Schlafen im Wald ?^^

Es gibt 89 Antworten in diesem Thema, welches 9.951 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. September 2012 um 11:32) ist von ulli s.

  • Nabend zusammen,


    Ich plane meine All jährliche Wanderung ,nur dies mal soll es doch mehr in den bereich "überleben" gehen. Als Gebiet habe ich mir den Teutoburgerwald ausgesucht evtl. der Herrmans weg ,von wo bis wo ist aber noch offen. Nun aber mal ein paar Fragen wie sieht das rechtlich aus weiß das vllt wer oder hat Erfahrungen damit ? Weil diesmal wollte ich anstatt in einer Herberge , im Wald direkt pennen ,aber darf man das überhaupt ? Nein ich bin kein Camper der da erst mal Zelt ,Tisch und Grill aufbaut und nachher 2 Säcke Müll liegen lässt.
    Wird mehr Schlafsack Isomatte und Plane seien bei entsprechender Witterung. Das offendes Feuer etc. verboten ist weiß ich nur eben mit dem "Übernachten" bin ich mir nicht sicher ? Kann das evtl. Ärger geben ?


    lg

  • Ist grundsätzlich nicht zulässig! Hab das auch schon vor drei Jahren gemacht! Aber den gesamten Herrmans-Weg! Die einzige Möglichkeit, die du hast, so haben wirs gemacht, es gibt alle paar Kilometer so Unterstände/Hütten, die eigtl. dafür gedacht sind, bei schlechtem Wetter Schutz zu finden, da die Isomatte reingehauen und gut ist! Ist zwar auch mehr so die "Grauzone" des rechtlichen, aber auf jeden Fall besser, als direkt im Busch!
    Bei uns hat keiner was dazu gesagt, aber man sollte dann halt auch nicht bis mittags pennen, sondern möglichst früh hoch und weiter marschieren!


    Ich bin keine Signatur! Ich putz´ hier nur!

  • Eigentlich so harmlos wie Haare waschen - Draußen schlafen - aber wie ich D kenne, ist wiedermal alles verklauseliert.....

    Das mit dem Jäger vorab abklären, sehe ich auch als wichtig an.

    Problem Verpflegung.
    Ich denke in Bear Grylls Manier umherziehen und jagen wird nicht gehen..aber wem sage ich das. Anscheinend hast Du schon Erfahrung.

    Dieser Weg hat ca.150km....Respekt!
    Naja, an einem Tag sicherlich nicht....

    toi toi toi das es klappt....finde ich cool die Idee. Natur pur!

    :thumbup:

  • Soviel ich weiß ist das Betreten von Wäldern nach Einbruch der Dunkelheit verboten in Deutschland. Das Thema gabs hier doch schon mal. Ich meine dort so etwas gelesen zu haben?

    Einmal editiert, zuletzt von Drangdüwel (1. September 2012 um 08:59)

  • Hachja, ich weiß noch als ich ein kleiner Junge war und mit meinen Freunden einfach mitten im Wald gezeltete habe.. Nach vorheriger Absprache wird da niemand etwas gegen habe denke ich.

  • Vorab ,ist nicht meine erste Tour ,wie ich mich Verpflege weiß ich schon und wie ich mich in der Natur verhalte auch was jetzt vermüllen angeht oder zerstören. Ich bin keiner der rein geht und ne Spur von "Mensch" hinter lässt^^
    Ich wollte eben nur mit dem Übernachten mal anfragen ,es wäre auch nicht der komplette Hermans weg nur ein Teilstück ,weil ich stände auch vor einem Problem der Trinkwasser versorgung da es eben ein Gerbirgesgebiet is. Und wenn ich sowas mache gehe ich nicht mal eben zum nächsten Dorf und kaufe mir was. Sollte diesmal schon wirklich mehr in den Bereich überleben gehen. Vorher habe ich immer nur Gewisse Strecken zurück gelegt und vorab für Übernachtung gesorgt.
    Das es Verboten ist Nachts den Wald zu betretten bzw, da drinne zu wandern
    ... hoffe ich doch mal das es nicht stimmt. Dann wäre ich ja ein schwer Verbrecher^^

  • Verbot Nachts nicht in Wald kenne ich selbst auch nicht.

    Ich denke, es geht darum dass womögliches Wild, oder andere Tiere nicht gestört werden sollen.
    Auch....speziell zu Jagdzeiten....ist Nachts im Wald der Aufenthalt nicht ganz ungefährlich.
    Auch wenn Jäger sicherlich Mensch und Tier unterscheiden können.

    Eine wilde Horde bewaffnet mit Camping-Material....1000 Watt Beschallung und Freiluft-Disko....logisch...das geht nicht lange Nachts im Wald gut.

