Aktuelles rechtliches zum Pedersoli White Hawk!

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 22.571 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2013 um 02:05) ist von Ente85.

  • Bei neueren Versionen des White Hawk ist es tatsächlich nicht mehr möglich, das Gewehr durch ein paar Handgriffe zusammenzuklappen. Dafür sorgt dummerweise ein eingesetzter "Buckel" vor dem Gelenk.
    Wieso man das gemacht hat und ob man das selbst (rechtlich problemlos) entfernen kann, dazu kann anscheinend niemand was sagen..... zumindest war das schon Thema hier im Forum und auch im Chat.
    Ich persönlich finde die aktuelle Konstruktion bescheuert - zusammengeklappt kann man das WH viel besser und auch in einem kleinen Koffer transportieren.

    Gruß
    Eastwood

  • Ich finde es auch bescheuert. Wenn man es ganz zusammenklappen könnte, evtl. auch indem man irgendwie diesen Buckel entfernen kann (einfach rausschrauben wäre optimal), würde ich es mir höchstwahrscheinlich kaufen. So aber nicht.

    Also wenn oder sobald jemand etwas weiß, bitte melden! :)

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Blade-X- (1. Juni 2012 um 16:14)

  • Bei meinem White Hawk ist der Buckel wie schon geschrieben nicht entfernbar, außer man feilt ihn weg. Ein Foto von ironpatrick´s WH wär nicht schlecht zum Vergleich.

  • Bei meinem White Hawk ist der Buckel wie schon geschrieben nicht entfernbar, außer man feilt ihn weg. Ein Foto von ironpatrick´s WH wär nicht schlecht zum Vergleich.


    Dann feil das Teil mal ab! :P

    ... und teile uns dann mit ob man es dann ganz zusammenklappen kann und ob das Gewehr dann noch einwandfrei funktioniert. :)

  • Zitat

    Dann feil das Teil mal ab! :P


    ... und teile uns dann mit ob man es dann ganz zusammenklappen kann und ob das Gewehr dann noch einwandfrei funktioniert.

    Mir reicht das WH so wie es ist. ;^) Laden und Putzen klappt bestens.


  • Dann feil das Teil mal ab! :P

    ... und teile uns dann mit ob man es dann ganz zusammenklappen kann und ob das Gewehr dann noch einwandfrei funktioniert. :)

    Bring' doch erst einmal in Erfahrung, ob man es überhaupt abfeilen darf. ;^)

    Gruß
    Eastwood

  • Da gibt doch dieses "Wilderergesetz"von anno Asbach als"über das übliche Maß schnellzerlegbar....verboten"Da gabs(oder gibts)doch mal das Us-Army Survivelgewehr,das auch deswegen gegen zerlegen gesichert wurde-in De.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • davon müssten dann aber auch sehr viele andere waffen betroffen sein, die momentan verkauft werden. sehr undurchsichtigt...

  • So, um jetzt mal das Rätselraten zu beenden: ich habe eben mit Black Powder No. 1 telefoniert, der Pedersoli-Instanz in Deutschland.
    Hintergrund jener technischen Änderung ist tatsächlich, dass die Gewehre nicht derart zusammengeklappt werden dürfen, wie es bei einigen frühen Modellen möglich war.
    Laut Auskunft sind davon hierzulande nur wenige Stücke verkauft worden, von denen zwei bereits bei BPNo1 geändert wurden.
    Wenn jemand von euch noch ein Modell des White Hawk haben sollte, welches sich komplett zusammenklappen lässt, dann ist dieses dummerweise nicht legal!
    Besitzer einer solchen Waffe sollten sich umgehend mit BPNo1 in Verbindung setzen ( http://www.blackpowderno1.de/ ) - die Waffen werden dort kostenlos abgeändert.

    Gruß
    Eastwood

  • Also ist die erste Variante schweineselten aber die Besitzer nachträglich zum Verbrecher gestempelt worden. Und die wenigsten dürften hier mitlesen...supi wieder mal.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Also ist die erste Variante schweineselten aber die Besitzer nachträglich zum Verbrecher gestempelt worden.

