CS Gas anwenden bei bedrohliche Situation ?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 4.065 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Oktober 2012 um 11:10) ist von Krischan.

  • @ White - uff, da ist mir auf meine Schnelle tatsächich ein Fehler passiert. Ich sollte sowas nicht unter Kopfschmerzen schreiben.
    Wie du richtig geschrieben hast, taucht die Notwehr zweimal in den Gsetzbüchern auf.
    Jedoch ist der entscheidende Punkt, ob es eine Notwehrsituation überhaupt gegeben hat, von den genannten Bedingungen abhängig. Fehlt da eine der Bedingungen, könnte eine Notwehrsituation nicht gegeben sein und das Opfer hat ein Problem.
    Daher ist es für die Ausgangsfrage erstmal egal, wo der "Notwehrsatz" steht.

    @ Detonex - es ist bei weitem nicht egal mit welchen Mitteln ein Angriff oder dessen Abwehr erfolgt ist. Da gibt es zur Bewertung der Situation durchaus eine Reihung, wobei relative geringe Handgreiflichkeiten unten stehen und Schusswaffen ganz oben. Ein Abwehrspray steht durchaus auf einer höheren Stufe. Zudem ist erstmal schlagen/sprühen/schießen und dann weiter sehen mit Sicherheit die falsche Strategie ist.

  • @ Detonex - es ist bei weitem nicht egal mit welchen Mitteln ein Angriff oder dessen Abwehr erfolgt ist. Da gibt es zur Bewertung der Situation durchaus eine Reihung, wobei relative geringe Handgreiflichkeiten unten stehen und Schusswaffen ganz oben. Ein Abwehrspray steht durchaus auf einer höheren Stufe. Zudem ist erstmal schlagen/sprühen/schießen und dann weiter sehen mit Sicherheit die falsche Strategie ist.

    Genau so, von der Abstufung ist auch meine Aussage gemeint !

    Von den Spätfolgen her steht das Spray nun einmal an einer der unteren Stufen ! Auch unter der, der Faust !

    Wägen wir ab :

    WO gibts wahrscheinlich die höhere Strafe ?

    1: Für ausgeschlagene Zähne oder eine gebrochene Nase
    2: Für eine Augenspülung ambulant ? OHNE Spätfolgen !


    Nach meiner Ansicht liegt das Spray eindeutig klar nach der untersten Stufe, dem davonlaufen !

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Meine letzter Satz in diesem Fred:

    Wer sich mit Sorge auf mögliche Angriffe mit Waffen aufrüstet und diese auch tatsächlich führt, muss sich unbedingt im Notwehrrecht belesen. Dann wird auch klar, dass man eben nicht einfach "auf Verdacht" oder "zur Vorsicht" schießen darf.

  • In der jeweiligen Situation wird man nicht recht die Zeit haben an ein Notwehrrecht zu denken !

    Ich denke wenn es soweit ist, handelt man automatisch ! der eine läuft weg, der andere sprüht - das geht dann intuitiv !

    der eine sprüht aus Vorsicht, der andere in Panik, der andere sprüht gar nicht !

    Aber an einen Notwehrparagrafen denkt da sicher niemand .

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Und wenn man von einem Unbekannten eins auf die Fre... kriegt, der Unbekannte dreht sich um und geht weg, ja nicht mal dann hat man das Recht auf Notwehr !


    Bei einer 45er schon, du mußt ihn nur 25m Vorsprung lassen, weil darauf die Visierung eingestellt ist. :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Joshua

    Da ich u.a. in Hamburgs Irrenhäusern arbeite und es dort auch seitens der Bewohnern zu tätlichen Angriffen kommen kann, habe ich in einer Fortbildung dazu neulich Folgendes gelernt:

    WENN Dich jemand angreift....vielleicht sogar den ersten Schlag bereits getan hat, dann hast Du binnen 5 Sekunden das Recht auf eine instinktive Notwehr. Diese kann auch überproportioniert sein, weil Du Dir nicht anders zu helfen weisst....so dass Du z.B. mit einer Bratpfanne zuschlägst, weil Du nix anderes zur Hand hast....und Angst um Leib,Leben oder Gesundheit hast

    Wichtig ist jedoch, dass Du Deine Abwehrmassnahme nicht GEPLANT hast......frei nach dem Motto : WENN der mich das nächste Mal anpöbelt und mich bedroht, schlage ich zu....
    >>>also kein vorbereitetes Denken und Handeln dahintersteckt.

