Darf ich oder darf ich nicht?

Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 9.726 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Juli 2011 um 17:12) ist von NightHawk89.

  • Halt! Ich glaube mich zu erinnern , dass es zum Walther Back up ein Bka Bescheid gibt der es als verbotenen Gegenstand ausweist.
    -.- sam


    Ein verbotener Gegenstand ist das Messer nicht der Besitz ist erlaubt!Eventuell unterliegt es einem Führverbot da es als Waffe durchgehen kann,schwarze Klinge Kampfmesser!

  • Eventuell unterliegt es einem Führverbot da es als Waffe durchgehen kann,schwarze Klinge Kampfmesser!


    Alle Waffen unterliegen dem Führverbot nach § 42a. Es ist auch richtig, dass Messer dieses betrifft, wenn die denn als Kampfmesser und folglich Waffe einzustufen sind. Leider liegt da die Krux, denn eine offizielle und bindende Regelung ab wann ein Messer ein Kapfmesser ist, gibt es nicht. Wird ein Messer aber als Kampfmesser beworben und so verkauft, so darf man davon ausgehen. Aber auch der objektive Anschein ist da ausschlaggebend. Sieht es aus wie Rambo's Messer, so dürfte es genau so gelten.

    Die (alte) WaffVwV führt in diesem Zusammenhang dazu aus:

    Zitat

    Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und
    Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung
    objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen
    zu beseitigen oder herabzusetzen.

    Zitat

    Nicht zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen Werkzeuge (z. B. Macheten, Fahrtenmesser),
    Gleiches gilt auch für so genannte Jagdnicker und Hirschfänger.

    Ich bitte zu beachten, dass dieser Text vor der Einführung des rechtr neuen § 42a und den dort genannten 12 cm Klingenlänge für feststehende Messer entworfen wurde. In dem aktuellen Entwurf der WaffVwV scheint der Text nicht wesentlich geändert worden zu sein.

  • Aber auch der objektive Anschein ist da ausschlaggebend. Sieht es aus wie Rambo's Messer, so dürfte es genau so gelten.

    [...]

    ...und genau da kriegt man eben ums Verrecken keine Objektivität rein. Man kann ja dem Schmied oder Designer nicht in den Kopf gucken. Meines Erachtens sind die einzigen klaren Fälle die, in denen auf dem Messer "FIGHTING KNIFE" oder ähnliche literarische Hochgenüsse eingraviert sind. Meinetwegen auch noch die Fälle, in denen ein Messer als Waffe beworben wird - wobei dann zwei Exemplare des gleichen Modells je nach Katalogtext des Händlers ggf. unterschiedlich einzustufen wären.

    Zitat


    Zitat von »Christian 1984«


    Eventuell unterliegt es einem Führverbot da es als Waffe durchgehen kann,schwarze Klinge Kampfmesser!

    Genau so sehe ich die Rechtslage: "eventuell", "da es als Waffe durchgehen kann". Elastischer gehts kaum noch.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Eine schwarze Klinge macht mit Sicherheit noch kein Kampfmesser. Aber ich stimme zu, dass diese Regelung alles andere als eindeutig ist. Deswegen habe ich den Wortllaut zitiert.

  • Hier mal ein Auszug aus "Bundespolizei kompakt" von März 2009.

  • Floppyk: Hatte ich auch so verstanden, ich wollte Dir keineswegs an die Karre fahren. Ich schreibe mich bloß schnell in Rage bei diesem Thema. :)

    Dosenrafioli: Interessantes Fundstück. Auch in der (Polizei-)Fachpresse ist man also offenbar mit der derzeitigen sogenannten Rechtslage unglücklich. Schade nur, daß deren Definitionsversuche auch nicht besonders hilfreich sind ("Beschaffenheit des Griffs geht über die eines üblichen Schneidwerkzeuges hinaus" etc.), aber woher solls auch kommen. Der Autor hat ja auch keine konkreteren Informationen als wir hier.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Wie zum Henker soll man einen DERARTIGEN Schwachsinn objektiv bewerten können?
    Das kann kein Experte, geschweige denn ein Laie, somit auch kein normaler Schutzmann, der in der Regel von Waffenrecht kaum Ahnung hat!
    Als Befehlsempfänger wird er im Zweifel über Funk einen vorgesetzten Kollegen fragen, von dem man ALLGEMEIN sagt, der hätte Ahnung?
    Wie diese "Experten" aussehen in der Praxis konnte man schon öfters sehen und hören im TV. - Blamabel, äußerst blamabel!



