BüMa prägt F in 1967er HW35

Es gibt 74 Antworten in diesem Thema, welches 10.719 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Mai 2023 um 11:02) ist von Katzechrisu.

  • soo... wie versprochen anbei das Foto vom Kunstwerk
    Wenn das ein offiziell aberkanntes "F im Fünfeck" ist, dann weiß ich auch nicht...

    Morgen Nachmittag werd ich wieder beim Ordnungsamt anrufen...
    Vielleicht hatte der nette Sachbearbeiter (diesmal wirklich keine Ironie, so eine Hilfsbereitschaft hatte ich nicht erwartet) ja Erfolg beim BüMa... das würde meinen Besuch beim BüMa am Freitag extrem vereinfachen.
    Wenn aber auch die "Beratung durch das Ordnungsamt" keinen Erfolg bringt... ???

    Viele Optionen hab ich dann nicht mehr
    1) Rechtsbeistand einschalten... wird sicherlich nicht billig

    2) Das HW 35 zu Weihrauch schicken, Lauf gegen einen ohne P:F:usch tauschen lassen und originale Export-Feder verbauen lassen (sicher nicht teurer als Option 1)
    Die 80€ sind dann Lehrgeld

    3) es auf sich beruhen lassen und ein verschandeltes Gewehr im Schrank stehen haben, das ich nirgends zeigen darf/will vor lauter Scham
    Diese Option wird es aber, solang ich noch bei Verstand oder Kräften bin, sicher nicht werden

  • Da bekommt ein Kleinkind ja ein besseres Fünfeck hin..
    Schweinerei diese BüMa!

    Wenn ich was falsches gesagt hab, behaupte ich das Gegenteil!
    Rechtschreibfehler dienen der Belustigung der Menscheit

  • soo... wie versprochen anbei das Foto vom Kunstwerk
    Wenn das ein offiziell aberkanntes "F im Fünfeck" ist, dann weiß ich auch nicht...

    ist das peinlich .... hat der seinen Erstklässler Sohn da rangelassen :?: sollte man gleich einer höheren Stelle für BüMa´s zeigen der ist ja eine Zierde für diesen Berufsstand

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • der ist ja eine Zierde für diesen Berufsstand


    ...was zwar jetzt etwas vom Thema abweicht...
    Darf man im Rahmen eines Forums eigentlich eine Art "Erfahrungsdatenbank" für Büchsenmacher... anlegen
    Oder begibt man sich hier zu schnell in den Bereicht "Unterstützung von vermeindlicher Verleumdung" wenn einer mal negative Kritik bekommt
    Andernfalls eine "nur positive Erfahrungen BüMa" Liste, oder eine "BüMa meines Vertrauens" Liste

    sowas würde manchem (und mir in der Vergangenheit) vielleicht die eine maßgebliche schlechte Erfahrung ersparen

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Au mann, das sieht ja übel aus.
    Auf Airsofts finde ich es manchmal schon schlimm was sich die Importeure leisten.
    Aber gegen dein Gemälde sehe die ja noch gut aus.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • habe gerade das verschandelte :F: gesehen und dafür € 80,00?
    Gehe zum VDB und zeige das Gewehr und fordere Wiedergutmachung. Die haben einen Schiedsmann, die regeln das Außergerichtlich!

    Jetzt erst begreife ich die Taten von *Fredy Krüger*, wieso der soo wurde!
    Der hatte bestimmt denselben BüMa? *lol*

    Gruß!

  • Hallo Paramag,
    es tut mir leid, weil so etwas ja immer zu Antipathien führt, was ich vermeiden möchte..
    Aber hier irrst Du ganz gewaltig. Ich hasse es ständig zu wiedersprechen, aber eine Rechtsauskunft sollte richtig sein, auf keinen Fall verharmlosend. Wie hier geradezu gebetsmühlenhaft wiederholt wird, geht es hier um Strafrecht, um ein Delikt das keine Anzeige von dritten benötigt für das Tätigwerden der Staatsanwaltschaft (kein Antragsdelikt). Selbst eine Einstellung des Verfahrens wird immer mit einer entschädigungslosen Vernichtung der Waffe enden. Eine Nachbesserung Seitens des BÜMA ist nicht vorgesehen.
    Mangels Objekt ist dann auch ein zivilrechtlicher Streit relativ aussichtslos, vor allem, weil der Junge von der Fälschung wußte.