    Wenn Dich nun jemand angreift...oder direkt bedroht, dann darfst Du ihm drohen : Hey...Alter....lass mich in Ruhe SONST sprühe ich !! >>> Das gilt jedoch nicht mehr als direkte Notwehr aus dem Affekt herraus....dann musst Du warten, bis der andere das erste Mal zuschlägt....DANN darfst Du auch sprühen, stechen, schlagen.....

    Wichtig ist, dass Du über den Vorfall SOFORT Meldung machst.....ruf die Bullen und sage ihnen: Ich wurde angegriffen und musste mich wehren...hier liegt jemand mit ner Gasverätzung...oder ner eingeschlagenen Nase.....sonst hast Du im Nachhinnein die Gesässkarte....wenn Dein Gegner was ganz anderes behauptet.

    Ich habe es schon erlebt, dass Menschen einen provozieren wollen, damit man zuhaut....und sie danach Schmerzensgeld kassieren können, weil 5 Kumpel von ihnen bezeugen, Dass DU der Agressor warst...also immer Vorsicht ! >>>> Zum Glück ist mir sowas noch nicht SELBST passiert...aber Bekannten von mir.


    LG

    Krischan

  • Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Und als zweites ein Tipp von einem Berühmten Anwalt aus München. (ist zwar auf eine SSW gemünzt aber egal) "Draufhalten und dann einfach schnellen Schrittes entfernen, den man braucht keinen erste Hilfe bei Notwehr zuleisten" Oder zudeutsch wenn du CS einsetzen mußt wartest du danach nicht auf die Grünen Bengel sondern bringst dich in Sicherheit.

    Und bloß nicht bei der Polizei melden, "den wer einen so klaren Kopf hat bei der Polizei einen Zwischenfall zumelden der war in keiner bedrohlichen Situation." (Staatsanwaltschaft HD)

    Was für eine Gas Verätzung bitte in was für Mengen setzt ihr CS ein? Liter weise oder gleich aus dem Tanklaster?

    @ Krischan Sorry aber gegenwärtig heist gerade, also direkt darauf die 5 Sekunden sind ein Mythos ein Amenmärchen, Also wenn du 5 Sekunden wartest und dann zuschlägst hat der andere das recht zur Notwehr.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jhary (18. Oktober 2012 um 15:49)

  • Joshua
    ...

    LG
    Krischan

    Interessant, was man da alles so lernen soll. "5-Sekunden-Recht auf instinktive Notwehr". So etwas gibt es nicht! Allein bei Hunden hat man 3 Sekunden Zeit sie zu bestrafen, damit sie die Strafe noch zum vorigen Verhalten zuordnen können ^^.
    Abwehrmaßnahmen sollte man unbedingt planen und vorher im Kopf durchgehen. Deswegen nimmt man ja Verteidigungsmittel mit. Polizei rufen ist eine eher schlechte Idee (hängt natürlich vom Einzelfall ab). Niemand ist verpflichtet, die Polizei zu rufen, insbesondere wenn es keine anderen Zeugen gibt. Es ist auch nicht zulässig, das Recht, sich nicht selbst zu belasten, später strafschärfend zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen, da ist es sinnvoll, mit dem Handy des Täters/Telefonzelle/Notrufsäule den Rettungsdienst zu alarmieren.

  • Jhary

    Tja.....5 Sekunden bis zur Notwehr kommt mir auch etwas stupide vor.....
    Ich habe hier nur wiedergegeben, was wir unlängst gelernt haben
    Ob Das SINNVOLL erscheint....ist ne ganz andere Frage........aber welche Vorschriften sind schon sinnvoll ???

    Bei mir liegt das unter gefühlten 50 %

    ;)

    Krischan

  • man braucht keinen erste Hilfe bei Notwehr zuleisten


    Seit wann denn das? Ich dachte ich muss immer Erste-Hilfe leisten. Wenn der Angreifer ohne Atmung liegen bleibt, dann muss ich ihn wiederbeleben, wenn ich es schaffe und er mich wieder angreift, dann haue ich ihn nochmals ins Nirvana, dann wieder wiederbeleben usw. bis der Rettungswagen kommt.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Hi, :^)

    Niemand ist verpflichtet, die Polizei zu rufen, insbesondere wenn es keine anderen Zeugen gibt. Es ist auch nicht zulässig, das Recht, sich nicht selbst zu belasten, später strafschärfend zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt nur bei lebensbedrohlichen Verletzungen, da ist es sinnvoll, mit dem Handy des Täters/Telefonzelle/Notrufsäule den Rettungsdienst zu alarmieren.

