Walther P99 & P22 Fan-Thread

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 10.111 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Dezember 2013 um 19:46) ist von Sniper30-06.

  • Hallo zusammen,

    ich habe viel gesucht, aber leider keinen konkreten Thread über Modding / Tuning oder Infopage (Daten, Erfahrungen, Munition) speziell für die Walther P99 bzw. ihrer kleinen Schwester P22 gefunden.

    Ich habe auch eine Schreckschuss P22 und habe hier gelesen dass einige Ihre Waffen 'chrompolieren'.
    Das habe ich auch mal versucht, erstmal bei der SSW :)

    Ergebnis: Jetzt kann ich auch auf dem Schiessstand sehen, ob meine Frisur noch sitzt wenn ich den Hörschutz abnehme :D
    Also spiegelglatt (+ Tennisarm)

    Ich habe für die Zwischenräume Q-Tips genommen, die ich mit der Kombizange platt gemacht habe damit sie in die etwa 2mm schmalen Rillen kommen, poliert mit Chrompolitur aus dem Hagebaumarkt. Teilweise auch mit der groben Seite eines Spülschwamms (für aus dem Schlitten)

    Wer sich jetzt fragt "was soll das denn bringen?" oder "lohnt sich das?"
    hier ein paar Bilder (es ist die selbe Waffe, nur poliert)

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    Wenn der Staat seinen Bürgern die Waffen nimmt, bedeutet das nur, dass er Angst vor der Demokratie hat!
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  • Jetzt fehlt mir nur noch für die P22 (9mm PAK) ein Griffstückrücken für größere Hände.
    Kennt jemand einen guten Onlineshop o.ä. wo man diese Einlage herbekommt? (Büchsenmacher/Waffenhändler = ratlos)
    Gibt es auch Magazine die mehr wie 7 9mm-Patronen fassen? (10er bei .22, muss also länger sein)
    Hat jemand Erfahrung wie man der P22 nen Targetaufsatz montiert? (ich weiß: bringt nichts bei PAK, sieht halt optisch irgendwie hübscher aus)...

    Und noch eine Frage: Sind Weaver-Schienen eigentlich jetzt verboten? (Laserpointer an Waffe = verboten, aber wie sieht es aus mit Taschenlampenmontage?)

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    2 Mal editiert, zuletzt von Sniper30-06 (14. Dezember 2013 um 20:17)

  • Alles was ein Ziel anleuchtet ist an Schusswaffen verboten.
    Weaverschienen leuchten selbst nicht. Abér da irgendwas Leuchtendes anzuschrauben ist verboten.

  • Aber , wenns dir nur auf gutes Aussehen ankommt , nihm ne billige Walther Taschenlampe , bau die Birne aus , und gieße den gesamten Hohlraum mit Harz , Blei oder ähnliches aus , dass sie auf keinen Fall mehr funktionsfähig ist ,dann darfst du sie an die Waffe legal montieren.

  • Hmmm... Da versteh mal einer das 'neue' WaffG... ?(
    Laser verboten leuchtet ein (Verletzungsgefahr) aber Taschenlampe (die ich ja bei ner Faustfeuerwaffe immerhin noch in die andere Hand über Kreuz nehmen kann)...
    Der Tipp ist gut, ich denke ich gieß sie mit Harz oder Silikon aus, das dürfte dann reichen, dann fehlt nur noch ein schöner Targetaufsatz, was ich als schwierig einschätzen würde, weil bei der .22er P22 ist das sozusagen der gesamte Lauf (den man da mit austauschen müsste), oder gibt es da mitlerweile eine SSW-gerechte Variante, wo man den gesamten Targetaufsatz wie ein Schussbecher an die P22 dranschraubt?
    Hat das jemand oder jemand schonmal im Internet gesehen bei der "Arnsberger" P22?