    Auch wenn ich solche Vergleiche hasse, hier trifft es einmal das Auto aus der Garage zu holen.

    Genau wie der Geselle oder Meister in der Autowerkstatt keine selbstgemachten TÜV Plaketten aufkleben darf, darf der Büchsemacher dies selbstverständlich nicht.
    Dabei spielt es keine Rolle, das das Auto absolut keine Mängel hat, nachdem der Mechatroniker den falschen Vergaser durch einen anderen ersetzt hat, der das Auto wieder so langsam macht wie im KFZ-Schein eingetragen. Auch das der Vergaser auf neueren Autos ähnlicher Bauart ab Werk verwendet wird, ist dafür völlig egal. Keine Plakette. Nie!

    Was der Handwerker machen darf, ist den amtlich bestätigten und für die hoheitliche Aufgabe des TÜV Stempel Verteilens autorisierten Gutachter darum bitten, den geänderten Vergaser in die Papiere einzutragen. Danach dann kann erst die Verkehrstauglichkeit überprüft und gegebenen Falles die TÜV Plakette erteilt werden. In dieser Reihenfolge.

    Wo die Analogien liegen, ist glaube ich klar. Der BÜMA hätte die Waffe an eine zum Stempeln ermächtigte Stelle schicken müssen, darf sie aber keineswegs wie hier geschehen aushändigen und kommentarlos das Werk für beendet erklären. Was er durch die Annahme der Bezahlung, Rechnungserstellung und Aushändigung der Waffe getan hat.

    Bevollmächtig wäre das entsprechende Amt, der Hersteller oder eine amtlich bevollmächtigte Stelle. Im zweiten und dritten Fall muß auf jeden Fall etwas schriftliches zur Waffe ausgehändigt werden, vermute ich einfach einmal. Oder der Hersteller/ Prüfer meldet den Umbau der mit Nummer gekennzeichneten Waffe dem Amt.

    Das ist nun mal der Unterschied zwischen Juristerei und Rechtsgefühl. Das die Waffe nicht über 7,3J ist, spielt keine Rolle, zumal sie sich ja nach einigen Schüssen mit einiger Sicherheit noch steigern wird (argumentiere ich als Ankläger). Außerdem, wie wäre es mit 8,3J? Nur mal theoretisch? Schlimmer?

    Hier wird ständig über Rechtsfragen spekuliert. Was für Nichtjuristen offenbar nicht zu trennen ist, ist wann welche Sache relevant ist. ich versuche das mal so einfach wie es gerade noch sinnvoll ist zu beschreiben.
    Die hier immer, zu recht, als mildernd angesehenen Tatsachen wie Unwissenheit, spielen im Ermittlungsverfahren nur eine äußerst geringe Rolle. Es wird nur Anhand der belastenden Tatsachen geprüft, ob Straftatbestandsmerkmale erfüllt sind. Sozusagen eine Liste abgehakt um das Delikt einzuordnen. Dabei zählen nur belastende Punkte! Es findet keine Aufrechnung von Pro und Contra statt mit Summenbildung! Biszu diesem Zeitpunkt wird alles was Du sagst gegen Dich verwendet! Dann geht das ganze zum Staatsanwalt. Hat der gerade die Ansicht, das es mal wieder Zeit wird, die Statistik mit einem Waffendelikt zu ergänzen und sieht er eine kleine Chance zur Verurteilung bei Deinem zuständigen Richter, erhebt er Anklage. Der Richter prüft oberflächlich und läßt dann die Klage zu.

    Damit stehst Du vor Gericht. Im Rahmen der Hauptverhandlung kannst Du oder Dein Anwalt dann entlastende Tatsachen vorbringen, sie beweisen und auch Zeugen vorladen oder dem Gericht Gutachter vorschlagen. Irgendwann ist das durch.
    Dann ist das Gericht in der Bewertung der Beweise frei. Es kann also vorgebrachte Entschuldungsgründe ignorieren. Am Ende gibt es drei Varianten:
    Einen Freispruch, dann zahlt der Staat Deinen Anwalt und die vom Gericht bestellten Gutachter, Verfahrenskosten und Zeugengelder. Du bekommst nichts ersetzt! Ob Du die Waffe zurück bekommst obliegt der Behörde, das bestimmt nicht das Gericht!
    Viel Wahrscheinlicher ist eine Einstellung des Verfahrens wegen z.B. geringer Schuld oder Unwissenheit. Deinen Anwalt zahlst Du selber, die Waffe ist weg. Darauf wird vielfach hin gearbeitet, spart der Staat (und Arbeitgeber des Richters) doch viel Geld dabei und der Staatsanwalt blamiert sich nicht.
    Drittens der Schuldspruch. Klar, Du zahlst alles, Kanone ist weg. Dazu irgend eine Form von Buße.