    das ist natürlich richtig, wenn auch nicht ratsam. Wird der vom Tatort geflüchtete Verteidiger später ermittelt, oder im Rahmen einer Fahndung angetroffen, dann hat er erst mal sehr schlechte Karten und jede Menge Schwierigkeiten. Der "arme" auf dem Boden liegende Täter kann ja dann alles behaupten. Ich kann nur jedem raten: Beschäftigt euch mit dem Notwehrrecht, wenn ihr irgendwelche Waffen tragt. Gibt es nur eine einzige mildere Möglichkeit der Notwehrsituation zu entkommen, dann wäre ich schon mal vorsichtig später Notwehr begründen zu wollen. Einfaches Umdrehen und Weggehen sind auch Optionen.

    Und wenn es dann mal dazu kam, dann soll die Polizei die Sache auch aufnehmen. Dient ja auch eurem Schutz. Sorry, aber abhauen ist das Dümmste, was man in einer solchen Situation machen kann. Dass ermittelt wird, ist völlig klar, ist ja auch bei Polizisten so. Aber ist jemand abgehauen, dann findet man sich ziemlich sicher vor dem Richter wieder und nimmt dem Staatsanwalt vielleicht die Möglichkeit die Sache einzustellen.

    LG Andreas :^) :(

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Sorry, aber abhauen ist das Dümmste, was man in einer solchen Situation machen kann.

    Man sollte schon in Betracht ziehen, das Weite zu suchen, wenn niemand ernsthaft verletzt ist und man keine neutralen Zeugen hat. Es können sich jederzeit zunächst nicht sichtbare gewaltbereite Dritte/Freunde in der Umgebung aufhalten. Außerdem ist Flucht nach einer solchen Situation eine ganz natürliche Reaktion. Die Polizei braucht manchmal auch eine ganze Weile, bis sie eintrifft. Will man wirklich solange neben dem eingepfefferten Täter sitzen bleiben oder in der Umgebung rumschleichen? Außerdem passiert es häufig, dass sich bis zum Prozess ganz viele Zeugen des Opfers melden, die "alles gesehen" haben. Ansonsten wird der mit Pfeffer benetzte Räuber selten von sich aus die Polizei rufen, und wenn, dann ist er aller Regel aktenkundig. Anschließend kann man immer noch in ruhe überlegen und abwägen, ggf. anwaltlichen Rat einholen, um Strafantrag zu erstatten, bevor man sich in der Aufregung zu Dingen äußert, zu denen man vielleicht besser geschwiegen hätte.
    Auch hier verbietet sich also eine schematische Lösung ;^).

  • Ich melde mich mal wieder, und bin sehr erstaunt, dass nach meinem letzten Beitrag, 19 Beiträgen von Usern erstellt worden sind, wofür ich mich
    nochmals bedanke.


    Das zeigt mir dass ich im richtigen Forum gelandet bin, wo Leben und aktive Member zu sehen ist.
    Da sollten sich andere Foren ein Beispiel nehmen :thumbsup:

    Nun legen wir das Lobenswerte wieder zu Seite und kommen zum Thema zurück ^^

    Heute nach der Arbeit war ich zufällig in der Nähe des Waffenladens, wo ich den Waffenhändler zu euren Antworten konfrontiert habe.

    Ich erzählte ihm dass ich mich bei einem Forum registriert habe, um nach seiner Aussage, die Meinung anderer fragte.
    Als ich ihm erzählt habe was ihr hier so alles geantwortet habt, war seine Antwort kurz und knapp.

    "Sage den Leuten aus dem Forum dass Sie keinerlei Ahnung haben"

    Dieser Satz stammt von den Waffenhändler und nicht von mir, also seit bitte nicht sauer auf mich ;^)

    Auch sagte er " Ich bin schon über 20 Jahren in dieser Branche, und erlebte schon einige Situationen, und kenne die meisten Urteile von den Richtern"

    So nun versuche ich auf die letzten 19 Beiträgen zu antworten, werde es aber in zusammengefasste Sätze formulieren :^)

    Sparky

    Ich weiß dass "Gefahr in Verzug im Amtlichem Dienst und nicht im Zivil genutzt wird, nur meinte ich damit"Vermutung dass gleich was passieren wird" hatte dies gesagt, weil mir
    kein vergleichbarer Satz der jeder versteht nicht eingefallen ist ;^)

