Habe ich getan und komme zu einem anderen Ergebnis.
Bist Du dir Sicher ?
Zitat aus der WaffVwV:
ZitatMit Armbrüsten, Pfeil und Bogen oder Schleudern wird nicht im Sinne dieser Definition geschossen.
Eigentlich müssen wir noch froh sein das dort Armbrüste überhaupt in § 12 eingeordnet werden, den wenn das nicht der Fall wäre dürften sie nur auf zu gelassenen Ständen geschossen werden.
Die WaffVwV ist zwar kein Gesetz aber die Handlungsgrundlage der Behörden.
und wie siehts dann mit der "normalen" Jadgtätigkeit eines Jägers aus?
Schon mal überlegt warum Jäger gerne von Hochständen schießen ? Und das es eine extra Versicherung gibt ?
Ansonsten kann ich nur raten, wie Lionheart es schon schrieb, bei den Behörden nach zu fragen und es dort zu klären.
Einfach die Augen zu zu machen und zu hoffen das schon nichts passiert ist der falsche Weg.
Joachim