Mich interessiert die Frage, wann eine Armbrust als solche gilt und auch waffenrechtlich als "den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand" zu betrachten ist.
Ich habe eine Armbrust gesehen, die von den Wurfarmen scheinbar eher schwach konstruiert war. Als Bolzen wurden spitze Wurfpfeile verwendet. Ich konnte nicht sehen, ob diese Wurfpfeile für die Armbrust modifiziert waren. Sie waren jedoch locker in der Lage, von dieser Armbrust verschossen auf kurzer Distanz im Holz stecken zu bleiben. Somit gehe von der üblichen Stahlspitze aus.
Ich gehe davon aus, dass eine mit solchen Geschossen verwendete Armbrust nicht als Kinderspielzeug mehr gilt, ohne dass Geschossenergien berücksichtigt werden müssen:
Zitat1.2.2
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch
Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt
nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen
eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;
Somit müsste doch eine so beschriebene Armbrust zweifelsfei als Schusswaffe gelten, oder?