Am Silvester keine SSW (!)

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.029 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2011 um 19:35) ist von Floppyk.

  • Hallo, habe heute morgen die Zeitung aufgeschlagen und da fiel mir direkt ins Auge, dass heute an Silvester das Schießen mit Gas-/Schreckschusswaffen verboten ist.
    Frage mich bloß wieso, weil es das ganze restliche Jahr an 364 Tagen erlaubt ist, und genau an dem Tag, an dem man eigentlich mit der SSW schießt, ist es verboten (zumindest dieses Jahr).. ?(

    Röhm RG 96 (brüniert, BJ 2009)
    Weihrauch HW 37 (chrom, BJ 2010)
    Zoraki 914 (brüniert, BJ 2011)

  • In welcher Zeitung hast du es denn aufgetan?
    Ist das auf gewisse Regionen/Städte beschränkt?
    8|

    Und wenn ich wandele im finsteren Tal, so fürchte ich kein Unglück denn ich bin die absolut gemeinste Drecksau in diesem verdammten Tal!

  • Ich komme aus Hamm, NRW

    so, ich zitiere jetzt alles, was dazu in der Zeitung steht. Ist der "Westfälische Anzeiger" vom 31.12.

    Zitat:

    "Die Hammer Polizei macht darauf aufmerksam, dass das Schießen mit Kartuschenmunition und pyrotechnischer Munition
    mit einer Gasschreckschusspistole an Silvester eine Ordnungswiderigkeit darstellt.
    Wer dies nicht beachtet, muss mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10000€ rechen."

    Zitat ende.

    Röhm RG 96 (brüniert, BJ 2009)
    Weihrauch HW 37 (chrom, BJ 2010)
    Zoraki 914 (brüniert, BJ 2011)

  • Vielleicht wurde auch nur die Sache mit dem KWS zum führen mal wieder verwechselt,
    war schon öfters der Fall.

    Sodass Privatgrund (legale Sache) und öffentliche Plätze/Straßen (verboten), vermischt wurde?

    Das kann sein, weil ich denke, dass die einfach nen Teil des Zitates der Polizei weggelassen haben.. In Wirklichkeit hat die Polizei wahrscheinlich nur darauf aufmerksam machen wollen, dass das Schießen auf Straßen verboten ist.
    Und da es zu Silvester ja oft Leute gibt, die es trotzdem tun, würde ich sagen, dass sie einfach nur darauf aufmerksam machen wollen, dass das Schießen auf Straßen bestraft wird, und die Zeitung somit irgendwas falsch verstanden hat. ?(

    Platzpatronen kannste schiessen ...


    was sind Platzpatronen denn?.. Kartuschen!

    Röhm RG 96 (brüniert, BJ 2009)
    Weihrauch HW 37 (chrom, BJ 2010)
    Zoraki 914 (brüniert, BJ 2011)

  • bis zu 10000€ junge junge junge junge.....
    Versteh ich aber nich, dass das bei euch verboten is also hier in Niedersachsen hab ich nichts dergleichen gelesen und gehört!

  • Da wäre ich aber auf die rechtliche Begründung neugierig. Könnte man konstruieren für Schiessen außerhalb eines umfriedeten Grundstücks. Aber innerhalb deines umfriedeten Grundstücks (oder einem umfriedeten Grundstücks, bei dem dir die Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegt) kannst du sogar dann mit Kartuschenmunition schiessen, wenn nicht Sylvester ist.

    Aber klein ist die Kenntnis unserer Polizei, wenn es um Waffenrecht geht und groß ist die Ignoranz der Zeitungsschmierer.

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Da wäre ich aber auf die rechtliche Begründung neugierig. Könnte man konstruieren für Schiessen außerhalb eines umfriedeten Grundstücks. Aber innerhalb deines umfriedeten Grundstücks (oder einem umfriedeten Grundstücks, bei dem dir die Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorliegt) kannst du sogar dann mit Kartuschenmunition schiessen, wenn nicht Sylvester ist.

    Aber klein ist die Kenntnis unserer Polizei, wenn es um Waffenrecht geht und groß ist die Ignoranz der Zeitungsschmierer.

    so sehe ich das auch. Weil es für mich aussieht, als sei es die Strafe für den Gebrauch der SSW außerhalb eines umfriedeten Grundstücks :wacko:
    Frage mich auch, warum es dann an 364 Tagen des Jahres erlaubt ist, was es ja nun wirklich auch ist...

    Aber das passiert, wenn man sich mit dem Thema nicht außeinander setzt..

