Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 7.666 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Mai 2012 um 16:47) ist von MarcKA.

  • Aber die Bestimmung muss in irgendeiner Form erfolgen, denn das WaffG fordert eine klare Bestimmung, ohne diese kann nämlich keine Einstufung erfolgen.

    Stefan, du kannst die Beschriftung nicht einerseits als Bestimmung ansehen, dann wieder suggerieren diese sei unerheblich. Siehe mein vorhergehender Post. Der Hersteller legt die Bestimmung mit dieser Beschriftung fest. Dadurch ist erst der legale freie Erwerb möglich. Somit ist die Verwendung eines Schalldämpfers mit der Beschriftung "Nur für :F:-Waffen" auf einer freien Waffen ohne :F:, sei es vor 1970 oder vor der Wiedervereinigung, nicht legal!

  • Bestimmung und Benutzung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!


    Erst wenn im WaffG steht, dass ein SD nur bestimmungsgemäß verwendet werden darf, dann hast du Recht.
    Es steht aber nicht drin!

    Und da wir immer noch in einem Staat leben, in dem erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist...


    Stefan


    ps:
    Damit ist das Thema für mich erledigt.
    Ich halte mich an das WaffG, aber was darin nicht erfasst ist, das ist frei.
    Punkt, fertig, aus!

  • Nein, im Waffengesetz steht auch nur das "Der Schalldämpfer ist der Waffe gleichgestellt für die er bestimmt ist".

    Und ich kann mein Sermon jetzt noch mal schreiben, aber das spare ich mir. Er ist Frei weil er lt. Hersteller (der mMn einzig und alleine die Bestimmung festlegt, u.A. mit dieser Beschriftung) für Waffen mit :F: bestimmt ist. Verwende ich ihn auf einer Waffe ohne F ist dies illegal, da er nicht dafür bestimmt ist! Die Bestimmung MUSS eindeutig sein, ist sie doch für uns/dich/euch überhaupt erst die Erlaubnis sie legal zu erwerben und auf dafür bestimmten Waffen zu benutzen. Auch wenn das manche nicht wahrhaben wollen. Lautet die Beschriftung "Nur für freie Druckluftwaffen" sieht die Sache wieder anders aus!

  • Zitat von »MarcKA«
    Wie gesagt, wenn wir herausfinden wer die Bestimmung festlegt,


    Ausschließlich der Hersteller.
    Anders ist es nicht zu erklären, warum FAC- oder KK-Dämpfer aus dem Ausland hierzulande frei sind.
    Sie sind es nämlich nur, weil der Anbieter sagt, dass sie für freie Waffen gedacht sind.
    Wäre ein Prüfungsverfahren durchlaufen worden (zwingend erforderlich, wenn eine staatliche Einstufung erfolgt), so wäre dort festgestellt worden, dass sie eben nicht nur für :F: taugen.

    ich finde diese kk dämpfer sehr bedenklich, colt könnte doch auch nicht einfach festlegen das die nächsten .45 keine waffen sind sondern nur deko, das dann draufdrucken und sie fleisig ohne ewb verkaufen und genau das machen firmen die den gleichen dämpfer einmal als frei und einmal als ewb teil anbieten.
    ich denke das ist ehnlich dem tierabwehrspray, steht nichts drauf wird es in unserem land als illegal betrachtet, ist es beschriftet wird es ja wohl in ordnung sein wer jetzt beschriftet und wie ist nicht geregelt also wohl egal?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Ich finde das das aus dem Zusammenhang gerissen ist.

    Wir haben ein Gesetz das uns erlaubt diese Schalldämpfer legal zu kaufen, weil sie für Waffen mit :F: bestimmt sind. Die Waffen mit :F: sind wiederum im Gesetz ganz genau definiert. Durch einen Aufdruck wird aus einer M16 kein Supersoaker und umgekehrt, das ist normaler Menschenverstand (ohne jemanden angreifen zu wollen).

    Es ist Fakt das diese Schalldämpfer, welche für Waffen mit :F: bestimmt sind, nicht auf einem KK, 17HMR oder .22 WMR oder sonstwas verwendet werden dürfen, obwohl sie das könnten. Der nächste Fakt ist (für mich) der das diese Schalldämpfer aber auch nicht auf Waffen ohne :F:, die trotzdem Frei sind (vor 1970, vor Wiedervereinigung bla bla), verwendet werden dürfen.

