Und damit das Thema vielleicht mal ein Ende nihmt schreibt man einfach mal einen Hersteller dieser SD´s mit dem Aufdruck "Nur für Luftgewehre" an, in diesem fall hab ich mal Weihrauch angeschrieben und die Antwort nun hier:
Frage:
Sehr geehrtes Weihrauch Team,
auf Ihren Schalldämpfern steht das diese nur für Druckluftwaffen mit F im Fünfeck zulässig sind in Deutschland und
gleichzeitig steht dabei das man die Gesetze des jeweiligen Landes beachten
soll.
In Deutschland steht der Schalldämpfer den Waffen gleich für die er Verwendung
findet.
Nun zu meiner Frage, darf ich diesen
Schalldämpfer auch an Waffen verwenden, die kein F im Fünfeck haben und trotzdem nach dem Deutschen Gesetz als frei Verkäuflich
gelten?
Als Bsp.:
- Waffen mit Baujahr vor 1970
- Waffen aus der damaligen DDR Produktion
Diese Druckluftwaffen gelten nach dem Deutschen WaffG als frei Erwerbbar für Personen über 18 und müssen die Kennzeichnung „F im Fünfeck“ nicht aufgestempelt haben.
Mit freundlichen
Grüßen
R. D***
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr D***,
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 7.
Mai 2012.
Nach unserem Erkenntnisstand steht der Schalldämpfer der
Schusswaffe gleich. Ist die Schusswaffe als solche frei erwerbbar, dann ist auch
der Schalldämpfer frei erwerbbar. Es sollte jedoch der Nachweis anhand z. B. der
Waffennummer erbracht werden, dass die Waffe frei erwerbbar ist. Dies träfe
besonders für Ihre Spezialfälle zu. Wir hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-H. Weihrauch
Weihrauch & Weihrauch Sport GmbH & Co.KG
Industriestr. 13, 97638 Mellrichstadt
Handelsregister: HRA 8080 AG Schweinfurt
Komplementär: Weihrauch& Weihrauch Sport Verwaltungs GmbH
(HRB 3366 AG Schweinfurt)
Geschäftsführer: Hans-Hermann Weihrauch, Stefan Weihrauch
Alle Fragen sollten damit eine Antwort haben