Beschlagnahme 2er an der Wand hängenden Luftgewehre, wohl kaum legal ...

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 5.444 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2011 um 05:34) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Tja liebe Gemeinde, was es so alles gibt?

    Gerade eben hat sich ein Bekannter bei mir gemeldet, von dem ich schon länger nichts mehr gehört hatte, nach seinem Umzug.

    Ganz verzweifelt wollte er meine Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen:
    Vor etwa einem halben Jahr hatte er einen häuslichen Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin, der mit ihrem Wohnungsauszug endete.
    Sie zeigte ihn darauf prompt an, bei einem ihr privat gut bekannten Polizisten, der "zufällig" an diesem Tag Dienst hatte.
    Der schrieb auch das Protokoll. Anschuldigung Bedrohung und tätlicher Angriff.
    Er hätte sie zwar nicht geschlagen, gab sie zu, aber in *Todesangst* versetzt. Die TODESANGST zieht sich als permanent wiederholtes Wort durch die
    Anzeige. Hat auch bei der Richterin funktioniert, die erließ ein Annäherungsverbot. - Kapitel 1 Ende -

    3 Monate später wollte die Betroffene noch ein paar Sachen aus der Wohnung holen, zu ihrem Schutz kam genau jener Polizist mit, mit ihrem vermutlich neuen
    Freund um sie vor der angeblichen "Todesangst" und Bedrohung zu schützen. - Kapitel 2 Ende -

    Jetzt ging man in die Wohnung, da hingen auch 2 Luftgewehre als Deko an der Wand, 1 Baikal mit Holzschaft und ZF, sowie ein uraltes, angerostetes, nicht
    mehr funktionsfähiges Luftgewehr.

    Diese beiden LG´s wurden sofort von dem Polizisten beschlagnahmt und mitgenommen.

    Nach etwas einer Woche kam dann eine Anklageschrift wegen exakt, Verstoß gegen das WG §51 und § 52 - Kapitel 3 Ende -

    Danach kam Wochen nichts, jetzt ging mein Bekannter zu einem RA. Der schrieb an die zuständige Stelle, mit der Bitte um Info 4 Briefe in 3 Monaten.
    Nichts, keine Antwort! - Kapitel 4 Ende -

    Achtung! Jetzt kommt der HAMMER!
    Als er gestern zur Arbeit ging (Er arbeitet als Hausmeister), stand dort Polizei, Militärpolizei seine Vorgesetzten, Arbeitskollegen usw. schon zu einem
    Pulk zusammen und erwarteten ihn.
    Während seiner Abwesenheit wurde seine Wohnung auf den Kopf gestellt.
    Grund:
    Beschluss AG in dem Ermittlungsverfahren gegen xxxxx
    wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das KWKG und das Waffengesetz

    Gem.§§102, 105 STPO wird die Durchsuchung der Person, der Wohnung und der sonstigen Räume einschließlich der dazugehörigen Sachen und Behältnisse, Nebengelasse, Kraftfahrzeuge und Garagen des Beschuldigten angeordnet, weil zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln, die für die Ermittlungen von Bedeutung sind, führen wird.
    Die Durchsuchung erstreckt sich gem. §§ 102, 103, 105 STPO auch auf folgende Objekte:

    Arbeitsplatz komplett, incl. aller Räumlichkeiten!

    Die Durchsuchung hat insbesondere den Zweck, folgende Beweismittel aufzufinden:
    Pistole, Munition, Handgranaten
    Die Beschlagnahme dieser Beweismittel wird angeordnet, §§ 94, 98 STPO.

    Gründe:
    Dem Beschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt.

    Der Beschuldigte soll Waffen (eine Pistole, Munition und Handgranaten) besitzen, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
    Der Anfangsverdacht ergibt sich aus einer Zeugenaussage.
    Nach den bisherigen Ermittlungen ist zu vermuten , dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln, die für die Ermittlung von Bedeutung sind, führen wird.
    Die Entscheidung beruht auf §§ 102, 103, 105 STPO.

    Gegen diesen Beschluß usw. blablablabla.

    Richterin am AG
    Beglaubigt
    JOS

    Gefunden wurde NICHTS!
    Ist auch nicht verwunderlich weiter, denn ich habe noch nie eine Waffe bei ihm gesehen. Naja, außer der Baikal an der Wand. NB er hatte noch nicht mal Diabolos
    dafür.

    Für mich stinkt das zum Himmel, zur Beschlagnahme bestand gar kein rechtlicher Grund und unfaßbar für mich: Das Ammenmärchen einer Denunziantin (?) langt für einen richterlichen Beschluss. - Einfach so! - Der gute Ruf ist in jedem Fall im :lma: Da bleibt immer was hängen, auch wenn nix war.
    Ich habe die Unterlagen gesehen und teilweise abgeschrieben, daß stimmt wirklich so.

    Erinnert irgendwie an die Zeit der Hexenverbrennung. Da langte es auch zu sagen: Mei Kuah is varreckt, di Magd hat den bösen Blick!
    Schon waren die Büttel da und ab in die Folterkammer. Danach brannte man auf dem Scheiterhaufen.
    Heute langt es zu sagen, der hat eine Waffe und schon sind sie da ... unglaublich!

    Gruß!

    P.S.:
    Was sagen die §§ Spezis §§ dazu?

  • Herzlich willkommen auf dem Planeten Deutschland... X(

    Zu "Hexenjagd" fällt mir grad DAS...
    http://www.youtube.com/watch?v=I7cdcsQThUg
    ... ein.
    Achtet nur auf den Text - das Video stellt eher andere Zusammenhänge dar... ;)

    Anzeige erstatten wegen Verleumdung und dann ab zum Anwalt und kucken was der da noch rauskitzeln kann. Schadenersatz vielleicht... Oder Schmerzensgeld, weil man ja nun das Vetrauen in den sog. Rechtsstaat verloren hat... :huh: Okay, das dürfte kaum gehn... :P

    Ist aber schon interessant, was der Polizeiapparat nur aufgrund eines Anfangsverdachts alles in Gang setzt. Ich wart auch schon auf den Tag, an dem ich Besuch bekomme, weil irgendwem im Odrnungsamt auffällt, daß ich nen KWS habe... 8)
    Dabei fäält mir grad ein - hat hier irgendjemand mal wieder was vom Fall Kachelmann gehört? Ist m.E. auch so ne undurchsichtige Sache. :|

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    3 Mal editiert, zuletzt von Motorbiker (26. März 2011 um 01:47)

  • Was soll man dazu sagen? Mit §§ kann man da nicht mehr kommen. Rechtsstaatlich nicht in Ordnung, das ist Missbrauch der Gesetze. Jeder, der eine Vorlesung in Strafprozessrecht mal besucht, wird merken, dass die Professoren alles andere als begeistert über die lose Anwendung der Hausdurchsuchung usw sind. Letztlich wird hier Willkür ausgeübt, gegen die man sich nur schwer wehren kann. Man muss schon eine Menge Aufwand betreiben, um an die Verantwortlichen ranzukommen.
    So ist das nicht vorgesehen. Eigentlich schützt die StPO uns als Bürger (verglichen mit andern Ländern) schon ziemlich stark, leider legt die Law & Order Fraktion sie einfach mal ein wenig anders aus oder missachtet sie einfach. Niemand kann begründen, dass eine "Zeugenaussage" einen Anfangsverdacht so begründet, dass eine sofortige Hausdurchsuchung möglich ist ... wie gesagt, das hat mit Rechtsstaat nichts zu tun.

    Erster Schritt sollte natürlich eine Strafanzeige gegen die Ex sein. Wenigstens als Warnschuss vor den Bug.

