Alles anzeigenHallo!
Leider finde ich den Thread nicht mehr aber ich meine hier mal gelesen zu haben,
dass man den KWS nicht beantragen sollte, wenn man ihn nicht unbedingt braucht,
weil man dem Staat dann als "Waffenfan" bekannt ist.
Leider wurde nicht weiter ausgeführt, wo dabei das Problem ist.
Wie seht ihr das? KWS beantragen oder besser nicht?Hintergrund:
Ich überlege den KWS zu beantragen.
Ich fühle mich in unserer Kleinstadt recht sicher und habe
(momentan) nicht vor, eine SSW zu führen.
Allerdings würde es z.B. Silvester die Sache erleichtern,
da man dann nicht immer mit´m Schloss umher klaren müsste.Viele Grüße
Maik
Nun ja... den KWS zu beantragen und 50 EUR zu löhnen, weil man zu faul ist, die Waffe ENTLADEN und im VERSCHLOSSENEN Behältnis zu TRANSPORTIEREN, halte ich für gerecht.
Aber ebenso vermeidbar und damit unnötig.
Wer zu Silvester sein Reihenhausgrundstück (Musterweg 3d) verlässt, um seinem Nachbarn in 3e persönlich ein neues Jahr zu wünschen, braucht ebenso wenig den KWS. Hier zählt das Hausrecht. Und wenn der Nachbar nichts dagegen hat, dass man mit dem Ballermann über den Zaun springt, dann hindert auch das WaffG nicht, bzw. fordert keinen KWS . denn der gilt nur auf Öffentlichem Grund. Nötig wäre er also, wenn man die Straße überqueren wollte, um auch mit den Nachbarn in der 2a anzustoßen.
Die Wahrscheinlichkeit, dafür belangt zu werden, dürfte eng gegen Null gehen. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen und wer den Blockwart in 2b vergessen hat, könnte durchaus für das Waffenrechtliche Vergehen belangt werden.
Ansonsten hilft der KWS zu Silvester nicht wirklich weiter. Er erlaubt weder, auf der Straße (vor dem Haus) zu schießen, noch mit der SSW an der Versammlung zum großen Höhenfeuerwerk am Rathausplatz teilzunehmen.
Der KWS ist wirklich nur dann hilfreich und zwingend notwendig, wenn man die SSW zur SV mitnehmen will. Doch auch da gelten die gleichen Regelungen und Bestimmungen wie für Nicht-SSW-Führer: bei öffentlichen Versammlungen und bei Waffenverbotszonen dürfen die Waffen nicht mitgenommen werden; ebenso wenn es die Hausordnung eines privaten Unternehmens (z.B. Supermarkt, Kneipe, Straßenbahn) verbietet.
Darüber hinaus sollte man eben auch bedenken, dass man den Behörden als (potentieller) Waffenbesitzer bekannt ist. Ob und wie das mögliche Ermittlungen und Vorgehensweisen von Polizeibeamten (z.B. bei Personenfeststellung wegen überhöhter Geschwindigkeit) beeinflusst, wage ich nicht zu beurteilen. Man darf es sich aber ausmalen.
Der KWS, so wie er heutzutage existiert ist eine Krücke.
Ursprünglich war geplant, dass nur KWS-Inhaber (ähnlich den WBKs) solcherlei Waffen kaufen und besitzen dürfen. Das hätte - meiner Ansicht nach - auch Sinn gemacht, um zu verhindern, dass irgendwelche Mitbürger mit ellenlangen Einträgen weiterhin frei Waffen (hier: SSW) kaufen dürfen. Um es transparent und nachvollziehbar zu machen, hätten auch der SSW-Besitz in WBKs erfasst werden müssen, was mangels vorhandener Seriennummern durchaus zu Schwierigkeiten hätte führen können und/ oder aber einen enormen Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten bei den Besitzern (Nachstempeln einer Seriennummer o.ä.) nach sich gezogen hätte. Wieso, weshalb, warum genau, ... man weiß es nicht. Jedenfalls wurde das WaffG nur um einen KWS für das Führen erweitert. Damit kann sich auch der Knasti auf Freigang ohne weiteres eine SSW kaufen. Ob damit der Sicherheit genüge getan wurde, möchte ich stark bezweifeln.
Nichts desto trotz, ist der KWS Pflicht, wenn man mit der SSW privaten Grund verlassen möchte. Obwohl bereits April 2003 eingeführt, habe ich mich erst im Dezember 2004 dazu durchringen können, einen KWS zu beantragen, um dann und wann eine SSW mitnehmen zu dürfen.
Waffenbekannt bin ich staatlichen Stellen also schon seit fast sieben Jahren; seit letztem Jahr sogar als Sportschütze. Dass mich Waffen interessieren und dass ich sie besitze, kann ich somit nicht mehr leugnen. Probleme hatte ich damit bislang nicht.
Aber den KWS nur zu beantragen, weil man die Waffe nicht richtig "transportieren" möchte, halte ich schlichtweg für eine Ausrede. Auch als Sportschütze darf man seine Waffe nicht geladen, womöglich noch im Holster, durch die Gegend schleppen. Dafür würde sicher auch nicht der (Große) Waffenschein ausgestellt werden, nur weil Max Mustermann zu faul ist, seine Waffe ordnungsgemäß zu transportieren.
Zum Thema, ob ein KWS Sinn macht, wenn man gar keine SSW besitzt:
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/TO…ikel1587767.php
Tja, so kann's kommen.
Wobei ein Satz in dem Artikel schon sehr fragwürdig ist, Zitat: "Eine Gefährdung von Personen gehe von einer Startpistole jedenfalls kaum aus. "Da können Sie die Hand direkt vor den Lauf halten und haben anschließend vielleicht eine kleine Verbrennung", so der Experte."
Toller Experte!
Der ganze Fall zeugt von großer Unkenntnis der agierenden Staatsdiener - um nicht zu sagen: ein Armutszeugnis, was sich die Zwickauer da geleistet haben!
Man braucht nur mal nach "Waffengesetz" und "sportliche Veranstaltungen" googeln, dann stößt man unweigerlich auf §42 WaffG und ist ziemlich klar geregelt, dass es (für die Startwaffe) keiner waffenrechtlichen Erlaubnis bedarf.
Ganz davon ab, sollte man mal die Kirche im Dorfe lassen. Wenn irgendein anderer Promi mit der Kalaschnikov über den Ku´damm spaziert, wird vermutlich weniger ein Fass aufgemacht werden, als wenn besagter Papa von Volks-Schlagerstar Stefanie H. zum Staffellauf eine SSW abfeuert. Vielleicht wollte sich da aber auch nur ein Provinzpolitiker oder angehender Polizeichef profilieren. Wenn ja, dann ist das mächtig in die Hose gegangen.