Müssen Schalldämpfer für "F"-Waffen auch ein F haben?

Es gibt 79 Antworten in diesem Thema, welches 9.679 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Juli 2011 um 15:19) ist von Floppyk.

  • Nun, das darfst Du auch, sobald Du eine Genehmigung für einen SD erhälst.

    Welche Genehmigung? Einen guten SD kann ich erwerben, sofern er ein :F: hat und für schwache LG´s ist.
    Zufällig passt er aber immer noch, seiner Zweckbestimmung gemäß!

    So ist das, Paragraphinöse Gehirn-Akrobatik auf der einen Seite und das wirkliche Leben, Realität auf der anderen.
    Aber SD´s sind prinzipiell auch kein Thema, da leicht selbst herzustellen, bzw legal im Ausland zu erwerben. (Böse Buben machen sowas)

    Nur wir Deppen denken darüber nach. *lol*

    Gruß!

  • steht dann in der Bildzeitung "Irrer mit Luftgewehr und gefährlichem Schalldämpfer im Wald geschnappt - Hat auf Blechsilhouetten von geschützten Tieren geschossen!"

    Bei der BLÖD-Zeitung? Falsch!
    Dramatischer:
    Gefährlicher Irrer mit Schalldämpfer-MG metzelt Artengeschützte Tiere nieder !!
    Bürger fordern strengere Waffengesetze! :laugh:


    Gruß!

  • Da ja nun 1. nicht-wesentliche Waffenteile erlaubnispflichtiger Waffen (also bei den üblichen Konstruktionen alles außer Lauf, Verschluß, ggf. Trommel und u.U. Griffstück) frei erwerbbar sind... und 2. SD den Waffen, für die sie bestimmt sind, gleichgestellt sind... und 3. SD für gewöhnlich keine "wesentlichen Teile" enthalten, ganz abgesehen davon daß sie (außer dem Konstrukt der Gleichstellung) keine Waffeneigenschaft haben... kommt man doch ins Grübeln, worauf eine Erwerbserlaubnispflicht für SD, gleich für welche Waffe, begründet sein sollte?

    Anders ausgedrückt: Wenn jemand aus einer EWB-pflichtigen Waffe alle "wesentlichen Teile" entfernt, darf er den Rest nach Gutdünken frei verkaufen. Ein Schalldämpfer entspricht so gesehen diesem Rest.

    Meiner bescheidenen (und vermutlich durch keinerlei Präzedenzfälle gestützten) Meinung nach ist ein SD für ein 30J-Luftgewehr (oder eben für eine Jagdbüchse) genauso EWB-pflichtig wie der passende Schaft für das gleiche Gewehr, nämlich frei zu erwerben. Das drückt jedenfalls das WaffG aus. Für das Führen von Anscheinsschalldämpfern, die für Anscheinswaffen bestimmt sind (Vorsicht: Definitionslücke bei der "Bestimmung") müßte dementsprechend ein Verbot gelten, schätze ich mal.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Dabei ist dann allerdings das Problem das eine SD keine, vom Gesetz definierten, wesentlichen Teile hat


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • In dem Augenblick aber, wo durch Zusammenbau aus ihnen ein SD wird, liegt eine Herstellung vor.
    Je nach Teilen eine Herstellung eines erlaubnispflichtigen SD.

    Hier ist das Ganze mehr als die Summe der Teile!

    Das halte ich für eine gewagte These (die natürlich trotzdem ggf. vor Gericht Bestand haben könnte).

    Die Bestimmung für eine bestimmte Waffenkategorie entsteht m.M.n. in dem Moment, in dem der SD an eine konkrete Waffe montiert wird, sie ist also (wie ja auch die Realität der technisch identischen LG-/KK-Dämpfer zeigt) keineswegs dem Dämpfer selbst immanent und kann sich im Einzelfall durchaus ändern. Unabhängig davon enthält ein SD auch dann noch keine wesentlichen Teile, wenn man ihn zusammensetzt oder an eine wie auch immer geartete Waffe baut.

    Ein (beispielsweise) MG-Gehäuse mit allem drum und dran außer Lauf und Verschluß ist ja auch immer noch der freie "Rest".

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Oh man, da hab ich ja ´ne Diskussion los getreten. :confused2:
    Hintergrund der Frage war eigentlich, dass ich einen SD ohne Beschriftung habe,
    für den ich keine Verwendung mehr habe. (gab es beim Kauf eines gebrauchten Luftgewehrs dazu)
    Wollte den bei egun verkaufen aber wenn das so ungewiss ist, lasse ich das lieber.
    Danke euch!