    Daneben gibt es noch den Strafbefehl, eine Strafe wie ein Bußgeld, ohne teure Verhandlung. Auch da, kein Gewehr.

    Ich hoffe ich habe nichts vergessen, mögen andere ergänzen. Mir reichts.

    Der sicherste Weg vor ein Gericht ist listige Besserwisserei und falsche, laienhafte Rechtsauslegung. Je nach Gegend kostet eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt 50 bis 150 Euro. Bar. Strafrechtler sind günstiger. Der tolle Anwalt, der Papa so viel geld beim Hausbau gespart hat und Mama trotz Schwips den Lappen gerettet hat ist mit einiger Sicherheit völlig ungeeignet. Frage beim Jagdverband nach einem Fachanwalt. Vor der Vorladung zur Polizei! Bitte!. Woraus ein Zivilprozessanwalt (der typisch Anwalt) oft einen Film dreht, schafft ein fähiger Spezialist für Waffenrecht oft mit einem Anruf beim Staatsanwalt aus der Welt.
    Dabei sind dessen Sätze in der Regel günstiger als man denkt.

    Gruß!

    PS Böse Laiengravur. Auch noch böse tief. Kann man aber rausschleifen. Wären wir unter uns, würde ich das Prädikat geben "verdienstloser Trottel des Handwerks". 80 Euro war nebenbei nicht billig!

    2 Mal editiert, zuletzt von Trifftnienix (18. August 2011 um 00:26)

  • Hi, :^)

    Ladehemmung wollte ja wissen, ob das eine Urkundenfälschung ist.

    Wenn der Büma in der Absicht über den tatsächlichen Charakter des LG's hinweg zu täuschen, das F aufgebracht hätte, dann wäre es auch eine Urkundenfälschung.

    Oder, um es genauer zu beschreiben. Hätte der Büma eine Exportfeder eingebaut und dann, (egal aus welchen Gründen auch immer), die Waffe F-gestempelt (zerkratzt :rolleyes: ), um absichtlich über die WBK-Pflicht hinweg zu täuschen, dann wäre auch eine Urkundenfälschung zu prüfen.

    Da dies aber ein Delikt ist, das im WaffG speziell abgedeckt ist, würde die Urkundenfälschung im Anzeigentext zwar erscheinen, aber wahrscheinlich durch den Verstoss gegen das Waffengesetz konsumiert. D.h. das "höherwertigere" Delikt bestimmt die Strafe.

    LG Andreas :^)

    Dass der Büma gar nicht hätte stempeln dürfen, das ist ja klar.

    @ trifftnienix: Wie Du ja selbst geschrieben hast, eine Rechtsauskunft wollte richtig sein. Mal ganz davon abgesehen, dass wir hier gar keine Rechtsauskünfte oder eine Rechtsberatung geben und auch nicht dürfen, aber selten habe ich so viel gesammeltes Halbwissen, wie in Deinen Beiträgen gelesen. Sorry. :S Dies hier ist leider nicht das erste Beispiel.

    Zu Beitrag 50. Natürlich ist es auch eine Urkundenfälschung, falls jemand in gutem Glauben gehandelt hat. Da hast Du recht. Der Straftatbestand der Urkundenfälschung ist noch viel weitreichender. Geschützt ist ja auch ein "verfälschen" und noch so einiges mehr. Entscheidend ist immer die Absicht...über den tatsächlichen Zustand zu täuschen.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sparky (18. August 2011 um 00:45)

  • Eine Urkundenfälschung liegt immer vor, wenn ein nicht Ermächtigter die Urkunde ausfertigt. Da gibt es keine Ausnahme, weil er im guten Glauben gefälscht hat. Die Feder ist da Pipifax.

  • Wärst Du dann so nett, die rechtlichen Grundlagen, warum es sich um eine Urkunde handelt, bzw. den gesetzlichen "Sonderstatus" zu erklären?

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hi!

