Darf ich oder darf ich nicht?

Es gibt 81 Antworten in diesem Thema, welches 9.832 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Juli 2011 um 17:12) ist von NightHawk89.

  • Vielleicht wäre es sinnviller, wenn man das Messer anhand des wirklichen Bedarfes aussucht.
    Wenn es zum führen - d.h. dabei haben keinen Ärger geben soll, so ist entweder ein Messer mit fester Klinge unter 12 cm oder ein normales Taschenmesser ohne Einhandöffnung sinnvoll. Es darf keinen beidseitigen Schliff haben.

  • Ich hab immer ein Eickhorn RT-I-TAC dabei, das gute daran ist, dass es für diese Art von Messer einen Feststellungsbescheid vom BKA gibt der es als Werkzeug deklariert. Somit bin ich fein raus (Den Bescheid hab ich meistens ausgedruckt dabei) denn wenn mir Jemand einreden will das wäre verboten, dürfte es in Deutschland garnicht verkauft werden und alle Händler die es verkaufen würden sich strafbar machen, da Fallmesser ansonsten insgesamt verboten ist.

    Allerdings ist das Messer zur "Selbstverteidigung" denkbar ungeeignet - es ist das was es sein soll: Werkzeug.

    Im Allgemeinen ist ein Messer zur Selbstverteidigung im allgemeinen nicht die beste Wahl allemal hilft es um zu drohen. Tieren (Hunde, Wildschweine...) ist das allerdings ziemlich egal ob man ein Messer in der Hand hat oder nicht. Gerät man an jemanden mit Kampfaufbildung ist es auch egal ob man so ein Messer in der Hand hat - der ist einem Haushoch überlegen.

    Da ist ein Spray wirklich die bessere Wahl - oder die Kombination aus nem Spray und nem guten Gebrausmesser, denn mit den Spray kann man nicht mal fix was durchschneiden... ;)

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  • ...hm... :?: ...hat man ein Taschenmesser nicht in der Tasche ? Also ich habe meine "Taschenmesser" immer in der Hosentasche...da sieht man sie / bzw. es nicht, es stört niemanden und ich hole es auch nicht mitten auf der Straße, dem Marktplatz oder sonst wo heraus und fummle wie wild und demonstrativ damit herum...

    Ich verstehe diese ganzen Thematiken zu dem Thema nicht...und ja , ich kenne die Gesetze / Gesetzeslagen...allerdings hat mich in 36 Jahren noch nie auch nur ein Mensch nach nem "Taschenmesser" gefragt, ausser einem Türsteher...

    Ich bin schon immer in handwerklichen Berufen unterwegs gewesen und hätte somit immer eine Begründung gehabt, eines in der Tasche zu haben...habe ich nie gebraucht...

    ...last doch eure "Taschenmesser"...einfach mal da, wo der Name sie vermuten lassen sollte...wenn sie denn dort hinein passen - sollten sie das nicht tun, frage ich mich eh warum man mit einem Säbel spazieren gehen muss...

    Gruß, Tyr

  • Das ist genau das, was mich an diesem Gesetz stört.

    Eigentlich dürfte klar sein, daß man ein TASCHEN-Messer in der Tasche trägt und es keinen stört bzw. es keiner sieht.

    Wozu es also verbieten?

    Der Einsatz als Angriffswaffe (also das, was der Gesetzgeber mit dem Verbot unterbinden wollte) lässt sich mit einem Führverbot nicht verhindern, solange nicht flächendeckend kontrolliert und durchsucht wird. (Was nach derzeitiger Gesetzeslage unzulässig wäre)

    Die bisher beschlagnahmten Einhandmesser waren Zufallsfunde bei Verkehrskontrollen etc. und die friedlichen Besitzer dieser Messer sind nicht die Gruppe, auf die das Gesetz ursprünglich abzielen sollte.
    Nämlich gewalttätige Menschen.

    Daß ein Mensch gewalttätig ist bzw. sein in der Tasche befindeliches Messer gegen einen anderen Menschen einsetzt, wird ja erst ersichtlich wenns zu spät ist.


    Und wie du grad schon angemerkt hast. Dich hat in 36 Jahren kein Schwein durchsucht und das geht den meisten Menschen (die wirklichen bösen Buben eingeschlossen) nicht anders.