    Viele Grüße von der Ostsee!
    Maik
    BAZINGA!

  • Ist das denn ein Selbstbau-SD oder ist der original von einem Waffenhersteller?
    Wenn letzteres, ist es wohlmöglich mehr eine Atrappe aus dem Softairbereich?

  • Ich denke nicht, dass das Teil ein Selbstbau ist.
    Ist auch recht robust und mit Metalleinsätzen,
    so dass ich auch nicht so recht an den Softairbereich glaube.
    Laut Vorbesitzer ist der SD für F Luftdruckwaffen. :wacko:

    Viele Grüße von der Ostsee!
    Maik
    BAZINGA!

  • Die Bestimmung für eine bestimmte Waffenkategorie entsteht m.M.n. in dem Moment, in dem der SD an eine konkrete Waffe montiert wird


    Nein, so einfach ist es nicht!
    Die Bestimmung wird vorher festgelegt.
    Ein Faustmesser wird ja vor dem Gesetz auch nicht erst im Augenblick des Zustechens zu einer Angriffswaffe.
    Genauso wie ein 30cm-Fleischermesser aufgrund seiner Bestimmung vor dem Gesetz weniger gefärlich ist als ein 15cm-Notbajonett.

    Zitat

    sie ist also (wie ja auch die Realität der technisch identischen LG-/KK-Dämpfer zeigt) keineswegs dem Dämpfer selbst immanent


    Richtig.

    Zitat

    und kann sich im Einzelfall durchaus ändern


    Nein.
    Die Bestimmung ist vorher vorgenommen worden.


    Übrigens findet sich im Gesetz keinerlei Einschränkung darüber, welcher SD an welcher Waffe bzw. ob er nur bestimmungsgemäß verwendet werden darf.
    Da auf vielen freien SD aber draufsteht, dass sie nur an gewissen freien Waffen verwendet werden dürfen, wird dem Nutzer diese Einschränkung suggeriert (und der Richter wird ihm im Falle des Falles möglicherweise erstinstanzlich einen Strick daraus drehen).


    Stefan

  • Die Bestimmung ist vorher vorgenommen worden.

    Von wem? Dem Konstrukteur? Hersteller? Drucker/Graveur? Händler? Käufer? Gebrauchtkäufer? Adapterbastler? Die ganze Thematik ist einfach unheimlich schwammig. Erinnert mich gerade sehr an den "Darf ich oder darf ich nicht"-Thread im Messer-Unterforum - speziell an die unterschiedliche Einstufung zweier baugleicher Messer, einmal mit und einmal ohne"Fighting Knife"-Aufdruck.


    Übrigens findet sich im Gesetz keinerlei Einschränkung darüber, welcher SD an welcher Waffe bzw. ob er nur bestimmungsgemäß verwendet werden darf.
    Da auf vielen freien SD aber draufsteht, dass sie nur an gewissen freien Waffen verwendet werden dürfen, wird dem Nutzer diese Einschränkung suggeriert (und der Richter wird ihm im Falle des Falles möglicherweise erstinstanzlich einen Strick daraus drehen).

    Interessanter Punkt. Das hieße ja, daß ein hypothetischer Gelbe-WBK-SD für ein Repetiergewehr durchaus an einer KK-Pistole oder einem F-LG verwendet werden dürfte?
    -Außerdem hieße das, daß wir es bei einem F-Dämpfer sozusagen mit einer herstellerseitigen Positivliste zu tun haben. Die Implikationen sind mir noch nicht ganz klar, aber es fühlt sich an als würde da auch noch Potential für Ärger lauern. :)

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Erlaubnispflichtigen und WBK erforderlichen Kurz- und Langwaffen ist das Ausrüsten mit einem Schalldämpfer in Deutschland nicht gestattet.
    Dies gilt für :F: reie Waffen bekanntlich nicht. Und wenn man kurz überlegt kann man denke ich darauf kommen, dass es dann egal ist, was für einen Schalldämpfer man verwendet. Solange er passt, kann man auch einen Militärschalldämpfer auf seine :F: reie Waffe verbauen. Der Schalldämpfer an sich erhöht ja weder die Leistung, noch die Präzision, noch kann er dich erschießen. Weil es aber eben für jede :F: reie Waffe einen dazugehörigen Schalldämpfer gibt, ist somit eine perfekte Passgenauigkeit garantiert und ein anderer Schalldämpfer somit unnötig.

