WBK Waffe online kaufen

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 3.768 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2012 um 21:13) ist von Rolf.

  • Hallo

    habe die Tage bei einem deutschen Waffenhändler eine KK-Pistole gesehen, die ich gerne erwerben möchte.
    Da dies erst meine zweite WBK pflichtige Waffe ist, und die erste die ich online kaufe wollte ich mal fragen wie das ganze am besten abläuft.
    Der Händler meinte ich solle ihm meine Original WBK grün mit Voreintrag schicken.
    Ich nehme an per einschreiben? Nur wenn die unterwegs verloren geht steh ich dann natürlich dumm da auf dem Amt.
    Verschickt wird sie dann von ihm per overnight für knappe 30Euro.

    Kann mir bitte einer Information geben der schon Erfahrung mit dem Online Kauf von WBK pflichtigen Waffen hat, mir gehts halt nur darum wenn die Original WbK unterwegs verloren geht....


    Viele Grüße

  • Original WBK mit einschreiben mit Rückantwort.
    Wenn sie verloren geht ist es auch nicht soooo dramatisch, schließlich hat es die Post dann vermasselt und nicht du.
    Musst dann halt nur eine Gebühr für die Neuaustellung bezahlen. Aber ich hab schon zig Waffen über Egun gekauft. Normalerweise passiert da nichts.
    Kann natürlich jeden mal treffen. Oder auch nicht. :wacko:

    Pro Legal / BDS

  • Warum immer so kompliziert?
    Kostengünstige Kopie mit der Telefonnummer vom SB und gut.
    Soll der Händler anrufen und nachfragen ob es zu WBK Nummer xyz einen Voreintrag gibt.
    Fertig! Sicherste Methode für alle und günstigste noch dazu.
    Selbst im LK Winnenden reichte das aus. Und die sind da eher unentspannt normal...

    Gruß Phex V

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Die beglaubigte Kopie von einer Fälschung ist auch nur die Kopie einer Fälschung :P Finde das auch hirnrissig mit den Kopien.

    So machen wie Phex V es geschrieben hat. Nachdem man meinen letzten Bedürfnisantrag bei der Post versemmelt hat, schick ich auch 100% nichts derartiges mehr in der Gegend rum.

  • Zitat

    Ich würd mir beim Notar ne beglaubigte Kopie machen lassen und die dann hinschicken. Wenn die verloren geht, ists nicht so schlimm.

    Der Händler muss die Waffe beim Kauf dann aber eintragen, und zwar ins Original ... ;^)

    Bislang habe ich mehrere EWB-Waffen online gekauft, z.T. auch von Privat - ohne Probleme. Bei Händlern muss man - bei echter Kaufabsicht - schon das Original mitschicken, weil der wie gesagt auch dort einträgt. Bei Privatverkäufern würde ich hingegen grundsätzlich nur eine beglaubigte Kopie senden, dann mit Angabe der Daten von der zuständigen Waffenbehörde. Der Verk. kann so leicht prüfen, ob diese WBK überhaupt existiert, so minimiert man auch das Risiko (als Verkäufer), dass man einerm Betrüger aufsitzt.

    Verschicken solcher Dokumente nur als Einschreiben mit Rückantwort, dann hat man zumindest die Unterschrift eines Empfängers, ansonsten macht ja der Briefträger nur seinen "Otto", dass er das Schreiben am Zielort auch eingetütet hat. Damit hat man seine Pflicht aus meiner Sicht erfüllt, denn was will man noch mehr machen? Zumal ja witzigerweise auch das Amt deine Fläppe nachher wieder als 55-Cent-Brief an dich verschickt, nachdem die Waffe dann endgültig eingetragen ist .... :huh: Sollte die WBK also mal auf dem Postweg verloren gehen und du hast sie als Einschreiben mit Rückantwort verschickt, dann dürfte dir das Amt da IMHO keinen Strick draus drehen im Hinblick auf die Zuverlässigkeit. Andernfalls müsste das sichere (!) Versenden solcher Dokumente im WaffG. klar geregelt, sprich verboten werden.

    Wem das alles zu riskant ist, der muss halt pers. vor Ort kaufen, was wiederum auch Vorteile hat.

    Jens

  • Die beglaubigte Kopie von einer Fälschung ist auch nur die Kopie einer Fälschung


    Beglaubigung heißt: Das Original lag vor.

    Zitat

    § 34 WaffG
    Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.


    WaffVwV dazu:

    Zitat

    Im Versandhandel können auch beglaubigte Kopien verwendet werden.


    Der Händler muß sich nicht darauf einlassen, hätte aber seiner Sorgfaltspflicht genüge getan. Beglaubigen kann jeder Dienstsiegelinhaber (Stadtverwaltung) .

    Wenn die WBK futsch ist

    - unverzügliche Anzeigepflicht, evtl. sorgfältigen Umgang einem ungemütlichen SB begründen
    - Transport ohne WBK geht eigentlich nicht
    - ersetzt die Post den Wert oder den Schaden (Verwaltungsgebühren) ?

