Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 7.565 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Mai 2012 um 16:47) ist von MarcKA.

  • Und damit das Thema vielleicht mal ein Ende nihmt schreibt man einfach mal einen Hersteller dieser SD´s mit dem Aufdruck "Nur für :F: Luftgewehre" an, in diesem fall hab ich mal Weihrauch angeschrieben und die Antwort nun hier:

    Frage:

    Sehr geehrtes Weihrauch Team,

    auf Ihren Schalldämpfern steht das diese nur für Druckluftwaffen mit F im Fünfeck zulässig sind in Deutschland und
    gleichzeitig steht dabei das man die Gesetze des jeweiligen Landes beachten
    soll.

    In Deutschland steht der Schalldämpfer den Waffen gleich für die er Verwendung
    findet.

    Nun zu meiner Frage, darf ich diesen
    Schalldämpfer auch an Waffen verwenden, die kein F im Fünfeck haben und trotzdem nach dem Deutschen Gesetz als frei Verkäuflich
    gelten?

    Als Bsp.:
    - Waffen mit Baujahr vor 1970
    - Waffen aus der damaligen DDR Produktion

    Diese Druckluftwaffen gelten nach dem Deutschen WaffG als frei Erwerbbar für Personen über 18 und müssen die Kennzeichnung „F im Fünfeck“ nicht aufgestempelt haben.

    Mit freundlichen
    Grüßen

    R. D***

    Die Antwort:

    Sehr geehrter Herr D***,

    wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 7.
    Mai 2012.

    Nach unserem Erkenntnisstand steht der Schalldämpfer der
    Schusswaffe gleich. Ist die Schusswaffe als solche frei erwerbbar, dann ist auch
    der Schalldämpfer frei erwerbbar. Es sollte jedoch der Nachweis anhand z. B. der
    Waffennummer erbracht werden, dass die Waffe frei erwerbbar ist. Dies träfe
    besonders für Ihre Spezialfälle zu. Wir hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben.


    Mit freundlichen Grüßen

    Hans-H. Weihrauch
    Weihrauch & Weihrauch Sport GmbH & Co.KG
    Industriestr. 13, 97638 Mellrichstadt
    Handelsregister: HRA 8080 AG Schweinfurt
    Komplementär: Weihrauch& Weihrauch Sport Verwaltungs GmbH
    (HRB 3366 AG Schweinfurt)
    Geschäftsführer: Hans-Hermann Weihrauch, Stefan Weihrauch


    Alle Fragen sollten damit eine Antwort haben :thumbup:


    "Wer die Vergangenheit kontrolliert, der kontrolliert die Zukunft;
    wer die Gegenwart kontrolliert, der kontrolliert die Vergangenheit!"

    George Orwell´s 1984

    Einmal editiert, zuletzt von policeline (9. Mai 2012 um 16:07)

  • Nach unserem Erkenntnisstand steht der Schalldämpfer der
    Schusswaffe gleich. Ist die Schusswaffe als solche frei erwerbbar, dann ist auch
    der Schalldämpfer frei erwerbbar.


    und dieser lapidare satz soll unsere schöne diskusion beenden???
    wussten wir nicht schon vorher das die schalldämper frei erwerbbar sind, wie steht es aber mit der verwendung aus, da haben die nicht wirklich drauf geantwortet!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Ich stelle mir die Frage nach der Legalität ja nicht umsonst...

    Mir ist ein Vor-1970-HW35 mit Seriennummer auf dem Lauf(!) zugelaufen, bei dieser sollte die Seriennummer auf die Systemhülse gestempelt werden und gleichzeitig der Lauf gegen einen kurzen mit SD-Gewinde getauscht werden. Ich persönlich hätte das Gewinde gar nicht für einen Schalldämpfer genutzt, sondern für ein Laufgewicht/Spanngriff das ich mir selber angefertigt habe und das ebenfalls 1/2"-20UNF Innengewinde hat da die Wandung so dünn ist das für einen Madenschraube/Gewindestift gar kein Platz ist. Tolle Idee von mir....

    Von der Montage des Laufes hat man bei der Fa. Weihrauch Abstand genommen, da man sich der eventuellen rechtlichen Konsequenzen nicht bewusst war. Ich habe dies telefonisch angefragt und somit keinen schriftlichen "Beweis". Allerdings werde ich auch einen Teufel tun und einen der besten Service-Leute der deutschen Luftgewehrbranche in Verruf bringen ;) Die Arbeiten hätte ich bei der Fa. Weihrauch durchführen lassen wollen damit ich im Fall der Fälle einen schriftlichen Beweis über die Rechtmäßigkeit des Umbaus gehabt hätte. Eine F-Stempelung und Kastration der Feder käme für mich nicht in Frage.

    Das zeigt eindrucksvoll wie unterschiedlich selbst die Meinungen innerhalb einer einzigen Firma zu dem Thema sind. Meiner Meinung nach wäre das ganze mit dem Satz "Nur für freie Luftdruckwaffen" auf den Schalldämpfern erledigt, der angedeutete F-Stempel hat ja eh' keinen rechtlichen Wert und müsste somit gar nicht drauf sein.

    Edit: Übrigens ist der Satz falsch formuliert: Der Schalldämpfer ist nicht der Waffe gleich gestellt für die er Verwendung findet, sonder für die er bestimmt ist. Und genau an diesem Wort, der Bestimmung (und wer diese festlegt) scheiden sich ja die Geister...