Öffentliche Veranstaltung: Ja oder nein?

Es gibt 84 Antworten in diesem Thema, welches 11.655 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. April 2012 um 13:25) ist von AW93.

  • Aber wenn du denkst, ich wäre belehrungsresistent, probiers einfach aus !
    Geh mit der SSW ins Kino, dass sie jeder sieht und du bist sie (zumindest fürs erste ) los. Das garantiere ich dir, obwohl ich kein Deutscher bin und eure Gesetzeslage für Waffen nur so fiftyfifty kenne.

    Das hat aber nichts mit dem Kino zu tun. Das passiert auch in Geschäften, in Polizeipräsidien, vorm Bundestag, auf der Straße, in Krankenhäusern etc. - überall, wo sich Menschen aufhalten. Und wenn du gedanklich noch beim offenen Führen bist, ist dir was grob entgangen. Es geht hier immer nur um das verdeckte Führen, vorprogrammiertes Theater beim offenen Führen ist doch evident! Dabei wird dann nicht auf § 42 WaffG abgestellt, sondern man verursacht eine Anscheinsgefahr, aufgrund dessen die Polizei präventiv tätig wird. Mit dem Verbot des Führens nach § 42 WaffG hat das nichts zu tun. Du argumentierst also an der Problematik vorbei.

    In meinem Waffenschein steht nur "öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen verboten". Zu glauben, dass etwas stimmt, weil es eine Behörde sagt, ist - mit Verlaub - äußerst weltfremd.
    Ich habe die einschlägige Literatur gewälzt und mir Gesetzesbegründung und Urteile angeschaut. Danach ist es nicht eindeutig, aber die überwiegende Meinung vertritt, dass der reguläre Kinobetrieb nicht darunter fällt. Meiner Meinung nach auch mit den besseren Argumenten.

  • Wenn ich als Hausherr ein kleines aber offenes Tischfussball-Turnier zuhause im eigenen Garten abhalte und auch Zuschauer zulasse, dann ist das anscheinend schon eine "öffentliche Veranstaltung", wenn ich das hier richtig lese. Laut WaffG §42 Abs. 2 darf die zuständige Behörde jedem Teilnehmer daran das Führen von Waffen ausdrücklich erlauben, auch wenn ich dagegen bin und wenn ich es in der Hausordnung so niedergeschrieben habe. Das würde bedeuten, dass ich vom Hausrecht enthoben bin, nur weil die Veranstaltung nun öffentlich ist; das finde ich nicht nett.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ich wiederhole mich noch einmal :
    Kinoveranstaltungen werden öffentlich kundgetan ! In Zeitungen, Fernsehen, Anschlagtafeln....also wenn das nicht öffentlich ist, ich weiss nicht...

    Übrigens mein letztes posting habe ich editiert ...ist zwar nur ein Zeitungsbericht, aber er unterstützt meine These. liest du Zeile 11-14 !

    Nur werden wir hier eh nicht fertig - jeder hat seinen Standpunkt , und jeder vermutet !
    Interessant wäre die Auslegung nicht eines, sondern von 2 oder 3 Richtern ! (vermutlich würde jeder anders entscheiden )

    Oder noch eine Idee : hat sicher jemand einen bekannten Polizisten - was würde der machen wenn er wegen einer SSW ins Kino gerufen wird ?

    Nach den Argumenten hier könnte ein derartiger Fall ganz schöne Meinungsverschiedenheiten unter Juristen hervorrufen

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • AW93 hat den Antrag für den KWS vom kreis Heinsberg eingestellt - Kentucky schreibt, nur weils am Antrag steht hat es noch keine gesetzliche Gültigkeit ?

    Ich wage zu bezweifeln, dass die Behörde im kreis Heinsberg ihre eigenen Gesetze macht !


    Nun ja, es steht auch in so manchem KWS selber drin, daß die Waffe verdeckt geführt werden muss. Oder manche Behörden verlangen, daß in den KWS bestimmte Waffen eingetragen werden müssen und dann nur diese geführt werden dürfen.
    Für beides gibts eigentlich keine rechtliche Grundlage.

    Soviel dazu :)

    Soweit ich mich erinnere, war auf dem Antrag, den ich damals ausfüllen musste, nichts von diesen Dingen wie Kino, Theater etc. zu lesen. Lediglich der korrekte Gesetzestext war dort aufgeführt.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich wiederhole mich noch einmal :
    Kinoveranstaltungen werden öffentlich kundgetan ! In Zeitungen, Fernsehen, Anschlagtafeln....also wenn das nicht öffentlich ist, ich weiss nicht...

    Übrigens mein letztes posting habe ich editiert ...ist zwar nur ein Zeitungsbericht, aber er unterstützt meine These. liest du Zeile 11-14 !

    Nur werden wir hier eh nicht fertig - jeder hat seinen Standpunkt , und jeder vermutet !
    Interessant wäre die Auslegung nicht eines, sondern von 2 oder 3 Richtern ! (vermutlich würde jeder anders entscheiden )

    Oder noch eine Idee : hat sicher jemand einen bekannten Polizisten - was würde der machen wenn er wegen einer SSW ins Kino gerufen wird ?

    Nach den Argumenten hier könnte ein derartiger Fall ganz schöne Meinungsverschiedenheiten unter Juristen hervorrufen

    EDIT : Was der Kinobetreiber als Hausherr sagt ist jetzt wurscht ! Die Frage ist :Darf man die SSW von Gesetzes wegen ins Kino mitnehmen ?
    (Sollte der Gesetzgeber das zulassen und der Hausherr sagt "NEIN" kann man sich auf den Kopf stellen ! dann gibt es im Kino keine SSW und aus !)

    Fall Diskothek:
    Ich darf mein Schweizer Offiziersmesser überall mit hinnehmen - wenn beim Diskoeingang der Security sagt "Messer abgeben" dann gibt man das ab !

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
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    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Zitat

    (Sollte der Gesetzgeber das zulassen und der Hausherr sagt "NEIN" kann
    man sich auf den Kopf stellen ! dann gibt es im Kino keine SSW und aus
    !)

    Das Besondere im zitierten Fall ist aber, dass es dann nur ein Hausverbot gibt und kein Strafverfahren. Ich finde diesen Unterschied wesentlich.

    Der Zeitungsartikel ist etwas widersprüchlich: Ist denn eine SSW nun gefährlich, also verwendbar, oder nicht? Rein rhetorisch gefragt natürlich.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Eine öffentliche Veranstaltung muss ein "aus dem Alltag herausgehobenes Ereignis" sein.

    Eine Kinovorstellung fällt darunter nicht, weil es nicht auf eine subjektive Sichtweise der Einzelperson ankommt - für die mag der Kinobesuch vielleicht ein solches Ereignis sein. Man muss auf eine objektive Sichtweise abstellen. Da eine Kinovorstellung ein sich planmäßig wiederholendes, mehrfach am Tag stattfindendes "Ereignis" ist, sollte man eine Kinovorstellung nicht als "öffentliche Veranstaltung" qualifizieren können.

    Eine Kinovorstellung ist einfach ihrem Wesen nach nicht zu vergleichen mit einem Konzert, einem Fußballspiel und anderen bekannten Beispielen.
    Sie ragt objektiv nicht aus dem Alltag hervor.

    Wenn natürlich die Kinovorstellung während der WM erfolgt und ein Fußballspiel LIVE zeigt, dann hätte ich Bedenken - dann kann es sehr wohl eine öffentliche Veranstaltung sein.

  • Stimmt, das mit dem "aus dem Alltag herausgehoben" ist auch noch ein gutes Argument, das gegen den Kinobesuch als "öffentliche Veranstaltung" im (waffen)gesetzlichen Sinne spricht.


    Gruß K.

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  • Hi, :^)

    "aus dem Alltag herausgehobenes Ereignis" ist nicht nur ein "gutes" Argument, sondern per Definition die Begründung, warum ein Kinobesuch keine "Öffentliche Veranstaltung" gemäß der geltenden Gesetzeslage ist und auch nicht sein kann.

    LG Andreas :^)

    Ein weiteres wichtiges Kriterium, ob öffentlich, oder nicht, ist, ob eine Zugangskontrolle stattfindet. Und die findet ja in einem Kino statt.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (4. April 2012 um 17:30)

  • Zugangskontrolle gibts im Fußballstadion, im Theater, in den meisten Discotheken....

    Das mit "aus dem Alltag herausgehobenen Ereignis" spricht sehr für eure These ! Sogar sehr einleuchtend !

    Ich gebe mich geschlagen, sozusagen ! ;^)

    Trotzdem bin ich mir sicher, dass sich kein Polizist bei einer allfälligen Kontrolle im Kino von diesem Argument erweichen lässt !

    Ich bleibe dabei : gibts eine Kontrolle im Kino, ist die SSW in der Aservatenkammer der Behörde ! Mit sehr wahrscheinlicher Anzeige !
    ( ob die Polizei damit auf Seite des Rechtes ist sei dahingestellt )

    Aber wie wir gesehen haben, dehnbar wie Gummi !

    Gruß, Detonex

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    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Die Wahrscheinlichkeit, daß die Gaswaffe bei einer Kontrolle eingezogen wird, ist immer gegeben, das ist nicht unbedingt von der Örtlichkeit abhängig.
    Und darum gehts eigentlich auch nicht.

    Es geht darum, ob es rechtliche Folgen haben kann.
    Und deshalb ist es einfach im Vorfeld wichtig, daß man solch einen Fall wie mit dem Kino klärt.

    Natürlich ist man nie vor einer eigenwilligen Auslegung des Richters sicher. Nicht umsonst gibts ja das Sprichwort.
    "Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand."

    Aber sich vorher schon damit zu beschäftigen schadet nie ;^)


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich werde ja vermutlich irgendwann den KWS bei einer "immerhin" Kreispolizeibehörde abholen dürfen.
    Könnte da mal nachfragen, aber da es schon im Antrag steht ( das mit dem Kino ) vermute ich mal eine Antwort in eine bestimmte Richtung.
    Definitiv werde ich allerdings NICHT mit den Herren diskutieren, daß es so ja gar nicht sein kann.
    ... das fänden diese sicherlich nur bedingt lustig.
    Gruß

  • Na ja, die Frage dürfte nicht seltsam wirken wenn du deine Frage darauf beziehst, daß du die Gaswaffe auf dem Weg ins Kino führen möchtest und sie ja dann dementsprechend auch ins Kino mitnehmen musst.

    Aber wenn du Bedenken hast, würd ichs auch lassen.
    Hier wurde ja schon geklärt, daß nur die Hausordnung eine Gaswaffe im Kino verbieten kann und es nicht gesetzlich verboten ist.

    Falls also jemals irgendwas passieren sollte und du aus welchen Gründen auch immer im Kino kontrolliert wirst (was ja ohnehin sehr unwahrscheinlich ist), dann kann zwar der nette Beamte deine Pistole kassieren, aber es droht dir keine Strafe wegen unerlaubtem Führen etc.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Da kriegt man ja Kopfschmerzen hier.

    Wer nicht permanent seine Verteidigungswaffe dabei trägt, hat eh den Sinn nicht verstanden.
    Situationen in denen man sie brauchen könnte passieren meistens genau immer dann, wenn man es nicht erwartet.
    Und ob das Kino nun öffentliche Veranstaltung ist oder nicht wär mir da erstmal egal. Denn wegen einer Lapalie setze ich sie nicht ein, da muss schon massiv meine körperliche Unversehrtheit auf dem Spiel stehen.
    Und dann sind mir die Konsequenzen egal. better judged by 12 than carried by 6 ....

    Mit einem vernünftigen eng anliegenden Holster oder am besten Innenbundholster passend für die Waffe kann die Waffe nicht runterfallen.
    Wer nur im Unterhemd losgeht sodass man die Waffe unter dem Shirt sieht ist selber Schuld und genauso Leute die Universal cordura Holster und solchen Kohl benutzen.

    Jetzt fragen wir uns mal wie oft wir schon von der Polizei gefilzt wurden. Ich bin weiss, trage keine Hip Hop Klamotten, sehe nicht aus als wär ich auf Streit aus und benehm mich nicht wie die Axt im Walde. Ich bin jetzt 23 und wurde noch nie gefilzt. Noch nie! und das wird auch so bleiben. Wobei ich denke das wir hier im Forum ein paar Leute haben die so drauf sind. Einige hier kriegen ja noch nichtmal nen vernünftigen Satz zusammengeschrieben. Da merkt man schon beim Lesen was das für ein Klientel ist.

    Pro Legal / BDS

  • Außerdem kann die Polizei ohnehin nicht einfach mal durchsuchen, schon garnicht in einem Kino, welches Privatgelände ist.

    Und der Betreiber hat garkein Interesse daran, und vor allem auch kein Recht zu einer eigenhändigen Kontrolle. Er kann natürlich dazu auffordern - aber in dem Moment hieße das für mich: Ich hätte gerne mein Geld wieder und Tschüss.

    Und es ist Blödsinn, dass ein Richter es so oder so sehen kann. Wenn es gefestigte Rechtsprechung und Kommentarliteratur gibt - und die gibt es, hinsichtlich des Merkmals "aus dem Alltag hervorgehoben" - dann hat der Richter keine Chance. Urteilt er dennoch anders, wird sein Urteils niemals rechtskräftig werden, weil es spätestens in der Revision scheitert.

    Kino ist keine öffentliche Veranstaltung im Sinne des WaffG und dabei bleibt es ;^)

  • Hi, :^)

    Außerdem kann die Polizei ohnehin nicht einfach mal durchsuchen, schon garnicht in einem Kino, welches Privatgelände ist.

    das ist natürlich richtig, aber man muss immer zwischen "Durchsuchen" und "Betreten" unterscheiden, sowieso, wenn es sich um die üblichen Geschäftszeiten eines Betriebs handelt. Zu den üblichen Kinozeiten ebenso, wie auch unter anderen Voraussetzungen, ist es der Polizei natürlich gestattet, das Kino zu betreten und zum Beispiel auch gezielt nach flüchtigen Personen zu suchen. Personenkontrollen, die sich hierbei ergeben, wären selbstverständlich völlig rechtmäßig. Ein "Durchsuchen" wäre dies noch nicht.

    Dies und weitere Maßnahmen werden nach den Polizeigesetzen der Bundesländer begründet. Erst wenn konkrete Straftaten ins Spiel kommen greift die Strafprozessordnung, nach der dann die weiteren Maßnahmen, wie Belehrung, etc. getroffen werden.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • In der Theorie könnte das natürlich vorkommen ;^)

    Allerdings habe ich eine SSW nicht an den Personalausweis geheftet.

    Eine solche Kontrolle kann auch überall sonst passieren und eine - wie auch immer entdeckte - SSW könnte jederzeit für Irritationen sorgen. Ob im Kino oder nicht.

  • @ Rancon

    Der bloße Fakt das du dich für Waffen, egal welcher Art interessierst, sorgt bei den meisten Politikern und einem Großteil der Bevölkerung für Irritationen und Unruhe.
    Wenn du es so siehst kannst du dich gleich als Sklave verkaufen und alle Rechte abgeben.

    Pro Legal / BDS

  • Braucht in Deutschland ein Jäger , wenn er eine SSW führen will, auch einen KWS ?
    Dabei meine ich nicht im Wald, sondern im täglichen Leben!

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Ja natürlich, warum denn nicht. Selbst ein Polizist müste einen KWS dabei haben wenn er privat eine SSW führt.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!