Darf ich oder darf ich nicht?

Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 9.736 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Juli 2011 um 17:12) ist von NightHawk89.

  • Hallo zusammen,

    ich habe mir gerade zwei Messer bestellt und war mir eigentlich sicher, dass ich diese beiden jederzeit mit mir rumtragen darf. Nun bin ich aber im Internet darauf gestoßen, dass zumindest dieses Messer

    http://www.waffenostheimer.de/catalog/produc…roducts_id=3988 in der Öffentlichkeit verboten ist, sofern ich keinen Grund zum tragen habe!? Wie sieht es denn aber nun mit dem hier aus

    http://www.waffenostheimer.de/catalog/produc…roducts_id=4254 ist das wegen des zweiseitigen Schliffes auch verboten? Oder ist das in Ordnung?

    Ich weiss das dieses Thema x-mal durchgekaut wurde nur habe ich trotz langer Suche kein entgültiges Ergebnis finden können.

    Vielen Dank für eure Hilfe. :)

    Jens

  • Was stellt eigentlich einen Grund zum Tragen dar? Fischereischein, Jagdscheininhaber etc...??? Inwiefern bin ich rechtlich abgesichert, falls ich ,,kontrolliert"werden sollte?

    Gruß

    Marcus

  • Wenn ich mich nicht allzu sehr täusche gibts dazu noch keine Gerichtsurteile.
    Berufsausübung oder Angeln wäre denke ich anerkannt nur müsste es bis zum Angeln und zurück in einem abgeschlossenen Behältniss transportiert werden.
    Und Angelschein oder Jagdschein helfen da denke ich gar nichts. Es geht um die gerade ausgeführte Tätigkeit.

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Irgendwie klingt das doch recht paradox... Auf dem Weg zur Jagd bzw. Rückfahr darf ich eine Schusswaffe (nicht geladen) führen. Bei direkter Jagdausbüng im Revier darf ich sie geladen führen (unter Beachtung der UVV). Und ein Messer mit gewisser Klingenlänge etc. darf ich nicht führen ??? Kein Wunder, dass die Polizei und andere Behörde da nicht mehr durchblicken :rolleyes:

    Gruß

    Marcus

  • wandern (pilze sammeln) kann btw. auch zählen.
    oder piknick. zumindest, solange du das brot, das geschitten werden soll dabei hast.
    auf dem rückweg wirds problematisch.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Waffe 1: Führverbot nach § 42a WaffG, da es ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge ist (Einhandmesser).

    Waffe 2: Die Klingenlänge liegt unter 11 cm, danach kein Führverbot, allerdings ist es eine Stoßwaffe (Dolch, wenn beidseitig geschliffen und spitz zugehend), ebenso Führverbot nach § 42a WaffG.

    (Außer, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt).

    Bußgeldbewehrt, keine Straftat!

  • Waffe 1: ....

    Waffe 2: ...


    Wir reden hier von Messern ... hat Deine Frau `ne Waffensammlung in der Küche?

    Tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • Wäre nicht Messer 1 führbar, wenn man den Daumennubbel (mir fällt grad das Wort nicht ein) entfernt?

    Grüße,
    Fabele

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • Klar, das wäre führbar ... sofern der Nubbel :thumbsup: (...oder Pin) beseitigt würde. Aber wer macht`n sowas?

    Es gibt 1000000 Messer auf dieser Welt ... such` Dir doch einfach ein Passendes aus ...?!

    Tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • Auch wenn man die Öffnungshilfe demontiert kann man die meisten Einhänder noch mit einem Schwung aus dem Handgelenk öffnen.

    Man kann zwar die Schraube so fest anziehen, dass man zwei Hände zum öffnen braucht ob das aber dann nicht trotzdem noch unters Führverbot fällt weiß ich allerdings nicht.

    Gehe niemals ohne Dein Messer irgendwohin!

    Weg mit dem :F: :smash:

    Hubraum statt Spoiler!

  • (1) Es ist verboten


    1.

    Anscheinswaffen,


    2.

    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder


    3.

    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm


    zu führen.

    (2) Absatz 1 gilt nicht


    1.

    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,


    2.

    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,


    3.

    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.