    Den Rest muss ein guter RA klären.

  • DAS glaube ich dir unbesehen, ich weis, wozu die deutsche Justiz fähig ist, es ist erschreckend, wie hilflos der Bürger an die Wand genagelt wird, das sind Methoden eines totalitären Unrechtsstaates,
    Wir haben es soweit kommen lassen, das ist ja langsam gewachsen, niemand hat ernsthaft ezwas gegen die neue Gestapo unternommen, wie auch ,wenn er ganz allein in Pistolenläufe blickt.
    Wäre ich jünger , ich wurde diesem Unrechtsstaat den Rucken kehren und das darunter liegende Körperteil zum Kuss anbieten.
    Aber so, in meinem Alter, lasse ich es bei letzterem Angebot, was bleibt ist Scham für dieses Land,

    Gruß
    iwan

  • Daran sieht man mal wieder das selbst Menschen die man geliebt hat und von ihnen geliebt wurde einem daraus einen Strick drehen!Da braucht man nur 2 LG an der Wand hängen haben und die einst Angebetete macht einen damit fertig bis zum geht nicht mehr!
    Was sagt uns das entweder Waffen oder eine Frau,beides geht nicht!Denn wenn's Stress gibt hat Frau die besten Mittel um einen Fertig zu machen!
    Lieber ein Hund anschaffen,der ist wenigstens Treu bis zum Ende! ;)
    "Der Hund ist dir im Sturme Treu der Mensch nicht mal im Winde"
    Schon echt arm!Wegen zwei alten Luftgewehren wird ein Aufstand gemacht als hätte er eine ganze Waffenkammer der BW im Haus!
    So schnell wird der arme Mann nicht mehr froh!

  • Naja solange in den Windbüchsen keine unerlaubten 10000Joule Federn verbaut waren bekommt er sie bei Einstellung des eventuellen Verfahrens sowieso wieder. Die sind bei ner HD froh wenn sie überhaupt irgentwas finden was gefährlich sein könnte um nicht mit leeren Händen abtreten zu müssen. Es steht aber jeden frei bei einer HD sofort seinen Anwalt dazu zuziehen der das ganze mit überwacht und es vor Gericht bezeugen kann das Verfahrensunrelevante Gegenstände beschlagnahmt wurden. Ich kann aus meiner eigenen Vergangenheit berichten und behaupten das in diesem Staat nicht immer alles gerecht abläuft aber man ist nicht ganz wehrlos wenn man angemessenen Rechtsbeistand hat.

    Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die
    Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen.

    Ernst R. Hauschka

  • Aber Hauptsache Frauenquote. So langsam müssen Männer mal wieder für Ihre Emazipation kämpfen! Machen wir aber nicht, weil treudoof, wie der genannte, beste Freund des Menschen.
    Aus diesem und vielen anderen Gründen: Armes Deutschland. :kotz: :schland:

    pro legal Nr. 13605 / DFTC 2000

  • Dein Freund sollte sich mit den Dokumenten und Wissen an einen erfahrenen Anwalt wenden der eine Gegenklage die u.a Befangenheit und Rechtsbeugung beinhaltet. Ob von Erfolg gekrönt oder nicht das wird ein Warnschuss den zumindest derr beteiligte Polizit nicht vergessen wird.
    Natürlich sind Polizisten auch nur Menschen und haben Freunde wie jeder andere auch. Aufgrund der Rechstposition sollte sich jeder Polizist bei Privaten Dingen raushalten und einen Kollegen mit der Aufgabe betrauen, damit es nicht zum Vorwurf der Befangenheit kommen kann.

    Die Hausdurchsuchung Aufgrund einer Falschasusage der EX würde ich auch nicht auf mir sitzen lassen und auch hier Juristisch dagegen halten, sprich Verleumdung.
    Schade das man in diesem Land nur noch über Anwälte agieren kann statt eines klärenden Gespräches bei einem Bier oder sonstigem Getränk.

