Schreckschuss-Waffe führen am Flughafen?!

Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 3.585 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Januar 2012 um 17:28) ist von Flammpanzer.

  • Darf ich mit KWS meine Schreckschuss auch IM Flughafen führen?
    Bin aus München und führe meine PK380 zur SV!!!
    Darf ich sie auch mItnehmen wenn ich mich IM Flughafen befinde??

    Einmal editiert, zuletzt von Flammpanzer (4. Januar 2012 um 15:31)

  • Kann die ssw schlecht an die leine legen .. Hihi
    Hmm...naja falls man sie doch entdeckt wie auch immer
    Werde ich sagen das ich nichts in der hausordnung gefunden habe
    Und einen KWS besitze der mir das führen ermöglicht...
    Oder ich frag nen Bundespolizisten sicher ist sicher

  • Wenn man sie entdeckt, wirst Du spät. 1 Minute später mit richtigen Waffen anvisiert oder liegst schon auf dem Boden mit ner 8 an den Händen.

    Denke mal nicht, daß die das in dem Moment interessiert, ob Du nen KWS hats oder nicht.

    Laß sie einfach draußen aus dem Flughafenbereich.

    Gruß Tommi
    SSW: Glock 17 Gen5 SV - Retay Big Fifty brüniert Custom - Record Cop nickel
    T4E:  2 x Walther PDP 4" Compact , cal.43, Co2: Diana Airbug .177 - Walther PDP 4" .177 BB

    - VDB Fördermitglied

  • Wenn man sie entdeckt, wirst Du spät. 1 Minute später mit richtigen Waffen anvisiert oder liegst schon auf dem Boden mit ner 8 an den Händen.

    Denke mal nicht, daß die das in dem Moment interessiert, ob Du nen KWS hats oder nicht.

    Laß sie einfach draußen aus dem Flughafenbereich.

    genau das habe ich mir auch gedacht :D

    auch wenn die waffe zur SV dabei is, am flughafen wird man sie denke ich auch nicht benötigen. also lieber nich einstecken.

  • Im Flughafenbereich dürfte eine SSW überflüssig sein; da sind genug Uniformierte mit 'echten' Waffen!
    Also ich würde das Ding auch nicht mitnehmen! Da muß nur ein Unbeteiligter deine Pistole sehen....und schon bricht die Hölle los! :cursing: Was denkst du was das für ein Geschrei gibt!! Bis das geklärt ist, kniet schon einer auf dir..uih.. :huh: ;(

  • Also ich würd´s auch lassen.

    Grade an Flughäfen, wo die echten Sheriffs eh schon ziemlich sensibilisiert sind, könnten da recht hässliche Dinge passieren.

  • Hallo,

    wenn das irgendwie entdeckt wird, kannst Du wohl von Glück reden, wenn Du nur auf dem Boden landest.
    Wenn da einer sehr nervös ist...
    ... bin mir auch nicht sicher, ob da alle mit Waffe die korrekte Bedienung im Streßfall auch beherrschen...

    oder mach doch mal den Selbstversuch: versuche dort nur jemandem zu erklären, Du hättest eine Knarre bei Dir, weil Du Dich dann sicherer fühlst.
    ... und schreib uns dann wie`s war...

    ACHTUNG! NICHT ernst gemeint! ... Laß es sein!

    gruß
    AW93

    2 Mal editiert, zuletzt von AW93 (3. Januar 2012 um 14:00)

  • Hallo,

    wenn das irgendwie entdeckt wird, kannst Du wohl von Glück reden, wenn Du nur auf dem Boden landest.
    Wenn da einer sehr nervös ist...
    ... bin mir auch nicht sicher, ob da alle mit Waffe die korrekte Bedienung im Streßfall auch beherrschen...

    oder mach doch mal den Selbstversuch: versuche dort nur jemandem zu erklären, Du hättest eine Knarre bei Dir, weil Du Dich dann sicherer fühlst.
    ... und schreib uns dann wie`s war...

    ACHTUNG! NICHT ernst gemeint! ... Laß es sein!

    gruß
    AW93


    ..hahahahaha *lol* Das wär es... Da bist du heute abend noch im Unterschichten- Tv! :ngrins: RTLPRO7SAT1

  • Schade das OfficerHoid oft mit eigenartigen Fragen und Ansichten hier dient. Siehe auch seine Beiträge. Immer diese Nachfragen nach Legalität usw. Die Frage nach dem Führen einer SSW am Flughafen hat sich dann wohl erledigt. Wenn man ne Minute drüber nachdenkt, kommt man selber darauf. Sinnloses Thema mal wieder... :thumbdown:

  • Wenn man sich nicht so gut auskennt dann frägt man halt nach ob das legal is
    Ist ja wohl klar

    Ps: ein kollege hat Nachgefragt und es ist ganz und garnicht
    So das da gleich das SEK oder sonst was auftaucht man wird
    Im ernstfall aufgefordert mit zu gehen und dann wird klar
    Gestellt was los is also mit kws garkein problem haben sie ihm gesagt
    Das hier ist ein freies forum ich kann fragen stellen wie ich will
    Ob dann ne antwort kommt ist was anderes ^^
    Finds echt schade das man hier als laie behandelt wird wie der letzte dreck
    Von manch einem user... Deshalb werde ich mich auch abmelden
    Aber trotzdem danke an die...die mir geantwortet haben

  • Hi OH !