    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


    Quelle: juraforum.de


    Laut diesen Paragrafen hätte ich jedoch insbesondere als Jäger ein berechtiges Interesse (meiner Meinung nach). Trotzdem ist es sehr allgemein formuliert... Ob dies für Inhaber eines Fischereinscheins gilt? Wer ist für solche solche rechtlichen Problematiken eigentlich verantwortlich, das Innenministerium?

    Gruß

    Marcus

  • Wäre nicht Messer 1 führbar, wenn man den Daumennubbel (mir fällt grad das Wort nicht ein) entfernt?

    Bei manchen Messern ist es sogar vorgesehen, dass der Klingenheber entfernt werden kann. Das Alpha Two von PohlForce ist so eines, und das wird mit demontiertem Klingenheber geliefert. Für das kleinere, aber fast baugleiche Bravo One (ohne Klingenheber) gibt es sogar einen Feststellungsbescheid des BKA, wonach dieses nicht als Einhandmesser eingestuft wird.

  • Auch wenn man die Öffnungshilfe demontiert kann man die meisten Einhänder noch mit einem Schwung aus dem Handgelenk öffnen.

    Klar, mit etwas gutem Willen und viel Gefummel kann man wohl die meisten Taschenmesser einhändig öffnen... bei meinem Alpha Two ohne montiertem Klingenheber geht das auch, aber das ist halt wirklich so fummelig, dass man in derselben Zeit das Messer mit zwei Händen schon paar mal geöffnet hat. :)

    Aber das dürfte nicht der Gedanke bei dem Führverbot für Einhandmesser gewesen sein... da ging es wohl eher um Messer, die blitzschnell einsatzbereit gemacht (und für einen Angriff genutzt) werden können.

  • Wir reden hier von Messern ... hat Deine Frau `ne Waffensammlung in der Küche?


    Die würde aber auch nicht auf die Idee kommen sich die Dinger an den Gürtel zu hängen und draussen rumzulaufen ;)

    Mich hat übrigens noch keiner bei einer Polizeikontrolle nach meinem Taschenmesser gefragt. Ich hab' allerdings nach einer Weile mein Speedlock gegen ein Wenger ausgetauscht. Was will man mit einem reinen Messer in der Tasche? Da ist das Schweizer um einiges vielseitiger, finde ich.

  • Auch wenn das Grauzone ist: Im Zweifelsfalle nein, da das Messer dann auch einhändig feststellbar ist. (Im Gesetz steht ja was von einhändig feststellen und nicht öffnen - also müsste noch der feststellmechanismus entfernt werden, dann kann auch das Teil zum einhändigen öffnen dranbleiben)

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • So eine Schei...! :cursing: Ich bin häufig zum fotografieren in den frühen Morgen- bzw. späten Abendstunden in Wald und Wiese unterwegs. Da ich eine nicht gerade billige Ausrüstung bei mir trage, möchte ich einfach gewappnet sein. Ein vernünftiges Messer hielt ich bisher eigentlich für ganz angemessen. Es sollte schnell griffbereit sein, schon so 10cm Klingenlänge haben und nicht gar so altmodisch aussehen (auch wenn das im Ernstfall sekundär ist). Mein Preislimit liegt bei ca. 50€. Könnt ihr mir ein Messer nennen, dass da passt und noch dazu in die aktuelle Gesetzlage passt? Wer wie ich so durch Wald und Wiesen streift wird schon schnell mal verdächtig ung kontrolliert.

    Vielen Dank im Voraus und natürlich auch für die bisherigen Antworten! :)

    Jens

  • Kein Messer, sondern ein Pfefferspray. Wenn ich ab und zu mal Nachtaufnahmen mache, dann verteilt sich das Equipment meist um das Stativ rum. Mit schnell weg kommen ist da nix.
    Desweiteren, da du ja sagst das du durch Wald und Wiesen streifst:
    Ein Spray macht sich auch wunderbar gegen tierische Angreifer (wofür es ja eigentlich auch nur zugelassen ist). Hier kommt es schon öfters mal vor das man Wildschweinen begegnet, nicht nur Nachts. Daher würde ich dir bei jeglicher Art von Selbstverteidigung vom Messer abraten und eher ein Pfefferspray empfehlen.

    Grüße,
    Fabele

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    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P