Frage: Depressionen und WBK

Es gibt 75 Antworten in diesem Thema, welches 17.197 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. April 2012 um 01:42) ist von Lt. Columbo.

  • Mein BF arbeitet für eine Krankenversicherung und sagte mir, dass solche Informationen an niemanden ausgegeben werden dürfen und nicht bei der Polizei, Führungszeugnissen oder Akten ersichtlich sind, da diese auch einer Schweigepflicht unterliegen..


    Das wäre auch ein starkes Stück und dürfte anderen Falles schwere Konsequenzen nach sich ziehen.
    Allerdings muss sich der Sportschütze die Frage selbst stellen, ob ein Antrag gerade zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist und er nicht besser selbst warten sollte, bis die Depressionsphase sicher überwunden nicht.
    Merke: Nicht alles was zulässig bzw. erlaubt ist, muss man auch machen oder macht Sinn (für denjenigen).

    Mein Rat: In Ruhe in sich gehen und ein paar Monate warten. Dei persönliche Gesundheit und das Wohlergehen gehen unbedingt vor. Alles andere kann und sollte warten können.


  • Das wäre auch ein starkes Stück und dürfte anderen Falles schwere Konsequenzen nach sich ziehen.
    Allerdings muss sich der Sportschütze die Frage selbst stellen, ob ein Antrag gerade zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist


    Die muß er sich nicht nur selber Stellen, das Amt stellt die Frage ja auch.

    Richtig, Amtlich bekannt sind nur Dinge wie Zwangseinweisungen, Stellen eines Betreuers, Suizidversuche, (teilweise) Aberkennung der Geschäftsfähigkeit oder z.B. Drogendelikte. Aber, jeder mir bekannte Antrag auf Waffenrechtliche Erlaubnis beinhaltet die Frage nach psychischen Erkrankungen, und anders als die Frage nach Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch ist es Rechtlich hier nicht einwandfrei zu lügen, selbst wen die Lüge vielleicht höchstwahrscheinlich nie ans Licht kommt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • die fragen da nur ob man Geisteskrank ist. http://www.berlin.de/imperia/md/con…_wbk_ws_neu.pdf

    Sind Depresionen jetzt eine Geisteskrankheit oder heute eigendlich normal?


    Normal würde ich jetzt nicht sagen,normal in dem Sinne vielleicht das es immer mehr betrifft (Volkskrankheit Nr.1 der Seele)!
    Geisteskrankheit ein blödes Wort,der Geist ist schon Krank aber der Mensch ist immer noch zurechnungsfähig und kann zwischen Gut und Böse,Richtig und Flasch unterscheiden!Da gibt es wirklich andere Störungen die wirklich Gefährlich sind für andere,diese würde ich als Geisteskrank bezeichnen,wenn jemand nicht mehr Herr über sich selbst ist !

  • Wer sich schwankend auf die Straße stellt und lallend ruft: "Ich bring mich um um und dann euch alle auch...", der darf sich nicht wundern. Aber im Normalfall bekommt die Behörde von ärtlichen Diagnosen nichts mit. Allerdings weiß ich nicht, ob ein behandelnder Arzt in absoluten Ausnahmefällen, wenn Leben auf dem Spiel steht, nicht doch entgegen seiner Schweigepflicht handeln darf oder sogar muss. Das z.B. wenn ein Patient deutlich seine Absicht zum Suizid äußert und der Arzt weiß von seinen Waffen zu Hause.

  • Ich denk auch, das jemand der psychische Probleme hat, nicht unbedingt gleich "geisteskrank" sein muss,
    Depressionen und Ängste sind eigentlich eher ein "emotionales Problem" das die Gefühle betrifft,
    also die "Stimmungslage". Deswegen kann man ja immernoch "geistig voll orientiert und bewusstseinsklar" sein, wie das so schön heisst..
    Menschen mit leichten Ängsten sind oft sogar aufmerksamer und bekommen mehr mit.
    Das ist wohl alles eine Frage welches Ausmass das ganze hat...

