Aber die Bestimmung muss in irgendeiner Form erfolgen, denn das WaffG fordert eine klare Bestimmung, ohne diese kann nämlich keine Einstufung erfolgen.
Stefan, du kannst die Beschriftung nicht einerseits als Bestimmung ansehen, dann wieder suggerieren diese sei unerheblich. Siehe mein vorhergehender Post. Der Hersteller legt die Bestimmung mit dieser Beschriftung fest. Dadurch ist erst der legale freie Erwerb möglich. Somit ist die Verwendung eines Schalldämpfers mit der Beschriftung "Nur für -Waffen" auf einer freien Waffen ohne , sei es vor 1970 oder vor der Wiedervereinigung, nicht legal!