Melcher Jaguar 80 Splint abgebrochen

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.703 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Oktober 2012 um 13:20) ist von P217.

  • Hallo,

    ich hab nen Problem und zwar löst sich seit längerm in meiner ME Jaguar 80 kein Schuss mehr und der Hammer rastet nicht mehr ein.

    Jetzt habe ich sie mal zerlegt und habe das Problem gefunden.

    Ein Splint auf dem der Hammer befestigt war ist abgebrochen.

    Wie könnte ich diesen Hammer am besten wieder befestigen?

    Gewinde reinschneiden und Schraube in der Stärke vom Splint durch?

    Oder gibts da andere Möglichkeiten?

    Ja... ich weiß der ein oder andere wird jetzt sagen.. es gibt nur eine Möglichkeit bei der Waffe.. Mülltonne auf und rein (sinnbildlich), jedoch hänge ich an der Waffe und würde sie gerne wieder zum schießen bringen ;)

    Hier ein Bild davon:

  • Wenn der Lagerzapfen vom Hahn gebrochen ist - vergiß es. Der ist mit dem Rahmen aus einem Teil gegossen. Es ginge zwar, dort ein Gewinde reinzubohren und einen Eigenbau-Zapfen aus Rundstahl einzusetzen, aber als Zivilist darfst Du so eine Reparatur nicht ausführen, weil es ein Bearbeiten eines waffenrechtlich relevanten Bauteils ist. Meine ehrliche Meinung? Hau den Trümmer weg und investier in einen RG 89, HW 37 oder wenns günstiger sein soll, ME 38 Pocket bzw. Record Chief.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Ich habe eh vor mir einen neuen Revolver zu kaufen, leider gibts derzeit nichts passendes mit 6" Lauf, was eine PTB hat. Hatte gehofft das in der nächsten Zeit der Zoraki R1 oder der Ekol Viper 6" in Deutschland rauskommt, leider wird das wohl nix, daher hatte ich an einen Röhm RG99 gedacht.

    Diesen Revolver möchte ich trotzdem nicht in die Tonne kloppen, da er einen persönlichen Wert hat.
    Wir haben in der Nähe ein Waffengeschäft, welches auch Reperaturen durchführt, vielleicht sollte ich ihn da mal hingeben!?

  • Sobald bei SSW ein wesentliches Teil bearbeitet wird verlieren sie die Zulassung, unabhängig davon wer es macht.
    Eine Einzelzulassung ist nicht möglich.
    Die einzige Option die Du hast wäre dir eine anderen, bei dem das Griffstück noch ok ist, zu kaufen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hallo Joachim
    Meinst du wirklich, eine Zinkdruckgußachse ist ein "Wesentliches Bauteil".... :S ....es handelt sich
    doch letztendlich um eine FREIE Waffe und ich finde es unverständlich, wenn hier Vorschriften
    von Erwerbsscheinpflichtgen Waffen Anwendung finden sollen.

    Dann dürfte man bei SSW absolut KEINE Veränderungen vornehmen: Kein "schwächen" der Ramen/Verschlüße
    durch polieren, bei Revolver keinen Hahnsporn absägen, sich bei Pistolen keine Gedanken
    über den Austausch von Zinkteile (zB Schlittenfang) gegen passende Stahlteile einer "Echten" machen,..usw.. :whistling:

    Ich finde, die Gesetze sind auch so schon bescheiden genug, wir müßen da nicht noch Dinge hinein interpretieren,
    an die der Gesetzgeber gar nicht gedacht hat .. :!:

    Gruß Wolf...

  • @ El Lobo :
    Doch das hat sich der Gesetzgeber schon so gedacht. Ich hab zwar grade nicht die passenden Gesetzes Stellen zur Hand, aber man darf keine Wesentlichen Teile, wie das gesamte Griffstück etc. bearbeiten. Das mit dem Polieren ist wie beim Auto, du darfst deinem Auto eine neue Lackierung spendieren, aber ebend nicht eine neue und andere Achse einbauen oder einen Turbolader oder Kompressor draufsetzen ohne eine entsprechende Abnahme.
    Meines Erarchtens darf man jedoch einen Schlittenfang hebel tauschen oder gegen einen "Scharfen" ersetzen sofern denn möglich, da er kein wesentliches Teil der Waffe ist. Auch ohne Schlittenfang würde die Waffe noch funktionieren.
    Also, wesentliches Bauteil ändern --> Is nix mit!

  • Das Griffstück ist das wesentliche Teil.
    Und ein Loch bohren + Gewinde schneiden würde ich mal unter bearbeiten legen.
    Den Hahn kannst Du bearbeiten wie Du willst.

