Aktuelles rechtliches zum Pedersoli White Hawk!

Es gibt 47 Antworten in diesem Thema, welches 22.529 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2013 um 02:05) ist von Ente85.

  • Also, eben noch einmal mit Black Powder No.1 telefoniert (sonst wollte ja anscheinend niemand von euch :rolleyes: ) : die Aussage war, dass es rechtliche Grundlagen gäbe, welche den Umbau erfordern, man mir diese aber nicht sofort mitteilen könne. Da müssen die wohl selber erstmal nachschauen. :D Ich bleibe aber auf jeden Fall mit BPNo1 in Kontakt und melde mich, wenn ich neue Infos habe.
    Es sollen in .de übrigens nur acht derart klappbare Modelle in den Handel gekommen sein, von denen zwei bereits umgerüstet wurden.

    Gruß
    Eastwood

  • dann teile black powder no.1 das folgende mit:

    Zitat

    Heute habe ich die Meinung eines Experten bekommen der. es anders sieht:


    ....kein klassischer Zimmerstutzen. Das Modell ist mir auch nicht bekannt.
    Das Gewehr selbst hat, nach meiner Ferneinschätzung, eine Zündhütchenzündung, bei dem das Zündhütchen gleichzeitig das Treibmittel ist.

    Müsste als einläufiges Einzelladergewehr mit Perkussionszündung frei ab 18 jahren sein. Das mit der Gelenksperre ist wohl noch ein Relikt ausder zeit vor 2003, aus dem unseligen § 37 WaffG (alt). Über Sport- und Jagdzwecke hinaus verkürzbare Langwaffen (sog. Wildererwaffen), gelten nach neuer Rechtsauffassung (LKA BKA) nur noch dann als verboten , wenn sie im verkürzten Zustand (unter 60 cm) schießfähig sind, was ja aufgrund der Abknickung nicht vorliegt.

    Man hat mit dieser Rechtsauffassung den Take-down-Waffen (z.B. Sauer 202 Take-down) Rechnung getragen....

    wahrscheinlich dürfen bald viele die feile zücken, wenn sie es denn wollen.

  • dann teile black powder no.1 das folgende mit:

    Teile es ihnen selber mit. Ich bin raus aus diesem Thread.

    Gruß
    Eastwood

    Edit: vielleicht ergeben sich ja irgendwann neue Erkenntnisse. Aber die wird es nicht geben, wenn nur weiter spekuliert und im Kaffeesatz gelesen wird. Ich habe nun schon 2x mit dem Anbieter telefoniert und das, was man mir dort gesagt hat, hier wiedergegeben. Mehr kann ich leider nicht tun. Und ich habe bezüglich dieses Themas keine Lust mehr, weiter Zeit und Geld reinzustecken.

    Einmal editiert, zuletzt von Eastwood (5. Juni 2012 um 17:06)

  • Zitat

    Ich bleibe aber auf jeden Fall mit BPNo1 in Kontakt und melde mich, wenn ich neue Infos habe.

    ?(:thumbsup:

  • ?( :thumbsup:


    Tja, das war vor jenem impertinenten Spruch " dann teile black powder no.1 das folgende mit:" .... wie gesagt, dieses Thema können ja auch mal andere Leute in Angriff nehmen (bzw das Telefon in die Hand nehmen :rolleyes: ). Meckern ist eine Sache - etwas machen, eine andere. Mach doch einfach mal. ;^)

    Gruß
    Eastwood


  • Tja, das war vor jenem impertinenten Spruch " dann teile black powder no.1 das folgende mit:" .... wie gesagt, dieses Thema können ja auch mal andere Leute in Angriff nehmen (bzw das Telefon in die Hand nehmen :rolleyes: ). Meckern ist eine Sache - etwas machen, eine andere. Mach doch einfach mal. ;^)

    Gruß
    Eastwood


    Was ist denn auf einmal los? Um 15:08 Uhr hast du noch geschrieben, dass du weiter mit BPNo1 in Kontakt bleibst.
    Naja trotzdem Danke für deine bisherige Mühe! :thumbup:

    Gruß

  • Eine primitive Frage (so als Aussenseiter): könnte man das Gewehr nicht etwa, wenigstens zum diskreten Transport, zweiteilen? (bei meinem LG kann man zB den Holzschaft mittels 3er einfachen Schrauben von der Schießmechanik trennen). Entweder auch Holzschaft ab (sieht anhand den Fotos aber eher vernietet aus), oder aber den Lauf an der Kippachs-Schraube abtrennen?
    Und wäre es denn rechtlich ein Problem? So zweigeteilt (Lauf vom Rest getrennt), ist das Gewehr doch nicht einmal funktionsfähig?
    Gruß,