Schreckschusswaffen vor der Wohnung

Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 10.381 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Januar 2013 um 00:30) ist von merkur75.

  • Ich schiesse seit 1994 und kann euch sagen hier in Berlin macht keiner Alarm.
    Es ist zwar verboten aber wenn man normal die Pyros in die Luft jagt sagt die Polizei nichts.
    Wir werden dieses Jahr bei meinen Schwiegereltern in Britz im Garten schiessen und feiern.
    Da wird es gestzlich keine Probleme geben.
    Der Nachbar ist Polizist und hat uns 2010 mit dem Bruder meiner Frau erwischt beim schiessen.
    Wir hatten uns vom Garten entfernt und haben am Parkplatz vor dem Haus Leuchtsterne hochgeschossen :johnwoo:
    Er sagte guten rutsch lächelte und lief weiter :party:
    Hab bis jetzt nur eine festnahme wegen ballern gesehn und der war echt selber schuld VS gegen Fenster schiessen :bash::bash::bash:

    serko Röhm rg88 -- rg88 ----- Zoraki 914 :johnwoo:

  • § 10 WaffG, Abs. 5 besagt, dass zum Schießen mit (jeder) Schusswaffe einer Erlaubnis bedarf. Der § 12 WaffG benennt Ausnahmen, wo und mit welchen Schusswaffen Ausnahmen gelten.
    Da ist aber die Straße bzw. öffentliche Raum nicht genannt und somit ist jedes Schießen ohne sogenannte Schießerlaubnis dort verboten. Wenn nun ein Polizist die Augen zudrückt und sich die Schreibarbeit einer Anzeige ersparen will, ist das eine Sache. Es wäre aber gefährlich daraus eine stillschweigende Erlaubnis abzuleiten. Wenn eben keine Anzeige bekommen hat, so sollte man froh sein, den Mund halten und das nicht noch als falschen und gefährlichen Tipp herausposaunen.


  • und ich stehe auch dazu, dass jegliche verstöße die ich in der öffentlichkeit sehe, melden werde. alleine aus dem grund damit die übeltäter nicht das kaputtmachen, was andere aus nostalgie lieben. ;)

    Wie formuliere ich meine Antwort nun ohne dass es beleidigend wirkt? Solche Leute nannte man früher in der DDR Blockwart und in der BRD Ar*******. Wer ist denn dafür verantwortlich, dass man heutzutage in der BRDDR nicht mehr als freier Mensch das tun kann, was man möchte? Eben solche Gestalten, die ständig meine andere denunzieren zu müssen, die meinen den Finger für Recht, Anstand und Freiheit zu erheben während sie längst mit dem Rücken an der Wand stehen. Diese spielen dem Gesetzgeber, die völlig weltfremde Entscheidungen am laufende Bande treffen, noch zu. Meinst Du, dass Du durch diesen "Ordnungssinn" irgendetwas besser gestaltest? Du versaust vorsätzlich das Leben derer, die sich noch nicht zu Bücklingen entwickelt haben.

    Du nennst andere, die sich an Sylvester der ungeschriebenen Gesetze bedienen die Übeltäter, die etwas kaputtmachen? Schau dir mal die Gesetzteslage an: Es werden nach Bundesrecht Böller verkauft, die nicht mehr krachen, Raketen, die nicht mehr leuchten. Der Besitz von Osteuropaböllern ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, usw... Ich frage mich, wer da wen kaputtmacht.

    Ach, zum Glück gibts all diese Gesetze. *Ironie aus* Das wahre Problem ist die Verrohung der Gesellschaft. Da müssen natürlich die repressiven Gesetze proportional angezogen werden, dass Mensch sich wieder sicher fühlt. Aber leben wir in Sicherheit? Wenn dem so wäre, bräuchte keiner einen kleinen Waffenschein bzw. SSW zum Schutze mitführen und es würde nicht die eine Hiobsbotschaft die andere jagen.

  • Denuzianten wie den Pinguin brauchen wir nicht.Man hat ja schon mehrfach,bei Hitler,Honecker und co gesehen,was das bringt.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Lustig, was hier für Paragraphenreiter und Hilfssheriff angemeldet sind.