    Wenn man sich nicht so gut auskennt dann frägt man halt nach ob das legal is
    Ist ja wohl klar


    Dagegen spricht auch nichts, und ist völlig in Ordnung.

    Das hier ist ein freies forum ich kann fragen stellen wie ich will


    Es besteht aber ein gewaltiger Unterschied zwischen sinnigen und unsinnigen Fragen.
    Den welcher normale Mensch rennt mit einer SSW am/im Flughafen rum?

    Und da Du vorhast, Dich hier abzumelden, würde ich es mal hier versuchen:
    http://www.kindergartenexperte.de/forum/
    Da lernst Du dann auch, dass es Satzzeichen gibt die auch mal benutzt werden wollen.
    Übrigens erinnert Deine Rechtsschreibung an einen 10jährigen.

  • Wenn Du auf ein Mittel zur SV nicht verzichten magst, dann leg bißchen Extra-Kohle auf den Tresen und hol Dir ein gutes Pfefferspray. Ich glaube nämlich nicht, daß das Führen einer SSW im Flughafenbereich so unproblematisch ist. Das hängt nämlich nicht nur von der Hausordnung des Flughafenbetreibers ab (die Bahn ist da schon sehr klar positioniert), sondern auch, WIE der "Notruf" eines nervösen Fluggastes oder Angestellten rüberkommt und welche Befugnisse bzw. Laune und Tagesform der Sicherheitsdienst respektive die anwesende Polizei hat. Ein Spray ist ganz klar nur als SV-Mittel anzusehen, eine SSW kann auch zum Drohen genutzt werden (etwa bei einer Geiselnahme oder ähnlichem), da ist es spätestens vor Gericht völlig schnurz, wenn Du dem Richter erklären willst, daß Du ja gar nichts Böses vorhattest. Waffen ab Messer aufwärts sollten in sensiblen Sicherheitsbereichen, wo schnell scharf bewaffnete Ordnungskräfte neben oder auf Dir stehen können, schon in Deinem eigenen Interesse ein No-Go sein.

    Was für Konsequenzen das haben kann, kannst Du eben nur im Selbstversuch herausfinden. Sag uns bescheid, wie es gelaufen ist... ;^) :P

    Was Deine Abmeldung angeht - ist bedauerlich, aber Reisende soll man nicht aufhalten. Manchmal kommen aber schon recht merkwürdige Kommentare, weil sich eben nicht jeder mit der kompletten Gesetzlage auskennt, aber auch ich habe anfangs solche Erfahrungen machen müssen und bin am Ball geblieben. Inzwischen habe ich hier etliche wertvolle Infos zum Thema Waffenrecht in der Praxis erhalten, was nicht möglich gewesen wäre, wenn ich mich nach ersten Anpflaumereien hier sofort zurückgezogen hätte. Du mußt einfach lernen, die für Dich wichtigen Infos herauszufiltern und blöde Kommentare einfach souverän zu ignorieren. :rolleyes: Das Hauptproblem ist eben, daß Waffenbesitzer in der Öffentlichkeit keinen allzu guten Ruf genießen und viele Leute ein dickes Pipi in den Augen haben, wenn sie feststellen, daß Du bewaffnet bist. Ein Laie kann nun mal nicht zwischen einer PK 380 in 9 mm PA und einer PK 380 in 9 x 17 mm unterscheiden. Die sehen nur KNARRE und fangen an zu schreien und zu laufen... :pinch:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (3. Januar 2012 um 17:10)

  • Ich verstehe die Aufregung ehrlich gesagt nicht. Wenn ich eine SSW zur Verteidigung führe und z.B. spät Abends oder früh Morgens jemanden vom Flughafen abholen möchte und mich dorthin mit dem ÖPNV begebe, wieso sollte ich dann meine SSW zu hause lassen?

    Solange man sich nicht in die Sicherheitszone begibt, ist das völlig OK.

    Dass man mit einer SSW nicht herumfuchtelt und diese verdeckt führt, setze ich mal als gegeben voraus! Natürlich auch den KWS.

    Dieser vorauseilende Gehorsam und die Vermutungen, dass man sofort von einem SEK niedergeschossen wird sind m.E. hier sehr übertrieben!


    Ein Spray ist ganz klar nur als SV-Mittel anzusehen, eine SSW kann auch zum Drohen genutzt werden (etwa bei einer Geiselnahme oder ähnlichem), da ist es spätestens vor Gericht völlig schnurz, wenn Du dem Richter erklären willst, daß Du ja gar nichts Böses vorhattest.

    Was ist das denn für ein Quatsch? Wieso sollte ein Richter einem eine vorsätzliche Straftat unterstellen, wenn z.B. jemand durch ein T-Shirt einen Waffenabruck entdeckt hat, man sich aber mit KWS legal bewegt hat?! Zu viel Fernsehen geschaut oder was?
    Übrigens: http://www.google.de/search?sourcei…all+mit+reizgas

    2 Mal editiert, zuletzt von Jagun (4. Januar 2012 um 14:54)