    Aber bei Unklarheiten kannst Du ja gerne in das WaffG schauen. Dort steht sehr genau was wesentlich ist.
    Einen Interpretationsspielraum was die wesentlichen Teile sind kann ich dort nicht sehen.
    Über die Definition was nun bearbeiten ist kann man ja reden.

    Bitte bei solchen Diskussionen nicht immer alles durch einander werfen.
    Ich denke Du weißt genau das Hahn, Schlittenfang, Abzug etc. nicht zu den wesentlichen Teilen gehören.
    Ich denke Du kennst auch die ganzen Thread´s über das Polieren.

    Der ganze Müll muss doch nicht immer wieder los getreten werden, oder ?
    Ich finde es nicht Zielführend den Neulingen zu erzählen das sie an ihre SSW rum schrauben können wie sie wollen.
    Wenn es dann ärger gibt ist das Geschrei groß.
    Wem das WaffG nicht gefällt kann ja gerne für sich allein, im stille Kämmerlein, sich nicht dran halten.
    Aber Leuten die keine Ahnung haben so hinters Licht zu führen ist Mist.


    Joachim

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    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Ich würde nix bohren oder so. Einfach bei eGun schauen, dort werden oft Ersatzteilspender angeboten.

  • Also wenn ihr das Waffengesetz so gut kennt, dann schaut doch mal, welche Voraussetzungen
    es zum Erwerb eines "Wesentlichen-Waffenteiles" bedarf...und dann kommt man vielleicht darauf,
    das der Gesetzgeber da NICHT an SSW gedacht hat... :S

    Gruß Wolf...

  • Nun, für den Erwerb wesentlicher Teile gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Waffe für die sie sind.
    Und ? Was soll uns das jetzt sagen ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ja und ?
    Ich kann ja auch die SSW kaufen und zerlegen.
    Das bedeutet ja nun nicht das man es bearbeiten dürfte.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ööö, das ich mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein solches wesentliches Waffenteil frei kaufen darf?


    Jo, und du darfst auch vieles damit machen.
    Nur eben nicht bearbeiten.

    Wobei ich allerdings davon ausgehe, dass ein Berechtigter an einer nicht zulassungsrelevanten Stelle durchaus eine Reparatur durchführen darf.
    Da die zulassungsrelevanten Bereiche unberührt bleiben, so bleibt es auch die Zulassung.


    Stefan

  • Wobei ich allerdings davon ausgehe, dass ein Berechtigter an einer nicht zulassungsrelevanten Stelle durchaus eine Reparatur durchführen darf.
    Da die zulassungsrelevanten Bereiche unberührt bleiben, so bleibt es auch die Zulassung.


    Gut, darüber kann man natürlich Diskutieren.
    Wobei ist nicht glaube das dort eine Schraube, in dem Zink, halten würde.
    Zu mal die Schraube dann durch beide teile des Griffstücks gehen müsste und das würde die Montage doch deutlich erschweren.
    Und man müsste wohl noch eine Gewindehülse einsetzten.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Der BÜMA darf diese Reparatur zwar durchführen aber das Problem ist das Erlöschen der PTB-Zulassung durch das Bearbeiten eines waffenrelevanten Bauteils. Das heist die Waffe ist nach der Bearbeitung auf jeden Fall WBK-pflichtig. Genausogut könnte der BÜMA ja sonst auch die Laufsperre entfernen ohne das es waffenrechtliche Probleme gibt.
    Ich finde das ganze zwar auch unsinnig, aber so ist nunmal die Gesetzeslage.

    MfG Kolibri

  • Sehe ich nicht so.
    Es wird ja an den zulassungsrelevanten Bereichen nichts geändert.

    Hier wäre mal das BKA oder ggf. auch die PTB gefragt, um die Sache zu klären.


    Stefan


    EDIT:
    Dann würde auch das Austauschen eines unwesentlichen Teils zum Verlust der Zulassung führen, denn die Zulassung betrifft die Waffe an sich, nicht nur die wesentlichen Teile.
    Der Schlitten ist übrigens auch nicht zulassungsrelevant, jedenfalls nicht in den Zulassungs-/Prüfbestimmungen, die mir vorliegen.

  • Nein Stefan, wesentlichen Teile sind:

    der Lauf
    der Verschluß sowie
    das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht Bestandteil des Laufes sind. (z.B. Trommel)
    Bei Handfeuerwaffen mit einer länge von nicht mehr als 60 cm gehören dazu auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

    Alle anderen Teile kannst du nach Herzenslaune bearbeiten ohne das es zu waffenrechtlichen Problemen kommt.

    MfG Kolibri