Schreckschuss ohne PTB aber eindeutig in den 90ern in Deutschland beschossen

Es gibt 78 Antworten in diesem Thema, welches 10.393 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juli 2013 um 14:15) ist von meinereiner.

  • Das ganze Thema ist ja echt der Hammer hier, und ich auch noch davon betroffen...

    War vorhin bei einem Büchsenmacher und der meinte auch, an Umarex schicken.
    Man solle bloß nicht so dumm sein und zur Polizei gehen...Leute, das darf doch nicht sein!!!

    Normalerweise sollte man Umarex dafür verantwortlich machen können, weil anscheinend ist das ja doch öfters passiert,
    als die selber zugeben wollen.
    Ich bin echt stinksauer auf den Hersteller und meine man sollte es unter uns Liebhabern und Sammlern publik machen,
    deswegen habe ich mich auch hier gemeldet, "sporadischernutzer" ist nicht alleine, mir geht´s genauso und vielen anderen vllt. auch... :thumbdown:


    Ich würde sie nicht an Umarex schicken, nicht dass sie doch die Polizei einschalten, eigtl. hätte das der Büma schon machen müssen du hast den armen Kerl in eine Angelegenheit zum illegalen Wafenbesitz hineingezogen. Die Waffe vernichten, darfst du eigtl. auch nicht, aber irgendeinen Tod musst du sterben, eine freie Waffe die weg ist halt weg, kein Problem da nirgends registriert.
    Leute, ihr haltet euch für unschuldig und seid es wahrscheinlich auch, aber das interessiert in D nicht, das ist hierzulande ganz einfach illegaler Waffenbesitz, es gibt keine Amnestie (mehr) nur weil man eine illegale Waffe abgibt. Eine Waffe an einen Berechtigten abgeben kann man nur solange man bisher berechtigt war diese Waffen zu besitzen, z.B. ein Sportchütze der seinen Sport aufgeben will, eine Waffe die man illegal im Besitz hat kann man nicht straffrei an einen Berechtigten abgeben.

    Einmal editiert, zuletzt von John Matrix (10. Juli 2013 um 23:42)

  • Da möchte ich Dich mal sehen, wenn Du ein absolutes Schmuckstück kaufst und dann feststellst, das Du in eine sehr sehr dumme Situation gekommen bist, ohne etwas dafür zu können!
    Wärst Du nicht sauer auf den offiziellen Waffenhändler oder den Hersteller, wenn´s die doch verbockt haben, und Du sollst den Mist dann ausbaden?! Das sehe ich NICHT ein!!

  • Oh doch, ich wäre sauer, ganz klar. Allerdings ist der Büma nicht verpflichtet jede Waffe die er vom Hersteller erhält zu überprüfen, das macht keiner, dafür ist der Hersteller verantwortlich, und noch das Beschußamt, aber vermtl. wird jedweder Versuch das rückzuverfolgen im Sande verlaufen. Gehst du zur Polizei, hast du eine Anzeige am Hals, ohne wenn und aber, selbst wenn du Anzeige gegen Umarex erstattest sitzt du mit im Boot !

    Ich bin schon öfter in dumme Situationen gekommen ohne was dafür zu können, zum Glück nie in Verbindung mit Waffen und ohne dabei mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, so ein Mist passiert eben.

  • Nach Rückfrage, was nun mit meiner Sache los ist, haben mir die Herren in Schwarz (früher grün) mitgeteilt, dass gegen mich keine Anzeige aufgenommen wurde. Die Pistole ist seit gestern bei der "Waffenbehörde" und wird überpüft: Herkunft, Bauart usw... Erst wenn da rauskommen sollte, dass diese SSW etwas ganz Schlimmes ist oder daran manipuliert wurde, geht es weiter an den Staatswanwalt. Und dann kommt erst mal eine Anhörung, in der ich mich erklären kann. Also zunächst Entwarnung. So haben sie es mir mitgeteilt. Wie bereits geschrieben, die Polizei war schon am Sonntag sehr nett und hilfsbereit.