  • Da Depressionen unterschiedlich stark ausgeprägt sein können, wirds wohl darauf ankommen. Man muss imo unterscheiden, ob jemand einfach leicht melancholisch drauf ist, oder schwer depressiv....... Zumal da auch die weiteren Lebensumstände und ausgleichende Aktivitäten eine Rolle spielen dürften. Wenn jemand dauerhaft im Stress ist, dazu depressiv und keinen Ausgleich, keine Freunde, keine Hobbys hat, würd ich hellhörig werden.

  • Da ich aus dem Pflegebereich komme, werfe ich mal ein:

    Die Depression ist nicht mal die Gefährlichkeit, wenn eine depressiv-manische Episode vorliegt, sondern die Manie, bzw der Übergang! In der passieren die meisten Suizide, wenn man meint es geht den Menschen wieder besser. Da ''flippen'' die meisten aus, in Form von überstürtztes Kaufen, Verschenken usw...u.a. auch Suizide.

  • Da sollte man schon korrekt sein.

    ABER:

    Wer sich in den Kopf gesetzt hat ne WBK zu beantragen und z.B. trinkt oder Depessionen hat...

    Wenn man wirklich was will, dann setzt der Mensch auch alles dafür ein. Auch Lügen.

    Eine Depression kommt bei einer Behörde nie an. Das weiß nur das Krankenhauspersonal, Krankenkasse, Amt für Statistik und die Angehörigen (wenn überhaupt)

  • Da stellt sich mir eine weitere Frage:

    Angenommen, Person A beantragt seine WBK, der Sachbearbeiter weiß nachweislich von seiner Depression bzw. Therapie. Dennoch stellt er die WBK aus, wenig später bringt Person A sich und/oder andere um. Hat der Sachbearbeiter einer Mitschuld (rechtlich, nicht moralisch)?

  • Ich wurde sowas nicht gefragt. Und meiner meinung nach ist es viel wichtiger, was der oder die Vereinsmitglieder von jemanden mitbekommen. Denn starke Depressionen kann man glaube ich nicht einfach überspielen.
    Bei uns sind die Schiesslehrer auch alle Psychologisch geschult, und werden soetwas auch wärend der Gespräche, vor der Aufnahme in den Verein erkennen können. Und ohne Verein hat sich dein (""Bedürfniss"" (ich mag das wort nicht)) sowieso erledigt.

    Leichte Depressionen sind heutzutage weit verbreitet, und es gibt Medikammente dafür. Sollte wohl kaum ein Problem darstellen.
    Sollten es schwere Depressionen sein, wette ich drauf das die Vereinsmitglieder irgendwann etwas merken.

    Allerdings hoffe ich das Person A selbst merkt das was nicht stimmt und zum Arzt geht bevor es schlimmer werden kann.

    Depression ist auch nur ein übergeordneter Fachbegriff, der sich in bestimmt in hunderte Stufen unterteilen lässt.

    MfG
    4ggi

    Diese Einstellung, immer die Schlappohren hängen zu lassen, muss aufhören.

    Zitat von:
    UWE SEELER

  • Eine Depression ist erst verwertbar und rechtswirksam in irgendeinem Sinne, wenn sie durch einen Arzt in eine Diagnose verpackt wurde. Einfaches "down sein" macht noch keine Depression aus.

    Inwieweit Personal auf Schützenplätzen so gut psychologisch geschult ist, wage ich nicht zu beurteilen.
    Problematisch ist auch der Fakt, dass viel Personen die Antiodepressiva nehmen und eine Linderung verspüren, die Medikamente eigenständig absetzen. Kurz Zeit darauf fallen sie wieder in Depressive Episoden. Wenn in diesem Falle zusätzlich eine Feuerwaffe im Haus ist, können Dinge eventuell haarig werden.

    Im ICD 10 ist ab Punkt F32 genau aufgeführt, ab wann man von einer Depression spricht.

    http://www.gesundheitspolitik.net/03_krankenhaus…10/F30-F39.html

  • Bei dem WBK Antrag im Hochtaunuskreis ist angehängte Frage zu beantworten.
    Wenn man diese Frage unwahr beantwortet..naja........