    :thumbsup: auf das uns unsere Weiber wohlgesonnen bleiben, Prost

    Christo

    der vater gebe dem kind gleich nach der taufe ein schwert in die hand, so wird es kühn und beherzt.”

  • Tja-dem schwan**osen Gesindel ist net zu trauen...hatte das Spielchen ja auch schon-als ich mich angeblich umbringen wollte(hatte am Telefon gesagt,das ich paar Tabletten genommen ha-haette wohl den Beipackzettel der Koppschmerztabletten mitschicken muessen)und dann halt den netten Besuch bekommen hab,der mir 9Tage Klapse eingebracht hat,weil ich ja "die ganze Wohnung voller Waffen"hatte...natuerlich freie Waffen-nichtsdestotrotz kamen die mitm Richter,um zu entscheiden,ob se mich net laenger wegsperren koennen....naja,war halt kurz nach einem von den irren jugendlichen durchgefuehrten Amoklauf....2008...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • grundlegender fehler: polizist in die wohnung gelassen :D

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Tja-dem schwan**osen Gesindel ist net zu trauen...hatte das Spielchen ja auch schon-als ich mich angeblich umbringen wollte(hatte am Telefon gesagt,das ich paar Tabletten genommen ha-haette wohl den Beipackzettel der Koppschmerztabletten mitschicken muessen)und dann halt den netten Besuch bekommen hab,der mir 9Tage Klapse eingebracht hat,weil ich ja "die ganze Wohnung voller Waffen"hatte...natuerlich freie Waffen-nichtsdestotrotz kamen die mitm Richter,um zu entscheiden,ob se mich net laenger wegsperren koennen....naja,war halt kurz nach einem von den irren jugendlichen durchgefuehrten Amoklauf....2008...

    Unfassbar. Mir wird schlecht. Wir leben in einer Gutmenschen-Medien-Diktatur-Scheindemokratie.

    pro legal Nr. 13605 / DFTC 2000

  • Hi, :)

    na ja, so klar scheint die Geschichte ja nicht zu sein. Erst mal wundert es mich sehr, wie man sich hier aufgrund einer Schilderung, auch nur vom Hörensagen, für einen Bekannten aus dem Fenster hängt, den man nach eigenen Angaben schon seit langer Zeit nicht einmal mehr gesehen hat.

    Auch wenn hier in Deutschland momentan waffenrechtlich so alles möglich erscheint, muss man trotzdem mal über ein paar Dinge nachdenken.

    Wie lange ging denn die Auseinandersetzung mit seiner Freundin, was war bisher alles vorgefallen? KEINE Richterin ordnet hinsichtlich eines Einzelfalles ein Kontaktverbot an. Da muss wesentlich mehr dahinter gesteckt haben. Ebenso wäre interessant zu wissen, ob und wann schon etwas gegen den Freund in rechtlich relevanter Art vorgefallen ist, ob schon andere Strafverfahren gegen ihn gelaufen sind und wie sich die gesamte Vorgeschichte entwickelt hat.

    Zur Beschlagnahme der Luftgewehre: Die waren nicht einmal Grund des Durchsuchungsbeschlusses. Warum der Beamte diese beschlagnahmt hat, wissen wir nicht. Der Grund war wohl die Zeugenaussage der Ex, aber trotzdem müssen hinreichender Tatverdacht und Tatsachenhinweise vorliegen, sonst wird allein, aus einer eingegangen Anzeige kein Durchsuchungsbeschluss erlassen.

    Wie kommt man auf Handgranaten, Pistolen und so weiter? Da müssen schon gravierende Hinweise oder eine Vorgeschichte existieren, unabhängig von der Zeugenaussage. Irgendwie scheint die Sache ernster zu sein, als uns hier bekannt.

