Es gibt 131 Antworten in diesem Thema, welches 12.449 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juli 2011 um 20:04) ist von Floppyk.

  • Hier wird ja viel über den KWS diskutiert, das möchte ich aber gerade garnicht (und glaube das der Beitrag hier trozdem passt).
    Vielmehr möchte ich wissen wie ich an den Papierfetzen denn nun herrankomme (Bitte KEINE "Wofür / Taugt Schreckschuss zur SV Debatte).

    An (wohin / welches Amt) wende ich mich konkret, fallen ausser den 50 Euronen andere Dinge an ? ich habe hier sogar von "Tauglichkeitsprüfungen" gelesen
    (weiß leider nichtmehr genau wo). Das ich dann irgendwie "registriert" bin ist mir klar.

    Ich bin sicher die Frage wurde schon beantwortet und bitte um nachsicht der erneuten Nachfrage wegen.
    Falls es hier im Fräd steht "fress ich nen Besen" ich hab nämlich noch nicht alle Posts gelesen.

    M.f.G.
    SKullHunter.

    PS: Ist es einem mit eben diesem gestattet die Waffe gesichert durchgeladen zu tragen, geladen - oder muss man im ernstfall erst laden ?
    Ich weiß es klingt bescheuert (entschuldigung) aber heutzutage wei§ man ja nie.

    "Vollblütiger Staubwedel"

  • Hi, :)

    in welchem Bundesland? Dann könnte man schon mehr dazu sagen.

    LG Andreas :)

    Ich glaube, er ist gerade weg. Deshalb beantworte ich halt allgemeiner und vor allem die anderen Fragen.

    Wer letztlich für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist, kannst Du auf jeden Fall im Rathaus oder Bürgerzentrum, wie es sich ja auch manchmal nennt erfahren.

    Das hängt mit der unterschiedlichen Strukturierung der Bundesländer zusammen. Hier in Baden-Württemberg ist es das Landratsamt, als untere Kreispolizeibehörde. Wenn Du dazu nichts im Internet findest, kannst Du dich auf dem Rathaus erkundigen.

    "Tauglichkeitsprüfung" ist wohl der falsche Ausdruck für die Zuverlässigkeitsüberprüfung und ob Du dazu geeignet bist eine Waffe führen zu dürfen. Dazu werden unterschiedliche Datenbestände abgeglichen und auch die Polizei, in deren Bereich du wohnst, nach Negativerkenntnissen gefragt. Aber gerade hierüber lässt sich eine Unmenge an Material finden. Wenn Du die Suche über Google nutzt, funktioniert es wohl besser, als über unsere Forensuche. Stell einfach co2air vor den Suchbegriff.

    Wenn Du den KWS bekommen hast, kannst Du natürlich die Waffe durchgeladen und (falls möglich) gesichert führen. Allerdings solltest Du andere Rechtsvorschriften, wie das Versammlungsrecht und das Hausrecht anderer beachten.

    Das ist jetzt sehr kurz, aber es lässt sich noch jede Menge darüber finden.

    Gute Nacht :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (11. Juli 2011 um 02:26)

  • Vielmehr möchte ich wissen wie ich an den Papierfetzen denn nun herrankomme


    Der Waffenhändler des Ortes sollte das sicher wissen. Oftmals ist das Ordnungsamt oder die untere Jagdbehörde dafür zuständig. Du kannst dich auch an das Bürgerbüro wenden. Sie sollten richtige Auskunft erteilen können. Wenn die mit dem Begriff "kleiner Waffenschein" nichts anfangen können, frage einfach nach der zuständigen Stelle für Waffenangelegenheiten. Soweit ich weiß ist ist immer die Behörde für den KWS zuständig, die auch die WBK's austellt. Bei uns im Ort sind allerdings die Zuständigkeiten von Waffen- und Jagdangelegenheiten getrennte Behörden. Waffenagemelheiten macht bei uns die das Ordnungsamt der Stadt und Jagdangelegenheiten der Landkreis. Ist halt ein paar Straßen weiter.