    Ich weis nicht was Dich nun wieder antreibt. Dem einen erklärst Du das Waffenputzen strafbar ist, dem anderen er könnte straflos mit einer unzulässigen Waffe schießen, weil ein nicht Bevollmachtigter das legalisierende Zeichen ohne Befugnis eingeritzt hat.

    Aber vermutlich geht es Dir überhaupt nicht um die realen Probleme realer Menschen, die kurz davor stehen die schlimmste Begegnung mit der Staatsmacht zu haben, die man jemandem nur wünschen kann.
    Zeigt man ihm einen simplen Weg auf, redest Du den kaputt, mit peinlichen Kommentaren.

    Bist Du einer von denen, die einen kleinen Brand beim Nachbarn nicht löschen, obwohl sie einen Feuerlöscher in der Hand habe? Nur, weil sie einmal einen richtigen Brand live und in Farbe sehen wollen?

    Oder warum versuchst Du den Jungen so zu verunsichern.

    Er muß von sich aus, unverzüglich etwas tun, bevor jemand anderes etwas mit ihm tut.

    Der Junge bekommt den falschen Eindruck, es würde reichen sich hier auszusprechen, so lange, bis sich alle geeinigt haben, das er unschuldig ist. Das ist nicht so. Hier wird nicht das Gesetz gemacht und auch nicht gerichtet. Die Auskünfte hier sind teilweise von gutem Willen, aber leider sehr oft auch von Geltungssucht gesteuert. Das zu unterscheiden ist für die, die fragen, unmöglich. Darum haben sie ja hier gefragt.

    Laßt endlich den Jungen das einzig richtige tun, einen Anwalt einschalten oder das Ding entsorgen. Ich drücke ihm den Daumen, das er Hilfe von Amt oder Innung bekommt. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Aber aus der Welt muß die Sache. Aussitzen ist keine Lösung.

    Gute Nacht.

  • Keine Ahnung, mit wem Du gerade redest. In dem Thema hatte ich noch gar nichts geschrieben. ?(

    Ehrlich gesagt, frage ich mich schon eine ganze Weile, was Du hier manchmal schreibst. Und wer so einen vehementen Anspruch auf die Wahrheit, die Sach- und Fachkunde erhebt, wie Du, der sollte sich nicht so weit, mit weniger noch als Halbwissen, aus dem Fenster lehnen.

    Jetzt ist es etwas spät, um noch auf Deinen längeren Beitrag einzugehen. Das werde ich aber morgen, oder in den nächsten Tagen noch tun. Versprochen!

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • @ Trifftnienix:

    Du lebst auch in Deinen juristischen Ansichten, scheinbar nach Deinem selbstgewählten Motto "Trifftnienix"? Oder Besser gesagt: "nomen est omen"!


    Einmal in der Woche "Die Autobahnpolizei" im TV sehen, hilft nicht weiter, über das Tragen von Dienstwaffen im Einsatz-Fahrzeug zu schwafeln!
    Und das Ansehen von "Richterin Barbara Salesch" im Fernsehen, macht auch Niemand zum Rechts-Experten!



    Dann geht das ganze zum Staatsanwalt. Hat der gerade die Ansicht, das es mal wieder Zeit wird, die Statistik mit einem Waffendelikt zu ergänzen und sieht er eine kleine Chance zur Verurteilung bei Deinem zuständigen Richter, erhebt er Anklage. Der Richter prüft oberflächlich und läßt dann die Klage zu.

    Die Staatsanwaltschaft handelt nicht, nach momentaner Gemütslage oder um eine Statistik zu erfüllen. Ein zuständiger Sttatsanwalt prüft genau die Unterlagen der Executive (Polizei) die Ihm vorgelegt werden! Die Executive ist Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft!

    Ein Richter prüft nicht oberfächlich, sondern er ist nach Rechtskonformer Vorlage eines begründeten Anfangs- und weitergehenden Ermittlungs-Verdacht der Herr des Verfahrens.

    Alles Andere, speziell das von Dir unterstellte Vorgehen der Staatsanwaltschaft, würde den Tatbestand Verfolgung Unschuldiger erfüllen!


    Im Rahmen der Hauptverhandlung kannst Du oder Dein Anwalt dann entlastende Tatsachen vorbringen, sie beweisen und auch Zeugen vorladen. .


