... oder besser: ein Schuldirektor, der mit dem Sportschießen ein Problem hat. Diesmal geht es nicht um schießende Schüler oder einen Stand in Schulnähe, sondern um schießsporttreibende Eltern. Als Schuldirektor muß man auch vom Waffenrecht keine Ahnung haben, es genügt, sich auf Besorgnisse zu stützen und freche Briefe zu verschicken. Aber lest selbst, mir fehlen die Worte ob dieses unglaublichen Vorgangs:
ZitatAlles anzeigenHeute kam ein Schreiben der Schule meines Sohnes (20 J.):
Sehr geehrter Herr ....,
Ihr Sohn hat offensichtlich vor einiger Zeit in der Schule erzählt, dass er im Schützenverein
schießt und Sie zu Hause Waffen besitzen. Diese Information macht in der Schule die Runde
und hat zu Beunruhigungen geführt, die zu mir gelangt sind.Um zur Beruhigung beizutragen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine Kopie des
Protokolls der letzten Waffenkontrolle zukommen lassen könnten, aus der erkenntlich ist,
dass die Aufbewahrungsvorschriften eingehalten wurden. Seit Juli 2009 haben die Waffenbehörden
nach §36 WaffG die Pflicht, alle Waffenbesitzer anlassunabhängig zu Hause zu kontrollieren.
In der Regel werden in den Kommunen in einem dreijährigen Turnus alle Besitzer aufgesucht.
Die Gemeinden wollen im Regelfall bis nächstes Jahr alle Besitzer in einer ersten Runde kontrolliert
haben, d.h. entweder ist die Kontrolle bei Ihnen schon erfolgt oder steht kurz bevor.
Falls Sie noch kein Protokoll besitzen, bin ich Ihnen verbunden, wenn Sie - unter Vorlage
dieses Schreibens - bei der Waffenbehörde um eine rasche Kontrolle bitten.Ich bitte um eine Vorlage bis spätestens Jahresende.
Mit freundlichen Grüßen
Der Schulleiter[...]
Quelle und weiterlesen: http://forum.waffen-online.de/index.php?s=fd…howtopic=418759