Hallo erstmals ..
Ich habe einen kleinen waffenschein.. Und wollte fragen ob ich eine tragen kann ? Habe eine p88 und p 99 dagt die pol*izei sas ?
Schreckkschusswaffe bei sich tragen ?
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Natürlich darfst du, denn für nichts anderes ist der KWS da.
Es empfiehlt sich natürlich verdecktes Tragen.Für alles weitere:
https://www.co2air.de/wbb3/index.php…conItem&id=2417Stefan
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Vielen dank
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Sei mir nicht böse, aber: Warum hast du einen kleinen Waffenschein wenn du nichtmal weißt wofür?
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Zum Neunhundertneunundneunzigstenmal die Unendlichen Geschichten
Tragen Führen offen verdeckt und natürlich die Pflege nicht vergessenKleiner Tip an den TS, nicht hier die Suchfunktion benutzen,
Google kann es nun mal besser,
und alle Gogle Fragen/Antworten landen wieder in diesem Forum.Heidi
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Tragen Führen offen verdeckt und natürlich die Pflege nicht vergessen
Bin ich der Einzige der diesen Satz nicht versteht?
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... die Kombination ist zum Suchen sicherlich o.k. ( ggfs. nacheinander )
Allerdings fand auch ich die gestellte Frage ... interessant
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... die Kombination ist zum Suchen sicherlich o.k. ( ggfs. nacheinander )
Genau so ist es, es sei denn man möchte es nicht verstehen
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Verstehe die Frage eigentlich auch nicht. Ich habe den KWS auch beantragt vor 2 Wochen (noch nichts gehört) habe mich aber vorher schlau gemacht was man damit darf und was nicht. Sonst wäre es ja auch Sinnfrei :D. Zur info: Möchte sie nicht in der Fußgängerzone führen, nur beim Geocachen in Wald und Flur mit Pfeffer
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@ thomasheins
Hi,
da Deine Erinnerungen noch frisch sein müssten:
Ich könnte mir vorstellen, daß A) es im KWS steht, wozu dieser berechtigt ( ggfs. auch wozu nicht ) und/oder B) man dazu entsprechende, wenn auch eventuell erst zu übersetzende, Infos erhält
... ist dem so? ...bin nur neugierig
ggfs. sollte man ja schon bei Beantragung darauf hingewiesen werden?
Gruß
Jürgen -
Wie gesagt, habe ihn ja noch nicht. denke mal, das der die nächsten 1-2 Wochen kommt, darum kann ich noch nichts dazu sagen was da genau drin steht. Meine Infos habe ich unter Anderem von http://www.landkreis-rotenburg.de/city_info/disp…_id=160&id=4541 . Das ist ein Merkblatt meiner Ausstellenden Behörde. Der Sachbearbeiter hat mich eigentlich auf gar nichts hingewiesen, nur das es etwa 3-4 Wochen dauert, er per post kommt und da ein Zahlschein über 50 Euro zum Überweisen bei liegt.Keine Belehrung und keine Fragen vor Ort.
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Im kleinen Waffenschein steht nichts.
Man erhält dazu aber noch einen Brief in dem alles drin steht. Natürlich sollte man sich auch vorher informieren... und das ist hier ja auch gemacht worden.
Viele Grüße
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Man erhält dazu aber noch einen Brief in dem alles drin steht.
Das kommt auf die ausstellende Behörde an.Ich hatte auch nur den Antrag abgegeben, die Zahlungsaufforderung beglichen und habe den KWS dann nach ca. zwei Wochen abholen können.
Der SB hat nichts dazu gesagt und auch nichts weiteres gefragt - weder beim Antrag, noch bei der Abholung.
Im KWS steht drin, zu was er einen berechtigt. Einschränkungen kann man ja im WaffG nachlesen, das ist für jeden zugänglich.
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Besser Fero-46 fragt zur sicherheit nochmal nach, bevor es irgendwas falsch versteht und unsinn macht.