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    Einmal editiert, zuletzt von Sniper30-06 (7. Juni 2013 um 14:51)

  • Also um genau zu sein geht es mir vor allem darum, das maximal möglichste (Optisch) aus der P22 rauszuholen, als Vitrinenstück.
    Dann dürfte da ein Laserpointer an der Seite (wenn ich den 'irreparabel schrotte', so die Diote zertrümmer und ne dunkelrote Glasperle reinklebe und mit Harz ausgießen) auch wieder legal sein, oder?
    Nur soll sie auch nicht 'overtuned' aussehen, dass nix mehr von der P22 sieht (jetztt wo ich den Schlitten so schön chrompoliert hab)
    Also konkret dachte ich an:
    - Walther-Lampe vorne-unten (funktionsunfähig)
    - Laserpointer linke Vorderseite (funktionsunfähig)
    - dickerer Griffstückrücken
    - Targetaufsatz
    bei den letzten beiden bin ich noch ziemlich ratlos (Griffrücken = woher? und Targetaufsatz = überhaupt möglich?)

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    2 Mal editiert, zuletzt von Sniper30-06 (14. Dezember 2013 um 20:17)

  • @ carl-walther

    Einen Kompensator gibt es für die SSW-P22 meines Wissens nach noch nicht.

    Aber google mal nach "Walther P 22 Dirty Charly". Das ist eine scharfe P 22, die aber so in Deutschland nicht erhältlich ist. So ähnlich könnte eine legal aufgepimpte SSW-P 22 auch aussehen.

    MfG Kolibri

  • Jaaa! Genauso! Danke Kolibri.
    Ich meine, okay für die .22er kann ich das sowieso knicken (Schalldämpfer... Lampe macht auf dem Schiessstand auch nicht viel Sinn)
    Aber das ist genau das was ich am liebsten alles mit der SSW machen will, die ist mir dann aber auch zu schade für Sylvester, die kommt in die Vitrine.
    Ist halt nur ne gute Frage mit dem Targetaufsatz.
    Ich werde Dienstag mal zum Waffenhändler gehen, weil der Hersteller Walther selber verkauft wohl für die P22 das große Griffstück (im Handbuch von der scharfen P22) unter der Artikelnummer 2660857 als Teil Nummer 28 "Griffrücken, groß" (27 ist das kleine) und dann bestell ich gleich 2 Stück
    Von der Anordnung der Bolzen und überhaupt vom Griff ansich sind die .22er und die PAK zumindest äußerlich absolut identisch.
    Ich sag dann mal bescheid ob es geht wenn ich es habe.

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  • So, habe mal 2x den größeren Griffstückrücken bestellt, ist auch schon angekommen beim Waffenhändler + Bezahlt. Kostet €10 Euro, Material: Polymer, 'punktiert' wie Original, nur dass es etwas nach oben hin in die Breite geht. Habe mal meine Waffe mit neuem Griffstück fotografiert, falls mal jemand seine P22 genauso upgraden möchte (für große Hände).
    Es muss lediglich der Stahlstift unten rausgeklopft werden (mit Hammer + Gegenstift ca. 2mm Ø), dann nach hinten rausnehmen und nach unten schieben (steht aber auch im Handbuch).
    Kann nur beim Waffenhädnler bestellt werden, kommt direkt vom Hersteller aus Arnsberg ! nicht mehr aus Ulm... Passt in die P22 cal. 9x19mm PAK von Umarex sowie in die 'scharfe' .22er, das Loch für den Stahlstift ist absolt identisch. (siehe Bild)
    Man muss schon genau hingucken um den Unterschied zu sehen, aber aus jeden Fall liegt sie jetzt viel besser + fester in der Hand, Ist wie gesagt für die scharfe + für die Schreckschuss identisch, Artikelnummer 2660857 von den Arnsberger Walther-Werken...
    Im Übrigen: keine Ahnung ob das legal ist!!! aber es gibt tatsächlich Schalldämpfer für die P.A.K.-P22, wahrscheinlich wieder so eine Sache: Besitz (ohne KWS) / Mitführen (mit KWS) erlaubt, aber Montieren illegal.....
    http://waffen-kluthe.de/shop/article_3…er.html?pse=coa
    Und die Lampen/Laser sind fast so teuer wie die Schreckschuss P22 selber, von daher bin ich mir nicht sicher, ob das so Sinn macht, aber gibt es auch allerhand Zubehör, muss man nur bei Walther bestellen lassen vom Waffenhändler (Lampe ab €40,- und Laser ab €90,-).
    Abeer Vorsicht: Schalldämpfer sind verboten!! Ich weiß nicht ob schon nur zu Deko-Zwecken oder erst wenn man damit 'draußen rumrennt' (trotz KWS) verboten ist, ich mach's nicht...
    :thumbup:

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    Einmal editiert, zuletzt von Sniper30-06 (7. Juni 2013 um 14:51)

  • Stimmt, aber dafür sind Lampen und Laser verbotene Gegenstände.
    Übrigens : 9 x 19 Pak gibt es auch nicht, das sind nur 9 mm PAK.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Stimmt, aber dafür sind Lampen und Laser verbotene Gegenstände.
    Übrigens : 9 x 19 Pak gibt es auch nicht, das sind nur 9 mm PAK.


    Joachim


    Das wäre mir neu. Nur die Montage an der Waffe ist verboten. Der Erwerb und Besitz von Lampen und Lasern ist frei. Schließlich gibt es ja überall welche zu kaufen. Außerdem hat er ein paar Beiträge weiter oben beschrieben daß er den Laserpointer vor der Montage auf Deko umbauen wollte. Das wäre erlaubt, da man das Ziel so nicht anstrahlt.

    MfG Kolibri


  • Das wäre mir neu. Nur die Montage an der Waffe ist verboten. Der Erwerb und Besitz von Lampen und Lasern ist frei. Schließlich gibt es ja überall welche zu kaufen. Außerdem hat er ein paar Beiträge weiter oben beschrieben daß er den Laserpointer vor der Montage auf Deko umbauen wollte. Das wäre erlaubt, da man das Ziel so nicht anstrahlt.

    MfG Kolibri


    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

    1.2.4
    für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1
    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

    Darum ging es Pupsnase - wir sind hier in einem Forum für Waffen (wenn auch Freie) und nicht in der Elektroabteilung eines Supermarktes!

  • Genau.
    Abgesehen davon kenne ich nur einen Laser der von Walther für die P22 geliefert wird > Klick
    Den kann man hier in DE nicht umbauen weil er gar nicht erst besessen werden darf.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Hmmm... Da versteh mal einer das 'neue' WaffG... ?(
    Laser verboten leuchtet ein (Verletzungsgefahr) aber Taschenlampe (die ich ja bei ner Faustfeuerwaffe immerhin noch in die andere Hand über Kreuz nehmen kann)...

    Um die Verletzungsgefahr geht es nicht.

    Es geht darum, dass das Ziel angeleuchtet wird. Soweit ich weiß, ist Hintergrund die Wilderei zu minimieren..

    Wir haben doch bestimmt Jäger hier? Kann es sein das ein geblendetes Wild einfach stehenbleibt, anstatt abzuhauen? Im Auto soll man ja auch sofort abblenden, wenn ein Reh auf der Straße ist.

    Falls ja: Ein stehendes Reh ist einfacher für den Wilderer zu treffen als eines das läuft. Würde mich nicht wundern wenn das bei unserer Gesetzgebung wirklich die Begründung ist.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (24. Juni 2011 um 14:34)

  • Das scheint mir der Hintergrund zu sein. Die meisten Wilderer tun dies nachts (weil man sie da schwerer sieht), und wenn Du nachts ein Tier anstrahlst, bleibt es meist verwirrt und z.T. desorientiert stehen. Das Lampenverbot auf SSW ist vom Inhalt her zwar überflüssig, aber das SSW auch Waffen gemäß WaffG sind, gilt das Verbot hier eben auch. :rolleyes:

    Im übrigen: der Laser als Visier ist nicht wegen der Verletzungsgefahr verboten, das hat eher mit der sehr schnellen Zielerfassung zu tun. Da Zivilisten der Waffenbesitz nur zu sportlichen Zwecken zugestanden wird, ist auch ein solches "Hochgeschwindigkeitsvisier" für Zivilisten überflüssig. :| Spezialeinheiten bei Polizei und Militär nutzen diese Laser trotzdem, weil da andere Regulierungen gelten.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!