    Ich kann Euch mal was verraten: Vergangenes Jahr haben zwei Polizisten mit mir Silvester gefeiert, sind beide gute Freunde von mir und ratet mal, was die beiden um 0 Uhr vor meinem (Mehrfamilien)haus in der Hand hatten? :D Und glaubt nicht, dass die Zwei nur PM1 verschossen haben.

    Lächerlich, was hier für Gesetzestexte zitiert werden, obwohl jedem doch wohl die Gesetzeslage klar ist. Man kann auch mal den gesunden Menschenverstand einsetzen.


  • Lächerlich, was hier für Gesetzestexte zitiert werden, obwohl jedem doch wohl die Gesetzeslage klar ist. Man kann auch mal den gesunden Menschenverstand einsetzen.


    Willst du damit ausdrücken, es ist gesunder Menschenverstand die nun mal geltenden Gesetzte zu ignorieren, bzw. das zu empfehlen?
    Es mag ja sein, dass gerade die Berliner Polizei es leid ist diese doch recht geringen Verstöße zu ahnden. Denoch kann man auch mal an einem misepetriegen Polizisten gelangen, der halt mal schnell mit dem Bleistift und Block ist.

  • Zitat

    Es gab aber auch mal Zeiten in denen man davon ausgehen konnte das es sich nur um
    eine SSW handeln kann wenn an Silvester jemand mit einer Pistole geschossen hat.

    Muss GAAANZ lange her sein....Anfang der 80er habe ich am 1. Januar auch schon Hülsen gefunden die eindeutig mal zu einer "scharfen" Patrone gehörten.
    Vor 2 Jahren lag 5 Kilometer weiter ein ganzer Haufen Hülsen von "scharfer" Gewehrmunition rum... :cursing:

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Ich kann Euch mal was verraten: Vergangenes Jahr haben zwei Polizisten mit mir Silvester gefeiert, sind beide gute Freunde von mir und ratet mal, was die beiden um 0 Uhr vor meinem (Mehrfamilien)haus in der Hand hatten? :D Und glaubt nicht, dass die Zwei nur PM1 verschossen haben.

    Finde ich eigentlich nicht lächerlich, gerade wenn PM2 von "Vorbildern" öffentlich verschossen wird. Die müssen sich genau so an Gesetze halten wie wir auch. Spreche da aus Erfahrung!

  • Für dämlich halte ich die Regelung nicht.
    Auf privatem Grund und Boden darfst du ja ballern, nur eben nicht auf öffentlichem.

    Wenn du nur eine Wohnung hast, dann ist das nicht problem des Gesetzgebers, sondern dein Problem.

    Vom Fenster darfst du schießen, stehst ja in deiner Wohnung.
    Feuerwerk aus der SSW geht von da aber im Grunde nicht, da ja kein privates Grundstück drunter liegt, innerhalb dessen das Geschoss bleiben muss.


    Stefan


    Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst das korrekt umfriedet ist darfst du auch da im Garten oder im Hof stehen und schießen. Es muss nicht zwingend dein Eigentum sein, es reicht laut Gesetz das Einverständnis des Besitzers oder des Hausrechtsinhabers. Als Mieter ist man zwar kein Eigentümer, aber man ist Inhaber des Hausrechtes.

    Das ist zumindest die gesetzlich korrekte Variante. Solange man keinen Unsinn damit macht wird da auch die Polizei in der Regel nichts machen, die haben da wichtigeres zu tun als sich jemanden zur Brust zu nehmen der zwar auf öffentlichem Grund schießt, aber sich ansonsten korrekt verhält. Da gibs andere Patienten nach denen die Ausschau halten, z.B. Leute die sich regelrechte Schlachten mit Pyroeffekten liefern oder die Briefkästen mit Böllern sprengen usw. Oder nach denen die sich illegal Vogelschreck oder sowas besorgt haben. Aber wie FloppyK schon schrieb, es sind zwar kleine Verstöße, aber es sind trotzdem Verstöße. Also wenn die Polizei einen dann trotzdem zur Brust nimmt braucht man sich nicht wundern.