    GRAUSAM !!!

  • @ MountainGun45LC

    Ja, der Artikel spricht für sich. Er sorgt eher für noch mehr Verwirrung, statt für Klarheit zu sorgt.
    Das positive daran, dass man diese Punkte auslegen kann wie man will, ist für den Fall, dass einem ein Messer mit der Waffenbegründung eingezogen wird. Damit kann man gut argumentieren.

    geringe Schneideignung? - Quatsch, damit kann ich super mein Pausenbrot schneiden.
    (riesen Rambo Messer) - Sehn sie, es hat doch garkeinen Reflexionsschutz
    gute Sticheigenschaften - Nö, ist nur einseitig geschliffen
    Beschaffenheit des Griffs geht über eines üblichen Schneidwerkzeuges hinaus - Nö es gibt das und das und das... Messer. Die haben alle solche Griffe...

    Auch der Satz:

    Zitat

    Eine waffenrechtliche Beurteilung hat sich auf sämtliche Merkmale des Messers zu erstrecken.

    Kann hilfreich sein.

    Das Heft nicht irgendein unbeachteter Wisch, sondern wir auch tatsächlich von den Beamten rangezogen. Als mir mal ein Messer mit der Waffenbegründung eingezogen wurde, hat der Sachbearbeiter mit diesem Artikel argumentiert.
    (Nach dem Einspruch mussten sie es aber doch rausrücken, traurig wenn man als "Laie" den SB überzeugen muss..)

  • Floppyk: Hatte ich auch so verstanden, ich wollte Dir keineswegs an die Karre fahren. Ich schreibe mich bloß schnell in Rage bei diesem Thema.


    Kein Problem. Ich habe mich in keinster Weise angefriffen gefühlt. Ich hoffe nicht, dass der Eindruck enstanden ist. Ganz im Gegenteil. Diese "Kampfmesserregelung" ist mehr als schwammig und daher wollte ich dir nur beipflichten. Denn da hast du völlig Recht.

  • Hi, :^)

    ja, diese Bestimmungen sind äußerst schwammig. Und sie sind nicht nur schwammig, sie sind tatsächlich auch verfassungswidrig, weil dies in dieser Form gegen das gesetzliche "Bestimmtheitsgebot" verstösst. Hiernach sind nämlich Gesetze, hinlänglich bestimmt, so ausgearbeitet werden, dass sich ganz klare Abgrenzungsmerkmale ergeben müssen, was jetzt strafbar ist, oder nicht.

    Dass man quasi "Rate mal" spielen muss ist unzumutbar. Vielleicht ist das in einem vorherigen Beitrag von mir (ist schon etwas länger her) etwas untergegangen, weil es der Ein oder Andere für meine persönliche Meinung hielt. Dem ist aber nicht so.

    Und genau da liegt das Problem und wird erst korrigiert, wenn Jemand das Geld/Rechtschutzversicherung hat so einen zweifelhaften Fall bis ganz nach Oben durchzufechten.

    Daran sollte man immer zuerst denken. Eine Rechtssicherheit besteht gar nicht und das darf nicht sein. Es ist für alle Beteiligten unzumutbar. Aber wer sich an den Auftritt des Herrn Tölle vor dem Beratungsausschuss und das Video mit den angeblich durch ein gefährliches Einhandmesser getöteten Türstehern erinnert, der kriegt so einen schalen Beigeschmack. Offenbar sollte da auf Biegen und Brechen etwas durchgedrückt werden.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Also mein Victorinox Schweizer Armee Messer trage ich am Gürtel immer bei mir, ohne jegliche Bedenken. Sollte ich denn Bedenken haben?

    Stirb Zielscheibe!! :johnwoo:
    Auf möglicherweise selten in meinem Eintrag auftretende Rechtschreib- und Grammatikfehler würde ich freundlicherweise hingewiesen werden wollen.


  • - Beschaffenheit des Griffs geht über die eines üblichen Schneidwerkzeuges hinaus *Bahnhof Koffer klauen*

    Dabei geht es um den Schutz der Hand beim Stechen. Hat das Messer z.B. Mulden für die Finger ist es zumindest verdächtiger als eins ohne.


    - waffentypische Hinweise des Herstellers Oha, jetzt wird´s gefährlich! Auf der Klinge steht: "Fighting Knife"! - Klar das ist es!