    Mein einziger EWB-Online-Kauf vom Händler lief wie von Phex oben beschrieben. Die WBK-Vorlage war ein unbeglaubigter Mailanhang, allerdings mit Angabe der Fax-/Tel.-nummern der Behörde.

    Den Eintrag hat die Behörde gemacht wie bei einem Kauf von Privat.

    Andreas

  • Ja sehe auch keinen Grund das anders zu machen.
    Wenn ich einen Voreintrag fälsche und gehe das Ding aufm Pfarramt beglaubigt kopieren lassen habe ich ne beglaubigte Kopie.... nur so ne Idee.
    Sprich ein Händler der was auf sich hällt und seinen Job gerne in Freiheit ausübt wird bei Online-Geschäften immer beim SB anrufen und nachfragen ob es besagten VE gibt.
    Kostet ein paar Minuten und der SB bestätigt oder verneint nur was der Händler eh schon weiß.
    Beglaubigen kostet Zeit, Geld und ist wegen der o.g. Tatsache wertlos für beide Parteien.

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Ich habe keine Bedenken meine originale WBK per einfaches Einwurfeinschreiben einem Händler zu schicken. Das hat schon mehrfach geklappt. Zudem trägt er den Erwerb korrekt ein. Dann braucht die Behörde nur noch abzustempeln. Das ist meinem SB deutlich lieber.
    Kommt eine WBK auf dem Postweg verloren, so muss die Post die Neuausstellung bezahlen. Einschreiben sind bis zu einem bestimmten Wert versichert, so meine ich zu wissen.

  • Mir hatein Händler mal gesagt, er besteht auf das Original, insbesondere im Fall eines nötigen Voreintrages. Dann kann der WBK-Inhaber nicht illegalerweise auf einen Voreintrag mehrere Waffen erwerben. Bei einer beglaubigten Kopie kann der Händler nicht feststellen, ob der Voreintrag in der WBK nicht bereits belegt ist.

  • Ich handhabe das so, dass ich nur Waffen kaufe, die ich auch persönlich abholen kann. Man kann ja bei Egun z.B. auch per Umkreissuche schauen.

    Klar, so entgehen einem sicher das ein oder andere Schnäppchen...Dafür hab ich dann aber den ganzen Stress mit der Herumschickerei der WBK nicht.

    Gruß,
    Daniel


    " Wir lieben das, was knallt und stinkt und trotzdem keine Leistung bringt " - Schwalbe-Fahrer aus Leidenschaft! :)

  • Bei einer beglaubigten Kopie kann der Händler nicht feststellen, ob der Voreintrag in der WBK nicht bereits belegt ist.


    Weitere kurzfristige Käufe von privat erscheinen auch nicht in der WBK. Auch für Händler verpflichtend ist die Anzeige der Überlassung innerhalb von 14 Tagen an die Behörde des dann bald Exwaffenbesitzers.

    Klar, so entgehen einem sicher das ein oder andere Schnäppchen...


    vor allem solche, deren Annahme man verweigert wegen grober Abweichung vom beschriebenen Zustand. ^^

    Andreas

  • Danke erst mal an alle, habe die Waffe einfach abgeholt, war halt ne kleine Tour durch halb deutschland war aber auch schönes Wetter :P
    hat sich geloooohhhnnttt :thumbsup:

  • Also ich würde meine original WBK nur ungern verschicken. Damit ich dies machen würde, müsste es sich schon um ein richtig gutes Schnäppchen oder eine Waffe an die man sonst nicht so leicht rankommt, und die ich unbedingt haben will handeln.

    Wie ist das eigentlich, in der Zeit wo die WBK per Post unterwegs ist? Dann darf man ja eigentlich auch garnicht mit den anderen bereits eingetragenen Waffen schießen gehen, oder? Da man zum Transport ja die WBK braucht...

    Bis jetzt hat bei mir jedenfalls immer die Variante mit Scan und Telefonnummer gereicht.

  • Wie ist das eigentlich, in der Zeit wo die WBK per Post unterwegs ist? Dann darf man ja eigentlich auch garnicht mit den anderen bereits eingetragenen Waffen schießen gehen, oder? Da man zum Transport ja die WBK braucht...


    Das ist zwar ein Problem, aber ein Kleines. Denn wer nicht persönlich zwecks Eintragung zum Amt kann, muss diese ja auch zum SB schicken und dann ist diese u.U. auch ein paar Tage weg. Kopie oder Scan machen - das empfiehlt sich sowieso - und beuhigt zum Schießen gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann wegen fehlender WBK gleich eine OWI aufgebrummt bekommt. Denn in diesem Fall ist es eher eine Notwendigkeit als eine Schludrigkeit.

  • Hallo an Euch,

    meine WBK habe ich nie aus der Hand gegeben, bin immer brav mit ihr zum Händler oder mit dem Verkäufer zum Amt !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf