Aber wenn du denkst, ich wäre belehrungsresistent, probiers einfach aus !
Geh mit der SSW ins Kino, dass sie jeder sieht und du bist sie (zumindest fürs erste ) los. Das garantiere ich dir, obwohl ich kein Deutscher bin und eure Gesetzeslage für Waffen nur so fiftyfifty kenne.
Das hat aber nichts mit dem Kino zu tun. Das passiert auch in Geschäften, in Polizeipräsidien, vorm Bundestag, auf der Straße, in Krankenhäusern etc. - überall, wo sich Menschen aufhalten. Und wenn du gedanklich noch beim offenen Führen bist, ist dir was grob entgangen. Es geht hier immer nur um das verdeckte Führen, vorprogrammiertes Theater beim offenen Führen ist doch evident! Dabei wird dann nicht auf § 42 WaffG abgestellt, sondern man verursacht eine Anscheinsgefahr, aufgrund dessen die Polizei präventiv tätig wird. Mit dem Verbot des Führens nach § 42 WaffG hat das nichts zu tun. Du argumentierst also an der Problematik vorbei.
In meinem Waffenschein steht nur "öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen verboten". Zu glauben, dass etwas stimmt, weil es eine Behörde sagt, ist - mit Verlaub - äußerst weltfremd.
Ich habe die einschlägige Literatur gewälzt und mir Gesetzesbegründung und Urteile angeschaut. Danach ist es nicht eindeutig, aber die überwiegende Meinung vertritt, dass der reguläre Kinobetrieb nicht darunter fällt. Meiner Meinung nach auch mit den besseren Argumenten.