Armbrust: Frage / Tipps zu Waffengesetz / Auflagen Landratsamt

Es gibt 93 Antworten in diesem Thema, welches 12.332 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. September 2012 um 21:47) ist von Floppyk.

  • Habe ich getan und komme zu einem anderen Ergebnis.


    Bist Du dir Sicher ?
    Zitat aus der WaffVwV:

    Zitat

    Mit Armbrüsten, Pfeil und Bogen oder Schleudern wird nicht im Sinne dieser Definition geschossen.


    Eigentlich müssen wir noch froh sein das dort Armbrüste überhaupt in § 12 eingeordnet werden, den wenn das nicht der Fall wäre dürften sie nur auf zu gelassenen Ständen geschossen werden.
    Die WaffVwV ist zwar kein Gesetz aber die Handlungsgrundlage der Behörden.

    und wie siehts dann mit der "normalen" Jadgtätigkeit eines Jägers aus?

    Schon mal überlegt warum Jäger gerne von Hochständen schießen ? Und das es eine extra Versicherung gibt ?

    Ansonsten kann ich nur raten, wie Lionheart es schon schrieb, bei den Behörden nach zu fragen und es dort zu klären.
    Einfach die Augen zu zu machen und zu hoffen das schon nichts passiert ist der falsche Weg.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat von »morfessa«
    und wie siehts dann mit der "normalen" Jadgtätigkeit eines Jägers aus?

    Antwort von pupsnase
    Schon mal überlegt warum Jäger gerne von Hochständen schießen ? Und das es eine extra Versicherung gibt ?


    klar hab ich mir das schon überlegt - aber kann das schießen von einen Hochstand sicher ausschließen das nicht doch z.B. im 45° gefeuert wird? Denn wie Du schreibst geht es ja auch um Fehlschüsse und technische Probleme...

    Dieser § beinhaltet auch unabsichtliche Fehlschüsse und technische Probleme.
    Es geht nicht, nur, um beabsichtigte Schüsse.

    Gruß Robert

  • Klar hättest Du recht, wenn im WaffG gefordert würde das das Geschoss während der Jagd das Revier nicht verlassen kann.
    Das wird aber nur beim schießen zu Hause gefordert.

    Immerhin darf dort jeder mit den Waffen schießen. Würde vor dem Kauf eine Art Ausbildung gefordert könnte der Punkt auch wegfallen.
    Ihr bekommt hier doch auch zur genüge mit wie die meisten Neulinge an das Thema rangehen.

    Von daher finde ich es Ok das der Gesetzgeber für nicht ausgebildete Schützen andere Maßstäbe nutzt wie für Ausgebildete.
    Denn der gesunde Menschenverstand den Lionheart anspricht ist scheinbar nicht im genügende Maße vorhanden.
    Abgesehen davon finde ich es falsch einem Neuling zu erzählen das er es so dürfte ohne auf die Risiken aufmerksam zu machen, oder übernimmst Du das Bußgeld wenn das Ordnungsamt die Sachen anders bewertet ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/


  • wie siehts dann mit der "normalen" Jadgtätigkeit eines Jägers aus? Wer würde da das Risiko tragen wollen?


    Der Jäger bekommt seinen Jagdschein nur mit einer Versicherungsbestätigung für eine Jagdhaftpflichtversicherung. Gleiches gilt für die nötige Verlängerung des JS. Einen JS kann immer nur für die Zeiträume 14 Tage, ein Und drei Jahre gelöst werden. Um die Jägerhaftpflicht muss derjenige sich vorher kümmern. Ein Jahr JS plus die Versicherung sind um die 100 €, je nach Bundesland.
    Der gültige, also gelöste JS gilt auch als Führ- und Schießerlaubnis im Revier. Der Jäger ist für seinen Schuss verantwortlich. Schüsse vom Hochsitz sind wegen des Schusswinkels weniger gefährlich, weil das Geschoss auch nach Durchdringen des Wildkörpers in den Boden schlägt. Dennoch hat der Jäger grundsätzlich auf einen sicheren Kugelfang zu achten. Der offizielle Gefahrenbereich einer Büchsenkugel wird bei (un)günstigen Bedingungen mit 5 Km angenommen.

  • Ihr Lieben.
    Auf der Suche nach Filmberichten übers Armbrustschießen ist mir dieser Gleichgesinnte aufgefallen. Er will seine AB im Chrono messen. Ich war nicht bei ihm zu Hause und kenne die Verhältnisse nicht!!! Aber wenn ich da im Hintergrund den Zaun sehe und mir vorstelle, wie dahinter gerade Nachbarskinder spielen oder hatschi und drüber... .