    So oder so ähnlich war vor Jahrzehnten bei mir auch die Frage beim ersten WBK-Antrag in NRW. Bei der Beantragung des WS in Bayern wurdensolche Fragen nicht auf einem Fomular, sondern persönlich bei etlichen Besuchen von Mitarbeitern der Kreisverwaltung Fachbereich Waffen, Sprengstoff, Innere Sicherheit und der Kripo bei mir im Haus gestellt. Es ging dort richtig an´s Eingemachte, auch Gesundheitsfragen wurden gestellt, eine Entbindung von der Schweigepflicht meiner Ärzte wurde allerdings nicht gefordert. Die üblichen Vereinsmeldungen bezügl. der WBK lagen ja vor. Bei mir ging es um das Bedürfnis, das wurde jahrelang geprüft !

    BTT: Ich bin mir sicher, dass kein KWS erstellt wird, wenn der austellenden Behörde ein Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt! Nur, wenn nicht ???

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Nun will ich den Thread nochmal aufrollen:

    Ich bin euch allen sehr interessiert in dieser Diskussion gefolgt und muss sagen, es erstaunt mich schon, inwieweit die Meinungen darüber auseinandergehen.

    Da "die" Depression (auch "Burnout" genannt) ja mittlerweile Volkskrankheit ist, wird diese Frage früher oder später eventuell den ein oder anderen beschäftigen.

    Ich bin aber der Meinung, dass man selbst abschätzen kann, wie weit man bereit ist zu gehen. Anders als beim depressiven, ist es bei psychischen Störungen in denen der "Geist" abwesend und der Proband somit nicht mehr zurechnungsfähig ist, unabdingbar dass "andere" Personen (Ärzte) die Entmündigung übernehmen.

    Ich denke man sollte vorallem an eine der Volkskrankheiten NR 1 mit viel mehr Fingerspitzengefühl herangehen.
    Depressionen führen im Allgemeinen weder zu Wahnvorstellungen, Hallozinationen, noch zu einer Veränderung der Wahrnehmung.
    Es betrifft grundsätzlich die Gesinnung und das Gemüt. Häuftiger "depressive Episode" genannt.
    I.d.R. andauernde Phase der Traurigkeit, Niedergeschlagenheit.


    Leider ist dieses Thema immernoch ein sehr sensibles und tabuisiertes Thema in unserer modernen Gesellschaft.
    Mal fernab von einer WBK - Beantragung, würde mich viel mehr interessieren, wie es im Bereich freie Waffen aussieht.
    Wäre z.B. eine Ausübung des "Schiesssports" in

    a) einem Schützenverein mit erlaubnisfreien Waffen dennoch erlaubt
    b) wäre dies für euch moralisch vertretbar ?
    c) würdet Ihr z.B. das LG Schiessen weiterhin ausüben

    [Hierzu soll gesagt sein, dass die Ausübung von geliebten Freizeitaktivitäten ungemein zur Heilung eines Depressiven beitragen können !]

    Was mich auch noch sehr interessieren würde:

    Wie würdet IHR, wenn Ihr von betroffen seid, euch verhalten ?
    a) als langjähriger WBK - Besitzer
    b) als Waffensammler
    c) als Freie Waffen Sammler


    Ich fand die rege Beteiligung an dieser Diskussion bisher echt toll und
    bin weiterhin gespannt auf eure Antworten :^)


    Grüße held ;^)

  • Hi, :^)

    Da "die" Depression (auch "Burnout" genannt) ja mittlerweile Volkskrankheit ist, wird diese Frage früher oder später eventuell den ein oder anderen beschäftigen.

    mit den Begriffen muss man aber aufpassen. Das kann man jetzt leicht falsch verstehen.

    Das Krankheitsbild des Burnout-Syndroms ist nicht gleich zu setzen mit Depressionen. Ein an Burnout Erkrankter kann Depressionen haben, aber nicht zwingend.

    Ebenso bei einer "depressiven Episode", die sich durch Niedergeschlagenheit oder länger anhaltende Traurigkeit definiert. Eine "depressive Episode" ist nicht gleichzusetzen mit Depressionen im klinischen Sinne. Kann meinem Verständnis nach aber am Anfang einer Depression stehen.