    Das Gesetzt ist also total fürn Anus.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich verstehe diese ganzen Thematiken zu dem Thema nicht...und ja , ich kenne die Gesetze / Gesetzeslagen...allerdings hat mich in 36 Jahren noch nie auch nur ein Mensch nach nem "Taschenmesser" gefragt, ausser einem Türsteher...

    Ich fuchtel auch nicht in der Öffentlichkeit mit dem Messer rum und wurde auch nicht kontrolliert.
    Es ändert aber nichts an dem Fakt, dass es verboten ist sowas rumzuschleppen von daher geh ich auf Nummer sicher.

    Einen Kleinen Waffenschein hab ich auch nur weil das führen sonst verboten wäre (auch wenn ich meine ssw kaum führe) - da hat mich auch noch keiner Kontrolliert - nach deiner Logik bräuchte ich den kws also auch nicht.

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  • Wir reden hier von Messern ... hat Deine Frau `ne Waffensammlung in der Küche?

    Tool.

    Qualifiziert!
    Warum sollten Küchenmesser darunter fallen?

    Zitat von BayOLG zum Stilett, BayObLGSt 1962, 183


    Es kommt also - wie die StrK zutreffend erkannt hat - darauf an, ob das Messer als Waffe im technischen Sinn anzusehen ist. Dies ist nach den Urteilsfeststellungen der Fall. Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob ein feststehendes Messer mit einseitiger Schneide (wie etwa ein Fahrtenmesser oder das in Südbayern übliche im Griff feststehende Messer) eine Waffe darstellt (verneinend BayObLGSt. 30, 236, 241, 242; bejahend KG in GoltdArch. 74, 233, OLG Braunschweig in HRR 1931 Nr. 1296). Als Waffen werden auch nach der herrschenden Verkehrsauffassung allgemein Dolche und Stilette angesehen, die dadurch gekennzeichnet sind, daß sie eine nicht allzu breite und nicht allzu kurze, im Griff feststehende oder doch feststellbare und beiderseits geschliffene spitze Klinge haben. Klingen von 10,5 cm Länge und 1 cm Breite genügen diesen Voraussetzungen. Daß solche Gegenstände als Waffen angesehen und als Waffe bestimmt sind, ergibt sich vorwiegend aus dem beiderseitigen Schliff, der dem Dolch oder dem Stilett die besondere Eignung verleiht, den Stoß oder Hieb von oben nach unten wie auch von unten nach oben gleich gefährlich zu machen, ferner Hindernisse leicht zu durchtrennen, die der Körper selbst (Rippen, Brustbein) oder Kleidungsstücke und ihr Inhalt dem tieferen Eindringen des Hiebes oder Stoßes entgegensetzen. Grundsätzlich dieselbe Gefährlichkeit und Eignung weist eine spitze Klinge auf, deren zweite Seite zwar nicht durchwegs, aber von der Spitze her ein nicht unerhebliches Stück, im vorliegenden Fall ein Drittel der Länge geschliffen ist. Daß die Klinge auf Knopfdruck herausspringt und dann ohne weiteres festgestellt ist, betont die Eigenschaft als Waffe, sei es zum plötzlichen, dem Gegner sogar verheimlichten Angriff, sei es zur raschen Abwehr. Daß solche Gegenstände in Deutschland für den täglichen Gebrauch nicht üblich sind, bedarf keiner Ausführung. Darauf, ob der Träger das Messer im Einzelfall auch zu Verrichtungen des täglichen Lebens oder in seinem Beruf verwendet, kommt es nicht an (vgl. RGSt. 66, RGST Jahr 66 Seite 193, RGST Jahr 66 Seite 194 und RG JW 1932, JW Jahr 1932 Seite 952, JW Jahr 1932 Seite 953; OLG Braunschweig aaO

    Zitat von Pauckstadt-Maihold, in: Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze, 182. Ergänzungslieferung 2010


    Beispielhaft genannt werden die Hieb- und Stoßwaffen. Diese werden in Anlage 1 A1 U2 Nr. 1.1 so definiert: „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.“ Hierunter fallen zB Dolche, Stilette, Degen, Säbel, geschliffene Florette, zweiseitig geschliffene Messer, Gummiknüppel, Stahlruten, Schlagstöcke, Ochsenziemer, Schlagringe und Wurfsterne, dagegen nicht Werkzeuge wie Äxte, Beile, Sicheln, Schlachtmesser, oder Hirschfänger [...]

