Es gibt 131 Antworten in diesem Thema, welches 12.303 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juli 2011 um 20:04) ist von Floppyk.

  • Nun ja... den KWS zu beantragen und 50 EUR zu löhnen, weil man zu faul ist, die Waffe ENTLADEN und im VERSCHLOSSENEN Behältnis zu TRANSPORTIEREN, halte ich für gerecht. :P
    Aber ebenso vermeidbar und damit unnötig. ;)
    Wer zu Silvester sein Reihenhausgrundstück (Musterweg 3d) verlässt, um seinem Nachbarn in 3e persönlich ein neues Jahr zu wünschen, braucht ebenso wenig den KWS. Hier zählt das Hausrecht. Und wenn der Nachbar nichts dagegen hat, dass man mit dem Ballermann über den Zaun springt, dann hindert auch das WaffG nicht, bzw. fordert keinen KWS . denn der gilt nur auf Öffentlichem Grund. Nötig wäre er also, wenn man die Straße überqueren wollte, um auch mit den Nachbarn in der 2a anzustoßen.
    Die Wahrscheinlichkeit, dafür belangt zu werden, dürfte eng gegen Null gehen. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen und wer den Blockwart in 2b vergessen hat, könnte durchaus für das Waffenrechtliche Vergehen belangt werden.

    Ansonsten hilft der KWS zu Silvester nicht wirklich weiter. Er erlaubt weder, auf der Straße (vor dem Haus) zu schießen, noch mit der SSW an der Versammlung zum großen Höhenfeuerwerk am Rathausplatz teilzunehmen.

    Der KWS ist wirklich nur dann hilfreich und zwingend notwendig, wenn man die SSW zur SV mitnehmen will. Doch auch da gelten die gleichen Regelungen und Bestimmungen wie für Nicht-SSW-Führer: bei öffentlichen Versammlungen und bei Waffenverbotszonen dürfen die Waffen nicht mitgenommen werden; ebenso wenn es die Hausordnung eines privaten Unternehmens (z.B. Supermarkt, Kneipe, Straßenbahn) verbietet.

    Darüber hinaus sollte man eben auch bedenken, dass man den Behörden als (potentieller) Waffenbesitzer bekannt ist. Ob und wie das mögliche Ermittlungen und Vorgehensweisen von Polizeibeamten (z.B. bei Personenfeststellung wegen überhöhter Geschwindigkeit) beeinflusst, wage ich nicht zu beurteilen. Man darf es sich aber ausmalen. ;)


    Der KWS, so wie er heutzutage existiert ist eine Krücke.
    Ursprünglich war geplant, dass nur KWS-Inhaber (ähnlich den WBKs) solcherlei Waffen kaufen und besitzen dürfen. Das hätte - meiner Ansicht nach - auch Sinn gemacht, um zu verhindern, dass irgendwelche Mitbürger mit ellenlangen Einträgen weiterhin frei Waffen (hier: SSW) kaufen dürfen. Um es transparent und nachvollziehbar zu machen, hätten auch der SSW-Besitz in WBKs erfasst werden müssen, was mangels vorhandener Seriennummern durchaus zu Schwierigkeiten hätte führen können und/ oder aber einen enormen Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten bei den Besitzern (Nachstempeln einer Seriennummer o.ä.) nach sich gezogen hätte. Wieso, weshalb, warum genau, ... man weiß es nicht. Jedenfalls wurde das WaffG nur um einen KWS für das Führen erweitert. Damit kann sich auch der Knasti auf Freigang ohne weiteres eine SSW kaufen. Ob damit der Sicherheit genüge getan wurde, möchte ich stark bezweifeln.
    Nichts desto trotz, ist der KWS Pflicht, wenn man mit der SSW privaten Grund verlassen möchte. Obwohl bereits April 2003 eingeführt, habe ich mich erst im Dezember 2004 dazu durchringen können, einen KWS zu beantragen, um dann und wann eine SSW mitnehmen zu dürfen.
    Waffenbekannt bin ich staatlichen Stellen also schon seit fast sieben Jahren; seit letztem Jahr sogar als Sportschütze. Dass mich Waffen interessieren und dass ich sie besitze, kann ich somit nicht mehr leugnen. Probleme hatte ich damit bislang nicht.