    Zitat

    Finde ich eigentlich nicht lächerlich, gerade wenn PM2 von "Vorbildern" öffentlich verschossen wird. Die müssen sich genau so an Gesetze halten wie wir auch. Spreche da aus Erfahrung!

    Haben sie doch. An Silvester, und NUR an Silvester, ist PMII für Normalbürger erlaubt. Was meinst du warum das Zeug nur ein paar Tage im Jahr verkauft wird, das ist die einzige Abweichung im Sprengstoffrecht für den Erwerb von PMII. Normales Feuerwerk, also Knaller und Raketen sind alles PMII. Es gibt noch die Möglichkeit sich für besondere Anlässe eine Sondergenehmigung zu holen damit man PMII auch außerhalb von Silvester abschießen kann. Die kostet aber Geld und man muss zum Amt rennen. An Silvester entfällt das für PMII.

    PMI hingegen ist ganzjährig erlaubt.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (31. Dezember 2012 um 01:00)

  • Diese spielen dem Gesetzgeber, die völlig weltfremde Entscheidungen am laufende Bande treffen, noch zu. Meinst Du, dass Du durch diesen "Ordnungssinn" irgendetwas besser gestaltest? Du versaust vorsätzlich das Leben derer, die sich noch nicht zu Bücklingen entwickelt haben.


    Vorbeugen erfordert Einschüchterung. Ansonsten kann es zu spät sein, etwas zu verhindern. Wenn jemand so dreist ist und 3x hintereinander schreibt, dass er die Gesetze nicht nachvollziehen kann, in einem öffentlichen Forum, ohne wirkliche Anonymität, kann schon davon gegangen werden, dass diese Person einen Reiz verspürt, jenes zu brechen. Das ich als einzelnes Individuum überhaupt keinen Einfluss auf Gesetzesänderungen haben kann, ist mir schon bewusst. Aber deswegen einfach einiges nur stillschweigend hinzunehmen, ist auch nicht der richtige Weg. Mein Weg ist eher, ein bisl zu viel schreiben und warnen, anstatt jemanden gegen die Wand laufen zu lassen. "Verpetzen" ist nicht wirklich meine Art. Aber wenn ich jetzt wirklich jemanden auf der Straße sehen würde, der mit VS auf andere Leute anballert etc., würde ich das auch melden. Aus einem Grund: Unfälle geschehen oft genug und wenn, dann wird sowas meist direkt öffentlich in den Medien geprangert. Und genau sowas kann verhindert werden, indem man sich ein wenig geschickt anstellt.

    Zitat


    Du nennst andere, die sich an Sylvester der ungeschriebenen Gesetze bedienen die Übeltäter, die etwas kaputtmachen? Schau dir mal die Gesetzteslage an: Es werden nach Bundesrecht Böller verkauft, die nicht mehr krachen, Raketen, die nicht mehr leuchten. Der Besitz von Osteuropaböllern ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, usw... Ich frage mich, wer da wen kaputtmacht.


    Ganz ehrlich: Die Böller krachen doch gut. Zumindest kann ich dir gerne mal ein Youtube Video mit einer Dezibel Messung von einem deutschen D-Böller geben. Panda Booster oder ebend Pyroart Black Powder sind doch laut genug. Das Einzige was die nicht haben ist BKS (folglich Sprengkraft) und das ist auch gut so. Ich habe mal einen 17 jährigen Jungen im Krankenhaus kennengelernt, der sich mit einem BKS-Böller die halbe Hand kaputt gesprengt hat. Vorher war das cool, doch als die Hand kaputt war nicht mehr. Zudem bezahlt das keine Versicherung, da illegal. Wegen einem Böller so eine Kerbe in der Gesundheit und Zukunft. Muss das wirklich sein? Also so laut das einem die Ohren wehtun und so viel Sprengkraft das solche schweren Verletzungen geschehen können? Viele haben doch schon wegen den 9mm einen Hörschaden. Verstehe nicht warum es immer so laut sein muss. Das kann nur der Reiz am Verbotenen sein. Außerdem gibt es auf dem deutschen Markt prima Batterien mit bis zu 500g NEM oder z.B. die Nico Flashbangs. Meiner Meinung nach ist das Beschweren auf hohem Niveau. In anderen Ländern (z.B. Luxemburg) darfst du auch keine SSW führen. Zumindest nicht ohne einen richtigen Waffenschein. Uns geht es in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern sehr gut. Gesetze entstehen meistens, nicht immer, nur dann, wenn irgendwas total aus der Bahn läuft. Schau mal nach warum die VS Patronen für Otto-Normalverbraucher nicht erlaubt sind.