    Die Hausdurchsuchung richtet sich, wie ja schon erwähnt, nach den Vorschriften der StPO. Wenn ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt wird, hat der Beschuldigte das Recht unabhängige Zeugen zu bestimmen, die bei dieser Durchsuchung anwesend sind. (Und natürlich einige Rechte mehr).
    Da anscheinend die Durchsuchung an mehreren Orten gleichzeitig stattfand, war er logischerweise nur in der Lage an einer Durchsuchung beteiligt zu werden. Wer wurde da von ihm bestimmt? Wurde jemand von ihm bestimmt? Wann wurde er den Vorschriften der StPO folgend belehrt?

    Selbstverständlich kann auch ein mit der Frau bekannter Polizist die Anzeige aufnehmen. Die Ermittlungen liegen weder bei ihm, noch wird er an der Ermittlung beteiligt. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft, in diesem Fall mit der Kriminalpolizei, da dies bei derartigen Delikten (Handgranaten?) immer so ist. Der Freund, der sie begleitete, tat er dies wirklich in seiner Eigenschaft als Polizeibeamter, oder nur als Freund?

    Warum hat die Frau eine derartige Angst, dass sie sich nicht mehr alleine zu ihrem EX traute? Das Kontaktverbot wurde auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes erlassen. Da müssen andere Gründe, als eine nur eine gescheiterte Beziehung, dahinter stecken.

    Wie gesagt, die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft und auch diese ist für die rechtliche Würdigung der Geschehnisse verantwortlich. Ohne die Vorgeschichte zu kennen, (Mountain, Du kennst sie ja offensichtlich selbst nicht komplett), ist gar keine richtige Antwort möglich. Dafür fehlen einfach viel zu viele Einzelheiten, die entscheidend sind.

    Ohne die Anzeige gesehen und selbst mit dem mutmasslichen Opfer gesprochen zu haben, ist es leider nicht möglich, wirklich konkret etwas zum Sachverhalt zu sagen, also helfen auch Schimpftiraden hier nicht weiter. Ich habe keinerlei Interesse irgend jemanden in Schutz zu nehmen.

    Im Gegenteil. Wenn hier jemand wirklich ein Justizopfer wurde, würde ich ihm immer helfen, so gut ich kann. Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft. Wurde hier von dieser Seite aus gegen bestehendes Recht verstossen, so sollte man natürlich knallhart dagegen vorgehen. Man muss, und sollte sich, auf keinen Fall alles gefallen lassen. Weder Polizei noch Staat haben das Recht willkürlich zu handeln.

    Letztendlich kann also alles, was hier geschrieben wird, nur Spekulation sein. Der vollständige Sachverhalt bleibt uns allen unbekannt.

    Ähm, Medjay: "hatte am Telefon gesagt...Tabletten...", Hier ist es doch das Gleiche. Was erwartest Du nach einer derartigen Äusserung am Telefon? Und wenn es dann zu einer Zwangseinweisung kommt, dann hast Du wohl auch nicht alles erzählt? Du scheinst echt ein chronisches Opfer der Justiz zu sein?

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich miuß an mich halten, um bei diesem Thread nich unsachlich ausfällig zu werden. aber wenn ich nicht schon selbst (aus nichtigstem Anlass) die 8 an den Händen hatte, würde ich anders denken.
    Kommt mir nicht mit "Anwalt verständigen", "Polizei nicht reinlassen"oder "Gegenklage"
    Akut habt ihr keine Chance
    Wir werden ver rscht, was nur draufgeht, dieser Staat ist böser, als man in einem Posting beschreiben kann

    Gruß iwan

    Einmal editiert, zuletzt von iwan wassilitsch (27. März 2011 um 19:34)

  • Ohne die Vorgeschichte zu kennen, (Mountain, Du kennst sie ja offensichtlich selbst nicht komplett), ist gar keine richtige Antwort möglich. Dafür fehlen einfach viel zu viele Einzelheiten, die entscheidend sind.

