Airsoft Verein/Club Gründen

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 7.641 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2011 um 20:21) ist von Bunker Ingo.

  • Kann mir jemand sagen welche
    Voraussetzungen ich dafür erfüllen müsste um einen Airsoft Verein
    zu gründen?
    habe die SuFu zwar genutzt aber nicht wirklich was
    hierzu gefunden.
    Ich hätte ein Gelände und Spieler und Waffen
    sind auch vorhanden was ist gesetzlich zu beachten darf ich z.b. eine
    Veranstaltung im sinne eines Wettkampfes veranstalten, und darf ich
    Beiträge oder Startgelder kassieren, muss ich das irgendwo anmelden?

  • Um was solls den gehen? Eher in Richtung Softair-IPSC oder eher Paintball mit Softair-Waffen?

    Grüße,
    Fabele

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • beache, absurderweise, muss sichergestellt werden, dass die Kugeln, das Grundstück auf keine Weise verlassen können.

    Wie auch immer man das anstellen soll, aber so wird es vorgeschrieben.


    mfg

    Colt Special Combat, Reck Miami 92F, RG 300, Walther Lever Action,
    Omega Glock 17 (orginal Markings), RG 96, KWA Desert Eagle, Mecury Mod 33, Gamo 1200

  • Hi,

    ich denke er hat eine große Halle ;)

    Naja ich weis er hat eine große Halle :P

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • naja 4 hallen und dann ja noch die vielen wiesen welche so groß sind das man wohl sicher sagen kann das eine kugel das gelände nicht verlassen kann wenn man das spielfeld so einritet das man um das eigentliche spielfeld nuch so eine art sicherheits bereich hat

  • Mit den Hallen wärs wohl einfacher, da bei den Wiesen ja sichergestellt werden muss, dass niemand Unbeteiligtes auf die Wiese latschen kann....also Absperrband oder ähnliches reicht da nicht aus. Da muss schon nen richtiger Zaun oder sowas her...war hier im Forum zumindestens schon öfters zu lesen.

    This ain't no ponyride

  • ok dann wäre draussen halt etwas schwieriger ober machbar denke ich da das gelände eingezäunt ist aber ich dann noch irgendwie gewährleisten müsste das nicht irgendwer plötzlich auf dem spielfeld steht richtig?

    was mich halt interessiert ist wäre es in irgend einer form erfordelich einen solchen club anzumelden?

    meine idee wäre hp erstellen leute einladen regeln bekannt geben und loslegen im besten falle halt mit so einer art startgeld und alle festen mitglieder zahlen einen jahresbeitrag so das man dann auch mal leihausrüstung anschaffen kann usw!
    kann ich das so machen oder gibt es da etwas an das ich nicht gedacht habe?

  • Ich denke, ein "VEREIN", so mit "e.V." ist wirklich nicht nötig - und sogar noch hinderlich, wenn Du die Sache professionell und mit Profit-Gedanken aufziehen willst.

    WIchtig ist die Sicherheit. Das bestrifft nicht nur die sich möglicher Weise über Grundstücksgrenzen hinaus verabschiedenen Geschosse,
    sondern auch ganz einfache Versicherungspflichten.

    Wer zahlt, wenn ein Spieler fällt und sich den Fuß verknackst?
    Wer zahlt, wenn ein Spieler durch dauerhaft sein Augenlicht verliert?


    Andernfalls belass es im Privaten und mach Dir weniger Gedanken.

    Fördermitglied des VDB.

  • Also ich denke da wissen andere mehr als ich, ich kann Dir nur sagen was bei uns damals war.

    Wir wollten auf einem privaten Firmengelände ein altes Personalgebäude fürs Paintball verwenden. Das war auch im Besitz des Vater eines Kumpels von uns. Der Kumpel hat sich dann schlau gemacht, und naja wir habens relativ schnell abgehakt, da er mit irgendeinem von der Stadt geredet hatte wegen Genehmigung usw....und da wurde dann wegen Sicherheit der Fenster (also dass da nichts passieren kann), Eingangsbereich abgeriegelt (das keiner so einfach reinläuft weil er ja Interesse haben könnte, dann aber ins Spielfeld kommt und blabla) Notausgängen und Abnahme dergleichen, bei Veranstaltungen usw erste Hilfe vor Ort sein müsste...also im Grunde genommen so viele Vorschriften und Sicherheitsmaßnahmen, was sich dann für 10 Leute allein schon vom finanziellen her nicht bezahlen lies. So wars halt bei uns im...vielleicht ist das in anderen Bundesländern usw einfacher durchführbar und mit Softairs noch einfacher, aber das kann ich Dir leider nicht sagen.

