Zeigt her eure (verantwortungsvollen) Lagerstätten für SSW!

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 3.857 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Dezember 2012 um 16:29) ist von Sniper030258.

  • nur heise Luft

    Na ja.... Ansichtssache :rolleyes:


    da habe ich vor jedem Elektrotacker/Kettensäge mehr Respekt denn damit kannste jemand schneller aua machen wie mit einer SSW.

    Und wenn du solche Geräte offen rumliegen lässt und ein Kind spielt damit und verletzt sich, bist du genauso dran. Also, wenn irgendwo Kinder sind, gehören Gerätschaften mit denen man schwere Verletzungen hervorrufen kann, weggeschlossen. Kinder sind nun mal neugierg und können Gefahren noch nicht so gut einschätzen. Bei stark Betrunkenen sieht es da meist ähnlich aus. :whistling:


    Ich verwahre meine SSW's ebenfalls in einem Tresor. Sicher ist sicher. Außerdem sind sie so im Notfall auch besser gegen Diebstahl geschützt.

    Gruß
    Christian

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!


  • Meine Lagern z.b. Unterm Bett oder auch in normalen Schränken direkt neben der Munition,warum sollte ich die auch weg schließen,kommt ja niemand dran ausser mir,hmmm evt die Katze. :D :D

    Gruss

    Wenn´s blöd geht ist es eine Kamikatze :laugh:

  • Ich treibe einen relativ großen Aufwand /verschraubter und versteckter Tresor, ebenso versteckten Waffenkoffer mit 3 Schlössern etc. Ich sehe aber keinen Sinn, das alles in Detail für alle Welt aufzuschreiben.

    Man könnte nun spekulieren, daß das alles einen übertriebenen Aufwand darstellt, da ich in einem 2 Personenhaushalt lebe - ohne Kinder oder Tiere, und meine Frau sich vor den "Dingern" ängstígt - ich habe aber einen KWS, bin den Behörden daher schon bekannt und möchte irgendwann in ferner Zukunft mal den "Großen" erwerben - schlicht ich bin ein "pflichtbewußter Staatsbürger" :W: ...

    Hunter

  • Ich treibe einen relativ großen Aufwand /verschraubter und versteckter Tresor, ebenso versteckten Waffenkoffer mit 3 Schlössern etc. Ich sehe aber keinen Sinn, das alles in Detail für alle Welt aufzuschreiben.


    Man könnte nun spekulieren, daß das alles einen übertriebenen Aufwand darstellt, da ich in einem 2 Personenhaushalt lebe - ohne Kinder oder Tiere, und meine Frau sich vor den "Dingern" ängstígt - ich habe aber einen KWS, bin den Behörden daher schon bekannt und möchte irgendwann in ferner Zukunft mal den "Großen" erwerben - schlicht ich bin ein "pflichtbewußter Staatsbürger" :W: ...

    Hunter


    ein "großer" waffenschein wird wohl eher unmöglich sein :D

  • Hmm,
    bei uns im Haushalt gibt es keine Kinder mehr unter 18.
    Meine "Spielzeuge" haben einen eigenen Raum der ist verschlossen und die meisten sind in einem einfachen verschließbaren Stahlschrank.
    Einige allerdings auch einfach in Regalen verstaut.
    Munition im Tresor wäre zwar nicht nötig, da ich ihn aber nun mal habe :) wird er auch genutzt.

    Gruß
    Jörg

    Einmal editiert, zuletzt von Diego01 (9. Dezember 2012 um 14:40)