    Detonex

    Klar gehört Sarkasmus zu den einen oder anderen Situation, aber da meine Frage eine ernst gemeinte Frage war, bin ich der Meinung dass dies nicht hier her gehört, denn
    dadurch fühlt man sich nicht ernst genommen, aber dennoch danke dass du zur Besinnung gekommen bist (das war auch grade Sarkasmus) :P

    Aber zu deinem Satz dass selbst Richter hin und wieder kein Übersicht von Gesetzen haben, gebe ich dir vollkommen Recht. Wenn man sich schon ansieht dass am 25.07.2012
    das Bundesverfassungsgericht der BRD (Bundes Republik Deutschland) das Recht auf Steuer entzogen hat und die Menschen das nicht wissen, und weiter Steuern zahlen, sieht man wie unübersichtlich die Gesetze sind. Aber das ist ein anderes Thema...googelt es einfach, nicht das gleich einer ankommt mit "woher hast du diesen Misst her"
    denn dann wäre meine Antwort "ich habe dies von bundesverfassungsgericht.de eine offizielle Seite des Verfassungsgericht mit dem Urteil und von einem Komissar für Menschenrechte. wie gesagt einfach googeln ;^)

    @Alfha 1802

    Danke für deinen Beitrag, aber zu einem Satz muss ich dich leider widersprechen.
    Du meintest ja dass wenn es so wäre, würden wir dies von der Boulevardpresse und den bekannten TV-Reportagesendungen entnehmen können.
    Leider falsch, denn vieles wird (meiner Meinung nach) verschleiert, damit solche Situation nicht verbreitet werden, denn dann würden es alle machen, und genau das will die Regierung verhindern. Ist mit meinem O. g. Satz (Steuer) zu vergleichen.


    Auch war nicht meine Absicht so ein Spray zu kaufen, um mich auf Konfrontation vorzubereiten, dies ist lediglich für den Abwehr gegen Hunde gedacht, da mich vor kurzem ein Hund, mein Fuß knapp abgetrennt hat.
    Aber nach monatigen Genesung ist alles wieder dran wo es hin gehört, aber mit viel Schmerzen :pinch:

    baumstamm

    Also harmlos ist mein genannter Spray nicht wirklich. Dies kann sogar tödlich enden, denn dadurch werden die Atemwege blockiert.
    Heißt dass dabei einer sogar durch Schock dass er gerade keine Luft bekommt, erliegen kann.

    Krischan

    So einen ähnlichen Satz habe ich schon mal gehört, dass es sowas wie eine 3 Sekunden Regel gibt, da dadurch festgestellt wird, ob es spontan oder geplant war (inoffiziell) aber wenn du sagst dass es 5 Sekunden sind, ist natürlich noch besser :thumbsup:

    Zu deinem weiteren Satz, ich weiß dass wenn einer zuschlägt, dass ich dann mein Spray nutzen darf.
    Die Frage war eher, wie schaut es aus wenn der pöbelnde mir bedrohlich zu nahe kommt.
    Hast du so ein Thema bei deiner Fortbildung gehabt ?

    Dass ich diesen Vorfall sofort melden muss(da hat auch Sparky recht), ist auch die Meinung von dem Waffenhändler, es ist richtig, dass man sich nicht selbst belasten sollte, aber
    wenn man als Opfer nach so einer Situation weg rennen würde, wäre man dann ganz schnell der Täter, denn dann würde die Glaubwürdigkeit vor dem Richter als Opfer verloren gehen.

    Auch sagte er dass man nach so einer Situation sofort Anzeige und Strafantrag stellen sollte. So würde man auf der sichersten Seite stehen (Laut Waffenhändler)


    So...ist ein ziemlich langer Text geworden...ich hoffe ihr lest es euch auch durch :^)


    Lg Joschua

    2 Mal editiert, zuletzt von joschua (18. Oktober 2012 um 19:21)

  • Ihr lieben....

    Es ist, glaube ich, ziemlich sinnlos, jetzt alle Fallbeispiele durchzuspielen.....das wird dem Fragesteller ( Joschua) nicht weiterhelfen....was die legale Selbstverteidgung mit Gas betrifft.

