Hilfe zur Rechtslange - Schreckschusswaffe einbehalten :(

Es gibt 94 Antworten in diesem Thema, welches 17.774 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Juni 2011 um 01:03) ist von ALFHA1802.

  • Da platzt einem doch echt der Kragen. Da geht der Threadersteller extra mit seinen Kumpels auf die Weide, damit er niemanden stört und dann wird da so ein heck-meck draus gemacht. Unglaublich wie Waffenbesitzer in Deutschland angegangen werden. Wenn ich jemand in der U-Bahn in Berlin fast totprügel komm ich wieder auf freien Fuß, aber gegen den BÖSEN Waffenbesitzer wird hier sofort die Justizkeule ausgepackt. Unglaublich.

    Ich kann dir nur empfehlen über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen. Der kann dann auch herausfinden, was dir nun zu Lasten gelegt wird.Hast du die Waffe freiwillig rausgegeben? Ich würde in solchen Fällen die Waffe nie freiwillig rausgeben. Dann wird sie dir zwar auch weg genommen aber beschlagnahmt. Dann muss innerhalb von 3 Tagen der Richter das prüfen und die Chance die Waffe schnell wieder zu bekommen ist höher.

    Anwaltlicher Rat meines erachtens unabdingbar.

  • Wir dürfen halt nicht vergessen wir sind in Deutschland *lol* in einem anderen Land oder zu einer anderen Zeit (1970) wär vermutlich gar nicht passiert!Polizei wär gekommen und hätte sich die Sache angeschaut und hätte gesagt "Jung pass auf das du dich nicht mit Verletzt" und wären wieder eingestiegen und weitergefahren *lol*
    aber heute!

  • Geh zum rechtsanalt nimm den besitzer des grundstücks mitund die zeugen ,und wenn du viel glück hast bekommst du keine eintrag in den führungszeugnis und keine hohe geld strafe wenn du hartz4 bekommst gehst du zum arbeitsamt und die geben dir so einen zettel das du kostenfrei zum anwalt gehen kannst mach das so schnell wie möglich damit der anwalt eine akteneinscht bekommt was dir zu brummt


    Ich hoffe geholfen zu haben


    Ach ja die rg 96 kriegst du nicht wieder habe auch schon so eine erfahrung gemacht

  • Ist zwar ein bißchen OT, aber trotzdem:

    1980 bin ich immer zu einem Kumpel gefahren, um in seinem Garten mit dem Luftgewehr zu schiessen. Eine Dose Dias in der Tasche, das Gewehr offen unterm Arm und dann auf dem Fahrad.
    Müsste man heut mal machen, wird mit Sicherheit ein interessanter Nachmittag. 8|

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Ist zwar ein bißchen OT, aber trotzdem:

    1980 bin ich immer zu einem Kumpel gefahren, um in seinem Garten mit dem Luftgewehr zu schiessen. Eine Dose Dias in der Tasche, das Gewehr offen unterm Arm und dann auf dem Fahrad.
    Müsste man heut mal machen, wird mit Sicherheit ein interessanter Nachmittag. 8|


    Heute würdest du höchstwahrscheinlich keine 500m weit mehr kommen dann hätten sie dich umstellt!

  • Traurig, aber wahr - theoretisch kann man mit der SSW nur noch Silvester, im eigenen schallisolierten Keller oder mit behördlicher Genehmigung zum Salutschiessen schiessen. Da jede unnötige Ruhestörung zu vermeiden ist - und die Leute klagen schon wegen Rasenmähern und Hühnern auf dem Dorf - wird man kaum einen zur Zeit anerkannten Grund finden, eine SSW "Nur mal so" abzufeuern ...

    Deshalb - geht in Schützenvereine oder werdet Jäger und schießt scharf - ist eh billiger als 9mm PAK und die Druckgussplempen ;)

  • Deshalb - geht in Schützenvereine oder werdet Jäger und schießt scharf - ist eh billiger als 9mm PAK und die Druckgussplempen ;)


    Das ist der komplett falsche Ansatz.

    Stell Dir mal vor es würden jetzt wirklich alle SSW-Besitzer Deinem Rat folgen und eine Jägerprüfung ablegen. Ich glaube es würde kein halbes Jahr dauern bis die Auflagen so erhöht würden, dass kaum mehr jemand zu der Prüfung zugelassen würde, der nicht z.B. von vornherein einen eigenen Wald vorweisen kann. Oder dass in Zukunft nur noch jemand einen Jagdschein bekommt der ihn auch wirklich beruflich benötig.

    Und genauso wird es aussehen wenn demnächst vielleicht alle Schreckschusswaffen verboten werden. Sobald es abzusehen ist, dass es dadurch einen Anstieg der WBK-Besitzer und Anmeldungen im Schützenvereinen gibt, geht es den scharfen Waffen an den Kragen.

    Ich glaube die Leute die hier immer so flapsig sagen, "was wollt Ihr mit dem Schreckschussmist oder Luftgewehren, schießt doch lieber scharf" machen sich gar keine Gedanken, dass genau sie diejenigen sind, die nach dem Verschwinden der Freizeitwaffen ihre Waffen ebenso verlieren. Genauso wird es aber auch umgekehrt sein. Werden zuerst alle GK-Waffen verboten, sind danach die Freien Waffen dran.

    Eigentlich ist der Teufelskreis gar nicht mehr aufzuhalten wenn in den Köpfen nicht endlich mal ein Zusammenhalt zwischen GK, Jägern und Freizeitwaffenbesitzern entsteht.

    Nur mal so zum Nachdenken..

  • Von dem ganzen Off-Topic mal abgesehen, sollte man vielleicht mal hier darauf hinweisen, dass "Umfriedung" oder "Befriedung" nicht überbewertet werden soll. Ich hab jetzt keine Lust, es in einem Fachbuch nachzuschlagen, aber dafür gibt es ja Wikipedia. Selbst ein Feld kann wohl "befriedet" sein, wenn erkennbar ist, dass das (unerlaubte) Betreten nicht erwünscht ist und sich die Fläche klar durch irgendwelche Merkmale von der sonstigen Umgebung abgrenzt. Ich selbst würde ja schon die typischen hohen Grasstreifen ausreichen lassen, die üblicherweise am Rand eines Feldes wachsen. Nach Wikipedia reichen zumindest Hecken und Sträucher, und da im Strafrecht (wegen Hausfriedensbruch) es kein tatsächliches Hindernis sein muss, dürfte auch ein sehr kleiner (tiefer, flacher) Strauch reichen.
    Wenn sich übrigens herausstellt, dass der Beamte einfach falsch gehandelt hat, auch noch eine (auch wenn es sinnlos erscheint) Dienstaufsichtsbeschwerde machen, weil der Beamte sich ja offensichtlich mit seiner Materie nicht auskennt und darauf wenigstens fahrlässig rechtswidrig gehandelt hat.

  • Zitat von »MountainGun45LC«


    Wobei genau genommen er ja auch nicht geschossen hat und dazu gehört ein Projektil, daß den Lauf verläßt. Dem ist aber nicht so!

    Nene, auch das Schießen mit Kartuschenmunition ist nach dem WaffG Schießen

    Ausnahme wären Feuerwerkskörper verschossen aus dem 15 mm Abschussbecher, hat er aber nicht.

    Nee, nee war schon klar, aber Racore hat ja NIX verschossen ... ergo packt der § nicht!

    Gruß!

  • Uninteressant, Bergkanone. Das WaffG unterscheidet nicht zwischen ge- oder verschossen im engeren Sinne. Und mit Kartuschenmunition hat er ja geschossen.

  • Ist OT

    Mir graut vor der nächsten Fußball EM. Hoffentlich schiesen die Deutschen keine Tore sonst mache ich mich straffällig, obwohl ich immer darauf achte das die 9 mm PAK- Hülsen meine befriedete gute Stube nicht verlassen. Nur der Knall entfleucht durch das offene Fenster . :D

    Gruß Horst

  • Ist OT

    Mir graut vor der nächsten Fußball EM. Hoffentlich schiesen die Deutschen keine Tore sonst mache ich mich straffällig, obwohl ich immer darauf achte das die 9 mm PAK- Hülsen meine befriedete gute Stube nicht verlassen. Nur der Knall entfleucht durch das offene Fenster . :D

    Gruß Horst


    Je nach dem wo du Wohnst würde ich das lassen!
    Wenn ein Nachbar eine Waffe sieht und Bumm,Bumm hört und die 110 wählt und erzählt:"Herr Wachtmeister ich hab jemanden gesehen der Ballert mit einer Waffe aus dem Fenster" dauert es keine 10 Minuten und das SEK feiert mit dir das Tor!Dann wirst du erstmal überrumpelt und darfst auch mal in eine Mündung einer entsicherten MP5 schauen (bestimmt auch ganz nett),beim nächsten Spiel wenn ein Tor fällt knallst du nicht mehr!Denn alles wurde Beschlagnahmt,in die Zeitung kommst du auch,dort werden dann auch deine Waffen präsentiert die man bei dir gefunden hat *lol* !

  • Immer noch OT

    Ich hoffe das sich die Staatsmacht bei solchen Events auf ach so illegale Autocorso und Feuerwerksraketen ( ich mag beides) konzentriert und unsere Straße in ruhe läßt. Da multikulturel hat eh immer einer einen grund zu ballern .Sogar extra von Neujahr gehortete Böller tun da ihre dienste.

    Zurück zum Thema..... Ich hoffe der Themenstarter bekommt die einzig richtige Strafe: " Das Verfahren wird als dummer Jungenstreich (nicht personlich nehmen) abgewiesen".Ein paar mahnende Worte und gut ist.Racore erscheint mir schon lernfähig.


  • Je nach dem wo du Wohnst würde ich das lassen!
    Wenn ein Nachbar eine Waffe sieht und Bumm,Bumm hört und die 110 wählt und erzählt:"Herr Wachtmeister ich hab jemanden gesehen der Ballert mit einer Waffe aus dem Fenster" dauert es keine 10 Minuten und das SEK feiert mit dir das Tor!Dann wirst du erstmal überrumpelt und darfst auch mal in eine Mündung einer entsicherten MP5 schauen (bestimmt auch ganz nett),beim nächsten Spiel wenn ein Tor fällt knallst du nicht mehr!Denn alles wurde Beschlagnahmt,in die Zeitung kommst du auch,dort werden dann auch deine Waffen präsentiert die man bei dir gefunden hat *lol* !

    Wo bitte "wohnst" du wenn du reflexartig immer zusammenzuckst und schlimmste Szenarien entwirfst? (Ruhig und in Frieden Leben und Wohnen kann man das ja nicht mehr nennen!)

    Was ist deine Geschichte die dich immer wieder zu solchen Negativ-Annahmen animiert? :wacko:

    Mach doch mal Pause mit deinen Mutmaßungen! ;(

  • Was sind denn das für Sitten, ein simples Fußballtor mit Freudenschüssen zu begegnen? :wogaga:
    Da muss man sich erst Recht nicht wundern, wenn der Unmut über Waffen in der Bevölkerung zunimmt.

  • "Was sind denn das für Sitten, ein simples Fußballtor mit Freudenschüssen zu begegnen? "

    Weil es zu selten vorkommt.(die Tore) Was ist das für eine Sitte in der Neujahrsnacht zu knallen wenn ich morgens um 4uhr arbeiten muß.kann ich alle verklagen ?. :D

  • Wo bitte "wohnst" du wenn du reflexartig immer zusammenzuckst und schlimmste Szenarien entwirfst? (Ruhig und in Frieden Leben und Wohnen kann man das ja nicht mehr nennen!)

    Was ist deine Geschichte die dich immer wieder zu solchen Negativ-Annahmen animiert? :wacko:

    Mach doch mal Pause mit deinen Mutmaßungen! ;(


    Ich wohne schön abgeschieden zwischen zwei Dörfern die jeweils 2km entfernt liegen,es gibt genau 24 Häuser!Es sind 100m zum Waldrand,ich kann hier mal ein Schuss im Hof abgeben ohne das was passieren würde (hier knallt es oftmals was an den Jägern liegt) deshalb würde es keinem negativ auffallen,könnte ja ein Jäger sein ;)
    Im Winter konnte ich zuschauen (aus dem Fenster) wie ein ganzes Rudel Wildschweine erschossen wurde keine 400m von mir auf der Wiese,10 Schuss hab mitgezählt *lol*
    Ich kann mit dem LG aus dem Fenster schiessen ohne das was passieren würde!In Schussrichtung 20m Hof dann 80m Wiese (gehört noch zum Grundstück) und danach Wald gute 2km *lol*.Ist aber nicht Umfriedet!Aber es würde nichts passieren da man einen guten einblick hat,ich mach es aber Trotzdem nicht!
    Warum?
    Weil doch immer mal Wanderer unterwegs sind und da braucht einen nur jemand zu sehen und schon hat man Ärger!
    Wenn man jetzt aber im Dorf oder in der Stadt wohnt mit direkten Nachbarn (die Grundstücke nicht so groß sind) dann ist es schnell passiert und man ist reif!
    Hier hatte doch schon jemand mal Ärger weil er aus einem Dachfenster geschossen hat,jemand hat es gesehen und die Grünen waren im Anmarsch!
    Ich bin da lieber Vorsichtig!Von mir aus kann jeder mit seiner SSW rumknallen wo er will soll hier aber dann nicht rum heulen das er eine Anzeige bekommen hat,die Pistole weg ist,Gerichtsverhandlung usw.
    Ich gehe dem von vornherein aus dem Weg und schiesse mit dem LG auf dem Dachboden und mit der SSW im Keller wenn ich mal einen Funktionstest machen will!Und das jemand vom SEK überrascht wurde ist hier auch schon erzählt worden,wegen " Spielzeugwaffen" die dem Nachbarn aufgefallen sind und er vorbildlich die Polizei verständigt hat *lol*

  • Von mir aus kann jeder mit seiner SSW rumknallen wo er will soll hier aber dann nicht rum heulen das er eine Anzeige bekommen hat,die Pistole weg ist,Gerichtsverhandlung usw.

    Lieber Christian 1984,

    ich würde Dich gerne darauf hinweisen, dass ich hier im Forum NICHT "rum heule" ich habe mich im Vorfeld, so gut es mir möglich war infortmiert, und anhand meiner geschilderten Situation, solltest Du dies erkennen können, schließlich habe ich mich nicht auf die Straße gestellt, und einfach drauflos geballert, wie einige "unreife bzw. unwissende" junge Erwachsene dies bestimmt schon getan hätten, sondern mir eine abgelegens Stück Feld geuscht, und sogar in Vorfeld mit dem Besitzer gesprochen, um mir dessen Erlaubnis einzuholen. :!:
    Das ich anscheinend etwas übersehen habe, bzw. falsch gemacht habe ist mir bewusst, allerdings würde ich gerne nochmals aufgrund deines Betrages Dir und andern verdeutlichen, dass ich dieses Forum NICHT als Platz benutz um über Gesetze oder andere Sacheverhalte meinen unmut zu äußern, SONDERN :new2: um mir Rat und Tips von erfahrenen Usern geben zu lassen, wie ich mit der für mich neuen und unangenhmen Situation umgehen kann/sollte ! :!:

    Falls noch andere User der gleichen Meinung sind, möchte ich hier kurz schreiben, dass dies nicht meine Absicht war, als ich den Threat eröffnet habe :(

    Grüße
    Racore :S

    2 Mal editiert, zuletzt von Racore (11. Mai 2011 um 02:10)

  • Lieber Racore,
    dich habe ich damit nicht gemeint!
    Falls du es auf dich bezogen hat,Entschuldigung ;)
    Ich glaube dir das du dich vorher Informiert hast!Trotzdem hast du jetzt Ärger an der Backe und du denkst hätte ich es bloß nicht gemacht.
    Es ist nun mal so das die Bevölkerung uns Waffenbesitzer ans Bein pinkelt wo es nur geht!Selbst wenn es vom Gesetz her erlaubt ist,und jemand irgendjemand mit Waffe sieht hat man Ärger leider!Unsere Gesetz sind so gemacht das einem immer was angehängt werden kann wenn sie wollen,irgendwas war dann zu 100% doch nicht richtig!
    Klar kann man vorher die Nachbarn fragen,ob sie was dagegen haben wenn man mal seine neue SSW ausprobiert!Den meisten wird man erstmal erklären müssen was eine SSW ist!Da läuft man aber wieder gefahr das wenn es mal einen Nachbarschafts Streit gibt man bei der Polizei angeschwärzt wird "Der Nachbar hat Waffen" und schon hat man wieder Ärger!
    Oder die Ex-Freundin die einem eins Auswischen will und der Polizei erzählt mein Ex hat Waffen an der Wand hängen (hat hier auch schon jemand erzählt). Polizei ist gekommen und hat 2 LG's die da waren Beschlagnahmt,den Ärger gab es Gratis dazu!
    Deshalb habe ich gemeint jeder kann machen was er will(solange es das Gesetz erlaubt),muss in diesem Land aber mit rechnen trotzdem Ärger zu bekommen!
    Dem kann man aber im Vorfeld schon aus dem Weg gehen wenn keiner die Waffen sieht,man eben wenn Silvester ist im Garten rumknallt,die Umgebung erstmals beobachtet ob wirklich niemand in der Nähe ist bevor man einen Schuss abgibt.Im Keller bei laufender Kreissäge die Waffe mal ausprobiert (mit Micky Maus natürlich).So behält man seine Waffen und hat keinen Ärger!
    Hättest du mit Pfeil und Bogen dort gestanden wär gar nichts passiert,die,die dich gesehen haben währen vermutlich sogar zu dir gekommen und hätten dich gefragt ob sie auch mal Probieren dürfen ;)
    Das so ein Bogen tödlich ist im Gegensatz zum LG oder zur SSW soweit denkt der normale Bürger gar nicht,es sieht halt nicht nach Waffe aus!Die meisten haben halt Angst vor Waffen und wir dann den Ärger.

  • Ich glaube die Leute die hier immer so flapsig sagen, "was wollt Ihr mit dem Schreckschussmist oder Luftgewehren, schießt doch lieber scharf" machen sich gar keine Gedanken, dass genau sie diejenigen sind, die nach dem Verschwinden der Freizeitwaffen ihre Waffen ebenso verlieren. Genauso wird es aber auch umgekehrt sein. Werden zuerst alle GK-Waffen verboten, sind danach die Freien Waffen dran.

    Da hat Drangdüwel nach meiner Meinung genau recht.

    Während meiner aktiven Dienstzeit und meinen regelmäßigen Übungen schieße ich gerne mit scharfen Waffen. Ich mag auch den Umgang mit scharfen (Sicherheitsbestimmungen,Waffendrill, Reinigen etc.).
    ICH PERSÖNLICH möchte aber auf gar keinen Fall scharfe Waffen bei mir zuhause haben!
    Das muss aber jeder für sich entscheiden.
    Wer jedoch scharfe Waffen zuhause haben will, der unterliegt eben mit ALLEN Konsequenzen dem scharfen deutschen Waffenrecht.

    Daher dienen mir "Freizeitwaffen", insbesondere CO2 Gewehre/Pistolen dem Inübunghalten der Schießtechnik, der Zielansprache und der Sicherheitsbestimmungen, SSW dem Waffendrill.

    Man sollte also nicht abfällig von "Plempen" reden.

    Beretta Px4, Walther CP99, UMAREX SA 177, Beretta Storm Commando II 4x32 TriTac CI, AIR Magnum 850 3-9x44 SNIPER, Walther HPP, Walther CP99 Compact, Beretta FS92, Beretta Px4 Recon, HW97 mit Walther - 4-12 x 50 CI, Röhm RG96, Röhm RG88, Zoraki 914, Röhm TacFour, WE M4A1 GBB