    Das ist bei Dir ja was vollkommen anderes.

    Du wanderst alleine nehme ich an...kein Müll bleibt zurück....willst nur schlafen....willst Nahe an Natur sein. Absolut harmlos.

  • Darf ich nach 22:00 noch aufs Klo, oder muß ich erst schriftlich die Nachbarn fragen? :S

    Solche Threads gibt´s wohl nur bei uns - am besten sollte man gleich ganz Deutschland verbieten.

    Sollte ich mal das Verlangen haben, nachts in den Wald zu gehen, dann GEHE ich nachts in den Wald!
    Vor 20, 30 Jahren wäre man für solche Fragen ausgelacht worden. Und dennoch kenne ich niemanden, der verklagt oder versehentlich erschossen worden wäre.

    Das ist nicht gegen den TS, sondern gegen die Tatsache, daß man sich heutzutage echt über sowas Gedanken machen muß.
    Wie gesagt, geht es ja nicht um Campen, Feuer oder Müll, sondern lediglich einen Schlafsack samt "Inhalt".
    Zur Sicherheit kann man ja in der Nähe von Wanderwegen bleiben u. muß nicht gleich im tiefsten Dickicht übernachten.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • So uneingeschränkt kann bzw. darf man das nicht machen. Je nach Bundesland kann das prinzipielle Waldbetretungsrecht des Bürgers zum Schutze des Waldes eingeschränkt werden. Einige Infos fand ich hier:
    http://wald.lauftext.de/freizeit-im-wa…at-vorrang.html

    Weiterhin gebe ich zu bedenken:
    Teilweise gefährlich, sogar in zweierlei Hinsicht. Erstens ist eine Konfrontation mit Schwarzwild möglich und zweitens darf Schwarzwild (als einziges Wild) auch Nachts vom Jäger bejagd werden. Wenn man dann weiß, dass so gut wie jedes Waldstück, Wiese und Kuhweide zu einem bejagbaren Revier gehört und dieses auch tatsächlich bejagd wird, sollte sich das gut überlegen.
    Eine ganz andere Frage kommt vielleicht auf, wenn ein Jäger einen Waldgast in dieser Weise vorfindet. Was denkt bzw. tut der Jäger? Meldet er das den Behörden, weil er eine verwarloste Person vermutet? Oder nimmt er Wilderrei an und macht von seinem Jagdschutzrecht gebrauch, setzt diesen fest und ruft die Polizei?
    Jendenfalls kann das Ärger ergeben wenn nicht gar Schlimmeres.

  • worlddownfall deinen Beiträgen entnehme ich ja immer sarkasmus^^

    Die lezten 2 Beiträge waren hilfreich, genau davon rede ich kann man mir was rechtlich haben. Weil ich würde da ja echt nur pennen mehr nicht. In der Ausrüstung habe ich nichts was zum Wildern oder Angeln taugen würde.
    Und würde mir eh ein Gebiet aussuchen wo ich sicher weiß das keine Schwarzwild vor kommt oder nur selten weil davor habe ich zuviel schieß muss ich zu geben^^

  • Weil hier immer von den von der Jagd ausgehenden gefahren gesprochen wird gibt mir da eines gewaltig zu denken.
    Jeder Besitzer von freien Waffen darf sein 7,5 J Luftgewehr nicht im Freien benutzen, wenn das Geschoss auch nur irgendwie das Grundstück verlassen könnte.
    Für Schiesstände existieren ordnerweise Vorschriften um jede Gefährdung auszuschliesen.
    Und auf der anderen Seite gibt es leider wohl immer noch solche Zeitgenossen.
    Sicherlich verhlten sich 99% der Jäger korrekt und lassen den Finger vom Abzug, wenn sie sich nicht hundertprozentig sicher sind. Aber der kleine Rest ist eben wesentlich schwerer zu finden, als bei den restlichen Waffenbesitzergattumgen.
    Sorry, aber bei solchen Geschichten geht mir der Hut hoch. gerade, weil ich auch schon selber etwas in der Richtung erlebt habe.
    Ich habe nichts gegen die Jagd und halte diese für ein notwendiges und Sicherlich interessantes Hobby. Aber solche Knalltüten bringen unser ganzes Hobby in verruf, wenn doch einmal etwas passiertDas musste jetzt einfach mal raus.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Eine grundsätzliche Regelung findet sich im Bundeswaldgesetz

    § 14 Betreten des Waldes

    (1) Das Betreten
    des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das
    Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf
    Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
    Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
    (2)
    Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes
    aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder
    Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung
    erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen
    des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder
    teilweise dem Betreten gleichstellen.