    Also, natürlich hast Du erst mal Recht mit Deiner Skepsis Andreas,
    allerdings habe ich die Papiere selbst fotokopiert von den Originalen.
    Der Beschluss ist 100%ig echt, nur halt ohne Identitäts-Hinweis, wobei natürlich die Betroffenen sich selbst wiedererkennen, klar.

    Ja, es gab schon mal Zank und Streit in der Vergangenheit mit seiner Freundin... aber es war NIE Alkohol oder sonstwas im Spiel m.W.
    Ja, ich hatte lange keinen Kontakt, ja ich war nicht dabei, stimmt alles.
    Ich berufe mich auch nur auf die Anzeige und den Beschluss und das ist FAKT!

    Von der Staatsanwaltschaft, oder einer Anklage weiß ich jetzt nichts.
    Auch sein RA hat ja keine Antwort bekommen auf die Frage warum die LG´s beschlagnahmt wurden, das war im Okt. l.J.
    Stattdessen am 23.03.11 die überfallartigen HD´s.
    Mit 0 Resultat!

    Das einzige was ich weiß, daß sich seine EX und seine ExEx, die sich früher "angegiftet haben auf Teufel komm ´raus", jetzt gegen ihn zusammen geshlossen
    haben und gemeinsame Sache machen. (Kachelmann läßt grüßen!)

    Kriminell ist er nicht und an Waffen hat er auch kein allzu großes Interesse! - Schon garnicht an "Handgranaten", Schwachsinn pur!
    Für mich sieht das nach "Weiberrache" und einem Komplott aus. Daran glaube ich eher.
    Vielleicht versucht man auch eine Begründung zu finden für die unhaltbare Beschlagnahme der LG´s?
    So nach dem Motto: "Wer Gewehre an die Wand hängt, dem sind auch andere Sachen zuzutrauen"!

    Gruß!

  • Sparky,nein,Medjay ist kein chronisches Opfer Hat n Schwarzpulverschein,Waffensachkunde,§34Gewo,und natuerlich ne reine Weste.Und trotzdem schon zwei Heimsuchungen gehabt,wo halt alles,was an freien Waffen vorhanden war,bis hin zum Schweizer Taschenmesser,alles beschlagnahmt wurde und es beim letzten mal anderthalb Jahre bis zur Rueckgabe dauerte....naja,Bananenrepublik Deutschland halt....Und,Schuetzenverein war ich auch n paar Jahre,bin halt wg Umzug ausgetreten....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Ja,Iwan....was ich gerne schreiben wuerde,wuerde mir ne lebenslange Sperre hier bringen....mindestens...und warscheinlich nochn paar durchsuchungen und Beschlagnahmungen,di sich,wie immerals unberechtigt herausstellen....aber hauptsache freiewaffenbesitzer terrorisieren....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Als erstes fällt mir zu dem Schwachsinn erstmal folgendes ein: So kann man auch sinnlos Steuergelder verschwenden! X(

    Rechtlich wird er gegen die Untersuchung nichts mehr machen können. Sie wurde ja schon durchgeführt und war ja auch richterlich genehmigt. Sollte bei der Untersuchung/Durchsuchung persönliches Eigentum von seiten der Ermittlungsbeamten beschädigt worden sein, hat dein Bekannter auf Schadenersatz Anspruch.

    Sollte sich herausstellen, dass seine Exfreundin den ganzen Schmarn über ihn verzapft hat (evtl. sogar mit Mitwissen ihres befreundeten Polizisten) bestände die Möglichkeit sie wegen übler Nachrede und/oder Verleumdung anzuzeigen (obwohl ich denke, dass sich das gegen einen Polizeibeamten als schwierig gestaltet). Schon alleine deswegen, da dein Bekannter an Ansehen gegenüber seinen Arbeitskollegen und Vorgesetzten einbüssen musste.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

    Einmal editiert, zuletzt von hmpf (26. März 2011 um 21:34)