    Das hat nichts mit Gesetzesauslegung oder sonstwas zu tun. Ich kann aber nicht sagen das die Beschriftung maßgeblich für die freie Erwerbbarkeit (und Benutzung im Rahmen der Bestimmung) ist, im anderen Fall interessiert sie mich aber nicht, auch wenn draufsteht das sie nur für Waffen mit :F: bestimmt sind, verwende ich sie auf sonstigen freien Waffen. So läuft der Hase einfach nicht. Soll jeder tun was er will, die Legalität ist stark fragwürdig. Die zu erwartende Strafe (wenn es den eine gibt) sicher auch sehr gering. Es geht mir um die richtige Interpretation des Textes.

  • Der Hersteller bestimmt den zweck ?
    Dann dürfte ein Händler keine SD aus dem Ausland einführen, beschriften lassen und hier als freien SD verkaufen.
    Ergo kann auch der Importeur den zweck bestimmen.
    Ich bleibe dabei : Es müsste gar keine Beschriftung sein. Dadurch das der SD ohne EWB verkauft wird ist der zweck schon definiert.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Nur weil der Verkäufer/Hersteller einen Fehler macht heist das doch nicht das wir das dann auch machen müssen.

    Generell darf es nicht heißen - nur für F Waffen!

    Es muss heißen für nicht WBK pflichtige Luftdruckwaffen ;^)

    Da der SD den ich in Deutschland frei erwerben kann für eine nicht WBK pflichtige Luftdruckwaffe gedacht ist kann ich ihn auch an eine solche bauen.

    Leider finde ich die Beschreibung von meinem Hogan nicht mehr - aber ich meine darin stand das ich ihn nur an "FREIEN" Waffen benutzen darf.

    Wenn VW auf seine Autos schreibt: Nur für Stadt und Landstraßen - darf ich dann nicht mehr auf die Autobahn?

    Einmal editiert, zuletzt von Stealh Runner (6. Mai 2012 um 21:41)

  • Ich glaube da brauchen wir jetzt nicht kleinlich sein. Ich habe auch vorher schon vom "Hersteller/Importeuer" gesprochen. Von mir ist explizit derjenige gemeint der die Schalldämpfer beschriftet und so in Umlauf bringt. Über die Rechte die man mit einer Waffenhandelslizenz hat ist müßig zu reden. Beschossen werden müssen sie eh nicht, haben ja auch keine waffenrelevanten Teile.

    Ob die Beschriftung darauf sein müsste oder nicht ist irrelevant, das könnte gut sein. Ich sage es nochmal: Wenn der Schalldämpfer, durch die explizite Beschriftung nochmals definiert, nur für Waffen mit :F: bestimmt ist, darf er auf sonstigen Freien Waffen ohne :F: nicht verwendet werden. Mehr behaupte ich nicht.

  • wir versuchen doch alle diesen text zu interpretieren.
    "Durch einen Aufdruck wird aus einer M16 kein Supersoaker und umgekehrt" dann kann aber aus einem dämpfer der sonst eine ewb vorraussetzt auch nicht einfach ein freies teil werden, zumal es der genau gleiche dämpfer ist, wenn der hersteller das draufdruckt, sagt mir jedenfalls mein verstand der nichts mit dem normalen menschenverstand zu tun haben muß.
    das waffengesetz regelt lediglich den umgang
    und es ist auch nicht geregelt wer was auf einen dämpfer draufschreibt außer vielleicht bei dämpfer für ewb waffen, da müßte wahrscheinlich hersteller und nummer drauf, noch nicht mal das ist wirklich geregelt.
    das klügste wäre doch dann den dämpfer selbst zu beschriften, weil man selbst am besten weiß für welche waffe man ihn bestimmt hat, sagt mir jedenfalls mein verstand.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Tja, der Stefan schreibts in diesem Post deines Themas auch wieder anders als hier, zumindest lese ich das so.

    baumstamm
    Wenn der Schalldämpfer der Waffe gleichgestellt ist, für die er bestimmt ist, wird durch das aufbringen des Textes (bzw. der Definition seiner Bestimmung, da sind wir wieder) daraus ein Teil für eine F-Waffe. Wie uns Stefan schon mehrmals gesagt hat (womit er meiner Meinung nach absolut Recht hat) dürfen wir diese Teile eben NICHT selber herstellen. Das darf nur jemand der dazu die Berechtigung hat. Wenn ich mir einfach einen KK-Dämpfer in UK bestelle und der gute Mann mir den auch noch schickt ist das vollkommen irrelevant ob und wer da in gutem Glauben gehandelt hat, es ist verboten. Das das Gesetz nicht immer super einleuchtend ist gebe ich uneingeschränkt zu, sind doch die meisten Druckluftwaffen-Dämpfer nur abgewandelte KK-Dämpfer aus dem Ausland.