    Stirb Zielscheibe!! :johnwoo:
    Auf möglicherweise selten in meinem Eintrag auftretende Rechtschreib- und Grammatikfehler würde ich freundlicherweise hingewiesen werden wollen.


  • Erlaubnispflichtigen und WBK erforderlichen Kurz- und Langwaffen ist das Ausrüsten mit einem Schalldämpfer in Deutschland nicht gestattet.


    Quark - Selbstverständlich gibt es eilaubnispflichtige SD und dafür geeignete Waffen. Sie sind auch in Deutschland erwerbbar und man darf sie auch benutzen. Man braucht nur eine Erlaubnis dafür und diese können nur die wenigsten Personen begründen. So ein SD wird dann in die grüne WBK eingetragen.


    Und wenn man kurz überlegt kann man denke ich darauf kommen, dass es dann egal ist, was für einen Schalldämpfer man verwendet. Solange er passt, kann man auch einen Militärschalldämpfer auf seine reie Waffe verbauen


    Wenn denn der :F: Waffenbesitzer einen erlaubnispflichtigen SD auf WBK bekommen hat, könnte er diesen auf ein LG schrauben. Militärische SD kenne ich nicht, aber man kann da auch SD für Behörden sagen, wie z.B. die Sondereinheiten KSK, GSG und andere. Diese haben sicher SD.
    Aber passen wird der aus mehreren Gründen nicht.

  • Solange er passt, kann man auch einen Militärschalldämpfer auf seine :F: reie Waffe verbauen.

    Nein eben nicht, das wurde hier schon unzählige Male durchgekaut! Er ist den Waffen gleichgestellt für die er bestimmt ist. Ein Militärdämpfer ist nicht für Luftdruckwaffen bestimmt und somit (wenn überhaupt) Erlaubnispflichtig.

    Das Schalldämpfer für WBK Waffen verboten sind stimmt nicht. Nur kann man meistens kein Bedürfnis dafür nachweisen. Stadt- und Friedhofsjäger benutzen z.B. Schalldämpfer und haben die auch in der WBK.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Entschuldigt, da habe ich mich deutlich falsch ausgedrückt. Selbstverständlich kann man auf WBK-Waffen Schalldämpfer draufmachen, das muss dann nur erstmal genehmigt werden. Natürlich passen auch Schalldämpfer des Militärs und der Behörden nicht auf Luftdruckwaffen, das sollte nur zur besseren Veranschaulichung dienen. Meine Überlegung war allerdings, dass es egal ist, mit was für einen Schalldämpfer man seine :F: reie Waffe ausrüstet, da an dem Schalldämpfer an sich nichts illegales und das Ausrüsten von :F: reien Waffen mit Schalldämpfern legal ist.

    Stirb Zielscheibe!! :johnwoo:
    Auf möglicherweise selten in meinem Eintrag auftretende Rechtschreib- und Grammatikfehler würde ich freundlicherweise hingewiesen werden wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schützenherz (18. Juli 2011 um 10:36)

  • Die Implikationen sind mir noch nicht ganz klar


    Mein Verständnis der Sachlage:

    Durch den Satz "Schalldämpfer sind den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind" sind die Schalldämpfer für F-Waffen überhaupt frei verwendbar. Wer weiß ob hier nicht jemand einfach Mist gebaut hat bei der Festlegung auf diesen Satz. Fakt ist nun mal das es keiner genau weiß, weshalb die Schalldämpfer auch bei 95% der mir bekannten Händler nur gegen Altersnachweis ab 18 Jahren zu erwerben sind. Ich denke diese sichern sich einfach von Vornherein ab. Klar, das Luftgewehr auf das sie geschraubt werden sollen ist schließlich auch erst frei ab 18. Juckt den Käufer dann also nicht wirklich.

    Softair-Schalldämpfer haben übrigens fast alle M12x1 Links, ich kenne keine mit 1/2"-20UNF. Adapter von und zu beiden Gewinden habe ich aber schon gesehen.

  • dass es egal ist, mit was für einen Schalldämpfer man seine reie Waffe ausrüstet,


    Und da ist dann wieder das Problem mit der Bestimmung.
    Der Gesetzgeber sich da ja leider wieder " etwas " Wischi Waschi aus gedrückt.
    Wie Schnurbel schon schriebt : Wer bestimmt den Zweck ?
    Und damit fängt die Diskussion auch wieder von vorne an.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/