  • Im übrigen: der Laser als Visier ist nicht wegen der Verletzungsgefahr verboten, das hat eher mit der sehr schnellen Zielerfassung zu tun.


    Es geht um die Deutschussfähigkeit, die man verboten hat.


    Da Zivilisten der Waffenbesitz nur zu sportlichen Zwecken zugestanden wird, ist...


    Nö - Jäger, Sammler, Erben, Händler....

  • Wilderei .... Ja das wäre mal wieder so eine Sache:
    Wilderer wildern mit Laser an Waffen, und gegen die Waffen statt gegen die Wilderer selber wird mal wieder massiv gesetzlich vorgegangen...
    Und die Leittragenden sind mal wieder diejenigen, die nen WS / KWS haben und ordnungsgemäß entsprechende WBKs.
    Warum geht man dann nicht gegen die Wilderei bzw. die Wilderer vor, statt ALLE (bewaffneten) da mit reinzuziehen (Jäger, Sportschützen, Sammler, Erben, Privatermittler, Wachschutz, Taxifahrer und wen alles noch...)

    Totaler Schwachsinn die Wirkung zu bekämpfen und die Ursache völlig unberührt zu lassen.
    Die Wilderer bekommen ne Geldstrafe und weiter gehts... Aber dafür werden die Waffengesetze immer bescheuerter:
    Hab ich mir neu geholt "Das neue Waffenrecht 2011" beinahe genausodick wie das BGB, das sagt doch schon echt alles.
    Genau wie mit diesen Amokläufer, anstatt dafür zu sorgen dass erst garkeine Waffen in die Schule kommen, nö.. da verbietet man sie einfach noch mehr als sowieso schon und trägt UNS auf ein riesen Panzerschrankarsenal (musste mir für die Munition erst noch nen extra Tresor zum Tresor im Panzerschrank holen, laut Vorschrift, ich hab jetzt für Panzerschränke Klasse A insg. mehr bezahlt als für beide Waffen und Schreckschusspistolen + Munition zusammen!)

    Naja, weil jeder Amokläufer hat ja mit Sicherheit auch Das neue Waffenrecht 2011 bei sich zu Hause liegen und liest es aufmerksam durch und sagt dann "Oh, oh, das ist ja verboten, also lass ich es", und auch jeden gewaltbereiten Schwerstverbrecher der nen bewaffneten Raubüberfall mit Geiselnahme plant schreckt das neue Waffenrecht 2011 ab, weil die Leute WEGEN denen solche dämlichen Gesetze kommen, genau DIEJENIGEN sind denen die Gesetze am A... vorbeigehen. Ganz zu schweigen vom illegalen Schwarzmarkt, der wird durch Gesetzesverschärfung nur noch mehr floriert und expandiert expotentiell rasant mit jeder Gesetzesverschärfung an.

    Aber ich sag dazu garnichts mehr. Ich halte mich an die Gesetze, weil es genügend andere gibt die sich nicht nur denken "was für ein Schwachsinn" sondern die irgendwann entsprechend tätig werden, wir hier brauchen eigentlich nur abzuwarten bis sich das Regime selber kaputt-regiert...

    Zu dem Thema hier zurück:
    mit Kimme und Korn erfass ich jedes Ziel (natürlich nur bis zu einer bestimmten Distanz) wesentlich schneller, als mit jedem optischen Hilfmittel und Laser, aber das ist rine Übungssache, für die Polizei ist es natürlich bei Direktzugriffen sehr Praktisch.

    Also hab ich das jetzt richtig verstanden?

    Ein Laser / Lampe ist verboten zu montieren, an einer Schreckschusswaffe, weil diese unter >Waffen< (WaffG) fallen (die ja schon an sich nahezu "authentisch" aussehen: Habe vor 2 Wochen ausversehen meine Schreckschuss-P22 zum Schiessstand gebracht :D ) und SSWs sind laut WaffG >Waffen<, und an >Waffen< darf man ebenfalls keine Laser / Lampen montieren, weil die >Waffen< dann aussehen wie >Waffen<.

    Also praktisch so: Jemand hat ne SSW die ja dazu dient echt auszusehen ohne tödlich zu sein (Eigenschutz/Selbsttverteidigung), also mit anderen Worten, "muss echt aussehen, um zu schützen (bzw. Abzuschrecken daher ja auch SCHRECKSCHUSS"), aber nichts montieren, da sie ja dann erst echt aussieht (???), und an 'scharfen' Waffen ebenfalls nichht, weil die 'scharfen' Waffen dann wie 'scharfe' Waffen aussehen???

    Okay..........

    Die Sachlage der Gesetze sind mir klar, aber den Grund der Gesetze verstehe ich mal wieder nicht... Aber das ist auch nicht weiter tragisch.
    Ich wollte ja eigentlich nur die PAK-P22 als "Dirty-Charlie"-Vitrinenmodell rein-optisch aufmotzen.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Sniper30-06 (14. Dezember 2013 um 20:18)

  • Ein Laser / Lampe ist verboten zu montieren, an einer Schreckschusswaffe, weil diese unter >Waffen< (WaffG) fallen


    Nicht ganz.
    Laser und Lampen mit Montagen für Waffen sind verbotene Gegenstände. D.h. allein der Besitz ist Strafbar.
    Z.b. eine Lampe mit 22,5 mm Durchmesser und eine ZF Montage sind einzeln erlaubt. Schraubt man beides zusammen hat man einen verbotenen Gegenstand und kann bestraft werden.


    Joachim

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  • Das mit der Montage von Lampen wurde bereits beschrieben - es ging ürsprünglich nur gegen Wilderer, die nachts Blendjagd betrieben, betrifft aber ALLE Waffenbesitzer - genauso wie das Einhandmesser-Führverbot, beschlossen wegen ein paar tausend hirnamputierten Möchtegern-Homies, betrifft es ALLE 82 Millionen Bundesbürger (eindeutig übers Ziel hinausgeschossen :thumbdown: sorry, das Wortspiel mußte sein :P :D ).

    Der Laser ermöglicht die schnelle Zielerfassung - FloppyK hat den Fachbegriff "Deutschuß" angefüht, der mir nicht einfallen wollte - was bedeutet, man hält nur die Waffe und schießt dahin, wo der Punkt leuchtet. Da diese Form der Zielerfassung für zivile Schützen wie Sportler, Jäger, Bodyguards und ähnliche tabu ist (wobei ich mir beim Bodyguard schon Vorteile gegenüber einem Angreifer vorstellen kann), sind die aus o.g. Grund auch verboten. Das Verbot gilt für alle Lampen und Laser, die zur Montage an Waffen vorgesehen sind. Und da SSWs auch Waffen gem. Waffengesetz sind, fallen sie auch unter das Verbot. Selbst bei Softair-Spielzeugen der U-14-Kategorie gilt dieses Verbot - obwohl das keine Waffen sind. :rolleyes:

    Wobei ich es bereits bemerkt habe, daß in dem Wohnblock, in dem ich seit kurzem wohne, zahlreiche Kinder Softairs besitzen und damit ganz offen rumlaufen und auch "schießen", wie ich an den zahlreich rumliegenden Plastikkugeln merke - und da meckert auch keiner... nicht mal ein Streifenwagen hab ich bislang gesehen. Offenbar können intelligente Bürger aller Nationalitäten doch noch Spielzeug von Ballermann unterscheiden. :P

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