    Mir geht es, ich schreibe es zum gefühlten 2000. Mal auch nicht darum. Es geht mir darum das über den Text auf dem Dämpfer die Bestimmung definiert wird, und diese Bestimmung ist in dem meisten Fällen eben "Für Waffen mit :F:" und nicht wie es, ebenfalls meiner Meinung nach, sinnigerweise heissen sollte "Für alle freien Druckluftwaffen". Wer also einen Schalldämpfer mit der Beschriftung "Nur für :F: - Waffen" auf einer HW35 ohne :F: (nur zum Beispiel) benutzt, handelt illegal, da er für diese Waffe nicht bestimmt ist.

  • Wer also einen Schalldämpfer mit der Beschriftung "Nur für :F: - Waffen" auf einer HW35 ohne :F: (nur zum Beispiel) benutzt, handelt illegal, da er für diese Waffe nicht bestimmt ist.

    Wenn ich mir einfach einen KK-Dämpfer in UK bestelle und der gute Mann mir den auch noch schickt ist das vollkommen irrelevant ob und wer da in gutem Glauben gehandelt hat, es ist verboten.

    Wenn dem so ist - hast du vollkommen recht (meiner meinung nach).

    Wo steht denn das der SD eine Kennzeichnung haben muss oder das ich keinen KK Dämpfer ohne Kennzeichnung importieren darf?

  • Nun ja, wenn der Dämpfer für ein KK bestimmt ist, dann setzt das eine Erwerbsberechtigung voraus ("Schalldämpfer sind den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind").

    Wenn ich es jedes mal sprechen müsste, wäre mein Maul fusselig:
    Nochmal, das ist alles nicht Gegenstand meiner Fragestellung bzw. meiner Feststellung. Mir geht es um die bestimmungsgemäße Verwendung von Schalldämpfern die mit "Nur für :F: Waffen" beschriftet sind. Der Rest ist alles Beiwerk und hat damit nix zu tun.

  • Das Thema lag mir beim SD-Kauf auch schwer im Magen,das auf einigen nur"F-Luftdruckgewehre"daraufstand,da es ja immer mal sein kann,das man kontrolliert wird,und dann vorsichtshalber erstmal sichergestellt wird und monatelang geprüft wird...man kennt das ja.Aber GsD habe ich nun n SD,auf dem steht "für F-Luftdruckwaffen",also kann ich ihn wohl etwas unbesorgter auf ne Lupi schrauben-solang man nicht an einen unbedarften Beamten gerät,der SD grundsätzlich für verboten hält...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Es geht mir darum das über den Text auf dem Dämpfer die Bestimmung definiert wird, und diese Bestimmung ist in dem meisten Fällen eben "Für Waffen mit :F:"


    da ist zweifellos was dran! sollte ich jemals einen dämpfer auf meine nicht f lg bauen werde ich auch noch draufschreiben:" und für meine anderen luftgewehre und pistolen!" dann bin ich auf der sicheren seite!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Medjay
    Ich denke wenn der Text so da draufsteht bist zu fein raus! Vielleicht(!) sollten die Hersteller/Importeure/Verkäufer sich das noch mal überlegen und den Text passend abändern. Ich hab ja nix gegen Schalldämpfer.. Im Gegenteil!

    baumstamm
    Die Anbringung des Textes macht meiner Meinung nach aus dem sonst EWB-pflichtigen Dämpfer einen frei zu erwerbenden Dämpfer. Auch wenn die Bearbeitung der Teile in Ordnung ist (keine waffenrelevanten Teile vorhanden), ist die Definition der Bestimmung eine fragwürdige Tat. Darf das dann nur jemand der auch Waffen herstellen darf, wenn der Dämpfer den Waffen gleichgestellt ist? Ein F-Luftgewehr darfst du auch nicht selber bauen. Aber wie gesagt, darum geht es doch gar nicht!

  • Nun ja, wenn der Dämpfer für ein KK bestimmt ist, dann setzt das eine Erwerbsberechtigung voraus ("Schalldämpfer sind den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind").

    Aber - der Hersteller baut die Dämpfer doch nicht für eine KK Waffe sondern für Waffen mit dem Kal. 5,5. Somit lege ich mit dem kauf doch die Bestimmung fest.

    Wo steht das ein SD für eine GK Waffe verboten ist? Unmontiert?