    Dazu gab es schon mal ein Urteil das hier Kursierte. Ist Jahre her, da gab es zwar noch kein Führverbot aber ein Verkaufsverbot an Personen unter 18. Ein Überlebensmesser gab es in 2 Versionen. Technisch völlig Baugleich haben die Richter festgestellt das die Silberne Version ein Werkzeug und frei ab 3 Jahren wegen Verschluckbarer Kleinteile verkauft werden durfte, während die schwarz lackierte Version mit dem Aufdruck "Combat" auf der Klinge ein Kampfmesser sei und erst ab 18 und mit ausreichendem Altersnachweiß verkauft werden dürfte.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Technisch völlig Baugleich haben die Richter festgestellt das die Silberne Version ein Werkzeug und frei ab 3 Jahren wegen Verschluckbarer Kleinteile verkauft werden durfte, während die schwarz lackierte Version mit dem Aufdruck "Combat" auf der Klinge ein Kampfmesser sei und erst ab 18 und mit ausreichendem Altersnachweiß verkauft werden dürfte.

    Richtig hast recht Erklärbär! 8o
    Daran habe ich auch so eine dunkel/düstere Erinnerung, meine ich zumindest?

    Waren das nicht diese billigen Dinger mit Schlüsselring und Kugelkompass am Ende, aufschraubbar mit Angelhaken, Zündhölzern, Skalpell usw. innen drin?
    So ein Ding habe ich auch noch mit Ausbuchtung als Kapselheber auf der Rückseite der Klinge, die ist schwarz beschichtet. Hat damals DM 5,00 gekostet in der *Gondel*.
    (Wühlkiste).

    Ich glaube nirgendwo auf der Welt machen sich Menschen soviele Gedanken um Gesetze §§§ und Verbote wie hier in D.
    Das macht halt den typischen *Deutschen Michel* aus.

    Woanders hat man die auch, aber das interessiert weder Luigi, noch Gaston, weder Mustafa noch Guilherme und Iwan auch nicht!
    (Oh, großer *Nawi*, verzeihe mir noch einmal in Deiner unendlichen Gnade :huldige: )


    Frdl. Gruß!i

  • Also mein Victorinox Schweizer Armee Messer trage ich am Gürtel immer bei mir, ohne jegliche Bedenken. Sollte ich denn Bedenken haben?


    Nein, weil das Vicorinox und ähnliche das klassische "echte" klappbare Taschenmesser darstellen. Da gibt es auch keinen Interpretationsspielraum.
    Ich persönlich halte diese für die allermeisten Alltagsaufgane auch für viel praktischer, als so manches anderes Messer, dessen Einklang mit dem erlaubten Führen mitunter fraglich ist.

  • Hi Erklärbär, :^)

    wegen dem Griff. Absolut richtig. Auch wenn es nicht sonderlich viel Kraft braucht ein Messer in den menschlichen Körper zu stechen, ist der Kraftaufwand doch nicht zu unterschätzen.

    Kleidung besteht ja, je nach Wetterlage, oft aus mehreren Schichten. Dann ist es noch entscheidend, wo das Messer den Körper trifft, und wie es gehalten wird. Trifft es auf Knochen (Rippen) oder widerstandsfähige Kleidung, dann rutscht dem Messerstecher das Griff oft einfach durch die Finger.

    Und eben das verhindert ein Griff mit Fingerrillen, oder einem gut ausgestalteten Parierelement.

    Manchmal ist es dann einfach einen Täter zu finden. Immer der Blutspur nach, oder wenn er später ermittelt wird, sieht man sich auf jeden Fall die Hände an. Oder über die Krankenhäuser.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (17. Juli 2011 um 00:56)

  • Nein, weil das Vicorinox und ähnliche das klassische "echte" klappbare Taschenmesser darstellen. Da gibt es auch keinen Interpretationsspielraum.

    Nicht ganz, ein bekannter von mir hat sich ein Schweizer Armeemesser gekauft. Er meinte er wäre in den Laden gegangen hätte eben dieses Messer verlangt und sich noch vom Verkäufer bestätigen lassen dass es problemlos mit rumgetragen werden darf.
    Als er mir das Ding dann gezeigt hat musste ich ihn enttäuschen. Daumenloch und einhändig feststellbar das ist doch ne frechheit jemandem sowas zu verkaufen der extra noch fragt ob er es führen darf. Und wenn jetzt einer sagt, dass der Händler das eventuell nicht wusste: Ey der ist Verkäufer in nem Messergeschäft der hat einfach zu wissen was er verkauft. Die Verkäuferin im Supermarkt muss doch auch wissen, dass z.B. ein 14 Jähriger keinen Schnaps kaufen darf.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Dabei geht es um den Schutz der Hand beim Stechen. Hat das Messer z.B. Mulden für die Finger ist es zumindest verdächtiger als eins ohne


    Verdächtig, wegen was? Wofür? - Als *Mordmesser* - Abstrakter denken geht schon nicht mehr. "Absurdistan", live!