    Ich kenne den genauen Wortlaut im WaffG nicht, aber die aktuelle Regelung so wie sie dargestellt wird, erscheint mir für den Verbraucher/Besitzer zu unsicher. Man kann als Laie offensichtlich durch bloße Nachlässigkeit eines Herstellers/Beschussprüfers/Waffenhändlers/Büchsenmachers, also durch die eigentlichen Experten, in schwere Kalamitäten geraten. Obwohl man auf diese Leute beim Kauf einer SSW angewiesen ist. Denn der Käufer einer SSW muss ja lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und ein amtliches Dokument besitzen, das ihm dies bescheinigt. Der Käufer einer "echten" Schusswaffe hingegen muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Wenn der auf dem Parklatz hinter dem Bahnhof ein vollautomatisches .50 BMG erwirbt, sollte ihm klar sein, was er da tut. Oder realistischer, wenn der eine Waffe kaufen will, für die er keinen Eintrag bekommt oder der bspw. deutsche Beschussstempel fehlen, sollte er das erkennen und Folgerungen daraus ziehen können. Der Käufer einer SSW ist hingegen meist der normale Sylvesterknaller, bei dem das Ding das Jahr über in der Schublade liegt. Oder auch der junge Mann, der sich auch gern mal ein Schwert übers Sofa hängt, weil das halt so cool ist. Jungmänneraccessoires eben. So wars jedenfalls bei mir... :D Ich nehme an, dass die gesetzes- und fachkundigen Großsammler eher die Minderheit ausmachen.

    Fazit, diese PTB Geschichte ist gut gemeint, aber sie missachtet mögliche Fehlerquellen, die das kleinste und schwächste Glied in der Kette, den ahnungslosen Endverbraucher, schädigen können und die Fachleute, als Verursacher, außen vor lassen. Also entweder festlegen, dass bspw. der Händler die Kontroll- und Haftungspflicht hat oder die PTB komplett wegfallen lassen. Wozu werden die Teile schließlich beschossen? Kann man da nicht auch mit prüfen, ob das Teil den Gesetzen entspricht? Wenn nicht, bekommt es keinen Beschussstempel. Fertig, Aus, Schluss und gut ist.

  • Leute, wollt Ihr das öffentliche Abfrühstücken und Verdauen von Erregung weitere 64 Beiträge lang fortsetzen ?

    ----------------------------------------------------------------------------------------
    Was hilft einem User, der ein ähnliches Problem hat ?

    Er wende sich an den Hersteller mit der Bitte um Vervollständigung der Kennzeichen.

    Wendet er sich an die Polizei, wird die Waffe eingezogen.

    -----------------------------------------------------------------------------------------

    Ratschläge wie PTB abschaffen, Mitarbeiter des Herstellers aufs Glatteis locken um sie dann öffentlich vorzuführen, Hersteller verständigt Polizei usw. helfen nicht die Bohne. Sie blasen das Thema auf.

    Das in der Herstellung von zigtausend Produkten (z.B. Autos) Mängel auftreten ist normal. Die Forderung "nicht mehr fahren" , "Autos abschaffen" , "KBA abschaffen, da schuld an Rückrufaktionen" ist alltagsfern.

    Da ich nix Neues beigetragen habe: Sorry for Spam ;^)

    Andreas

  • Ich hätte eine kleine Zwischenfrage.

    Kann ein Hersteller oder Importeur der von außen ersichtlich einen Fehler begangen hat, belangt werden? Wie sähe seine Strafe aus?
    ( Hat den Fehler natürlich nicht zugegeben )
    Also ein Büchsenmacher kann für so einen Fehler schon mal sein Geschäft zu machen.

    In unserem Fall könnte sich der Hersteller rausreden eine kleine Serie der Waffe auch ohne Prüfzeichen ins Ausland geliefert zu haben, und dann liegt die Beweislast am Themenstarter
    den Kauf in Deutschland beweisen zu müssen was er nur kann wenn er die Rechnung UND die darauf vermerkte Seriennummer vorlegen kann.

    Ich habe da grade einen Fall da würde ich mit Sicherheit der Lüge bezichtigt werden wenn ich den hier schildere.
    Ich kläre das ab.
    Aber wenn es stimmt was ich vermute hat der jeweilige Hersteller ein ganz dickes Problem. Leider leider wurde vergessen die Seriennummer auf der Rechnung zu vermerken.

    Bei einer Serie von 200 importierten Waffen kann aber der Importeur nicht auf jede einzelne schauen. Der Fehler kann auch beim Hersteller im Ausland passiert sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Büroklammer (12. Oktober 2012 um 13:34)

  • An Technikfreak:

    Wäre ich in deiner Situation, würde ich

    1. Mit Umarex Kontakt aufnehmen (sprich telefonieren)

    2. Die Waffe an Umarex schicken

    3. Die Waffe wieder mit PTB erhalten -> Alles i.O.

    und die Sache ist erledigt.


    Es gibt bei den Zinkplempen keine Registrierung, das heißt keiner weis dass du diese Waffe besitzt.
    Wenn Umarex dich anzeigen würde, säßen sie selbst mit im Boot weil die Hauptschuld bei denen liegt.
    Denn so dürfte diese SSW nie ausgeliefert werden.