    Das wäre mir neu, dass Du als Beschuldigter, oder Dein Anwalt, Zeugen vorladen kann!
    Oder Schreibst Du dann Zeugen einen netten Brief, frei nach dem Motto: "Ich heisse Meier, bin Beschuldigter, und lade sie hiermit als Zeuge zur Verhandlung vor ....!" Ich würde an Deiner Stelle dann nicht mit einem sehr häufigen Erscheinen rechnen! :(

    Was Du meinst, dürfte die Möglichkeit sein, dass der Beschuldigte über seinen Anwalt in Vollmacht, Personen auf die Zeugen-Liste setzen lässt, von Denen er sich Entlastungs-Tatsachen erhofft. Die Vorladung oder Zeugen-Ladung erfolgt dann durch das Gericht!

    Nachdem Du ja ineinem weiteren Beitrag so eifrig über "Urkunden" und "Urkundenfälschung referierst, kennst Du bestimmt auch den Unterschied zwischen einer Einladung, die ein Anwalt an einen Zeugen aussprechen kann. Und eben einer Vorladung als Zeuge durch das Gericht, deren Nichterfüllung Teuer werden kann, oder sogar zu einer Erzwingungshaft führen kann.

    Das gilt für Zeugen, sofern Sie sich nicht anlässlich der Gerichtsverhandlung selber vorstellen! Das dürfte aber die Ausnahme sein. Ausser bei der Eingangs erwähnten TV-Richterin Barbara Salesch, bei der theatralisch aufspringende Zuschauer, kurz vor dem sich ankündigenden Fehlurteil, noch die rettende Zeugenaussage "abliefern". Aber das ist Kintopp, der Kategorie Massen-Unterhaltung.


    Damit stehst Du vor Gericht. Im Rahmen der Hauptverhandlung kannst Du oder Dein Anwalt dann entlastende Tatsachen vorbringen, sie beweisen und auch Zeugen vorladen oder dem Gericht Gutachter vorschlagen. Irgendwann ist das durch.
    Dann ist das Gericht in der Bewertung der Beweise frei. Es kann also vorgebrachte Entschuldungsgründe ignorieren. .

    Unsinn!

    In der Rechtsprechung der BRD gilt der Grundsatz der "Unschulds-Vermutung"! Der Beschuldigte/Angeklagte gilt bis zum erfolgten Nachweis einer Straftat als unschuldig!

    Die Staatsanwaltschaft führt das Beweis-verfahren. Und muss schlüssig durch Indizien, Zeugen oder Beweismittel darlegen, dass ein Straftatbestand erfüllt ist!

    Was soll dieser Unsinn "das Gericht ist in der Bewertung der Beweise frei"? Die Judicative ist an die vorgelegten Tatsachen, Beweise und Bewertungs-Tatsachen gebunden, wenn diese ausreichend belegt sind!!
    Der Richter ist, mit Einschränkung des vorgegebenen Strafrahmen, und der eventuellen Einordnung und darauf erfolgenden Einordnung ins Jugendstrafrecht, lediglich in der Strafzumessung frei in seiner Entscheidung!

    Alles Andere wäre Willkür-Justiz. Die Wir Gottseidank in der BRD nicht haben!


    Von "Entschuldungs-Tatsachen" habe ich übrigens auch noch nie Etwas gehört? Aber man lernt ja nie aus! :^) Das würde eher in den Bereich der monetären Entschuldung passen!



    Viel Wahrscheinlicher ist eine Einstellung des Verfahrens wegen z.B. geringer Schuld oder Unwissenheit..

    Aha, eine Einstellung wegen "Unwissenheit"?! Wann hast Du denn diesen Passus in die Deutsche Rechtsprechung eingeführt? Gerade?

    Oder meinst Du wegen "Verbots-Irrtum"? Würde mich nicht wundern, bei Deinen Beiträgen, die ein juristisches Wissen darstellen sollen. Der Verfasser aber nicht mal den Begriff "Offizial Delikt" kennt!

    Aber vermutlich willst Du Uns Nicht-Wissenden nur nicht zuviele Fremdwörter zumuten! :D

    Es gibt vermutlich mehr Juristen in Unserem Forum, als Du vermuten würdest! Und ich kann Dir auch sagen, wodurch diese sich, neben fundiertem Fachwissen, auszeichnen: Durch diskretes Verhalten, und passenden, kompetenten Hinweisen an der richtigen Stelle!


    ... Die Auskünfte hier sind teilweise von gutem Willen, aber leider sehr oft auch von Geltungssucht gesteuert......

    Wenn Du das selber so siehst, warum unterlässt Du es dann nicht!


    .

    5 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (18. August 2011 um 02:39)

  • Seid ihr euch sicher, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht?
    Das Gewehr hat weniger als 7,5 Joule und das . Vielleicht hat der Büma nur vergessen, dass er das nicht mehr selbst machen darf, oder sogar wirklich zum Beschussamt geschickt. Wie das F im Fünfeck nun genau auszusehen hat, ob gestempelt, gelasert, graviert oder sogar aufgeklebt, gibt es keine Vorschrift.

    7,5 Joule - Check
    F - Check
    Fünfeck - Check

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ich weis nicht was Dich nun wieder antreibt.

    Aber vermutlich geht es Dir überhaupt nicht ....

    ... mit peinlichen Kommentaren.

    Bist Du einer von denen, die einen kleinen Brand beim Nachbarn nicht löschen, obwohl sie einen Feuerlöscher in der Hand habe? Nur, weil sie einmal einen richtigen Brand live und in Farbe sehen wollen?

    ES REICHT NUN, Trifftnienix.

    Du hast dich nun seit Tagen in einen Rausch reingesteigert, alles und jeden anzumosern und dich dann zur Krönung im selbsterfundenen Tatbestand im Nachbarthreadauch noch selbst bei den Mods gemeldet, bevor das jemand anders tut (es hat aber nicht verhindert, dass sich wieder mehrere User über deine Selbstherrlichkeit beschwert haben. Ich hatte nach einer PN von Dir den offenbar unzutreffenden Eindruck, es mit einem erwachsenen, vernünftigen Menschen zu tun zu haben - das kann offenbar phasenweise täuschen.

    Du kannst dir, wie du geschildert hast, zwar nicht vorstellen, wie dieses armselige Forum vor deinem Eintritt hier am 14. Juni 2011 klargekommen ist - Tatsache ist aber, es ging ganz bequem (und meist ruhiger) ohne dich. Du glaubst es ja sicher nicht, deshalb machen wir einen Feldversuch:

    Du kühlst dich mal eine Woche ohne Forum ab.

    Danach sehen wir weiter, ob es auch mit Dir wieder klappt oder du die alte Tour (sehr kurzfristig) fortsetzen willst.

    Ulrich, Admin


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Wie das F im Fünfeck nun genau auszusehen hat, ob gestempelt, gelasert, graviert oder sogar aufgeklebt, gibt es keine Vorschrift.


    hoffen wir mal, dass es hier etwas der gleichen gibt...

    Vom Beschussamt in Ulm habe ich zumindest die Aussage bekommen, dass neben dem :F: auch noch eine Art "Siegel" der Stelle/des Amtes anzubringen ist

    So würde das jedenfalls in den Beschussämtern geregelt
    Und die Waffen mit :F: vom Hersteller haben ja eine Art Firmenlogo

    aktuell im Schrank: HW 35 (pre '70), HW 35 K SD, FWB 601

  • Vom Beschussamt in Ulm habe ich zumindest die Aussage bekommen, dass neben dem auch noch eine Art "Siegel" der Stelle/des Amtes anzubringen ist


    Das ist richtig, betrifft aber nur Feuerwaffen!
    Gemeint sind wohl die Ortskennungen der Beschussämter z.B.: Ulm, München, Köln, Suhl usw.

    http://www.xest-international.com/Xest-Weapons/data/daten/142.pdf

    Die habe ich selbst aber noch NIE auf einem LG gesehen, wäre mir komplett neu.
    Was wäre das doch einfach, würde sich der "Gesetzgeber" entschließen Luftdruck-"Waffen" einfach aus dem Waffenrecht heraus zu nehmen.
    Damit würde der ganze Hick-Hack und Paragraphen-Schmonzes sich in Wohlgefallen auflösen. - Einfach und logisch!
    Aber diese Lösung wäre wohl zu einfach für deutsche Bürokraten ... ?

    Was den Rest der doch interessanten Diskussion anbelangt, kann man nur sagen: Theorie & Praxis!

    Gruß!


    Edit:
    Mein Weg wäre immer noch der Gang zum "Verband Deutscher Büchsenmacher" VDB!
    Alles andere, wie Polizei, Gerichte, Staatsanwälte usw. ist kontraproduktiv und führt zum Verlust des LG.