  • Ob hier jemand mein Logik versteht ist mir schnuppe...eine SSW ist für mich nicht mit einem Taschenmesser gleichzusetzen...muß ausser mir aber auch keiner verstehen !!!
    Auch ich habe einen KWS...auch wenn ich ihn seltenst mitführe - eine SSW ohne Erlaubniss zu führen ist meines Erachtens nach eine andere Hausnummer, als ein Taschenmesser mit Öffnungshilfe...

    Ich schlussfolgere auch nicht, wer hier was wie zu tun hat und was nicht...was ich mit meinem Post zum Ausdruck bringen wollte...ach egal...der ein oder andere wirds schon verstanden haben...

    p.s.

    ne nicht egal...wenn ich mir denn dann ansehe, was sich der Ein oder Andere hier zulegt...nur so zum führen...und dann mit Thematiken kommt wie...darf ich ,oder darf ich nicht...
    Der Gewichtsschwerpunkt meiner Aussage lag offensichtlich so, das man ihn nicht direkt zu erkennen vermag...
    Ich werde mich einfach nicht mehr äußern...am besten zu gar nichts...demnächst kann dann gefragt werden, warum man mit ner Buschmachete nicht in die Disco darf...

    Jedem das Seine und immer so wie es derjenige haben will...& tschüssen...

    Einmal editiert, zuletzt von Tyrnaud (5. Juli 2011 um 20:29)

  • ach egal...der ein oder andere wirds schon verstanden haben...

    Nee, sorry ... ich raffe grad garnix! Ich hab auch keine Ahnung, was White da sagen will ...

    Denkt Ihr, ich wollte mit dem Messer/Waffe - Gespräch hier den Klugsch...er raushängen lassen? War nicht meine Intention!

    Tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • Nee, sorry ... ich raffe grad garnix! Ich hab auch keine Ahnung, was White da sagen will ...

    Denkt Ihr, ich wollte mit dem Messer/Waffe - Gespräch hier den Klugsch...er raushängen lassen? War nicht meine Intention!

    Tool.


    Ich habe seltenst böse Absichten wenn ich mich zu etwas äussere...ebenfalls habe ich niemanden als Klugsch...er betitelt - liegt mir fern!

  • Vielen Dank noch mal für eure Antworten. :thumbsup:

    Das Pfefferspray ist wirklich eine gute Idee! Unabhängig davon hätte ich trotz allem gern ein Messer dabei. Was ist mit dem hier: http://www.waffenostheimer.de/catalog/produc…03472734bf7ae24 Ist das nun auch ein Dolch? Hat ja oben auch eine kleine Schneide und läuft spitz zu! Wär das trotz allem erlaubt? Ich will doch einfach nur ein zulässiges und bezahlbares Messer... ;(

    Dank euch!

    Jens


    Das ist kein Dolch,was du da oben siehst nennt sich glaub ich Fehlschliff ??? (die Messerprofis können es dir genau sagen wie das heist) die Klinge ist dort oben verjüngt aber nicht scharf!Das kannst du führen ;)

  • eine SSW ohne Erlaubniss zu führen ist meines Erachtens nach eine andere Hausnummer, als ein Taschenmesser mit Öffnungshilfe...

    Genau das meine ich deines Erachtens (im übrigen auch meines Erachtens), aber leider sieht der Gesetzgeber das anders.

    Und ich geh lieber auf Nummer Sicher als wegen nem blöden Taschenmesser irgendwas reingewürgt zu bekommen.
    Ich habe schon von Leuten gehört die Probleme wegen nem Schweizer Taschenmesser im Kofferraum bekommen haben.
    (Sind auf ne Demo gefahren und da ist das "führen" auf dem Hin- und Rückweg schon verboten - ob das wirklich führen war und so ein blödes Taschenmesser gefährlich ist hat die Polizisten in dem Moment auch nicht interessiert)

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  • Wär das trotz allem erlaubt? Ich will doch einfach nur ein zulässiges und bezahlbares Messer... ;(

