlaubt ist eine Waffe zu führen, solange man im Besitz der behördlichen Erlaubnis ist? Diese Regelung gibt es, damit z.B. die Zivilschutz, Bewachungsunternehmen oder auch Frau Roth, sollte sie irgendwannmal den Waffenschein beantragen, ebenfalls mit der Bahn fahren dürften. Diese Regelung stammt noch aus der Vor-KWS-Zeit und hatte diesen nicht bedacht.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Die Beförderungsbedingungen sind in der Hinsicht schwammig verfasst, wie so vieles andere auch. Im Endeffekt sind sie so verfasst, das darin steht, dass alle Gegenstände die dazu GEEIGNET sind andere Fahrgäste zu stören oder zu verletzen Im Handgepäck oder der sogenannten Traglast (z.B. ein Reisekoffer) verboten sind. Also wären hier auch Handys und MP3-Player betroffen....denn die stören oftmals andere Mitreisende erheblich...

    Die Waffe in den vom Hersteller mitgelieferten Koffer oder Karton, und das Behältnis dann in einen Rucksack mit kleinem Vorhängeschloss (falls man keinen KWS hat) und schon ist der Sache genüge getan.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Der Transport von Waffen ist bei Bus und Bahn verboten,kann man nachlesen bei deren Bedingungen.Nur,wie gesagt-wen juckts?Wer will schon wissen,was ich transportiere?Die einzigen,die nachgucken dürfen,sind Zoll oder Polizei.Sicherheitsdienst kann einen lediglich rausschmeissen.Das Risiko ist minimal,solange man sich normal benimmt.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • ich weiss nicht, wieviele tausend leute an dem tag deine strecke befahren, aber warum sollte man gerade dich herauspicken?
    zieh dich einfach deiner umwelt entsprechend(also keine spingerstiefel oder militaryhosen) an, dann stichst du nicht aus der masse und wirst auch nicht kontrolliert.

    diese ganzen AGBs sind son lari-fari-recht, die im zweifelsfalle oft keine verurteilung erwirken können. solltest du erwischt werden, gibts ne anzeige wegen vertragsbruch der beförderungsbedingungen - jedoch kein verstoss WaffG.

    aber wie gesagt - lass es nicht drauf ankommen und zieh dich einfach nicht merkwürdig an...dann könntest du auch n kilo uran in ner verbleiten tasche richtung asse transportieren ;^)

  • Ich weiß ja jetzt nicht ob du Taxifahrer oder ähnliches bist.

    Falls ja: Du weißt wahrscheinlich gar nicht wieviele Waffen du schon in diesem Fall transportiert hast. Ich für meinen Teil weise meinen Taxi/Bus/Bahnfahrer nicht vorher darauf hin. Und so machen es die meisten. Entweder bist du naiv wenn du denkst das der "normale" Fahrer die eine geführte Waffe aushändigt oder du bringst dich selbst in eine Scheinwelt wenn du dir schönredest das der der dir keine Waffe aushändigt auch keine bei sich hat. Sieh der Realität ins Auge: In der Praxis musst du einfach damit leben das jeder eine Waffe dabei haben kann, und du rein gar nichts machen kannst.

    Ich war. Lange genug. Nachtschicht Großstadt.
    Und wer mir ne Waffe zeigt oder ich diese bemerke steigt der nicht ein. Klar, kaum einer wird die Waffe aushändigen.
    Dann darf er laufen und ich rufe die Pol an, das da einer mit ner Wumme rumläuft.
    Wer ne Waffe hat und mich diese nicht bemerken läßt - das wäre mir dann egal. Kann ich eh nicht ändern. So ich es weiß ist es ein Unterschied.
    Und nein, nix mit Scheinwelt, glaube mir auch das *flöt* Ich habe genug Leute "gelüftet" und aus meiner Karre befördert, wenn nötig.
    Mit Pol - und ohne.