    Man muss hier mit gutem Menschenverstand an die Sache herangehen......werde ich in einer dunklen Gasse ohne Zeugen von nem Besoffenen angegriffen....dann benutze ich natürlich die MIR zur Verfügung stehenden Mittel ( in diesem Falle ging es um Gas )....und suche das Weite.....ich glaube das würde JEDER so machen.

    Es gibt jedoch auch die Situation , wo unbeteiligte Zeugen vor Ort sind.....die dan GANZ schnell zu Beteiligten werden ( im Nachhinnein) und die Geschichte arg verfälschen können.

    Es gab vor einigen Jahren hier in Hamburg z.B. mal einen Fall, wo eine Frau IN der gutbesetzten S-Bahn vergewaltigt wurde....alle sahen zu...keiner machte was.
    Angenommen die hätte dem Täter Gas in die Visage gesprüht und wäre daraufhin geflüchtet.....der Vergewaltiger hätte einen Lebensbedrohlichen Asthmaanfall gehabt....der Notarzt wäre gerufen worden....und die Frau wäre aufgrund ihres ""Gasangriffes"" und der Zeugenaussagen ermittelt worden.......WER hätte dann wohl den schwarzen Peter gezogen ???? >>>>DAS Opfer natürlich...also die Frau.....denn KEINER der S-Bahn-Passagiere hätte sich gerne der unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht unf FÜR sie ausgesagt.
    Hätte sie dem Täter Gas in die Visage gesprüht und SOFORT die Bahnpolizei herbeigerufen, wäre das eine andere Geschichte.....sie muss ja nicht neben ihm sitzen bleiben und warten, bis er wieder kampffähig ist....oder ? >>>> Aber sie muss Meldung machen und die Initiative ergreifen....so doof das auch ist......nur DANN steht sie vor Gericht wirklich sauber da.

    Ich habe es selbst in meinen 44 Lebensjahren zum Glück erst EINmal erlebt,dass ich mich tatkräftig meiner Haut erwehren musste.....ich wurde von einem eindeutig zugedrogten Mann mit einem Messer attackiert....und habe ihm mit einem Klappdraggen das Bein aufgerissen......danach bin ich auch abgehauen und habe erstmal eine Runde gekotzt.....

    Ich hatte GLÜCK...dass der mich nicht angezeigt hat.....denn am Ende hätte ICH die Beweislast gehabt, weshalb ich nen Klappdraggen in der Tasche hatte und ihm das Ding durch den Oberschenkel gezogen habe.......wäre ich zu dem Verletzten erstmal auf Abstand gegangen, hätte Notarzt und Polzei gerufen, wäre ich auf der etwas sichereren Seite gewesen.

    Das sit man alles nicht so einfach mit den Gesetzen und der jeweiligen Situation in der man reagieren muss.

    LG

    Krischani

  • Ich erzählte ihm dass ich mich bei einem Forum registriert habe, um nach seiner Aussage, die Meinung anderer fragte.
    Als ich ihm erzählt habe was ihr hier so alles geantwortet habt, war seine Antwort kurz und knapp.

    "Sage den Leuten aus dem Forum dass Sie keinerlei Ahnung haben"

    Dieser Satz stammt von den Waffenhändler und nicht von mir, also seit bitte nicht sauer auf mich

    Auch sagte er " Ich bin schon über 20 Jahren in dieser Branche, und erlebte schon einige Situationen, und kenne die meisten Urteile von den Richtern"

    Das liegt denk ich mal daran das er ja vom Verkauf solcher Sachen seinen Lebensunterhalt bestreitet, anders kann man diese Aussage glaube nicht deuten :)

    Am Ende liegt es jedoch an DIR was du machst, bzw wann du welches Mittel einsetzt um dich zu verteidigen ... DU bist im Ernstfall derjenigen der sich "erklären" darf, nicht dein Waffenhändler vor Ort!!

    Wie schon oft genug in diesem Thread geschrieben ... eine verbindliche Aussage wird hier keiner machen! Und am Ende wird dein Verstand/Instinkt schon das richtige veranlassen ;)

    Gruß Peter :)

  • Krischan : was ist ein Klappdraggen ?