    Wenn die Oberseite der Klinge stumpf ist (ist auf dem Photo nicht zu sehen, nehme ich aber an) bist Du schon mal aus der Dolchproblematik raus. Klingenlänge ist 11,7cm, also auch unproblematisch. Wobei ich bei einer so knirsch ans Limit angenäherten Klingenlänge wg. unbekannter Fertigungstoleranzen durchaus nachmessen würde. Und dabei würde ich alles mitmessen was aus dem Griff hervorsteht (nicht nur die Schneide, und auf der längsten möglichen Linie), um bei eventuellen Kontrollen gar nicht erst irgendwelche Schlaumeiereien seitens der Kontrollorgane zu ermöglichen. Klingt paranoid, untertänig und würdelos, ist es auch irgendwie, aber es hat ja keiner was davon sich da auf dünnes juristisches Eis zu begeben (wenn man davon absieht daß hier wohl fast alle auf Präzedenzfälle und Rechtssicherheit beim Thema Messerführverbot warten :) ).

    Und dann gebe ich Dir noch meine zwei Standardempfehlungen zur Messerauswahl mit:

    1. Klappmesser: Opinel. Einschneidiger Zweihänder, feststellbar, legal führbar, in verschiedensten Größen bekömmlich, prima Stahl (besonders die klassische nicht rostfreie Variante läßt sich sehr gut schärfen), kostet in den kleineren Größen und schlichten Ausführungen fast nix.

    2. Feststehend: Spyderco Moran. Kompakt, in zwei verschiedenen Klingenformen erhältlich, gut verdeckt zu führen, sowohl groß als auch klein genug um die meisten Alltagsarbeiten zu verrichten, legal führbar, prima Stahl (allerdings beim Schärfen widerspenstiger als der Opinel-Stahl), für meine Hand sehr angenehme Griffgestaltung, allerdings schon nicht mehr ganz billig. Wird hierzulande in Onlineshops für um die 100€ angeboten.

    Seit mein Einhandmesser zu einer Bedrohung für den Weltfrieden oder so ähnlich erklärt wurde habe ich das Moran ziemlich täglich bei mir.

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • 1. Klappmesser: Opinel. Einschneidiger Zweihänder, feststellbar, legal führbar, in verschiedensten Größen bekömmlich, prima Stahl (besonders die klassische nicht rostfreie Variante läßt sich sehr gut schärfen), kostet in den kleineren Größen und schlichten Ausführungen fast nix.


    ...mit ein wenig Öl an der richtigen Stelle und dem richtigen Schwung auch einhändig zu öffnen 8)
    Da das Messer nicht selbsttätig verriegelt, trotzdem legal führbar :thumbsup:
    Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an. Ein nicht rostfreies Opinel in der Größe 10 (Klingenlänge 9,9cm - Griff 12,8cm, eben selbst nachgemessen ;-)) gibt es in der E-Bucht für ~12€. Dafür erhält man einen echten Klassiker!

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Da das Messer nicht selbsttätig verriegelt, trotzdem legal führbar :thumbsup:

    Falsch, denn einhändig feststellbar ist es trotzdem. Ich Gesetz steht nix von selbstständig feststellend.

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  • Wenn ich mich recht erinnere war die Frage des TS : " Darf ich oder darf ich nicht ".
    Da ist die Antwort dann doch frei von den eigenen Interpretationen recht leicht, oder ?
    Ob sich dann jemand an das " Ich darf nicht " hält ist doch wieder eine andere Sache die hier nicht gefragt wurde.

    Ich wurde noch nie Kontrolliert ist übrigens keine sonderlich Hilfreiche Antwort, es soll sogar Menschen geben die Jahrzehnte ohne Füherschein fahren und nicht erwischt werden.
    Was sagt das aus ? Nichts


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Genau...so einen Franzosen habe ich auch. Das Holz riecht richtig gut und es liegt bestens in der Hand. Kann man gut mit den Käse über den Daumen schneiden.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Falsch, denn einhändig feststellbar ist es trotzdem. Ich Gesetz steht nix von selbstständig feststellend.

    Mag sein, aber das Messer ist doch eindeutig für die beidhändige Verwendung ausgelegt oder? Sehr viele Messer lassen sich mit Übung und Fummelei einhändig öffnen. Die würden dann ja auch alle dem Führverbot unterliegen (insoweit sie einhändig feststellbar sind oder automatisch verriegeln). Wo wir wieder bei den schon oft angesprochenen Rechtsunsicherheiten sind X(

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    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012