Hilfe zur Rechtslange - Schreckschusswaffe einbehalten :(

Es gibt 94 Antworten in diesem Thema, welches 17.904 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Juni 2011 um 01:03) ist von ALFHA1802.

  • Ersteinmal möchte ich mich kurz vorstellen:

    Ich bin neu hier im Form und habe sehr großes Interesse an Schreckschusswaffen. Ich lese schon seit ein Paar Monaten mit, und bin beeindruckt, wie User hier Ihre WAffen vorstellen, Testbericht schreiben, und Tipps zu verschiedenen Modellen geben.
    Auch ist mir die große Hilfsbereitschaft in diesem Form sehr aufgefallen.

    Leider beginne ich meinen ersten Eintrag im hier im Forum nicht mit etwas positivem. Mir wurde von bfgguns (Youtube) der Rat gegeben meine Situation hier zu schildern, vielleicht könntet Ihr mir Tipps geben, wie ich mich am besten verhalte.

    Zur Situation:

    Ich habe seit ca. 6 Tagen eine Röhm RG 96. Nun habe ich mich schon ein wenig im Vorfeld damit beschäftigt, was ich darf und was gegen das Gesetz verstößt.
    Heute habe ich meine RG 96 mit zu einem Freund genommen, desen Vater einen landwirtschaftlichen Betrieb bereibt. Ich hatte schon im Vorfeld mit dem Vater gesprochen und gefragt, ob es nicht vll Möglich sei, auf einem Feld meine neue Schreckschusswaffe zu testen. Er hat mir gesagt, das dass kein Problem sei, und mir gezeit wo wir schissen konnten. Nun habe ich mir heute gedacht "Guter Tag schönes Wetter, warum nicht mal auf das Feld und ein Paar schüsse abgeben". Habe mir 2 Freunde geschnappt (der Söhn des Feldbesitzers war auch mit dabei) und wir sind auf das Feld gefahren und haben am Feldrand ca 25 Schuss verschossen. Auf der Rückfahrt habe mir bemerkt wie sich ein Spaziergänger das Keinzeichen des Wagens notiert hat, kaum bei mir angekommen ging das Telephon, und die Mutter des Freundes teilte uns mit das die Polizei aufgetaucht sei.
    Wir mit Waffe ( gunlock + abgenommener Schlitten somit nicht schussbereit) zum Ihm gefahren. Dort angekommen eimfingen uns 2 Beamte. Mir wurde die Waffe abgenommen, und erkährt, dass ich das Schiessen auf dem Feld nicht dürfe
    (ich besitze keinen Kleinen Waffenschein)
    Auf meine Nachfrage hin wurde folgendes vom Beamten gesagt:
    "Sie dürfen mit dieser Waffe nicht schiessen (wir waren auf dem Feld des Bauern!). Als ich nun dem Beamten erklährte dass wir die Zustimmung des Grundstückseigentümner hätten, und fragte ob das nicht damit legal sei?
    Leider Wurde das mit dem Fogenden beantwortet:
    "Sie dürfen diese Waffe auch nicht auf Ihrem privat Grundstück, im Garten, abfeuern. :( Nur auf staatlich geprüfen Schießstäten! (Es handelt sich um eine Schreckschusswaffe !! :wow: )
    Im Prinzip ist das Gerät sinnlos da Sie es nicht benutzen dürfen, somit können Sie es nur zu Hause aufbewahren!" :cry:

    Ergebniss der ganzen Sache:
    Waffe einkassiert, und wir alle drei haben eine Ordnungswiedrikeits(anzeige?) bekommen. :ban:
    Da ich bis jetzt wenig bis garnichts mit der Polizei zu tun hatte, mache ich mir Sorgen Was auf mich zukommt. :smash: ==> :knast: ???
    Vielleicht gibt es Hier erfahrene User, die mir bei dem Problem mit rat etwas zur Seite stehen könnten.

    Gibt es die Chance meine Röhm RG96 wieder zu bekommen ????

    Über eure Tipps und sonstige hilfreiche Anregungen würde ich mich freuen.


    P.S. entschuldigt diesen etwas farbarmen Beitrag, mir ist nur Grade nicht nach Gestalltung zu Mute ;( :evil:

    Racore (der neue :winke: )

  • Tja, da fallen mir erstmal Fragen ein:

    Erfolgte der Transport der RG 96 in einem verschlossenen Behältnis (Schloss dran ?) , das nur auf dem Feld geöffnet wurde ? Du schreibst was von Feldrand ??

    Waren alle, die die Waffe in der Hand hatten, 18 J. alt ?

    Auf welchen §§ bezieht sich die Ordnungwidrigkeitenanzeige ?

    Andreas

  • Zitat

    "Sie dürfen diese Waffe auch nicht auf Ihrem privat Grundstück, im Garten, abfeuern. :( Nur auf staatlich geprüfen Schießstäten! (Es handelt sich um eine Schreckschusswaffe !!

    Also das ist ja schonmal völlig falsch.

    Du darfst die Waffe auf befriedetem Besitztum abfeuern.

    Wichtig ist letztendlich ob es sich bei dem Feld um befriedetes Besitztum handelt. Gehört dem Bauern das Feld und ist es abgezäunt? Ich bin kein Jurist aber in dem Fall sollte das mit Zustimmung des Bauern erlaubt sein. es könnte sich höchstens jemand wegen Lärm beschweren. aber auch das wäre kein Grund die Waffe einzuziehen.

    Am Besten wäre es einen Anwalt aufzusuchen der sich mit Waffenrecht auskennt.

    Ins Gefängnis kommst Du deswegen aber nicht...

  • Man darf auf einem Befriedeten Grundstück schiessen (heist Umzäunt,es darf niemand zutritt haben)!
    Wie hast du die SSW zum Feld gebracht?Einfach in der Hosentasche?
    Der KWS berechtigt dich nur zum Führen (Zugriffsbereit,Waffe geladen,schiessen ist nur in Notwehr erlaubt!
    P.S Hast du keinen KWS musst du die Pistole in einem Abgeschlossen Koffer transportieren,die Munition muss in einen anderen Koffer der ebenfalls abgeschlossen sein muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (10. Mai 2011 um 00:24)

  • moin moin


    Das ist das problem an dem deutschen waffengesetz. man kann es so und so auslegen. von prinzip her ist das schießen ja nur auf befriedetem besitztum erlaubt. dann darf kein projektil ( das ja garnicht existiert) das grundstück verlässt und so weiter....

    wenn sich irgednwer beschwert finden die immer irgendwas was nicht ganz in ordnung war. wen man alles ganz genau nimmt sollte man das teil echt am besten in der vitrine lassen.


    undabhängig aller gesetze würde ich auch NIE so schießen das man mich von der straße sehen kann. viel zu groß ist mir die gefahr das einer denkt ich schieße scharf in der gegend rum.....


    gruß

  • Hallo und willkommen hier bei co2air.

    Ich bin kein Rechtsanwalt, aber meiner Kenntnis nach darf jeder der eine SSW legal besitzen darf (über 18 Jahre) diese auf eigenem privatem Grund und Boden oder auch mit Erlaubnis des Eigentümers auf dessen privatem Grund und Boden abfeuern wie und wann er will. Das verstößt nirgends gegen das Waffengesetz.

    Allerdings gibt es noch andere Gesetze und Regelungen, die auch greifen können, wie zum Beispiel "Ruhestörung" etc.

    Das Problem besteht meist darin, dass die Ordnungshüter nicht so wirklich mit der konkreten Gesetzeslage vertraut sind und nur die "Anzeige" bzw. "Beschwerde" eines "normalen Bürgers" sehen und diese emotional höher einstufen als die des SSW-Besitzers.

    Deutschland reagiert über! Das kennen wir hier vielfach.

    Ich rate dir im ersten Schritt zu einem Besuch der örtlichen Polizeiwache mit der Bitte um rechtliche Klärung des Vorfalls. Kleiner Dienstweg tut keinem weh...

    Gruß

    Musashi

  • Tja, da fallen mir erstmal Fragen ein:

    Erfolgte der Transport der RG 96 in einem verschlossenen Behältnis (Schloss dran ?) , das nur auf dem Feld geöffnet wurde ? Du schreibst was von Feldrand ??

    Waren alle, die die Waffe in der Hand hatten, 18 J. alt ?

    Auf welchen §§ bezieht sich die Ordnungwidrigkeitenanzeige ?

    Andreas


    Erst einmal danke für die ganzen Antworten, ich habe hier egl erst mit Antworten in 2-3 Tagen gerechnet aber bin erfreut, dass Ihr alle so aktiv seitt. :)
    Der Transsport erfolge in einem Rücksack getrennt von Munition und Mag. Die Waffe selbst war mit einem Abzugsschloss versehen, und der Schlitten + Feder waren entfernt, somit war sie nicht zugriffsbreit.
    Ja ALLE die geschossen haben waren über 18 Jahre
    Zu dem § Keine Ahnung, ich kommt damit zu erstmal in in Kontakt. :huh:


  • Erst einmal danke für die ganzen Antworten, ich habe hier egl erst mit Antworten in 2-3 Tagen gerechnet aber bin erfreut, dass Ihr alle so aktiv seitt. :)
    Der Transsport erfolge in einem Rücksack getrennt von Munition und Mag. Die Waffe selbst war mit einem Abzugsschloss versehen, und der Schlitten + Feder waren entfernt, somit war sie nicht zugriffsbreit.
    Ja ALLE die geschossen haben waren über 18 Jahre
    Zu dem § Keine Ahnung, ich kommt damit zu erstmal in in Kontakt. :huh:


    War der Rucksack mit einem Schloss verschlossen?Abzugschloss zählt nicht!

  • Wichtig ist letztendlich ob es sich bei dem Feld um befriedetes Besitztum handelt. Gehört dem Bauern das Feld und ist es abgezäunt? Ich bin kein Jurist aber in dem Fall sollte das mit Zustimmung des Bauern erlaubt sein. es könnte sich höchstens jemand wegen Lärm beschweren. aber auch das wäre kein Grund die Waffe einzuziehen.

    Das Feld gehört dem Bauern, es ist von 3 seiten von einem kl. Erdwall umgeben, auf diesem stehen Baume, einen Zaun gibt es nicht.

    Am Besten wäre es einen Anwalt aufzusuchen der sich mit Waffenrecht auskennt.

    Da ich dort keine Erfahrungen habe, eine Frage:
    Übersteigen nicht die Anwaltskosten, den tatsächlichen wert der RG 96 ?

  • Eigentlich hast du noch Glück gehabt... ich stell mir grad vor wie einer bei der Polizei anruft und sagt "Ja hier 3 Personen machen Schießübungen auf dem Feld" .... Das hätte auch anders laufen können.
    Auch wenn die Aussage des Beamten Blödsinn ist, so wirds doch schwierig, eben weil das Gelände ja nicht umfriedet war (oder?).
    Ich denke allerdings das die Chancen 50/50 stehen das du die Pistole wieder bekommst und mit nem Bußgeld rechnen musst. Schließlich war es ja vom Besitzer genehmigt (ob ihm das überhaupt möglich war ist ne andere Sache) und ihr habt ja keinen gefährdet. Es gibt also wesentlich Schlimmeres was man hätte anstellen können.
    Zu klären wäre außerdem ob der Besitzer des Grundstücks auch mit einer Anzeige zu rechnen hätte? (Deutschland.... ?( )
    Habt ihr den schon Kontakt mit eurem Sachbearbeiter aufgenommen?

    Grüße,
    Fabele

    Edit:

    Zitat

    Übersteigen nicht die Anwaltskosten, den tatsächlichen wert der RG 96 ?

    Definitiv ja....

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • Um den Wert der RG96 geht es nicht!Du hast größere Probleme!
    Du hast eine Anzeige am Laufen verstoß gegen das Waffengesetz!Das gibt eine Gerichtsverhandlung,deshalb den Anwalt einschalten.Das kann ein großes Bußgeld geben und du bist dann Vorbestraft!Die RG96 ist dein kleinstes problem!

  • Eigentlich hast du noch Glück gehabt... ich stell mir grad vor wie einer bei der Polizei anruft und sagt "Ja hier 3 Personen machen Schießübungen auf dem Feld" .... Das hätte auch anders laufen können.
    Auch wenn die Aussage des Beamten Blödsinn ist, so wirds doch schwierig, eben weil das Gelände ja nicht umfriedet war (oder?).

    Nein, also einen Zaun hat des Feld nicht gehabt; => somit nicht umfriedet ?( ?

    Habt ihr den schon Kontakt mit eurem Sachbearbeiter aufgenommen?

    Nein, da es erst heute bzw. gestern ca um 18 Uhr passiert ist habe ich selbstverständlich noch nicht unternommen.

  • Um den Wert der RG96 geht es nicht!Du hast größere Probleme!
    Du hast eine Anzeige am Laufen verstoß gegen das Waffengesetz!Das gibt eine Gerichtsverhandlung,deshalb den Anwalt einschalten.Das kann ein großes Bußgeld geben und du bist dann Vorbestraft!Die RG96 ist dein kleinstes problem!

    Gerichtsverhandlung.... moment :cry: :wow: Der Beamte sagte mir, dass es sich hierbei um eine Ordnungswiedrigkeit hadeln würde, bekommt man dann auch eine Gerichtsverhandlung (bin noch NIE mit gesetz in konflikt gewesen^^)

  • Ich denke nicht das das als "umfriedet" gilt... ich dachte immer das müssen bauliche Maßnahmen sein, wie z.b. ein Zaun oder eine Mauer. Je nach dem mit was man schießt reicht das Eine oder das Andere nicht aus... siehe die "Im Garten schießen Threads". Ob ein Zaun für eine SSW ausreicht bleibt fraglich. Das ist leider ein noch undefinierter Bereich (falls dem nicht so ist wärs nett mir auf die Sprünge zu helfen.)

    Also hast du noch keinen Brief mit der Anzeige bekommen? Den in der steht weswegen... ob wegen einer OWi oder, was weitaus schlimmer wäre, wegen Verstoß gegen das WaffG. Wenn du deinen Brief hast (der müsste allerdings bald kommen) gleich beim Sachbearbeiter anrufen und nach einem Termin fragen, um den Sachverhalt zu erörtern. Wäre auch denkbar das du und deine Freunde eh zu einer Stellungnahme geladen werden. Dabei wäre es hilfreich den Besitzer als Zeugen zu nennen (wie gesagt das ist hoch gepokert und KANN nach hinten losgehen....)


    Edit:
    Das Schießen mit einer Schreckschusswaffe ohne Erlaubniss wird als Owi betrachtet und entsprechen geahndet. Er hat also unwissentlich gegen ein Gesetz verstoßen. Wenn du Glück hast wird der Transport nicht weiter erwähnt, eben weil sie ja sehr weit zerlegt bzw. gesichert war.

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

    Einmal editiert, zuletzt von Fabele (10. Mai 2011 um 00:52)

  • Noch einmal :)

    es ist zweitrangig, ob du das Ding in einem Safe zum "Testgelände" transportiert hast oder in der "Hosentasche". Letzteres verstößt gegen das WaffG, aber darum kann es nicht gehen, weil es niemand bezeugen könnte/würde.

    Die Spaziergänger, die die Polizei benachrichtigt haben, haben nur ein paar junge Leute gesehen, die mit irgendetwas auf dem Acker rumgeballert haben.

    Wenn du die Erlaubnis des Grundbesitzers zum Abfeuern einer SSW auf seinem Grundstück hattest (Umzäunung oder "befriedetes Besitztum" spielt bei einer SSW keine Rolle, da es kein Projektil gibt, welches dieses Besitztum verlassen könnte) könnte sich genauso jemand beschweren, wenn du eine Wasserpistole in der Hand gehalten hättest (Bedrohung, Erregung öffentlichen Ärgernisses) bzw. wenn du Luftballons mit der Nadel angepiekst hättest (Krach, Ruhestörung).

    Die SSW als solche darf meiner unmaßgeblichen Meinung nach nicht als "Schusswaffe" aufgefasst werden, sondern maximal als Bedrohung (wie ein dicker Stock) oder als Lärmbelästigung ( wie ein platzender Ballon).

    Alles ganz easy, wie oben gesagt

    Musashi

  • Gerichtsverhandlung.... moment :cry: :wow: Der Beamte sagte mir, dass es sich hierbei um eine Ordnungswiedrigkeit hadeln würde, bekommt man dann auch eine Gerichtsverhandlung (bin noch NIE mit gesetz in konflikt gewesen^^)


    Das kommt drauf an was der "nette" Beamte dir genau anhängt!Schiessen in nicht umfriedeten Gelände,führen einer Waffe ohne KWS,das geht schneller als man denkt!Hier in D sind Waffen böse ganz egal was für welche,das beste ist es sieht sie keiner!Es wurden sogar hier schon welche vom SEK "überfallen" weil der Nachbar eine SSW durchs Fenster auf dem Tisch hat liegen sehen!Ergebnis Großeinsatz alles was nach Waffe aussah Beschlagnahmt!
    Deshalb schiessen fast alle nur an Silvester wenn es dunkel ist und es eh Knallt im Garten,und über's Jahr wird sie nur gestreichelt ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Christian 1984 (10. Mai 2011 um 01:12)


  • Doch es spielt eine Rolle!
    Hab hier den Wisch den ich zur SSW dazubekommen hab.
    Da heist es:"Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner Wohnung,Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will,braucht keine erlaubnis.Das Schiessen am Silvestertag zu den zugelassenen Zeiten ist auf dem eigenen umfriedeten Grundstück im Freien erlaubt"
    und weiter
    " Jedes Schiessen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.Ausnahmen gemäß §12 Abs.4 WaffG-neu: im befriedeten Besitztum-mit genehmigung es Inhabers des Hausrechts-mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann"

    unbefriedet war der Acker(schlecht!),mit KWS dort zu schiessen wär eine OWI ohne den KWS ist es eine Straftat!

  • @ Racore
    1. Ruhe bewaren
    2. Anwaltsverein anrufen und nach einem RA für Waffenrecht fragen.
    3.Wie die Pistole im verschlossenen Zustand des Rucksacks auf´s Feld gelangte, irrelevant.
    4. Keine Panik Du hast NICHTS falsch gemacht, es sei denn Ruhestörung zwischen 13:00 und 15:00 Uhr, danach bis 22:00 Uhr darf man lauter sein.
    5. Du hattest die ausdrückliche Erlaubnis des Bauern zum Knallen, laß es Dir noch mal schriftlich geben.
    6. Die Polizei mußte was tun, auf Grund der Anzeige des Denunzianten, was dachte der sich nur? Al Ouaida am üben, ohne Vollbart und *Handtuch*? :fluch:
    7. Du brauchst nichts auszusagen was Dich belastet, z.B. betreff des Transports. Also :n23:
    8. Das Ganze ist im Grunde total lächerlich ... harmloser geht´s nimmer, ein paar Jungs probieren ´ne Schreckschuss aus! Unfassbar der Zirkus!
    9. Mach´s in Zukunft wie ich, gehe zu den Nachbarn, sag´ denen das Du ne Schreckschuss-Pistole testest, frage nach Einwänden. Wenn nicht vorhanden .... peng!
    Im WZ - Hatte noch nie Probleme, wegen so einem Pipifax.

    Ich halte Dir die Daumen ... und gehe NICHT auf die Ordnungswidrigkeit ein, dann mußt Du zahlen und das Spielzeug ist für immer weg.
    Laß Deinen RA reden, der hat diesen Paragraphen-Käse gelernt und hat Ahnung.

    Gruß!

  • Hi, :)

    jetzt mach Dich erst mal nicht verrückt. Eigentlich wurde von den anderen, was das Waffengesetz angeht, schon alles gesagt. Aber es gibt auch andere rechtliche Vorschriften, die das Schiessen mit SSW einschränken. Da gibt es mehrere.

    Was jetzt für Dich interessant ist: Wurdest Du schon belehrt? Hast Du irgendwelche Angaben bei der Polizei gemacht? Hat man Dich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder nach der StPO belehrt?

    Hast Du eine Kopie der Belehrung? Hast Du eine Bestätigung für die beschlagnahmte Waffe bekommen?

    Und zu guter Letzt: Hast Du schon irgendwelche Angaben gemacht, evtl. auch in einer informatorischen Vorbefragung?

    Wie gesagt, mach dich nicht verrückt. Die grundsätzliche Aussage des Beamten ist genau gar nichts wert, weil sie einfach falsch ist.

    Aber um Dir anständig helfen zu können, reicht dieser Thread leider nicht aus.

    LG Andreas :)

    Nur um das zu konkretisieren. Was Du gesagt hast, hast Du ja geschrieben. Wurde das von den Beamten in irgendeiner Form protokolliert? In der Sache selbst gibt es viele Fallstricke. Und um die auszuschliessen, müsste man erst mal wissen nach welchem Tatbestand die Anzeige gefertigt wurde und dann ist das weitere taktische Vorgehen entscheidend, was dabei heraus kommt.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (10. Mai 2011 um 01:59)