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Zitat

    Aber zu deinem Satz dass selbst Richter hin und wieder kein Übersicht von Gesetzen haben, gebe ich dir vollkommen Recht. Wenn man sich schon ansieht dass am 25.07.2012
    das Bundesverfassungsgericht der BRD (Bundes Republik Deutschland) das Recht auf Steuer entzogen hat und die Menschen das nicht wissen, und weiter Steuern zahlen, sieht man wie unübersichtlich die Gesetze sind. Aber das ist ein anderes Thema...googelt es einfach, nicht das gleich einer ankommt mit "woher hast du diesen Misst her"
    denn dann wäre meine Antwort "ich habe dies von bundesverfassungsgericht.de eine offizielle Seite des Verfassungsgericht mit dem Urteil und von einem Komissar für Menschenrechte. wie gesagt einfach googeln ;^)

    Was hat ein Urteil des Verfassungsgerichtes mit einem Gesetz des Bundesgesetzgebers zu tun? Die Justiz hat einen guten Überblick über die Rechtslage, dafür ist sie da. Und verbreite bitte hier keinen Unsinn.
    Wenn man sich auf Urteile bezieht, sollte man ein Aktenzeichen angeben, sodass das Urteil leicht zu finden ist.

    Ich selbst fand das interessant, aber habe das Urteil nicht gefunden.

    Und wenn, dann erlaubt das BVerfG üblicherweise die Geltung des alten Gesetzes mit einer relativ großzügigen Frist, bis ein neues geschaffen wurde. So sollen Schnellschüsse vermieden werden, die ohnehin wieder kassiert werden müssten.

  • Was hat ein Urteil des Verfassungsgerichtes mit einem Gesetz des Bundesgesetzgebers zu tun? Die Justiz hat einen guten Überblick über die Rechtslage, dafür ist sie da. Und verbreite bitte hier keinen Unsinn.
    Wenn man sich auf Urteile bezieht, sollte man ein Aktenzeichen angeben, sodass das Urteil leicht zu finden ist.

    Ich selbst fand das interessant, aber habe das Urteil nicht gefunden.

    Und wenn, dann erlaubt das BVerfG üblicherweise die Geltung des alten Gesetzes mit einer relativ großzügigen Frist, bis ein neues geschaffen wurde. So sollen Schnellschüsse vermieden werden, die ohnehin wieder kassiert werden müssten.


    Das Bundesverfassungsgericht hat viel damit zutun.


    Bitte gib in google einfach ein:


    Das Urteil des Verfassungsgerichts killt die Finanzdirektion der BRD.

    oder
    Das Bundesverfassungsgericht entzieht der BRD das Recht auf Steuer.


    Dann dürftest du es finden, da ich grade bei der Arbeit bin, fehlt mir die Zeit nach dem Urteil zu suchen, werde dies aber gerne in einem neuen Theran machen, wenn mir co2air.de dies erlaubt, da das Thema ja nichts mit dem Forum hier zutun hat :^)

    Krischan

    Dein Beitrag über die vergewaltigte Frau ist ja mal richtig gruselig...nicht zu fassen dass sowas in Deutschland vor lauter Publikum geschieht.


    Sowie wie Krischan schon ansprach, kommen wir hier nicht zum Ergebniss.

    Dennoch bedanke ich mich für die Zahlreiche Meinung.

    Ich werde mir nun einfach einen Rechtsberater aufsuchen und mich nach der Sachlage und Rechtslage erkundigen.

    Nochmal ein herzlichen Dank an euch...bis bald

    Joschua

  • Detonex

    Ein Klappdraggen ist ein kleiner Anker mit drei oder vier Fluken (Armen) anstatt den üblichen zweien.... den man eben zusammenklappen kann. Man könnte ihn aufgeklappt auch mit nem Drillingshaken zum Angeln vergleichen......meiner war ca 14 Cm hoch, hatte eben VIER Fluken und war an einer Kette oder Schnur ein SEHR böses Teil. Passte super in die Manteltasche...galt nicht als Waffe.....und hat mich damals in Holland bei einem Schiffsausrüster ganze 30 Gulden gekostet.
    Man kann damit alles Mögliche anstellen....aber eben auch Unheil anrichten.

    LG

    Krischan

  • weshalb ich nen Klappdraggen in der Tasche hatte und ihm das Ding durch den Oberschenkel gezogen habe.......wäre ich zu dem Verletzten erstmal auf Abstand gegangen, hätte Notarzt und Polzei gerufen, wäre ich auf der etwas sichereren Seite gewesen.

    Das sit man alles nicht so einfach mit den Gesetzen und der jeweiligen Situation in der man reagieren muss.

    LG

    Krischani

    ...... du hast ihm den klappbaren Anker in den Oberschenkel geschlagen ? :wacko:

    .....iiiiiiiiiiiiiiiihhh.....voll eklig !

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !