Hi, :^)
im Moment ist es jedenfalls ratsam, sich immer nach der Auslegung des Gesetzes, also wie das Gericht in diesem Fall entschieden hat, zu richten. Das vermeidet unnötigen Ärger.
"Anerkennen" ist wieder etwas anderes. In meinen Augen ist dieses Einhandmesserführverbot durch diese fehlende, hinreichende Bestimmung, was genau strafbar ist oder nicht, ganz klar verfassungswidrig.
Und das ist nicht meine Meinung, das ist tatsächlich so. Jeder muss genau wissen, ob und ab wann er sich strafbar macht und genau das ist nicht gegeben. Solange auch die Richter auf "Interpretieren" angewiesen sind, ist es immer noch eine Raterei, ob man es darf oder nicht.
Aus dem Bestimmtheitsgebot leitet sich ja auch noch mehr ab. Jeder kennt den Satz: "Keine Strafe ohne Gesetz." Das enthält ein Verbot nachträglich Taten, die zum Zeitpunkt der Tat gar nicht strafbar waren, nach dem Erlass eines Gesetzes erst zu ahnden. Das nennt sich lex praevia. Und es verhindert auch die Auslegung strafrechtlichen Gewohnheitsrechts. (Lex Scripta). JEDE Auslegung hat die Wortlautschranke zu beachten und das Gesetz darf nicht schwammig sein.
Das heißt für dieses Fall hier, dass selbst das Urteil des Gerichts und auch alle Gerichte, die sich dem noch anschließen, nicht einfach Recht generieren können, weil eine bestimmte Auslegung des Gesetzes von Anfang an so gemacht wurde.
Und ich bin überzeugt: Dieses Einhandmesserführverbot in seiner jetzigen Form wird irgendwann kassiert.
LG Andreas :^)