Hi, :^)
Ähm, schon mal versucht jemandem Handschellen anzulegen? Du kannst davon ausgehen, dass er sich wehrt und wenn Du keine Festnahmetechniken kennst, dann hast Du zum Schluß nur zerschnittene Finger. Das passiert auch Polizisten, wenn sie alleine jemanden festnehmen müssen, der sich wehrt und sie ihn nicht in entsprechende Positionen bringen können.
Wie kommt man auf Freiheitsberaubung? Wenn, dann sind Nötigung und verschiedene Körperverletzungsdelikte möglich.
Ob Du darfst oder nicht darfst, das ist ein ganz schmaler Grat. Besonders, wenn die Personen unter Alkohol oder Drogen stehen. Woher weisst Du, dass die Person im Augenblick nicht schuldlos handelt? Genau das, was in der Notwehr gegen schuldunfähige Personen gilt, gilt auch für die vorläufige FN durch Jedermann. Ohne genaue Kenntnis der entsprechenden Gesetze, insbesondere dem einzelnen Zusammenwirken von Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld, würde ich mich nie auf solches Glatteis begeben. Entfällt nur eine Komponente, dann bist Du plötzlich Täter. Mal ganz davon abgesehen, dass Dich die Beamten sicher fragen werden, warum die entsprechende Person schon gefesselt ist. Und dann wird es unter Umständen sehr schnell eng.
LG Andreas :^)