    Hier der Link zum Film: http://www.youtube.com/watch?v=GQ3ieU…channel&list=UL

    Habt Ihr die Ritzen im Zaun gesehen? Da würde meine auf jeden Fall locker durchgehen. Es spielt ja scheinbar in den USA und ich kenne die örtlichen Gegebenheiten nicht. Für mich: Diesen Schuss an der Stelle hätte ich auf keinen Fall abgegeben - kein sicherer Pfeilfang! Da aber jeder selber für das haftet was er anstellt sollte das auch jeder für sich entscheiden.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Huhu :love: ,


    und wenn was passiert, werden das dann irgendwann andere für uns entscheiden. ;^)
    Trotzallem wäre es schön, wenn sich die Leute vernünftig informieren würden und zusätzlich kein Risiko eingehen.
    Gerade bei Gesetzestexten laufen manche Gefahr sich das so zu interpretieren wie sie es gerne haben möchten, mit allem Wenn und Aber. Und wir sollten froh sein, das unsere Sportgeräte noch nicht so reglementiert sind wie manch andere Sachen. Es ist immer eine Frage bis irgendwann etwas aus Unachtsamkeit passiert, aber soweit braucht man es doch nicht kommen lassen, oder?
    Denn wenn die Geräte ins Waffg. aufgenommen werden, transportieren wir sie zb. nur noch in abschliessbaren Koffern, dann gibts kein Roven und all die anderen schönen Sachen. Und sowas aus Dummheit aufs Spiel zu setzen finde ich sehr fahrlässig.

    Lg Steffi :love:

    PS: und ich finde es auch fahrlässig andere nicht auf Gefahrenquellen aufmerksam zu machen. Ich sehe das als meine Pflicht an, wie manch anderer hier auch :^)

  • Huhu :love: ,

    nach gesundem Menschenverstand würde ich :

    1). ein oder zwei andere Behörden aufsuchen um mir dort Auskunft einzuholen und wenn es dort Unterschiede gibt, einfach die Behörde mit der Aussage der Vorgänger konfrontieren. Vielleicht machen sie sich dann etwas mehr Mühe in ihren Aussagen.
    2). Würde ich nie an einer Stätte schiessen, wo ich nicht genau ausschliessen kann, das der Pfeil jemanden gefährden könnte. In zb. Bogenvereinen gibt es sehr genaue Richtlinien Wer, Wann, Wie zu schiessen hat.
    Jeder der zu uns neu in den Verein kommt, wird sofort über die Verhaltensregeln aufgeklärt.

    Jeder von uns weis, welche Energie ein Pfeil entwickelt und da sollte der Spass aufhören. Da sollte es auch keine Ausrede geben. Viele von uns wissen, das auch ein Pfeilfangnetz keinen 100% Schutz bietet.
    Wenn also jemand sich solch ein Sportgerät zulegt, sollte er diese Punkte berücksichtigen und nicht nur auf sein Können oder auf Glück hoffen. Denn wenn etwas passiert, gibt es keine Möglichkeit sich da raus zu reden. Und es trifft dann immer alle, die mit den Folgen zu leben haben.
    Aber das ist nur meine Meinung
    Sicherheit immer zuerst.

    Lg Steffi :love:

    Hallo Steffi,
    Dein Vorschlag zu 1 ist zwar gut gemeint aber - bitte nehme es mir nicht übel - etwas naiv. Das WaffG und noch spezieller die WaffVerwV ist vom Konstrukt her derart schlampig und in sich zum Teil widersprechend gemacht, dass es/sie mehr Rechtsunsicherheit schafft als der Sache gut tut. Und nun sollen Dir in dieser Situation "kleine" Beamte aus einer Behörde oder Polizisten erklären, was sich irgendwelche Ministerialdirektoren in später Nacht als das Ei des Columbus zur Regelung des neuen Waffenrechts ausgedacht haben, die evtl. nach 6 Monaten ihre eigenen Gedanken zur Materie nicht mehr wiedergeben können? Das ist schlicht unmöglich. Warum geben mache Autoren von Gesetzen mit deren Erscheinen gleich einen Kommentar heraus? Weil sie sonst selber nicht mehr wüssten, was für ein Qauderwelsch sie da zusammengeschrieben haben!
    Wer sagt denn, dass das Faltblatt, das Robert beim Zoll bekommen hat, nicht doch die aktuelle Lesart des Gesetzgebers ist? Ich würde mich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ersteinmal darauf berufen!
    Wenn alles so klar wäre, wie hier einige schreiben, warum haben wir dann mehr Rechtsstreitigkeiten vor Gericht als irgendwo anders auf der Welt? Das wäre mal was zum Nachdenken.

    Gruß Stefan

  • Nun, das Faltblatt wird er nicht bei Zoll bekommen haben.
    Die dürften das gar nicht an ihn weiter geben.
    Das läuft hier schon geraume Zeit durch das Forum und ist, wie schon gesagt, veraltet.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Bist Du dir Sicher ?
    Zitat aus der WaffVwV:

    Zitat
    Mit Armbrüsten, Pfeil und Bogen oder Schleudern wird nicht im Sinne dieser Definition geschossen.


    Eigentlich müssen wir noch froh sein das dort Armbrüste überhaupt in § 12 eingeordnet werden, den wenn das nicht der Fall wäre dürften sie nur auf zu gelassenen Ständen geschossen werden.
    Die WaffVwV ist zwar kein Gesetz aber die Handlungsgrundlage der Behörden.

    Hallo Joachim,
    hier ein Auszug aus der Kommentierung zum neuen Waffengesetz:

    Umgang mit einer Waffe hat auch, wer mit ihr schießt (§ 1 Abs. 3). Nach der Legaldefinition in Anlage 1 Abschnitt
    2 Nr. 7 schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition
    abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische
    Munition verschießt.
    Der gesetzliche Begriff des "Schießens" deckt sich also nicht mit dem allgemein gebräuchlichen Begriff des
    "Schießens"; er ist für das Waffenrecht darauf beschränkt, dass Geschosse durch einen Lauf verschossen werden.
    Dies trifft aber auf die Armbrust ohne weiteres nicht zu. Waffenrechtlich wird mit der Armbrust nicht
    geschossen. Dies mag auf den ersten Blick verwirren, denn wir gehen sprachlich allgemein davon aus, dass mit
    der Armbrust geschossen wird; hier ist jedoch die gesetzliche Definition entscheidend, nach der das Schießen
    mit der Armbrust nicht unter das Waffengesetz fällt.

    Gruß Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Finnmaster (11. Juli 2012 um 22:21) aus folgendem Grund: Entfernung von Doppelzitaten

  • Huhu :love: ,

    lieber Finnmaster, nein ich bin nicht böse das man mich naiv nennt :D

    Manchmal stimmt es ja auch ;^) .

    Im Endeffekt sollten wir doch froh sein, das der Text für unsere Sportgeräte so locker formuliert wurde.
    Und da kommt für mich einfach wieder der gesunde Menschenverstand zum Zuge. Denn wenn man nicht sorgfältig und Gewissenhaft damit umgeht, werden die Texte ausführlicher werden und das zu Recht. Und dann gibt es wieder Geschrei, weil wir denken, das der Gesetzgeber uns unsere Entscheidungsfreiheit abspricht. Was ja auch in Ordnung wäre, denn anscheinend sind wir ja ( kollektiv gesehen) nicht in der Lage, mit solchen Geräten vernünftig umzugehen, nicht wahr?

    Ich für meinen Teil brauche auch nicht drauf rumreiten ob der Pfeil durch ein Rohr oder sonstwas geschossen wird, da es für mich ganz ersichtlich ist, das der Pfeil gefährlich werden kann. Das sagt mir mein Verstand. :^)
    Und denjenigen den er trifft, wird es vermutlich auch Wurscht sein :D
    Deswegen kann man nur an den Verstand plädieren keinen Unsinn damit zu machen und das tut der Gesetzgeber.
    Ich kenne auch einige, die sich versuchen durch Grauzonen zu winden, nur weil es nicht explizit erläutert wird und da muss ich sagen, dass ich solchen Menschen innerlich einen Vogel zeige :D

    Lg Steffi :love:

  • Ihr Lieben

    Wer sagt denn, dass das Faltblatt, das Robert beim Zoll bekommen hat, nicht doch die aktuelle Lesart des Gesetzgebers ist? Ich würde mich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ersteinmal darauf berufen!

    In einer anderen Diskusion geht es um die Suche nach einer AB-Schießmöglichkeit. Ein Forenmitglied, daß mir hier als sachkundig empfohlen wurde, hat mir genau dieses Faltblatt gemailt mit der Empfehlung, es bei mir zu führen, falls wir kontrolliert werden. Es ist genau das Faltblatt der Deutschen Polizeigewerkschaft und bezieht sich auf die letzte Änderung des Waffengesetzes 2008. Sollte einer etwas aktuelleres haben, bitte her damit!

    Hier ist ein gegoogelter Link zu einer PDF- Datei: http://www.schuetzenbund-wesermarsch.de/armbrust.pdf
    Auch hier auf Seite 3 "Schießen mit der Armbrust" heißt es: "Waffenrechtlich wird mit der Armbrust nicht geschossen. (Geschosse durch einen Lauf etc.)"
    Gibt es denn keinen hier der uns mal detailliert Auskunft geben kann? Wäre und hätte...hätte meine Tante einen Beu....wäre sie mein Onkel, so sagt man bei uns! Sorry, es sind Damen hier.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Ach Leute warum werden die Zitate den nicht gelesen ?
    Aber gerne noch mal
    Aus der WaffVwV

    Zitat

    Mit Armbrüsten, Pfeil und Bogen oder Schleudern wird nicht im Sinne dieser Definition geschossen.


    Also gibt die WaffVwV euch doch dort recht und ihr schreit immer noch dagegen an.

    Aber genauso deutlich verweist die WaffVwV, auch im Zusammenhang mit Armbrüsten, auf § 12 WaffG.
    Und dort ist eben erklärt das das Geschoss den Besitz nicht verlassen können darf.
    Finnmaster dir selbst ist doch gerade, trotz guter Kontrolle, die Sehne gerissen.
    D.h. also das Materialfehler auftreten können obwohl man alles richtig gemacht hat.
    Genauso können auch Schützenfehler, gerade bei Neulingen, passieren.
    Schwupst ist der Pfeil, bei ungenügender Absicherung, aus dem Zielbereich rauf.
    Aber das ist ja völlig egal weil der den man getroffen hat ja nicht erschossen wurde ?
    Oder möchtest Du behaupten dir passieren keine Fehler ?
    Bei Stammtischtreffen hat mir auch schon ein alter Hase eine Deckenlampen abgeschossen, sowas passiert einfach.
    Ich habe bei einem Freund auch schon einen Pfeil, durch einen Abpraller, im Nachbars-garten versenkt.
    Vor dem Risiko die Augen zu verschließen und zu sagen das geht schon gut ist grob fahrlässig.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • ...ist denn das die Möglichkeit ? :laugh:

    ...hier wird um den Kaiser seinen Bart gestritten !

    Ist doch völlig wurscht ob man mit der Armbrust schießt, oder die Pfeile "nur" beschleunigt !

    jeder ist für seinen Schuß....ähm...Pfeilwurf... verantwortlich ! Passiert was, dann definiert es ohnehin der Staatsanwalt ob geschossen oder geschleudert wurde !

    Und wie lionheart es richtig anspricht : wird mit der so lockeren Auslegung Schindluder getrieben dann wird eben diese Auslegung präzisiert....und das will im Endeffekt doch keiner von uns ?

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Hi, :^)

    es stimmt schon, mit einer Armbrust wird eigentlich im Sinne des Gesetzes nicht geschossen. Aber: Dadurch, dass die Armbrust Schusswaffen gleichgestellt wurde, schiesst man trotzdem im Sinne des Gesetzes. In polizeilichen Anzeigen ist auch vom "Armbrustschießen" die Rede, wenn mal etwas entsprechend Relevantes passiert.

    Darf einen aber nicht wundern. Das ganze WaffG gehört sorgfältig überarbeitet und neu aufgebaut. Heute müssen Waffen darunter subsumiert werden, an die bei der damaligen Entstehung des Gesetzes niemand dachte. ;(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • .,..spielt doch keine Rolle wie der Vorgang genannt wird....schießen oder anders...egal....

    ....schießt man auf einem Platz der rechtlich in der Grauzone ist , dann ist das Gute Stück meistens sowieso beschlagnahmt wenn die Polizei auf den Plan tritt....
    ...da helfen auch keine Wortspielereien...

    ...." Herr Inspektor ! Ich schieße ja nicht ! Ich verschleudere meine Pfeile bloss ! " .....