  • Einschlägig für die Lagerung ist § 36 WaffG sowie die Konkretisierung in der AWffV (§ 13).
    In jedem Fall gilt: Es ist kein Tresor welcher Art auch immer erforderlich, da weder Schußgerät noch Mun erlaubnispflichtig ist (§ 36 (2) S.1).
    Erforderlich ist daher nur eine gegen Diebstahl/Nichtberechtigten sichernde Lagerung (§ 36 (1) S.1). Hat man keine Minderjährigen im Haus, genügt es, sie im Haus zu belassen und Türen und Fenster so zu schließen, daß kein Diebstahl möglich ist. Noch mal: Schließe ich beim Verlassen des Hauses Türen und Fenster ordentlich ab und zu, ist alles, was sich im Haus befindet, gegen Diebstahl gesichert. Folglich genügt es, daß sich die SSW und LG/LP irgendwo im Haus befinden. Zusätzlich Wegsperren in etwa eine Kommendenschublade bringt überdies nicht mehr - die lassen sich öffnen/problemlos aufbrechen. Also: Wer keine SSW/LG/LP zuhause hat, der darf gerne Türen und Fenster offen lassen und Einbrecher einladen - Selbstschädigung ist nicht verboten. Mit SSW/LP/LG darf man das nicht, entweder muß das Haus ordentlich verschlossen oder die SSW/LP/LG weggesperrt werden.
    Für die Mun gilt nichts anderes. Allerdings heißt "getrennt" von der SSW (§ 36 (1) S.1) nicht, daß man sie irgendwo anders wegsperren müßte. Denn da sie wie die SSW bei verschlossenem Haus irgendwo im Haus sein kann und insbesondere nirgends weggesperrt sein muß (auch Umkehrschluß aus § 13 (3) AWaffV), kann sie auch irgendwo im Haus und daher auch irgendwo neben der SSW liegen. "Getrennt" kann und muß man daher so verstehen, daß sie nicht "in" der SSW sein darf (auch arg. § 13 (4) 1 AWaffV iVm § 16 (1) 1 WaffG - in "B"-Innenfach darf Kurzwaffe- und -Mun gemeinsam sein, "nicht getrennt" dagegen nur in Klasse 0 => "nicht getrennt" =/= zusammen = in der Waffe). Warum auch immer - nach dem Sinn so mancher Rgelung des WaffG darf man nicht fragen (etwa, warum SSW/LG/LP keine VA sein dürfen. keine Laserpointer haben dürfen etc.).
    Was man den Leuten vom Amt, welchem auch immer, auf Befragen erzählen möchte, muß man selbst entscheiden. Schaut man sich einmal im die im Netz verfügbaren Hinweis der verschiedenen Ämter/Behörde zu dieser Thematik an, erkennt man, daß auch diese es nicht wirklich wissen. Teilweise werden Tersore für SSW gefordert - offensichtlicher Humbug. Bei objektiver Betrachtung und Auslegung (und losgelöst von subjektiven Bewertungen der eigenen Wichtigkeit - uihh, ich habe eine "Waffe" - und absurder Besorgnis der Ämter - uihh, der Mann hat eine "Waffe") - ist aber kein anderes Verständnis als oben skizziert möglich.
    Außerdem: Bezogen für SSW können nur Verstöße gegen die "getrennt"-Aufbewahrungspflicht geahndet werden (§§ 53 (1) Nr.19, 52a WaffG). Interessanterweise ist das von der Aufbwahrung der Waffe die Rede, nicht von der von der Mun. Da aber die SSW wegen Diebstahl nicht weggesperrt oder in einem Behältnis o.ä. gelagert werden muß, kann für die Mun dies erst recht nicht gelten. Ein weiteres Argument dafür, daß "getrennt" nur bedeutet: Keine Mun in der Waffe bzw. SSW.
    Letztlich muß man aber nicht über das "getrennt" allgemein diskutieren, denn es gibt im Gegensatz zu erlaubnispflichtigen Waffen keine spezifischen "Sicherheits"-Aufbewahrungsregeln. Da also unter den genannten Bedingungen die Lagerung von beidem "überall" und ohne eigenen Behälter zulässig ist, dann kann für SSW "getrennt" nur bedeuten: keine Mun in der SSW.
    Die andere Frage ist natürlich, ob man - insbesondere bei teueren Teilen oder Sammlungen - im eigenen Besitz- und -bewahrungsinteresse nicht mehr Aufwand betreiben möchte und wenigstens die wertvollen Teile versteckt oder noch "sicherer" wegsperrt. Aber waffenrechtlich verpflichtend ist es nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr.König (9. Dezember 2012 um 14:01)

  • sorry das ich mich mal einmische als Themenstarter....

    die Gesetzeslage ist eindeutig und soll hier nicht thematiseiert werden. der fred soll dazu dienen zu zeigen wie andere User sicher ihre SSW oder auch Salut bzw LG/LP lagern...

    also bitt back to topic

  • die Gesetzeslage ist eindeutig und soll hier nicht thematiseiert werden. der fred soll dazu dienen zu zeigen wie andere User sicher ihre SSW oder auch Salut bzw LG/LP lagern...

    Zum einen ist die Gesetzeslage keineswegs eindeutig (im Sinne von: Für jedermann auf den ersten Blick offensichtlich/offenkundig), andernfalls würde man nicht so viel Unfug seitens der Behörden und wiedergekäut von SSW-Besitzern lesen. Zum anderen heißt es schon im Fred-subj.: "verantwortungsvoll" ...
    So ganz off-topic ist es also nicht. ;)

  • .tschuldigung für OT, aber ich finde es nicht besonders geistreich, im I-Net seine "Wertsachen" zur Schau zu stellen... :S
    Gruß Wolf...

    _Das_ hatte ich mir zwar auch schon gedacht, auch wenn ich "nicht geistreich" durch "überdenkenswert" ersetzen würde. Andererseits: Wer weiß schon, wer sich hinter den Aliasen verbirgt? Nur die wenigen user, deren Identität allgemein bekannt ist, sollten sich vielleicht etwas bedeckter halten (und tun es ja auch).

  • tschuldigung für OT, aber ich finde es nicht besonders geistreich, im I-Net seine "Wertsachen" zur Schau zu stellen.


    hallo ,
    da gebe ich Dir vollkommen recht , aber wenn man (n) auch noch Scharfe legale Waffen zuhause hat sollte eine Alarmanlage und diverse andere Einrichtungen
    zum vorbeugen haben .

    Aus dem von Dir genannten Grund beteilige ich mich auch nicht am Fred " Zeigt her eure EWB Waffen "

    Gruß

    michel

    nur Geduld und Ruhe:p::schiess1: