Beiträge von GunJack87

    Seit Jahren nehme ich mir immer wieder vor kurz vor Silvester eine neue 9mm SSW zu kaufen, da meine ME 80 nicht mehr zu retten war.
    Dieses Jahr war es dann endlich soweit. Vor zwei Wochen kam eine P99 von Waffen Ostheimer an. Ich mich gefreut wie ein Kind an Weihnachten endlich wieder ein Silvester was rummst.

    Den kleinen Waffenschein besaß ich bereits seit 2012 nur keine funktionsfähige ssw.

    Vor fast 10 Jahren bekam ich von meinem Vater einen schreckschussrevolver den er von seinem Onkel geerbt hatte geschenkt. ich war damals gerade 18. Kurz vor Silvester fuhr ich mit dem Vater eines Freundes welcher selber eine ssw besaß in die Stadt zu einem lottogeschäft, welches auch Waffen verkaufte. Ich kaufte mir damals neben der Treibladung, weco Pyro knallpatronen um diese zu Silvester zu verschießen. Der knall war einfach der Hammer. Voller Vorfreude fuhr ich gestern wieder zu dem besagten Geschäft und fragte nach dieser oben genannten Pyromunition.Der Verkäufer sagte mir dass er diese nicht mehr an mich verkaufen dürfe.
    Nach einer Recherche im Internet wusste ich dann auch warum.

    Ich möchte das Thema hier gar nicht ausweiten, da es wohl schon oft genug diskutiert worden ist, jedoch habe ich nachdem ich mit der Suchfunktion einige alte Beiträge durchforstet habe eine Frage!

    Hat sich in der Zwischenzeit etwas verändert, so dass es mittlerweile eine legale Alternative für die oben genannte Munition gibt?

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage, ich habe vor ein paar Tagen 2 der folgenden Luftgewehre gekauft:

    Weitschußluftgewehr Perfecta Modell 31

    Perfecta Mod. 31
    cal. 4,5 mm (.177) Diabolo

    •Kaliber 4,5 mm (.177) Diabolo

    •Antrieb Federdruck
    •Magazinkapazität 1 Schuss
    •Visierung höhenverstellbar
    •Energie max. 7,5 Joule
    •Länge 980 mm
    •Lauflänge 397 mm
    •Gewicht 2400 g
    •Vo 175 m/s
    •Abzug Single-Action

    Produktbeschreibung:

    Ein solides Kipplauf-Luftgewehr mit Direktabzug. Zur Ausstattung gehören eine verstellbare Visierung und eine 11 mm Prismenschiene.

    hier der Link zum Angebot auf eGun : Link entfernt

    Ich konnte über Google nicht viel dazu rausfinden und dachte, dass hier vielleicht der ein oder andere ein solches Gewehr besitzt oder besaß und was dazu sagen kann, über Qualität und Handling.

    Es hilft vielleicht auch dem ein oder anderen Anfänger seine Kaufentscheidung dementsprechend anzupassen, wenn er auf diesen Beitrag stößt.Ich weiß, dass man warscheinlich bei dem Preis nicht viel erwarten kann.

    Ich wäre einfach dankbar wenn ich etwas mehr über das Gewehr erfahren könnte, sofern hier der ein oder andere seine Erfahrungen damit gemacht hat.

    Vielen Dank im Vorraus!

    Würde mich über Antworten freuen!


    Ja nur bei der P38 hat man ja nur die Wahl zwischen einer relativ "frei" übersetzen Kopie der p38 die nicht die orignial Größe hat und der ME 38P die nach Angaben vieler User hier der letzte Müll sein soll, zumindest was die Qualität angeht.

    Zitat von »GunJack87«



    Gibt es eigetnlich auch Salut Pistolen, oder Revolver


    Was mir da in den Sinn kommen würde wären P38 und P08
    Neu nicht mehr.
    Was mir so einfällt sind einige umgebaute Enfield Revolver, kosten so etwa 300 - 400 Teuros gebraucht bei egun.

    Bei Pistolen sind die relevanten Teile: Lauf, Verschluss und Griffstück. Alles muß so unbrauchbar gemacht sein, daß kein Rückbau möglich ist. Bei Pistolen werden dann am Griffstück z.B. die Achsenlöcher ausgebohrt oder alles fest verschweist. Da geht dann gar nichts mehr. Vom Lauf mit seinen Bohrungen oder Schlitz auf ganzer Länge will ich erst gar nicht reden. Und wie soll ein abgeschrägter Verschluß mit verschweistem Schlagbolzenloch eine Platzpatrone zünden ?

    Schade, denn bei P08 und P38 gibts es wohl nicht was dem original entspricht


    Melcher soll der letzte Schrott sein und bei der EGP 88 von Erma ist es nicht die Originalgröße der Waffe.


    Wieso darf eine Doppelflinte dann einen Pistolengriff haben?


    Gibt es eigetnlich auch Salut Pistolen, oder Revolver

    Was mir da in den Sinn kommen würde wären P38 und P08

    Wohl wahr, aber als SSW dürfte es die auch nicht geben das sie bei den verbotenen Waffe stehen.

    Dabei ist es dann egal ob "scharf" oder SSW ( gleiches gilt ja für Vollautomatische Waffen, die stehen im gleichen Paragraphen )


    Joachim


    Ich kann ehrlich gesagt das ganze nicht nachvollziehen.. ob eine Pumpgun einen Pistolengriff hat oder nicht, der Schaden der dadurch entsteht, ist doch der selbe!?
    Wo bei sich ja bei vielen das Griffstück bzw Gewehrkolben wechseln lässt.

    Sorry, aber auch Silvester darfst Du mit einer SSW nicht außerhalb eines befriedeten Gelände nicht schießen. ( Für Salut gelten die selben Vorschriften )
    Wegen dem lange Lauf würdest Du kaum ein Mündungsfeuer sehen, Pyro´s gehen schon gar nicht und der Knall ist auch ein Witz.
    Für das transportieren ist es egal ob Du eine SSW oder eine Salutflinte hast, offen rumliegen lassen solltest Du sowas eh nicht.
    Einzig beim führen hätte dann so ein Ding einen Vorteil.
    Wenn Du eine Salutflinte nimmst gibt es kein reinfrickeln der Kartuschen.


    Joachim


    Naja.. wenns nichtmal richtig knallt, bringt es sowieso nichts, das mit den Pyros habe ich mir schon gedacht.
    Wollte damit eh nur Platzpatronen verschießen.

    Hmm,
    dann bleiben noch Salutflinten.... diese haben den Ausschuss immer nach vorne. Ansonsten gibt es noch den Destroyer Karabiner als Salutumbau. Leider Auschuss nach oben, dafür aber mit Magazin funktionsfähig.


    Hingucker :D genau da ist das Problem. Wenn dich jemand sieht wie du Silvester mit ner Salut Pumpgun schiesst haste schneller als du denkst die GSG9 bei dir zu Besuch!


    Gruß, David


    Deswegen war ich ja auch der Hoffnung, dass es welche mit PTB Stempel gibt.
    Denn dann hätte ich die netten Herrn auf Kaffee und Kuchen eingeladen, da ich Silvester Geburtstag habe :D


    So und beim Salutgewehr haben wir ja das nächste Problem, da es ja umgebaute Originalwaffen sind, werde ich warscheinlich auch keine Pumpgun mit Pistolengriff (gefällt mir optisch besser) bekommen, da diese glaube ich seit einiger Zeit in Deutschland verboten sind (wenn ich mich jetzt nicht irre)

    Nein.


    Joachim

    Edit: Da Du soviel Wert auf eine PTB Waffe legst gehe ich mal davon aus das es sich um eine führbare Waffe handeln soll ( sonst macht die Festlegung ja keinen Sinn ). Du kannst mal davon ausgehen das Erheblich Zweifel an deiner Persönlichen Eignung aufkommen würden wenn Du mit einer SSW Pumpe ( so es den eine gäbe ) durch die Gegend trollst.
    Das wiederum würde zum Einzug deiner Waffenrechtlichen Erlaubnisse führen. Du würdest dann auch in Zukunft keinen Schein mehr erhalten ( höchstens mit MPU )

    Es gab in der Vergangenheit ein paar SSW Langwaffen ( waren aber wirklich nicht viele ). Es macht aber auch nicht viel Sinn, von dem Knall hört man nicht mehr viel und zur SV sind die eh ungeeignet.


    Ähm? Wie kommst du darauf, dass ich mit der Waffe durch die Gegend laufen würde?
    Ich bin zwar für jeden Scherz zu haben, aber die Reaktion auf soetwas kann ich mir im Vorfeld schon ausmalen.

    Es ist eher was für Silvester, da ich finde das sows schon nen hingucker ist, außerdem mag ich Gewehre bzw. vorallem Pumpguns und will keine Softair oder sowas.

    Und ja... ich würde die Waffe auch im Auto mal transportieren wollen, vielleicht zu nem Kumpel oder so und habe keine Lust deswegen Ärger mit der Polizei zu bekommen.

    Ich habe mal gelesen, das es da bei Salutwaffen Probleme gibt, bzw man dafür einen Waffenschein oder WBK benötigt.

    Außerdem gefällt es mir nicht wenn der Feuerstoß oben am Gewehr irgendwo rauskommt, anstatt am Lauf.

    Und dann das rein und rausfrickeln jeder einzelnen Patrone würde mich auch ankotzen.

    Es war ein Gedanke, welcher mir kam, nach dem ich eine Sendung sah.


    Und nein es war kein Bondagefilm, sondern eine Dokumentation bzw ein Bericht?


    Mir hat sich eben die Frage gestellt wie die rechtliche Situation aussieht und habe dazu ein paar Beispiele genannt.


    Ich hätte natürlich in einer solchen Situation einem Bauern seinen Schlepper sammt Güllefass oder Miststreuer klauen können um die Person durch nicht begehbaren rutschigen Bodenbelag dazu zu bringen am Ort des Geschehens zu bleiben, bis die Polizeit eintrifft, wo bei ich dabei warscheinlich in einer noch problematischeren Situation gewesen wäre...


    Und jetzt fragt mich ob ich auf Schlammketschen stehe.... :D

    Ich stelle mir gerade den Otto Normalbürger der Zukunft vor, zur linken am Gürtel ein Pfefferspry und Handschellen, zur rechten eine Schreckschusswaffe im Schnellziehholster....und um den Hals noch eine Not-Trillerpfeife :))

    Wenn ich jemanden festhalten will, brauche ich keine Handschellen dazu. So seh ich das.

    Gruß, Andy

    Wenn man ein Loch bohren will braucht man auch keine Bohrmaschine, aber es erleichtert die Arbeit ;^)


    Das möchte ich mal sehen, wenn du einem wütenden Agressor Handschellen anlegst.
    Oder denkst du der Pfeffernebel macht die Gegenpartei lammfromm, so dass er/sie sich stählerne Fesseln anlegen lässt...?


    Ich weiß nicht!? Vielleicht wenn ich einen Kassettenrecorder dabei habe und ihm das hier vorspiele? :D


    http://www.youtube.com/watch?v=tbbKjDjMDok


    Nein quatsch.. warn Scherz..

    Mann sind das abgefahrene Beispiele 8| :wacko: 8| :whistling: .. ausser der Frage , bist du Bodage Fan...?, fällt mir da nichts zu ein...


    Könnte man vielleicht meinen, aber das erste wie auch das dritte Beispiel, habe ich in ähnlicher Form schon erlebt, wobei ich in beiden Fällen niemanden in Ketten gelegt habe, sondern im ersten Fall, aufgrund das die anderen Personen (mit Migrationshintergrund, wie man es heute nennt) in Überzahl waren nachgegeben habe, bis sich die Situation dann aufgelöst hatte, als sie hatten was sie wollten.
    Im anderen Fall war ich mit einem Freund unterwegs und nach dem wir dem "netten" betrunkenen Herrn etwas entgegenzusetzen hatten, und dieser dann verschwand, anschließen die Polizei riefen (jedoch ohne zu wissen um wen es sich dabei handelte.)

    Es wäre natürlich in meinen Augen besser Gewesen wenn man die Person hätte festhalten und der Polizei übergeben können.

    Es wäre schön glauben zu können, dass sich solche Ereignisse nur in Hollywoodfilmen abspielen würden.

    Das heißt als Beispiel.

    Eine Person kommt mit einem Messer auf mich zu und hält mir dieses an die Kehle um z.B. Geld von mir zu verlangen.
    Wenn ich mich in einem Moment der kurzen Ablenkung seinerseits Verteidige und diesem dann Handschellen anlege, ist es Strafbar sofern ich Namen oder Adresse der Person kenne?
    Das heißt wenn ich weiß das er so und so heißt und in der und der Straße wohnt, entferne ich mich vom Ort und lasse diesen zurück, auch wenn die Gefahr bestehen könnte, das er es bei der nächsten Person versucht.

    Anderes Beispiel:

    Eine Person die mir auch flüchtig bekannt ist jedenfalls vom Namen und der ungefähren Adresse, kommt unter Drogeneinfluss auf mich mir einem Messer fuchtelnd zu. Ich verteidige mich und lege diesem Handschellen an, da er in dieser Situation mit Sicherheit eine weitere Gefahr für andere personen darstellt. Somit wäre dann auch das verboten?


    Drittes Beispiel:

    Ich gehe Abends durch eine Straße und sehe wie ein Mann eine Frau offensichtlich sexuell belästigt und ihr gegenüber handgreiflich wird.
    Ich komme dieser Frau zu Hilfe und lege der Person Handschellen an und rufe logischerweise anschließend die Polizei.
    Dann wäre das anlegen der Handschellen gerechtfertigt, sofern das feststellen der Personalien sonst nicht möglich wäre, da ich die Person nicht kenne.
    Wenn ich die Person aber kennen würde, das heißt Namen und Adresse kenne, und weiß das es sich um einen Triebtäter handelt, welcher z.B auf Bewährung ist, darf ich diesem keine Handschellen anlegen, da die Personalien aufgenommen werden können, da ich die Adresse kenne, und die Person laufen lassen muss, obwohl die Warscheinlichkeit besteht, dass er sich gleich danach ein weiteres Opfer sucht.
    Und was ist wenn ich die Person nicht kenne, sich aber herausstellt, das die Frau diese Person zumindest Namen und Adresse kannte?


    Ich meine es ist klar das wenn man in eine solche Situation kommt nicht erst das Gesetzesbuch aus der Tasche holt, sondern nach seiner Intuition handelt, aber es ist dennoch Interessant mal die rechtliche Seite zu sehen.

    Hallo,

    ja es ist erlaubt.
    Solang du die Person nicht kennst! Bzw. ihre Adresse.
    Denn jeder ist berechtigt jemanden der eine Straftat begeht, begangen hat oder begehen wollte solange festzuhalten bis die Polizei seine Personalien aufgenommen hat.

    Ob ich das aber machen würde ist eine andere Sache...


    Gruß Christian


    Wenn ich die Person oder Adresse kennen würde, aber weiterhin Gefahr von der Person ausgeht für andere dann nicht!?