    Da muss man aufpassen, weil "Depressionen haben" heute schon inflationär benutzt wird. Unter Depressionen stellt sich fast jeder etwas anderes vor. Da muss man aufpassen, weil man sonst sehr leicht aneinander vorbei redet.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Die Behörde kann aufgrund fehlender persönlicher Eignung den Erwerb und den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen verbieten. Fehlende persönliche Eignung kann auch mit pschychische Erkrankungen begründet werden. Wird diese Erkrankung bei bereits erteilten waffenrechtlichen Erlaubnissen bekannt, so kann die Behörde ein fachärztliches Gutachten verlangen und auch ggf. die Erlaubnisse widerrufen.

    Bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen kann ein Waffenverbot für den Einzelfall nach § 41 ausgesprochen werden. Somit ist dann der Erwerb und der Besitz von freien Waffen verboten. Da der Erwerb bekanntlich auch schon die Überlassung zum Schießen im Schützenverein gehört, dürfte die entsprechende Person auch nicht dort oder im Garten des Kumpels schießen. Allerdings steht ihm das nicht auf die Stirn geschrieben, so dass ein Überlasser einer Waffe nichts von diesem ausgesprochenen Verbot wissen kann. Jedoch hat sich derjenige strafbar gemacht, wenn er diesem Verbot zuwider handelt.
    Dieses Verbot nach §41 umfasst alle Waffen, auch Nicht-Schusswaffen und freie Waffen aller Art. Das Verbot schließt auch (freie) Munition ein.

    Bei Verlust der pers. Eignung Aufgrund von Krankheiten müssen diese ersteinmal der Behörde bekannt werden. Solange sich der Betroffene aus Eigenverantwortung nicht selbst offenbart oder im Verkehrsgeschehen auffällt, wird die Behörde davon kaum Kenntnis bekommen. Da ja ein sehr strenges Arztgeheimnis gilt, darf ein Arzt dieses nicht der Behörde mitteilen.
    Jedoch hat im Falle einer Beantragung von erlaubnispflichtigen Waffen der Antragsteller eine Aufkunftspflicht. Im Antrag wird nach pschychischen Erkrankungen gefragt.

    Ob ein Betroffener mit pschychichen Problemen aus Eigenverantwortung seine Waffen oder gar seine Erlaubnisse selbst abgiebt, muss er selbst entscheiden. Das sollte dieser dann mit dem behandelnden Arzt besprechen.

    Ist damit Deine Frage beantwortet?

  • Danke nochmals für eure Antworten.


    Sparky: Burnout ist im Prinzip nichts anderes als eine Depression, denn in beiden Fällen fehlt in der Regel Serotonin und beides ist auf die gleiche Fehlfunktion im Gehirn zurückzuführen. Dies hat mir eine Ärztin bestätigt.

    Weshalb mich eure Meinungen interessieren, ist dass ich selbst an Burnout erkrankt war (bzw. noch bin, auch wenn es mir bereits wieder sehr gut geht)

    4ggicut: Ja, da gebe ich dir Recht. Ein Burnout / Depression ist nicht zu verleugnen, es fällt ganz einfach vielen Leuten auf.


    Hierzu möchte ich euch aber dennoch ein kleines Video zeigen, indem das "Burnout - Syndrom" gut erklärt wird:

    HIER klicken !

    oder Link:

    http://www.youtube.com/watch?v=pmTjKe7lRAU


    In diesem Sinne möchte sagen, dass es einige Überwindung kostet, sich einzugestehen,dass man daran erkrankt ist.

    Ich bin froh, dass ich frühzeitig die Veränderungen erkannt habe und nun kann ich mein Leben wieder genießen.

    Leider wird man heutzutage aufgrund dessen oft in die falsche Schublade gesteckt.

    Zum Bedauern ist leider auch das große TABU, das oftmals darübersteht und manche Menschen sich schämen, sich das einzugestehen.


    In diesem Sinne

    Bleibt gesund !


    euer held :^)