    Zitat

    Verrohung der Gesellschaft


    Es gibt Gesetze, die genau durch sowas entstehen. Keine Frage. Aber hier geht es um den Punkt mit der SSW in der Öffentlichkeit rumzuschießen und dem Fakt, dass sich nicht jeder damit auskennt. Das sind doch genügend Argumente um sowas nicht einfach so hinzunehmen. An der Stelle geht das Gesetz doch daher in Ordnung. Soll nicht heißen, dass ich generell alle Gesetze für gut befinde und alles in einen Topf werfe. ;)


  • Haben sie doch. An Silvester, und NUR an Silvester, ist PMII für Normalbürger erlaubt. Was meinst du warum das Zeug nur ein paar Tage im Jahr verkauft wird, das ist die einzige Abweichung im Sprengstoffrecht für den Erwerb von PMII. Normales Feuerwerk, also Knaller und Raketen sind alles PMII. Es gibt noch die Möglichkeit sich für besondere Anlässe eine Sondergenehmigung zu holen damit man PMII auch außerhalb von Silvester abschießen kann. Die kostet aber Geld und man muss zum Amt rennen. An Silvester entfällt das für PMII.

    PMI hingegen ist ganzjährig erlaubt.


    Ich glaube du verwechselst BAM-PM2 mit BAM-F2 :)!

    Einmal editiert, zuletzt von pingufreak83 (31. Dezember 2012 um 01:17)

  • Ob nun die genannten Regelungen dämlich sind oder nicht, kann man diskutieren. Dennoch haben wir sie zu beachten. Wer für sich meint ihn gehe das nichts an, der mag eine Zeit lang Glück haben. Irgendwann kann das aber auch mal unangenehm werden. So ist das halt mit den Gesetzen.
    Mir persönlich ist das egal. Ich denunziere auch keinen. Aber über die bewusste Ignoranz einiger Regelungen kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

  • meine meinung: macht alle was ihr wollt aber macht keinen sc****s.


    Der Meinung kann ich mich nur anschließen. Ich schiesse seit mehreren Jahren zu Silvester mit meinen SSW auf öffentlichem Grund und Boden, allerdings dann auf größeren Plätzen und nicht direkt vom Bürgersteig eines Hauses. Desweiteren vermeide ich dabei engeren Kontakt mit Personen die nur "normal böllern", außer sie zeigen Interesse am SSW schießen. Bis jetzt habe ich noch keine negativen Erlebnisse diesbezüglich gehabt. Solange man verantwortungsvoll und vor allem nicht "besoffen" mit seinen SSW zugange ist, dürfte das auch keinen stören. Das die Gesetzeslage anders aussieht ist mir natürlich bewusst. Aber solange kein Kläger, solange auch kein Angeklagter. Ich habe hier in Berlin noch nie eine Polizeistreife zu Silvester um Mitternacht gesehen,die Leute wegen der Art ihrer Böller kontrolliert, außer die wurden wegen irgendwelcher Vorkommnisse gerufen. Wenn der Gesetzgeber es zulässt, SSW,passende Muni und dementsprechende Pyro's frei ab 18 Jahren zu erwerben, aber den Abschuß nur auf privaten, eingefriedeten Gelände erlaubt, und dieses nicht direkt kontrollieren kann( beim Kauf) dann hat er sich doch ein Eigentor geschossen. Das kann er nicht kontrollieren bei der Masse an SSW Besitzern. Außer er versieht jeden Platzer mit GPS oder verlangt beim Kauf den Grundbucheintrag für das eigene Stück Land. Das ist doch absurd. Dann bin ich eben ein Outlaw und habe an diesem einen Tag im Jahr für eine Stunde meinen Spass, egal wem es gefällt oder nicht! Hauptsache nüchtern ,sicher und rücksichtsvoll.