    Ansonsten Antrag ausfüllen, evtl. Persokopie beilegen und abgeben. Nach 2 - 4 Wochen kann man das Papier gegen 50 € Gebühr abholen. Abert Achtung - wir haben Ferienzeit. So könnte sich das mit der Bearbeitung hinauszögern, sofern der für dich zuständige SB nicht sowieso Urlaub hat. Ich vermute stark, die Vertretungen lassen sowas liegen, weil eher wenig Dringlichkeit geboten ist.

  • Ne Lustige Textstelle aus dem Link von dir:

    Die Einführung des Kleinen Waffenscheines erfolgte auf Grund des Umstandes, dass Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen häufig zur Begehung von Straftaten, insbesondere von Raubüberfällen, mitgeführt wurden.


    Die glauben doch nicht wirklich , dass die Räuber ihre SSW nur mit KWS führen und wenn sie keinen haben , auch keine Überfälle mehr machen? :laugh:

    Das ist doch nicht wirklich der Grund für die Einführung des KWS oder? *lol*


    MfG,
    HW 75.

  • Hi, :)

    ist tatsächlich eine seltsame Denkweise. Den Verbrecher interessiert es überhaupt nicht, wenn er keinen KWS hat. Natürlich zieht er seinen Banküberfall auch so durch. Das ist halt mal die Denkweise von Verbrechern und genau deshalb sind sie ja auch Verbrecher. *lol*

    Banküberfälle sind doch ohnehin schon verboten, auch das juckt ihn nicht. Und der Witz dabei ist ja, dass das waffenrechtliche Delikt vom Delikt des Bankraubes, als höherwertiges Delikt, einfach konsumiert wird und letztlich nur die Strafe wegen des bewaffneten Raubes abgeurteilt wird.

    Das waffenrechtliche Delikt taucht irgendwo ganz hinten im Straftenor auf und spielt faktisch keine Rolle, weil ja der bewaffnete Raub wesentlich "hochwertiger" ist und den Umstand, dass eine Waffe benutzt wurde, ohnehin enthält.

    Mit dem Konstrukt des KWS hat man eine Möglichkeit geschaffen kleinkriminellen Jugendlichen oder typischen Szenentätern das Tragen von SSW wesentlich zu erschweren. Eben weil sich angeblich Delikte mit SSW in Szenenkreisen häuften und man verhindern wollte, dass bereits amtsbekannte und vorbestrafte Täter weiterhin, ohne eine konkrete Handhabe gegen diese zu haben, jederzeit SSWs Führen konnten. So können jetzt (illegal) geführte SSW problemlos beschlagnahmt werden und unterliegen der Einziehung. Während man früher, wenn man auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder tätig wurde, sehr oft die Waffen später wieder aushändigen musste.

    Das war meines Wissens der Grund.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Bei uns ist das im Landratsamt und nennt sich "Behörde für Waffen und Sprengstoffrecht"

    Unterbehörde des Ordnungsamtes ;)

  • Banküberfälle sind doch ohnehin schon verboten, auch das juckt ihn nicht. Und der Witz dabei ist ja, dass das waffenrechtliche Delikt vom Delikt des Bankraubes, als höherwertiges Delikt, einfach konsumiert wird und letztlich nur die Strafe wegen des bewaffneten Raubes abgeurteilt wird.

    Im Grobemn hast Du Recht, es hängt aber sehr von der Kreativität des Staatsanwaltes und der Sichtweise des Richters ab, auf was der Richter dann letzendlich entscheidet.

    In meinen Augen ist der KWS ein überflüssiges Dokument. Denn durch Hausrechte,Beförderungsbedingungen und öffentliche Veranstaltungen, ist der Raum doch sehr begrenzt wo man dann doch die SSW mitführen darf. Und von den Verwaltungsgebühren will ich erstgar nicht anfangen. Und als Lacher für die Paraneuer - Der staatlichen Datenkrake gegenüber sich auch noch als Besitzer Freier Waffen mitzuteilen halte ich für genauso überflüssig.

    MfG Meister-Petz

    :dafuer: Einigkeit und Recht und Freiheit :schland:

    Einmal editiert, zuletzt von Meister-Petz (11. Juli 2011 um 19:37)

  • Im Grobemn hast Du Recht, es hängt aber sehr von der Kreativität des Staatsanwaltes und der Sichtweise des Richters ab, auf was der Richter dann letzendlich entscheidet.

    In meinen Augen ist der KWS ein überflüssiges Dokument. Denn durch Hausrechte,Beförderungsbedingungen und öffentliche Veranstaltungen, ist der Raum doch sehr begrenzt wo man dann doch die SSW mitführen darf. Und von den Verwaltungsgebühren will ich erstgar nicht anfangen. Und als Lacher für die Paraneuer - Der staatlichen Datenkrake gegenüber sich auch noch als Besitzer Freier Waffen mitzuteilen halte ich für genauso überflüssig.

    MfG Meister-Petz


    Es gibt schon relativ stringente Regeln, wie Straftaten im Verhältnis zueinander zu werten sind. Sparky hat also nicht nur im Groben recht.

    Ob der KWS nun sinnvoll ist oder nicht, man braucht ihn rechtlich nun mal für gewisse Zwecke, daher ist er für diese Zwecke auch nicht überflüssig. ;)

  • Ob der KWS nun sinnvoll ist oder nicht, man braucht ihn rechtlich nun mal für gewisse Zwecke, daher ist er für diese Zwecke auch nicht überflüssig.


    So ist es. Entweder "braucht" man ihn oder nicht. Wer halt eine SSW führen möchte, muss ihn beantragen und damit Punkt. Denn an dieser Pflicht können wir nunmal nichts ändern.

    Der gesetzliche Hintergrund damals war einfach - man wollte das Führen von SSW nur zuverlässigen Personen zubilligen. Ob diese Zwangsprüfung nun sinnvoll ist und sich bewährt hat, sei mal dahin gestellt. Dennoch möchte ich anmerken, dass die (normalerweise) einmalige Gebühr von 50 € sehr günstig ist, wenn man den Verwaltungsaufwand dahinter berücksichtigt. Mit einem Antrag beschäftigt man deutlich mehr als ein Sachbearbeiter und auch mehr als eine Arbeitsstunde. Meines Wissens war die Einführung des KWS eine Idee der Grünen zu Zeiten der SPD/Grüne Regierungskoalition.

  • Meine Meinung sollten man SSW nur noch mit KWS erwerben dürfen/ können, jetzt werden viele denken warum diese Meinung, Ich würde vor 3 Jahren am Silvester beschossen mit Signal Raketen ohne Grund als Spass u Tollrei :( , und von da an finde ich man sollte denn erwerb der SSW einschrenken weil einfach genug indiot rum laufen damit, die wirklich kein Zuverlässigkeiten haben ...

    Erwerb von SSW nur mit noch KWS so sehe ich dass.

  • ..

    Erwerb von SSW nur mit noch KWS so sehe ich dass.

    ...ja genau, schon extrem gefährlich, so´ne Heissluftpistole - Erwerb nur noch mit KWS, damit du dich auch wirklich ganz sicher fühlen kannst.
    Sowas braucht man in einem Forum für freie Waffen... :klo:

  • Erwerb von SSW nur mit noch KWS so sehe ich dass.


    Und dann beschweren sich hier manche Leute über die Kriminalisierung des Bürgers ( 8| ). Als nächstes kommt dann der Registrierungszwang für Luftgewehre und -Pistolen oder was?

    Ich bin kein Verschwörungstheoretiker und notorischer Regierungsgegner. Wenn mir das Recht eingeräumt wird, gewisse Waffen frei und ohne Registrierungszwang zu erwerben, möchte ich das auch ausnutzen. Das geht keinen an ob und wieviele SSW's oder Luftgewehre/-Pistolen ich besitze. Der "vereinfachte Transport" ist für mich nur ein vorgeschobener Grund für den KWS. Waffen gehören immer(!) verschlossen und sauber verstaut transportiert. Alukoffer mit Schloß gibt es billigst im Baumarkt. Das ist keine Ausrede. Und schiessen an Sylvester... Ich bitte euch, allein bei mir in der Straße ballern zum Neujahr mindestens 5 Leute mit einer SSW und noch keiner ist verhaftet worden. Da lässt dann auch mal die Polizei die Kirche im Dorf.

    Einige die hier laut nach KWS schreien, sind nachher wieder die die sich über die geplanten Waffengesetzänderungen muckieren und nach mehr Freiheit für den Bürger brüllen, sich über Vorratsdatenspeicherung und Bürokratiewahn beschweren.

    KWS? Nein danke.

  • Meine Meinung sollten man SSW nur noch mit KWS erwerben dürfen/ können, jetzt werden viele denken warum diese Meinung, Ich würde vor 3 Jahren am Silvester beschossen mit Signal Raketen ohne Grund als Spass u Tollrei

    Damit liegst Du ja voll auf einer Schiene mit den Waffenhassern und generell denen, die am liebsten alles verbieten und reglementieren würden. Nur, weil einige wenige Unfug anstellen, wird das als Vorwand genommen, um mal wieder was zu verbieten oder einzuschränken. :thumbdown:

  • Erwerb nur mit KWS?

    Am besten noch mit Büchlein wo jede Waffe eingetragen wird... da freut sich der Verwaltungsaparat über die Gebühren die ins Säckel fallen...

    Vorallem bei Leuten die eine Stadtliche Sammlung ihr eigen nennen, die dürfen dann für eine KnallPengPuff löhnen...... :thumbdown:


    Klar sollte mit SSW´s kein Blödsinn getätigt werden, aber ich würde den Staat gegenüber nicht die Hosen wegen ner Schreckschusswaffe runterlassen :D
    Ich habe keinen Anlass zum Transport, außer zu Silvester vor die Haustüre, für die SV nutze ich ein Spray, zwei gesunde Fäuste und flinke Füße :thumbsup: Halleluja :thumbup:


    lg
    KleisterMeister

  • Íronie an: Ich bin dafür, dass man, wenn man Küchenmesser über 12cm Klingenlänge kaufen möchte, vorher bei der zuständigen Waffenbehörde an Eides statt schriftlich versichern muss, das man damit niemanden verletzen wird, dass jedes dieser Messer eine Registrierungsnummer bekommt und jeder Besitzer im Zentralregister gespeichert wird und der Waffenbehörde die sichere Verfahrung im B-Schrank regelmäßig nachweisen muss - das diese Messer nur nach Vorlage vonf KWS und MBK (MesserBesitzKarte) zu Erwerben sind, setze ich als selbstverständlich voraus.//Ironie aus.

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem. :thumbup:
    Groß- und Kleinschreibung sowie Grammatik und Interpunktion darf auch im Internet verwendet werden.

  • Meine Meinung sollten man SSW nur noch mit KWS erwerben dürfen/ können, jetzt werden viele denken warum diese Meinung, Ich würde vor 3 Jahren am Silvester beschossen mit Signal Raketen ohne Grund als Spass u Tollrei :( , und von da an finde ich man sollte denn erwerb der SSW einschrenken weil einfach genug indiot rum laufen damit, die wirklich kein Zuverlässigkeiten haben ...

    Erwerb von SSW nur mit noch KWS so sehe ich dass.


    Nur mal ne Frage:Warum hast`n nicht zurück geschossen???
    Lass mich raten.... :whistling:
    Besitzt du überhaupt ne`SSW?
    Mir passiert das auch ab und zu mal an Silvester,dass ich( mehr oder weniger, aus versehen) beschossen werde :S
    Allerdings is mir das vollkommen "Latte", denn wenn ich merke das es absichtlich passiert ( mehrmals ),gibt`s auch schon mal wat zurück :eeeevil:
    Deswegen gleich nen KWS zum Erwerb... ?(
    Der SSW-Markt würde komplett einbrechen :thumbdown:

  • Sorry, das ich noch mal "poste" ^^
    @ Raka:
    Wenn du dir hier Freunde machen willst, dann lass in Zukunft diese " Weichspüler" posts 8)