    :laugh:

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Oh, es spielt sogar eine große Rolle. Hätte man nicht die "Hintertür" genommen, die Armbrust den Schusswaffen gleich zu stellen, was wäre dann? Kannst ja mal darüber nachdenken. :^) Das betrifft die komplette rechtliche Einschätzung, sprich quasi den Status der Armbrüste im Gesetz.

    Im anderen Punkt hast Du natürlich völlig Recht. Spielt sich etwas in der Grauzone ab, oder ist gar gefährlich, dann braucht es nicht das WaffG, um die Waffe einzuziehen. Jedes einzelne Polizeigesetz der Länder enthält die Möglichkeit bei einer Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung einen Gegenstand einzuziehen, oder zu beschlagnahmen. Wenn es um eine Gefährdung durch eine Armbrust geht, spielt das WaffG in dem Moment nur zweite Geige.


    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • nach gesundem Menschenverstand würde ich :

    1). ein oder zwei andere Behörden aufsuchen um mir dort Auskunft einzuholen und wenn es dort Unterschiede gibt, einfach die Behörde mit der Aussage der Vorgänger konfrontieren. Vielleicht machen sie sich dann etwas mehr Mühe in ihren Aussagen.
    2). Würde ich nie an einer Stätte schiessen, wo ich nicht genau ausschliessen kann, das der Pfeil jemanden gefährden könnte. In zb. Bogenvereinen gibt es sehr genaue Richtlinien Wer, Wann, Wie zu schiessen hat.
    Jeder der zu uns neu in den Verein kommt, wird sofort über die Verhaltensregeln aufgeklärt...

    ...Ja und was ist wenn ersteres nicht möglich ist(mangels Grundstück) und du bei letzteren EINFACH STEHEN gelassen wirst wenn du nachfragen willst?!
    Und das wohlgemerkt bei einem Verein der 2010 die World Field Archery Championships ausgeführt hat! :cursing:

    Alles über 60lbs ist denen ein Dorn im Auge...

    Tradition bedeutet nicht das Bewahren der Asche,
    sondern das Weitergeben des Feuers.
    (Thomas Morus)

  • Nun,

    ganz einfach: dann schaff ich mir nichts an, wenn ich nicht die Möglichkeit habe um es zu benutzen

    ( das wäre jetzt die einfachste Antwort ;^) )

    oder, ich ich lasse mir etwas einfallen, aber trotzallem sollte die Sicherheit an erster Stelle stehen.
    Und das ist durchaus möglich. Irgendwo mit mehreren ein Grundstück oder Halle anmieten und evtl. ( wenn nötig) für die Sicherheit umbauen. So enstehen zb. Vereine

    Lg Steffi

    Das mit den 60 lbs kann evtl. etwas mit den Wettkampfbögen zu tun haben, denn dort ist ( glaube ich) bei 60 lbs die Höchstgrenze erreicht. Muss aber nicht heissen, dass alle Vereine es so eng sehen, wenn jemand mit stärkeren Bögen trainiert. So wie bei uns. Aber so wie ich manche Beiträge gelesen haben, sind Armbrüste eh nicht gerne gesehen ( warum auch immer). Nur damit muss man sich dann eben abfinden, auch wenn es schwer zu verstehen ist.

  • es müsste nur dieser unsinnige Zusatz das "Armbrüste den Schußwaffen gleichgestellt sind" raus dann dürfte der Aufnahme von Armbrustschützen in Bogenspotvereinen nichts entgegenstehen - das wäre sogar sicherer als wenn sich manch einer mangels Übungsmöglichtkeit in Wald, Feld und Flur verziehen muß...

    Aber es geht dem Staat doch garnicht darum uns Bürgern das Leben leichter zu machen genau das Gegenteil ist der Fall! Und Armbrustschützen scheinen in der Fantasie unserer Politiker eine besondere Gefahr darzustellen... sie setzen die Armbrust mit Schusswaffen gleich - klar die Menschen sollen nicht "bewaffnet" sein dann kann man im (selbstgemachten) Krisenfall leichter die Bevölkerung noch weiter gängeln und drangsalieren...

    Mal schauen wann sie uns die Küchenmesser wegnehmen wollen...

    Gruß Robert

  • Möchte jetzt keinen neuen Thread eröffnen deshalb frage ich schnell mal hir.

    Kann man eigentlich alle Bolzengrößen (meist 14-22 Zoll) in jeder Armbrust verwenden oder können Pfeile vl. sogar zu Kurz bzw. zu lang sein?