    Guten Rutsch und macht keinen sch....ß mit euren SSW -Achim

    Der Gott,der Eisen wachsen lies, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte. E.M. Arndt
    Field Target im SC ernsdorf

  • Zitat

    Ich glaube du verwechselst BAM-PM2 mit BAM-F2 :)!

    Stimmt, die PMII sind ja entweder 15mm Pyros die aus der SSW verschossen werden oder Kaliber 4 (Signalpistole).


    Tja, ich habe den großen Vorteil dass ich mich direkt ans Hoftor stellen kann und dort schießen. Damit stehe ich zwar noch auf eigenem Grundstück, aber bekomme trotzdem mit was auf der Straße läuft und die Straße bekommt mit was hier läuft...bei uns wabern jedes Jahr die dicken Nebelschwaden durch die Straße, und das kommt nicht nur von mir! Bei uns in der Straße schießt noch einer mit SSW, das weiß ich weil ich mal die Hülsen auf der Straße gesehen habe. Waren .315er.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Einer meiner SSW lag dieser Zettel bei. Von einer Ausnahme wegen Sylvester steht da nichts. Muß also auch an diesem Tag gelten.

    Gruß Monika

    Wenn jeder Schuß ein Treffer wär, wär`s schießen keine Freude mehr.

  • Leider mußte ich feststellen, das der Zettel zu groß für diese Seite ist. Ich kann ihn leider nicht hochladen. wenn ich ihn verkleinere kann man nichts mehr lesen. Schade.

    Gruß Monika

    Wenn jeder Schuß ein Treffer wär, wär`s schießen keine Freude mehr.

  • Kurzfassung, was steht denn da ?

    Der Gott,der Eisen wachsen lies, der wollte keine Knechte, drum gab er Säbel, Schwert und Spieß dem Mann in seine Rechte. E.M. Arndt
    Field Target im SC ernsdorf

  • Ich hätte es gleich so machen sollen.
    Abschrift meines Beipackzettels.


    Belehrung über den Umgang mir Gas- und Signalwaffen ab dem 1.April 2003

    1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen

    Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach §8 Beschußgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

    2. Führen von Gas- und Signalwaffen

    Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung , Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis- Kleiner Waffenschein- ( §10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Das Führen ohne den Waffenschein ist strafbar.

    Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.

    Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis. Das Schießen am Sylvestertag zu den zugelassenen Zeiten ist auf eigenem befriedeten Grundstück im Freien erlaubt.

    Amerkung: Das mit Sylvester hatte ich beim ersten lesen übersehen. Asche auf mein Haupt.

    3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen

    Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.

    Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffenG-neu

    a) Notwehr, Notstand
    b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
    c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
    (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen
    (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
    d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechts - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
    e) mit Schreckschuß- und Signalwaffen zur abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

    Ist nichts neues. Aber ich war der Meinung, das jeder der in den letzten 2 Jahren ( so wie ich ) eine SSW gekauft hat einen solchen Beipackzettel bekommen haben müsste. Aussage von meinem Büma. Für mich heißt das im Klartext:
    Ohne KWS nicht mal ins Treppenhaus geschweige vor die Tür. Platzer vom Balkon aus ( unfriedetes Besitztum Wohnung ) kein Problem wenn der Eigentümer das erlaubt. Pyros nein da ein Geschoß das befriedete Besitztum ( Balkon Wohnung ) verläßt. Mit KWS, dabei haben ja, schießen nur bei erfüllten Bedingungen. ( siehe oben )

    Gruß Monika

    Wenn jeder Schuß ein Treffer wär, wär`s schießen keine Freude mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von monika (31. Dezember 2012 um 05:14)