    Unfug. Niemand wird hier zum Verbrecher gestempelt. :rolleyes:
    Es ist alles andere als schön, wenn bei Waffen nachträglich irgendein Verbotsgrund bzw eine erforderliche Erwerbsbescheinigung auftaucht, wenn diese ehemals frei verkauft wurden. Leider passiert das manchmal, zum Glück selten.
    War ja bei den "Tingle"-Pistolen nicht anders.... diese wurden einst als frei ab 18 verkauft, und irgendwann hat irgendwer festgestellt, dass diese Pistolen kein historisches Vorbild haben und sie somit EWB-pflichtig sind. Aber mir ist kein Fall bekannt, wo jemand wegen des Besitzes einer dieser Pistolen rechtliche Probleme bekommen hat.
    Also: wer ein White Hawk in einer "bösen" Ausführung hat - nicht gleich in Panik verfallen, sondern den offiziellen Pedersoli-Partner in Deutschland kontaktieren. Da werden Sie geholfen. :^)

    Gruß
    Eastwood

  • Interessant wäre hierzu die genaue Rechtslage, mir konnte man früher nix dazu sagen.

    Heute habe ich die Meinung eines Experten bekommen der. es anders sieht:


    ....kein klassischer Zimmerstutzen. Das Modell ist mir auch nicht bekannt.
    Das Gewehr selbst hat, nach meiner Ferneinschätzung, eine Zündhütchenzündung, bei dem das Zündhütchen gleichzeitig das Treibmittel ist.

    Müsste als einläufiges Einzelladergewehr mit Perkussionszündung frei ab 18 jahren sein. Das mit der Gelenksperre ist wohl noch ein Relikt ausder zeit vor 2003, aus dem unseligen § 37 WaffG (alt). Über Sport- und Jagdzwecke hinaus verkürzbare Langwaffen (sog. Wildererwaffen), gelten nach neuer Rechtsauffassung (LKA BKA) nur noch dann als verboten , wenn sie im verkürzten Zustand (unter 60 cm) schießfähig sind, was ja aufgrund der Abknickung nicht vorliegt.

    Man hat mit dieser Rechtsauffassung den Take-down-Waffen (z.B. Sauer 202 Take-down) Rechnung getragen....

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Zumal die Energie bei der White Hawk auch eher nicht zu diesem Zwecke taugt, oder täusche ich mich da?
    Eine zielballistische Wirkung, die gerade noch so nutzbar für diesen Zweck wäre, ließe sich wahrscheinlich nur über hohe Geschwindigkeiten erzielen, dies geht dann aber mit einer Geräuschentwicklung einher, die einem Wilderer eher nicht passen dürfte.


    Stefan

  • Energie reicht sicher für Kleitvieh wie Karnickel etc da die WH mit Diabolos zwischen 30 und 40 Joule hat.....

    Geräuschentwicklung :D ja, da ist der Punkt. Das Ding wäre nichtmal mit Schalldämpfer leise da die Gase auch stark im "Patronenlager" daneben gehen, siehe Berichte wo jemand schwarze Finger beim schiessen bekommt, ein KK wäre da effektiver... ABER, wer wildert heute noch??? Das war sicher so nach dem Krieg, verständlicherweise.... würde jeder machen wenn keine Nahrung vorfindbar/bezahlbar.

    Wie ich es aber nun verstehe ist das Gesetz mit dem unter 60cm nur gültig wenn die Waffe auch dann Schussfähig ist, das ist bei dem White Hawk nicht gegeben!

    Wäre schön wenn der Händler mal ein richtiges Argument erklärt das sich auf das Gesetz stützt... ein BKA Beschluss wäre natürlich das ultimative, aber da es wohl nur wenige der ersten Version gibt unsinnig.

    Gruß, David

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  • Zitat

    da die Gase auch stark im "Patronenlager" daneben gehen, siehe Berichte wo jemand schwarze Finger beim schiessen bekommt

    Kann ich bestätigen. Nach 30 Schuß magst du ungewaschen kein Getränkeglas oder ein Schriftstück mehr in die Hand nehmen.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • sehe das genauso wir Sgt Elias

    wahrscheinlich ist das verhindern des zusammenklappens eher vorauseilender gehorsam.
    allerdings ist mir nicht klar, wieso auf der einen seite ein teures sauer take down gewehr erlaubt und
    auf der anderen seite ein billiger chinesen take down kk verboten wird.
    würde man den paragraphen konsequent anwenden gäbe es sehr viele waffen hier nicht mehr.

    und auf die jagd kann man mit dem white hawk sowieso nicht gehen. das ist zum dosenschießen gedacht.