    Ich wünsch dir viel Erfolg !

    lg

  • Hallo :^)

    Wäre ich in deiner Situation, würde ich

    1. Mit Umarex Kontakt aufnehmen (sprich telefonieren)

    2. Die Waffe an Umarex schicken

    3. Die Waffe wieder mit PTB erhalten -> Alles i.O.

    und die Sache ist erledigt.

    @ Held,

    gute Zusammenfassung :thumbup:

    Viel zu viel Wirbel um etwas, was man so einfach lösen könnte :^)


    Lieben Gruß, Vanessa :^)

  • Es gibt Neuigkeiten in meiner Sache "Waffe OHNE PTB Stempel"

    Hallo nochmal....heute kam meine P99 von Umarex zurück, mit frisch gravierten PTB Stempel...die Waffe wurde für 30€ gleich komplett überholt...wie neu jetzt :thumbsup:

  • Es gibt Neuigkeiten in meiner Sache "Waffe OHNE PTB Stempel"

    Hallo nochmal....heute kam meine P99 von Umarex zurück, mit frisch gravierten PTB Stempel...die Waffe wurde für 30€ gleich komplett überholt...wie neu jetzt :thumbsup:

    Hallo Technihfreak,

    Gratulation, es dauerte nur 69 Beiträge ! ;^)

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Hallo Rolf,

    für mich hat´s nur 33 Beiträge gedauert :P

    Ich war nicht der Themenstarter hatte aber das gleiche Problem, aber eins war mir klar, ich gehe damit nicht zur Polizei :D

    Wen´s genau interessiert....
    Ich hab bei Umarex angerufen, eine kleine Fehlerbeschreibung geschrieben, die PTB Sache erläutert und in ein Paket geschnürt.
    Bearbeitungsdauer waren zwar 4 Wochen bis zum Erhalt, aber dafür hab ich jetzt eine praktisch neue Knarre.

    Für die 30€ wurden gewechselt:
    Schubstange, Hahn, Schlittenfanghebel Feder, Magazinhalter, Schlagbolzen und der Patronenauszieher...was will man mehr :thumbsup:

  • Er ist glaubwürdig die Waffe hat die Beschusszeichen was drauf schließen lässt das er keinerlei Schuld daran hatte sondern die PTB, Umarex oder der Händler.

    "Ahhhh die neue Walther, ich hatte Umarex um so eine gebeten"
    :D:D:D

  • Haste mal ein Bild ?
    Außerdem bedeutet ein Beschußzeichnen nicht automatisch das sie eine Zulassung erhalten hat.
    Wurde die SSW vor Einführung der PtB hergestellt ist sie EWB Pflichtig.
    Aber wenn Du weißt welche Beschußzeichen sie hat ist es ein leichtes raus zu bekommen wann und wo sie beschossen wurde.
    Und selbst wenn beim Beschuß oder beim Hersteller gepennt wurde darf er sie trotzdem nicht haben.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Soetwas, wie vom TS beschrieben, würde einen ja durchaus auch den KWS kosten können, oder? Auch wenn kein Verfahren eröffnet wird letzlich, so könnte es dennoch eine Weitermeldung oder dergleichen geben?

  • Hier mal die Bilder von meiner P99 OHNE PTB...
    Mir ist aufgefallen, das es wohl meistens Waffen waren, die auf dem Beschussamt Köln, im Jahr 1989 geprüft wurden...da hatte wohle jemand gepennt?!

  • Zuerst mal meinen herzlichen Dank an sporadischernutzer für den Start zu dieser Diskussion. Ich habe nämlich genau dasselbe Problem, allerdings ist die Polizei noch nicht mit drin, hätte aber nicht viel gefehlt. Habe auch Ende der 60er das gleiche Modell (vernickelt mit Holzgriffschalen) erworben. Jetzt wollte ich einen sogen. "Kleinen" Waffenschein beantragen und habe natürlich ganz brav eine Liste mit den in den WS einzutragenden Waffen mit Serien- und PTB-Nummern erstellt. Dieses Teil war auch dabei, nun ist es das nicht mehr, wie gut, dass ich es mal nicht so eilig hatte und den Antrag erst auf den 1. Juli dieses Jahres datiert habe. Könnte mir vorstellen, dass die Herrschaften bei der Polizei sich tot gelacht hätten und ich dann noch wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung angeklagt worden wäre. Wenn ich mich nicht täusche, habe ich sogar noch den Kaufbelegm werde mal bei Umarex nachfragen wegen einer Nachstempelung der Waffe. Der einzige Unterschied zur Waffe von sporadischernutzer ist der, dass bei meiner neben den drei Kronen die Buchstaben "KG" stehen, schätze also, dass der Beschuss ein Jahr später erfolgte.
    Bis später, Euer meinereiner (auch Hotte genannt).
    ;( ;( ;(

  • Hier mal die Bilder von meiner P99 OHNE PTB...
    Mir ist aufgefallen, das es wohl meistens Waffen waren, die auf dem Beschussamt Köln, im Jahr 1989 geprüft wurden...da hatte wohle jemand gepennt?!


