Mini SSW

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 7.990 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. November 2021 um 19:39) ist von nakit.

  • ne das so nicht ganz richtig, ich mit dem zoll darüber geredet! Ab einer Geschossenergie von mehr als 7,5 Joule ist für den Besitz eine Waffenbesitzkarte notwendig. Hier gilt eine Altersfreigabe von 18 Jahren. ich habe schon welche gekauft aus Ukraine und habe sie auch bekommen ohne Problem, sogar aus Australien und USA! ich musste sie nur verzollen auch mit Bob Urso Habe ich gesprochen und der sagte zu mir er hat schon einige nach Deutschland versendet! das was du meinst ist das mit führen! ohne ptb das ist nicht legal!

  • Die 7,5 Joule Grenze ist bei SSWs nicht relevant, PTB aber.

    Es soll aber da eine Änderung geben im Zusammenhang mit der EU.

    Wie weit das aber ist weiß ich auch nicht.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • ja die vom zoll meinten ssws bis 5 das stimmt oder waren es 0,5 sowas bei 2mm.. ich meine ein Bowie Messer ist ja so gesehen Auch eine Waffe! man kann sie ja besitzen auch verkaufe, aber wenn einer mit einem 30 cm Bowie Messer in der innen Stadt herum rennt, ja, klar dann hat er ein Problem..

  • ich habe mich schon gesetzlich informiert sonst hätte mir ja keine aus dem Ausland gekauft, ich habe sie auch ohne Probleme bekommen. Meine eine echte Waffe hat ja auch keine ptb Nummer und du kannst sie auch zuhause besitzen mit einem Waffen schein.. kaufen und verkaufe! ich suche ne Kobold drgm und in eBay waren auch drin nur habe ich die Auktion zu spät gesehen..

  • Eine SCHRECKSCHUSS hat keine Joule! Den sie verschießt ja kein geschoss.

    Das mit 7,5Joule gilt für Luftdruckwaffen. Wenn geschosse durch heiße Gase angetrieben werden, ist das egal wieviel Joule.

    Also informier dich nochmals über die Gesetzeslage in Deutschland bevor du hier soeinen Mist verzapfst. Und keiner von hier wird dir was illegales verkaufen. Zudem das hier keine Verkaufsplattform ist.

    :ptb: Gruß *SSW-Fan* :ptb:

  • was heißt hier Mist, ich sage dir doch ich habe welche gekauft und sie waren vom zoll geprüft mit Siegel! warum sollten die es den beim zoll durch lassen wen es verboten ist! weißt du das den 100% und kannst du mir das belegen? bitte höfflich bleiben! das sind doch hier die regeln und aus dem Grund frage ich ja auch! ich möchte es genau wiesen! dazu ist auch die Plattform wohl da oder?

  • Also ich kann mir nicht helfen aber für einen Sammler wirft da jemand ganz viel an Begrifflichkeiten durcheinander, die so gar nix miteinander zutun haben.

    Ebenso wenig find ich die Zollgeschichte glaubhaft.

    Ich bestellte mal einen Akkuträger aus den Staaten weil es eine Special Edition ist und der wurde vom Zoll nach endloser Diskussion inkl. T-Shirt , Basecap und anderem Merch. zurückgeschickt da das CE Zeichen nicht deren Norm entsprach obwohl ich den gleichen Akkuträger bereits beim deutschen Händler gekauft habe und ihm unter die Nase rieb.

    Daher glaube ich kaum das es bei Waffen so laschi aus dem nicht EU Ausland so einfach funktioniert.

    <°)))o><

  • Naja, wenn der Zoll die Sendung „durchwinkt“…

    Der Typ faselt was von Waffenschein, wennschon, ist eine WBK relevant… :bash:

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • hi, ja es ist so ich möchte mir schon was bestellen aus usa beim bob aber klar ich weiß es auch nicht 100%, bei 500 Euro ist es für mich wichtig.. aber ehrlich ich habe welche gekauft und sie kamen wirklich an und das hatte ich bei euch gelesen. wollte auch natürlich mich mit Sammler austauschen ob sie mit sowas Erfahrung haben











    Rechtssicher kann ich es dir nicht beantworten.

    Aber abgeleitet aus WaffG und BeschG:

    Eine SSW verschießt Kartuschen-, Reizstoff- oder pyrotechnische Munition.

    Reizstoff fällt bei der 2mmBerloque weg, sie ist also keine Reizstoffwaffe.

    Ohne Gewinde hat ein derartiger Gegenstand keine Möglichkeit, pyrotechnische Munition zu verschießen, es ist also auch keine Signalwaffe.

    Die 2mmBerloque-Munition ist nicht in der Liste der Kartuschen laut §8 des BeschG enthalten.

    Man könnte sich also fragen, ob es sich dabei um Kartuschenmunition i.S.d.WaffG handelt.

    Handelt es sich nicht um Kartuschenmunition, so sind die 2mmBerloque-Waffen auch keine Schreckschusswaffen.


    Was sind sie dann?

    Sie sind nicht dafür gedacht, Kugeln zu verschießen (sie können es, ja, aber sie sind nicht dafür gedacht).

    Also sind sie m.E. keine Schusswaffen (weil kein Geschoss durch Lauf).

    Gleichgestellte Gegenstände wären sie dann, wenn sie Kartuschenmunition verschießen können.

    2mmBerloque ist aber offensichtlich keine Kartuschenmunition (Hülse/Zündhütchen/Treibladung), also fällt der gleichgestellte Gegentand auch weg.

    Es bleibt eigentlich nichts übrig, um die Dinger ohne Gewinde einzustufen.

    Was nicht eingestuft ist, wird auch nicht vom WaffG erfasst.


    Die Möglichkeit, Kugeln zu verschießen ist dem Gesetzgeber bei diesem Kaliber schlichtweg egal, denn das können auch die mit PTB.

    Die magischen 7,5J werden mit der geringen Treibladung keinesfalls erreicht, hier zu regulieren ergäbe auch keinen Sinn.


    Ich würde demzufolge sagen: 2mmBerloque-Waffen ohne Gewinde sind vom WaffG nicht erfasst.

    Aber wie eingangs gesagt: nicht rechtssicher!


    Stefan



    FWR 27679

    Schreckschusswaffen - eine Zusammenfassung

    Mitglied im VSS Solingen












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  • Magnum Opus 8. November 2021 um 19:39

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