    Röhm RG 96 (brüniert, BJ 2009)
    Weihrauch HW 37 (chrom, BJ 2010)
    Zoraki 914 (brüniert, BJ 2011)

  • Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch:
    Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
    a) Notwehr, Notstand
    b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
    c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
    (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
    (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
    d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
    e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
    Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen.


    Quelle: Wikipedia, Schreckschusspistole

    Gruß,
    Michael
    ___________________________________
    ......denn das Kind im Manne stirbt nie.....!

  • Bundesrecht geht über Kommunalrecht!
    § 12 IV Nr. 1b WaffG gilt und überlagert kommunale Regelungen.

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem. :thumbup:
    Groß- und Kleinschreibung sowie Grammatik und Interpunktion darf auch im Internet verwendet werden.

  • Auf der Straße ist das Schießen schon immer verboten gewesen und nicht nur zu Silvester und das Bundesweit. Das wird gemeint sein.
    Und mit der OWI ist das unerlaubte Schießen ohne Schießgenemigung gemeint, was nach § 53 WaffG ein Bußgeld nach sich zieht.

  • Auf der Straße ist das Schießen schon immer verboten gewesen und nicht nur zu Silvester und das Bundesweit. Das wird gemeint sein.
    Und mit der OWI ist das unerlaubte Schießen ohne Schießgenemigung gemeint, was nach § 53 WaffG ein Bußgeld nach sich zieht.


    Das hatte ich auch schon im Verdacht. Da hat jemand nicht aufgepasst und dann kommt sowas dabei raus.

    Eine Hervorhebung des Gesetzes, damit der artige Bürger sich daran erinnert, was erlaubt ist, und was nicht, und dass einem eben diese Strafe droht, wenn er sich nicht dran hält.

    Röhm RG 96 (brüniert, BJ 2009)
    Weihrauch HW 37 (chrom, BJ 2010)
    Zoraki 914 (brüniert, BJ 2011)

  • Praktisch ist das Schiessen mit SSW doch überall verboten,wer hat denn schon zu Silvester n umfriedetes Gelände...blabla-kannst nur aus dem Fenster knallen!

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • bis zu 10000€ junge junge junge junge.....
    Versteh ich aber nich, dass das bei euch verboten is also hier in Niedersachsen hab ich nichts dergleichen gelesen und gehört!


    Waffenrecht ist Bundesrecht, und die 10.000€ sind die maximale Strafe für eine Ordnungswidrigkeit aus dem WaffG. Ich gehe, wie die anderen hier auch, davon aus, dass die Zeitung einfach den entscheidenden Teil weggelassen hat. Und zwar den, dass man auf der Straße nicht schießen darf, sondern nur auf einem eingefriedeten Grundstück, wenn man entweder die Erlaubnis des Besitzers hat, Besitzer ist oder Inhaber des Hausrechtes ist. Für mich trifft der letzte Punkt zu, das ist mein Wohnsitz an dem ich gemeldet bin, also habe ich Hausrecht.

    Zitat

    Praktisch ist das Schiessen mit SSW doch überall verboten,wer hat denn schon zu Silvester n umfriedetes Gelände...blabla-kannst nur aus dem Fenster knallen!

    Ich schieße bei uns im Hof direkt am Hoftor. Bin also an der Straße, stehe aber trotzdem auf umfriedetem Grundstück und darf ergo mit der SSW schießen. Und von wegen Lärmbelästigung der Nachbarn kann auch keiner kommen an Silvester....

    Ich schieße aber auch nicht viel. Schließlich will ich von der Feuerzangenbowle, die es nur an Silvester gibt, auch noch was abhaben.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Mal grade kurz was anderes ,ich habe noch keinen KWS. Will die nachher aber mit nehmen zum Kumpel inen Garten hab meinen Kofer jetzt mit nen Loch versehen wo ich nen Zahlenschloss rein machen kann. Das reicht doch ne ? Und wenn ich dann die Pyros inen Rucksack packe und den Koffer oben drauf ist ja auch kein Thema ne ?

    Bin doch jetzt grad verunsichert :|

    lg

  • Das haben wir oft besprochen. Im Sinne der Sicherstellung der Nicht- Zugriffbereitschaft - anders herum wäre es (erlaubnispflichtiges) Führen - reicht ein Verschluss am Koffer. Das kann ein Vorhängeschloss, Kabelbinder o.ä. sein. Es werden keinerlei Anforderungen an irgendwelche Sicherheitem gestellt. Es geht nur um die Verhinderung des schnellen Zugriffs auf die Waffe.
    Aber auch im verschlossenen Koffer darf sie nicht geladen sein!