    [quote='Sparky','index.php?page=Thread&postID=1060679726#post1060679726']Hi Erklärbär, :^)

    wegen dem Griff. Absolut richtig. Auch wenn es nicht sonderlich viel Kraft braucht ein Messer in den menschlichen Körper zu stechen, ist der Kraftaufwand doch nicht zu unterschätzen :^)

    Da der oben genannte Satz ein totaler Widerspruch in sich selbst ist, vermute ich mal zu Deinen Gunsten Du meinst: Leicht bekleidet/Dicke Klamotten?
    Rippen werden übrigens in aller Regel von einem Fleischermesser z.B. ohne stecken zu bleiben sauber durchtrennt.

    Also diese Griffmulden dienen zwar neben der Optik einem besseren Griff, allerdings vorzugsweise beim Schneiden.
    Beim Stich, bzw. Kampf sind sie eher hinderlich, beim *Handling* des Messers.
    Da ist eine ausgeprägte Parierstange schon sinnvoller, das wußten schon die alten Ritter!

    Also daraus jetzt eine höhere Gefährlichkeit ableiten zu wollen ist kompletter Nonsense in Reinkultur. "Movieworld live"
    Hätten diese Schreiberlinge einmal Tests mit Messern gemacht, Stichversuche ... es hätte diesen *Hinweis* nie gegeben.

    Als Beispiel mal 4 normale Messer mit Griffmulden, man sieht daß die Hand von den Griffmulden nicht wirklich gebremst wird.

    Allerdings gibt es Messer mit einem, oder zwei Ringen am Griff, diese würden dieses Kriterium erfüllen, noch besser ein Schlagring als Fingerschutz wie z.B. am
    US Grabendolch von 1917, der hatte allerdings eine Dreikantklinge wie eine Feile.

    Gruß!

  • Nein, weil das Vicorinox und ähnliche das klassische "echte" klappbare Taschenmesser darstellen. Da gibt es auch keinen Interpretationsspielraum.

    Waffenrechtlich beim klassischen nicht, das VI auch Einhandmesser baut wurde ja schon erwähnt.

    Neben dem Waffenrecht haben sich unsere Volkszertreter aber auch noch die Waffenverbotszonen einfallen lassen. Da kenne ich mindestens 2 Länder (Hamburg und Bremen) die dort rigoros auch gegen waffenrechtlich unbedenkliche Messer vorgehen.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Neben dem Waffenrecht haben sich unsere Volkszertreter aber auch noch die Waffenverbotszonen einfallen lassen. Da kenne ich mindestens 2 Länder (Hamburg und Bremen) die dort rigoros auch gegen waffenrechtlich unbedenkliche Messer vorgehen.


    Ja das stimmt, aber das ist ein anderes, zusätzliches Thema. Waren dort nicht alle gefährlichen Gegenstände mitunter sogar Glasflaschen verboten? Ich weiß es nicht genau.

  • Zumindest in Hamburg auf der Reeperbahn ist das so, ja. Als ich vor gefühlten 20 Jahren zum letzten mal den berühmten "Reeiperbahnbummel gemaaaacht" habe (um hier mal Hans Albers zu zitieren), gab es dort noch Geschäfte, in denen man z.B. sehr spitz zulaufende Schuhe, Keramikhundefiguren, Porzellangeschirr und allerlei andere Mordinstrumente kaufen konnte. Keine Ahnung ob die dichtmachen mußten, oder ob der Transport solcher Gegenstände mit Kassenbon im verschlossenen Behältnis noch zulässig ist.

    Hier ein Bild der Beschilderung: Link

    Auch eine Form von "rechtsfreiem Raum", wenn Ihr mich fragt. Das einzig Eindeutige daran ist wohl der betroffene Bereich, und den kann man ja meiden, nä? Offenbar funktioniert Rechtsstaat heute so.


    Im Übrigen gab es dort früher auch eine Handvoll Geschäfte, die SSW, sonstige Waffen und Messer in der Schaufensterauslage hatten. The times, they are a-changin'.


    edit: Ergänzung: Glasflaschenverbotsgesetz, ein heißer Anwärter auf das Wortungetüm des Jahres...

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.