    Deine P99 hat Beschußstempel von 1998...


    Zitat

    ..die Buchstaben "KG" stehen..

    Ist 1996

    Zitat

    habe natürlich ganz brav eine Liste mit den in den WS einzutragenden Waffen mit Serien- und PTB-Nummern erstellt.

    Den Part kannst du ganz außen vor lassen. Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen sämtlicher Gas- und Signalwaffen mit PTB-Zulassung. Waffenbezogen ist nur der "große" Waffenschein, da muss die Waffe die man führen darf eingetragen sein mit allem drum und dran.


    Zitat

    Habe auch Ende der 60er das gleiche Modell (vernickelt mit Holzgriffschalen) erworben.

    Hast du nicht die Übergangsregelung damals in Anspruch genommen? Zur legalen Besitzstandswahrung konntest du Schreckschusswaffen ohne PTB-Zulassung auf eine WBK eintragen lassen die dafür ohne Probleme erteilt wurde. Die Amnestie ist 1976 abgelaufen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich habe den Weg zur Nachstempelung etwas abgekürzt, indem ich das Teil nackig (ohne Magazin) im Original-Köfferchen zusammen mi tKopie der Kaufquittung vom 27.08.1996 und einem freundlichen Begleitbrief und dem Hinweis, dass ich ja nicht der einzige Betroffene sei, an
    Umarex geschickt. Das war am 01.07., am 02.07.2013 wurde es an Umarex zugestellt, seitdem warte ich auf eine wie auch immer geartete Reaktion von Umarex. Mal sehen, was passiert und wie lange es dauert, bis ich das Teil wiederhabe. Ichwerde mich dann wieder melden.
    Bin nur froh, dass ich die Kaufbelege meiner fünf SSW (die anderen vier sind vorschriftsmässig gestempelt) aufgehoben habe und sie bei meinem Umzug nicht vernichtet wurden. 8o 8o 8o :thumbup: :thumbup: :thumbup:
    Bis hoffentlich bald, Euer meinereiner.
    Zu der Frage, warum ich die Möglichkeit zum straffreien Eintrag in eine WBK nicht genutzt habe: hatte keine Ahnung, dass diese Möglichkeit bestand, auch ein deutscher Beamter kann nicht alles wissen :!: :!: :!: .

  • Hallo, liebe Leidensgenossen und diejenigen, die gemeinsam mit uns gehadert und gebangt haben, es gibt Neuigkeiten aus dem Hause Umarex, und das ist absolut wörtlich zu nehmen: Ich habe nämlich heute ein Paket von Umarex bekommen, Inhalt: eine P88 comp. vernickelt und mit Holzgriffschalen UND mit PTB-Nr., allerdings habe ich den Begriff "eineP88 comp." mit Bedacht gewählt, es ist nämlich nicht meine Original-Waffe, sondern wohl eine aus neuerer Produktion (PTB-Nr.764 rechts auf dem Schlitten, ebenso die Seriennummer Z...., war bei der alten links am Rahmen, und der Jahresstempel links am Rahmen neben dem Wappen mit den drei Kronen lautet jetzt "BD"). Da ich kein Magazin mitgeschickt habe, habe ich auch keines bekommen, macht nichts, habe drei, das sollte wohl ausreichen. Dafür habe ich jetzt einen zweiten Pyrobecher und eine zweite Reinigungsbürste sowie eine zweite Bed.-Anl., die ist vom September 2011. Soviel also von meiner Seite zu dem Thema, tut mir leid für sporadischernutzer, dass er mit seiner so "aufs Maul gefallen" ist, nochmal wird er ja nicht in diese Bredouille kommen, hoffentlich hält sich der noch zu erwartende Ärger in Grenzen. Aber vielleicht gibt es ja noch mehr Leidensgenossen, denen mit dieser Diskussion und meinem Ergebnis geholfen werden konnte. Allen Ratgebern danke ich an dieser Stelle herzlich für die Ratschläge, besonders der Tipp zum Einsenden der Waffe an Umarex war das "non plus ultra", und wie man sieht, ist Umarex ja durchaus zum Helfen bereit, ob aus schlechtem Gewissen oder weswegen sonst, ist mir eigentlich ziemlich egal. Ich werde das Thema weiter verfolgen und mich bei Bedarf dann auch wieder in die Diskussion einmischen.
    Bis bald mal wieder, Euer meinereiner.
    PS: wer die alte Bed.-Anl. gebrauchen kann, bitte bei mir melden!!!
    8o 8o 8o 8o 8o