    Aber den KWS nur zu beantragen, weil man die Waffe nicht richtig "transportieren" möchte, halte ich schlichtweg für eine Ausrede. Auch als Sportschütze darf man seine Waffe nicht geladen, womöglich noch im Holster, durch die Gegend schleppen. Dafür würde sicher auch nicht der (Große) Waffenschein ausgestellt werden, nur weil Max Mustermann zu faul ist, seine Waffe ordnungsgemäß zu transportieren.


    Zum Thema, ob ein KWS Sinn macht, wenn man gar keine SSW besitzt:

    http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/TO…ikel1587767.php

    Tja, so kann's kommen.
    Wobei ein Satz in dem Artikel schon sehr fragwürdig ist, Zitat: "Eine Gefährdung von Personen gehe von einer Startpistole jedenfalls kaum aus. "Da können Sie die Hand direkt vor den Lauf halten und haben anschließend vielleicht eine kleine Verbrennung", so der Experte."
    Toller Experte! ;(

    Der ganze Fall zeugt von großer Unkenntnis der agierenden Staatsdiener - um nicht zu sagen: ein Armutszeugnis, was sich die Zwickauer da geleistet haben!

    Man braucht nur mal nach "Waffengesetz" und "sportliche Veranstaltungen" googeln, dann stößt man unweigerlich auf §42 WaffG und ist ziemlich klar geregelt, dass es (für die Startwaffe) keiner waffenrechtlichen Erlaubnis bedarf.

    Ganz davon ab, sollte man mal die Kirche im Dorfe lassen. Wenn irgendein anderer Promi mit der Kalaschnikov über den Ku´damm spaziert, wird vermutlich weniger ein Fass aufgemacht werden, als wenn besagter Papa von Volks-Schlagerstar Stefanie H. zum Staffellauf eine SSW abfeuert. Vielleicht wollte sich da aber auch nur ein Provinzpolitiker oder angehender Polizeichef profilieren. Wenn ja, dann ist das mächtig in die Hose gegangen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Meiner Meinung nach, würde auch bei dem Fall mit dem Startschuss mit der SSW etwas übertrieben. Klaar ist, dass man sich nicht einfach auf die Straße stellen darf, und rumknallen kann, jedoch war in diesem Fall ja der ganzen Sache die besagte "Startwaffenfunktion" zugeordnet.
    Ich denke hier sollte man wirklich sagen:
    "Man kann auch aus einer Mücke (hier eine sehr winzige) einen riesigen Elefanten machen.
    Man sollte doch bitte die Kriche im Dorf lassen; oder war die schlechtePublicity womöglich beabsichtigt ??? wer weiss :huh: :S

    Grüße
    Racore

  • Der ganze Fall zeugt von großer Unkenntnis der agierenden Staatsdiener - um nicht zu sagen: ein Armutszeugnis, was sich die Zwickauer da geleistet haben!

    Man braucht nur mal nach "Waffengesetz" und "sportliche Veranstaltungen" googeln, dann stößt man unweigerlich auf §42 WaffG und ist ziemlich klar geregelt, dass es (für die Startwaffe) keiner waffenrechtlichen Erlaubnis bedarf.

    Ganz davon ab, sollte man mal die Kirche im Dorfe lassen. Wenn irgendein anderer Promi mit der Kalaschnikov über den Ku´damm spaziert, wird vermutlich weniger ein Fass aufgemacht werden, als wenn besagter Papa von Volks-Schlagerstar Stefanie H. zum Staffellauf eine SSW abfeuert. Vielleicht wollte sich da aber auch nur ein Provinzpolitiker oder angehender Polizeichef profilieren. Wenn ja, dann ist das mächtig in die Hose gegangen.