    Explizite Regelungen für NRW findest du im 2. Abschnitt des LFoG.

  • floppyk, so sehr ich dein wissen und deine beiträge auch schätze, aber der wald ist nicht nur für jäger da damit die ihrem hobby nachgehen können oder sich gar wie feudalherren aufführen können!

    Erstens ist eine Konfrontation mit Schwarzwild möglich

    du weißt so gut wie ich wie scheu schwarzwild ist und wie unwahrscheinlich wirklich eine begegnung ist und wenn es zu einer begegnung kommt, wie schnell das wild das weite sucht!(gilt wohl nicht für gegenden in den das schwarzwild an menschlichen kontakt gewöhnt ist weil es regelmässig gefüttert wird wie zb in berlin)

    Eine ganz andere Frage kommt vielleicht auf, wenn ein Jäger einen Waldgast in dieser Weise vorfindet. Was denkt bzw. tut der Jäger? Meldet er das den Behörden, weil er eine verwarloste Person vermutet? Oder nimmt er Wilderrei an und macht von seinem Jagdschutzrecht gebrauch, setzt diesen fest und ruft die Polizei?

    Jendenfalls kann das Ärger ergeben wenn nicht gar Schlimmeres.


    was meinst du wohl was passiert wenn ein jäger wohlmöglich mit vorgehaltener waffe von seinem vermeindlichem"jagdschutzrecht" gebrauch macht und einen anderen waldgast nötigt oder gar gefährdet? wer hat dann wohl den größeren ärger! jäger sind keine feudalherren die sich in "ihren wäldern "alles erlauben können und andere gäste nicht dulden müssen. das genaue gegenteil ist der fall!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Also in Hessen bin ich mal im Winter mit dem Snowboard über einen 2km langen geteerten Waldweg gefahren, der zugeschneit war. Bei der dritten Runde, es wurde dunkel, kam mir der Förster entgegen und hielt mich an. Das Snowboarden hat ihn nicht gestört, aber er hat mich nach Hause geschickt, denn den Wald dürfen nach Anbuch der Dämmerung nur noch Ordnungshüter und Förster betreten. Und zwar zum Schutz der Tiere und der Spaziergänger gleichsam.

    Der Weg zur Hölle ist gepflastert mit guten Absichten.

    "So also stirbt die Freiheit, unter tosendem Applaus!"

  • Habe schon alte Schilder gesehen mit "Beeren pflücken und Pilze suchen verboten". Wahrscheinlich Überbleibsel von Grafen und anderen Adligen Raubrittern.Aber "Schlafen und Wandern verboten" bis Heute noch nicht.

  • Teilweise gefährlich, sogar in zweierlei Hinsicht. Erstens ist eine Konfrontation mit Schwarzwild möglich


    Hallo.
    Hier hat er nicht ganz unrecht. Unser Jäger rief mich in seine Garage. Er fragte mich, ob ich denn auch immer mit dem Hund meiner Mutter am Sportplatz vorbei ginge. Er hatte dort einen Keiler von 75KG geschossen. Schon ein beeindruckendes Tier aber noch lange nicht der schwerste oder Floppyk? Er hat mich nachts mal mitgenommen und wenn Du siehst, wie die sich untereinander "keilen"... Respekt! Aber da Du das ja offensichtlich öfters machst wirds wohl kein Problem darstellen.

    ...macht vom Jagdschutzrecht gebrauch.
    Vorsicht: Jeder findet mal seinen Meister! Um fitt zu bleiben war ich früher Sparringpartner von befreundeten Luftlandepionieren. Für so einen wäre es eine Notwehrsituation und Deine Jagdschutzrecht-Amtshandlung schnellstmöglich beendet. Du kannst mir glauben, genau darauf (entwaffnen) sind die trainiert.

    Gut, Teutoburger Wald weiß ich nicht. Aber bei uns würde da wohl kein Hahn nach krähen, sofern es nach der Abreise so aussieht wie vorher. Unser Jäger ist absolut fair. Eine junge Dame führte ihre Discoerrungenschaften nachts immer in seinen Hochsitz. Er hat sie angeprochen, es sei ihm egal, sie möchte doch bitte nur nachher die Türe wieder schließen. Na wenn das nicht einwandfrei ist weiß ich auch nicht! Den kann man brauchen.

    Gruß Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    3 Mal editiert, zuletzt von BMP I (1. September 2012 um 12:31)

  • ich kann dir sagen wie es hier gehandhabt wird, schlafen kannst du überall, mehr als einen platzverweis wird es nicht geben,nur ein zelt wird hier meist nicht gern gesehen, wenn es aber keinen boden hat, geht selbst das.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg