Ersteinmal möchte ich mich kurz vorstellen:
Ich bin neu hier im Form und habe sehr großes Interesse an Schreckschusswaffen. Ich lese schon seit ein Paar Monaten mit, und bin beeindruckt, wie User hier Ihre WAffen vorstellen, Testbericht schreiben, und Tipps zu verschiedenen Modellen geben.
Auch ist mir die große Hilfsbereitschaft in diesem Form sehr aufgefallen.
Leider beginne ich meinen ersten Eintrag im hier im Forum nicht mit etwas positivem. Mir wurde von bfgguns (Youtube) der Rat gegeben meine Situation hier zu schildern, vielleicht könntet Ihr mir Tipps geben, wie ich mich am besten verhalte.
Zur Situation:
Ich habe seit ca. 6 Tagen eine Röhm RG 96. Nun habe ich mich schon ein wenig im Vorfeld damit beschäftigt, was ich darf und was gegen das Gesetz verstößt.
Heute habe ich meine RG 96 mit zu einem Freund genommen, desen Vater einen landwirtschaftlichen Betrieb bereibt. Ich hatte schon im Vorfeld mit dem Vater gesprochen und gefragt, ob es nicht vll Möglich sei, auf einem Feld meine neue Schreckschusswaffe zu testen. Er hat mir gesagt, das dass kein Problem sei, und mir gezeit wo wir schissen konnten. Nun habe ich mir heute gedacht "Guter Tag schönes Wetter, warum nicht mal auf das Feld und ein Paar schüsse abgeben". Habe mir 2 Freunde geschnappt (der Söhn des Feldbesitzers war auch mit dabei) und wir sind auf das Feld gefahren und haben am Feldrand ca 25 Schuss verschossen. Auf der Rückfahrt habe mir bemerkt wie sich ein Spaziergänger das Keinzeichen des Wagens notiert hat, kaum bei mir angekommen ging das Telephon, und die Mutter des Freundes teilte uns mit das die Polizei aufgetaucht sei.
Wir mit Waffe ( gunlock + abgenommener Schlitten somit nicht schussbereit) zum Ihm gefahren. Dort angekommen eimfingen uns 2 Beamte. Mir wurde die Waffe abgenommen, und erkährt, dass ich das Schiessen auf dem Feld nicht dürfe
(ich besitze keinen Kleinen Waffenschein)
Auf meine Nachfrage hin wurde folgendes vom Beamten gesagt:
"Sie dürfen mit dieser Waffe nicht schiessen (wir waren auf dem Feld des Bauern!). Als ich nun dem Beamten erklährte dass wir die Zustimmung des Grundstückseigentümner hätten, und fragte ob das nicht damit legal sei?
Leider Wurde das mit dem Fogenden beantwortet:
"Sie dürfen diese Waffe auch nicht auf Ihrem privat Grundstück, im Garten, abfeuern. Nur auf staatlich geprüfen Schießstäten! (Es handelt sich um eine Schreckschusswaffe !! )
Im Prinzip ist das Gerät sinnlos da Sie es nicht benutzen dürfen, somit können Sie es nur zu Hause aufbewahren!"
Ergebniss der ganzen Sache:
Waffe einkassiert, und wir alle drei haben eine Ordnungswiedrikeits(anzeige?) bekommen.
Da ich bis jetzt wenig bis garnichts mit der Polizei zu tun hatte, mache ich mir Sorgen Was auf mich zukommt. ==>
Vielleicht gibt es Hier erfahrene User, die mir bei dem Problem mit rat etwas zur Seite stehen könnten.
Gibt es die Chance meine Röhm RG96 wieder zu bekommen ????
Über eure Tipps und sonstige hilfreiche Anregungen würde ich mich freuen.
P.S. entschuldigt diesen etwas farbarmen Beitrag, mir ist nur Grade nicht nach Gestalltung zu Mute
Racore (der neue )