    5-atü


    Wenn man auf den § 42 WaffG abzielt, so könnte man das herauslesen. Man könnte aber auch aus dem Abs. 2 + 3 dieses Paragraphen herauslesen, daß man dann eine Genehmigung der zust. Waffenerlaubnisbehörde bräuchte, die an gewisse Vorraussetzungen gebunden ist... Ob das oder ein KWS (der aber auch keine Schießerlaubnis in der Öffentlichkeit beinhaltet) vorlag oder eben nicht, können wir von hieraus nicht sagen, denn wir waren alle nicht dabei.

    Natürlich ist das alles zusammen gesehen absoluter Mumpitz, aber leider hat nunmal derjenige, der es vorort zur Anzeige gebracht hat (Polizei / Ordnungsbehörde) nach § 163 StPO eine sogenannte Strafverfolgungspflicht, d.h. es ist kein Spielraum vorhanden, ob eine Anzeige gefertigt wird, oder eben nicht. Tut derjenige das nicht, könnte er sich selber als Amtsträger strafbar machen und müßte sich ggfs. selbst später dafür verantworten. Diese Personen haben die unsinnigen und verzwickten (Waffen)Gesetze nicht selber gemacht, sondern sind verpflichtet, der zust. Staatsanwaltschaft eine Anzeige vorzulegen, wenn ein Verdacht eines Verstoßes dagegen vorliegt. Insofern kann man das Argument einer Profilierungssucht oder zuwenig Fingerspitzengefühl leider nicht gelten lassen.

    Die Staatsanwaltschaft stellt dann hoffentlich diesen Schwachsinn ein... :!:

    2 Mal editiert, zuletzt von Derringer (7. Juli 2011 um 11:14)

  • Letztendlich wird das auch so sein, das der Fall wegen geringfügigkeit eingestellt wird

    Im grunde genommen, ist der KWS eigentlich was für Kidis, um Ihn auf dem Schulhof vor zu zeigen, da man Ihn aber erst mit der Volljährigkeit beantragen kann,
    ist das Thema also hinfällig

    Für den Rest ist er nur gut, damit der Überwachungsstaat noch mehr Daten von Uns bekommt, nämlich das Wir uns für Waffen interessieren, und ich glaube auch,
    sollte in der unmittelbaren Nachbarschaft irgendwas mit Wafen Strafrechtlich relevant sein, und ein Täter nicht auffinbar ist, das der KWS Besitzer im Rahmen der Ermittlungen
    ein gefundenes Fressen für die Ermittelnde Staatsanwaltschaft ist, ob Er/Sie nun daran beteiligt war oder nicht, spielt da wohl kaum eine Rolle,
    fürs Erste hat der KWS Besitzer mal die A.Karte gezogen, ohne wäre Er/Sie garnicht erst auf gefallen.

    Heidi

  • ...sollte in der unmittelbaren Nachbarschaft irgendwas mit Waffen strafrechtlich relevant sein und ein Täter nicht auffindbar ist, das der KWS Besitzer im Rahmen der Ermittlungen ein gefundenes Fressen für die ermittelnde Staatsanwaltschaft ist, ob Er/Sie nun daran beteiligt war oder nicht, spielt da wohl kaum eine Rolle, fürs Erste hat der KWS Besitzer mal die A.Karte gezogen, ohne wäre Er/Sie garnicht erst auf gefallen.

    Heidi

    Naja, ich weiß ja nicht ?(

  • [/quote]Naja, ich weiß ja nicht ?([/quote]

    Naja ich auch nicht,
    aber wenn Daten vorhanden sind, kannst Du mit Sicherheit davon ausgehen, das Sie von Behördlicher Seite
    zwecks gefahren Abwehr wie es dann so schön heist missbraucht werden, das wäre ja nicht das erste mal, und erst Recht nichts neues.

    Heidi

  • Letztendlich wird das auch so sein, das der Fall wegen geringfügigkeit eingestellt wird

    Im grunde genommen, ist der KWS eigentlich was für Kidis, um Ihn auf dem Schulhof vor zu zeigen, da man Ihn aber erst mit der Volljährigkeit beantragen kann,
    ist das Thema also hinfällig

    Für den Rest ist er nur gut, damit der Überwachungsstaat noch mehr Daten von Uns bekommt, nämlich das Wir uns für Waffen interessieren, und ich glaube auch,
    sollte in der unmittelbaren Nachbarschaft irgendwas mit Wafen Strafrechtlich relevant sein, und ein Täter nicht auffinbar ist, das der KWS Besitzer im Rahmen der Ermittlungen
    ein gefundenes Fressen für die Ermittelnde Staatsanwaltschaft ist, ob Er/Sie nun daran beteiligt war oder nicht, spielt da wohl kaum eine Rolle,
    fürs Erste hat der KWS Besitzer mal die A.Karte gezogen, ohne wäre Er/Sie garnicht erst auf gefallen.

    Heidi


    Ich verstehe nicht recht, was Du ausdrücken willst. Den KWS braucht man, um SSW außerhalb befriedeten Besitztums führen zu dürfen. Was hat das mit Schulhofkindern zu tun? Bist Du der Meinung, daß es kindisch ist, SSW als zur Verteidigung (ein kleines bißchen) geeignet und hilfreich anzusehen?


    Deine Ansicht zur besonderen Betroffenheit von KWS-Besitzern für Strafverfolgungsmaßnahmen halte ich auch für etwas unrealistisch.

  • Deine Ansicht zur besonderen Betroffenheit von KWS-Besitzern für Strafverfolgungsmaßnahmen halte ich auch für etwas unrealistisch.


    Na ja einem Bekannten ist sowas ähnliches schon passiert. Da ging es aber nicht um einen KWS sondern um eine WBK.

    Er wohnt recht ländlich, und eine zeitlang hat es da öffter nacht mal geknallt. War jetzt nicht nachzuvollziehen ab sich da jemand einen Hasen geschossen hat oder nur seine SSW überprüft hat.

    Auf jeden Fall stand jedesmal am nächsten Morgen die Polizei vor der Tür und hat gefragt ob er mit seinen Waffen geschossen hat.

    Das beste an der Sache, auf der WBK standen nur zwei 16J Luftgewehre :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Deine Ansicht zur besonderen Betroffenheit von KWS-Besitzern für Strafverfolgungsmaßnahmen halte ich auch für etwas unrealistisch.


    burgfrau sorgt mit Mißtrauen gegenüber Behörden gern für etwas Aufregung. ;) Zwischen Anhörung und Strafverfolgungsmaßnahme liegen noch ein, zwei Schritte.

    Der informierte Bürger sollte dennoch wissen, das KWS-Inhaber im gerade zu erstellenden Nationalen Waffenregister erfaßt werden sollen.
    Link Seite 13

    Andreas

  • Die Dame scheint doch Recht zu haben mit ihrem Misstrauen (welches ich uneingeschränkt teile. Zuviel erlebt...)

    DIe angeführte Zentralregistererfassung für KWS-Inhaber (Hallo? Bitte?) bestätigt dieses Misstrauen im vollsten Umfang. Welchen Sinn sollte das haben, als potentielle "Waffenbesitzer" zu identifizieren? Was kommt als nächstes? Registereintrag beim Kauf einer LuPi? Beim Kauf einer Spielzeugwaffe zur Selektion möglicher "Amokläufer" oder "Staatsfeinde" (sic!) bereits im Kindesalter?

  • [quote=' Zwischen Anhörung und Strafverfolgungsmaßnahme liegen noch ein, zwei Schritte.

    Der informierte Bürger sollte dennoch wissen, das KWS-Inhaber im gerade zu erstellenden Nationalen Waffenregister erfaßt werden sollen.
    [url='http://www.bva.bund.de/nn_2051214/DE/Aufgaben/Abt__III/NWR/FAQWaffenregister/FAQgesamt__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/FAQgesamt_pdf.pdf']Link[/url] Seite 13

    Andreas[/quote]

    Nichts Anderes habe ich weiter oben gemutmast, nämlich das der KWS Besitzer also erst mal den Schwarzen Peter gezogen hat.
    Tiju
    Dafür das Du nicht verstanden hast, kann ich doch nix, deshalb mußt Du mir doch nicht gleich etwas unterstellen, was ich so nicht geschrieben habe
    Mein Gott, wenn bei Jedem Post jeder das liest und das sieht was er gerne lesen will, dann würden wir uns ja nur noch in die Haare kriegen
    Deshalb werde ich mich hüten meine Meinung zur Deiner Oben Unterstellten, von mir angeblich gemutmasten Meinung zum führen von SSWs zu SV
    hier kund zu tun.

    Heidi


  • ....

    Der informierte Bürger sollte dennoch wissen, das KWS-Inhaber im gerade zu erstellenden Nationalen Waffenregister erfaßt werden sollen.
    Link Seite 13

    Andreas

    Sicherlich läßt sich über Sinn und Unsinn diskutieren, ob man nun zukünftig unbedingt den Inhaber eines KWS im nationalen, zentralen Waffenregister erfassen sollte oder nicht. Aber, da steht dann auch nur drinnen, daß ich einen KWS habe, also genau das, was derzeit auch bei der zuständigen Waffenerlaubnisbehörde im System gespeichert ist und auch abgefragt/erhoben werden kann.

  • Vielleicht erläuterst Du noch mal, was Du mit den Schulhofkindern und dem KWS gemeint hast. Ich bin zwar auch beruflich engagiert, kryptische Formulierungen zu entschlüsseln, aber ich möchte ohne Nachfragen einfach nicht glauben, was mir die Analyse Deiner Aussage sagt.

  • Ist denn die Erkenntnis um Einrichtung des NWR auch gesichert?
    Man beachte doch mal dessen Ausstelldatum!


    Das Datum ist vollig normal für etwas das mit dem Waffengesetz zu tun hat. Alle wesendlichen Änderungen werden da am 1. April gemacht. Auch damals die Sache mit den Einhandmessern und den LEP Waffen.

    Das Waffengesetz ist halt ein groß angelegter "running Gag" der Regierung. :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Eine Sache wurd noch nicht gesagt ^^

    Der KWS ist auch brauchbar um herrauszufinden ob man die waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzt.
    Wenn man ich nicht sicher ist (wie ich z.b) kann man den beantragen. :)

    Kann man den eigentlich auch wieder...zurückgeben ? so...hier brauch ich nicht mehr ?


    (ps.

    Zitat

    Das Waffengesetz ist halt ein groß angelegter "running Gag" der Regierung.

    made my day. :thumbsup:

  • Hi
    Also als waffenfan nur weil man ein kws oder wbk besitzt ist doch ok....
    Oder nicht es gibt in Deutschland weit aus schlimmere Leute . Die ich jetzt nicht nennen möchte, ich hoffe ihr könnt es euch denken.
    Also besitz beides und hatte damit noch nie Probleme.

    Ich bin kein Irrer würde ich sagen ich bin nur so verdammt Schlau für euch ....

  • Hi Tearchen, :)

    das ist wie mit dem Führerschein. Die Erteilung ist ein Verwaltungsakt, der einem das Recht einräumt eine SSW zu führen. Und wie auch beim Führerschein (zum Beispiel die freiwillige Abgabe wegen gesundheitlicher Probleme), kannst Du auch explizit auf dieses einmal eingeräumte Recht freiwillig verzichten. Habe ich zwar noch nie gehört, den KWS betreffend, aber das ist möglich. Dann gilt der Verwaltungsakt als widerrufen.

    Man würde den KWS wohl einziehen, oder wie ungültig gewordene Ausweisdokumente einfach lochen.


    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.