    Edit: machts so wie 5-Atü es sagt, im privaten Bereich in der Halle ohne es an die große Glocke zu hängen!

    This ain't no ponyride

  • naja privat würde dann aber auch bedeuten das ich nicht öffentlich damit werben könnt um mehr leute ran zu bekommen oder nicht und wenn ich das richtig verstehe sollte man eher einen club als einen verein gründen habe ich grad gegoogelt
    was die haftung angeht ist es doch so das jeder teilnehmer einen haftungsausschluss unterschreiben kann dann ist der veranstallter aussen vor was die versicherung angeht richtig?

    ansonsten ist es eh so das ich ein strenges regelwerk dazu erstelle wie man sich zu verhalten hat und wie es mit der schutzausrüstung aussieht und sowas!

  • Hallo, na da gib ich mal meinen Senf dazu ;)
    ich kenne leider das Vereinsgesetz in DE nicht aber so viel Unterschied zu uns wird wohl nicht sein!
    Zwei Personen melden einen Verein an (bei uns Vereinspolizei) haben dann 6 Monate Zeit dié gesamten Funktionäre zu bestimmen:

    - Obmann
    - Obmann Stv.
    - Kassier
    - Schriftführer
    diese vier Funktionen sind zwingend notwendig um eine Verein (bei uns zu gründen)
    Denn Ratschlag ohne Vereinsdeckung Spiele oder auch Dynamisches Bewegungsschießen zu veranstalten vergiß gleich schnell wieder den genau da fangen erst die Probleme richtig an bei Unfällen bzw. Anzeigen ungewolter Körperverletzung der jeweiligen Spieler.

    Verein Gründen!!!
    Mitglieder unterschreiben zum Beitritt in den Verein einen Haftungsausschluß
    externe Spieler müssen eine Tagesmitgliedschaft mit Haftungsausschluß unterschreiben

    weiteres Problem ist, wenn kein Verein vorhanden kann man auch nichts einnehmen bzw. in Rechnung stellen, wie bei eventuellen Veranstaltungen & Events mit Spielgebühr, Essen, Getränke, Ersatzteile, BB etc.

    Bei weiteren Fragen kannst Du Dich gerne an mich wenden, kann Dir auch mit dem Formularwesen helfen, muß dann halt auf DE-Recht adaptiert werden!!!
    hier mal unsere Homepage-
    http://www.antshill.jimdo.com/

    PS: der Verein muß natürlich auch über eine gute Haftpflichtversicherung verfügen, und, und, und......
    mach Dir ja nicht den Kopf und Gedanken dies Géwerblich zu betreiben ;)

    Gruss Ingo

  • Wenn in der Halle oder auf dem Gelände mit Waffen >0,5J geschossen wird braucht man auch eine Schiessstandabnahme mit allen drum und dran

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

    Einmal editiert, zuletzt von LEP FAN (16. März 2011 um 00:32)

  • bunker Ingo:
    In Deutschland braucht man für einen ordentlichen Verein 7 Männeken und soweit ich weiß, reicht es wenn einer den Präsidenten mimt (also nicht zwangsläufig den ganzen Hofstaat mit Ämtern und Orden versehen).

    Aber ob Haftungsauschlüsse tatsächlich rechtens sind...?

    Eines Tages kommt irgendein dummer Ami vorbei, der sich die 30 Schuss aus seinem Magazin in die Augen ballert und Euch (und den Hersteller) verklagt, dass das passieren konnte.
    8|

    Ob dann die Ausschlussklauseln reichen?

    Pazifist

  • wäre das hier dann nicht die lösung?

    Der nicht eingetragene (nichtrechtsfähige)
    Verein kommt recht häufig vor. Von der GbR unterscheidet er sich
    vor allem dadurch, dass er

    • Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung)
      hat,
    • eine größere Mitgliederzahl (mindestens
      drei) umfasst,
    • trotz Mitgliederwechsel fortbesteht,
    • einen eigenen Namen führt.


    Wie der e.V. kann auch der nichtrechtsfähige
    Verein gemeinnützig sein (dann ist aber eine Satzung unabdingbar).

    Nachteile des nicht eingetragenen Vereins sind
    vor allem:


    • Die Mitglieder haften persönlich (was
      aber per Satzung eingeschränkt werden kann).
    • Privat haftet aber immer,
      wer für den Verein Rechtsgeschäfte abschließt, also
      vor allem der Vorstand. Anders als der e.V. kennt der nichtrechtsfähige
      Verein nämlich keine Organhaftung.


    Vor allem wegen dieser Haftungsproblematik wird
    man – wenn möglich – den rechtsfähigen Verein vorziehen. Wenn aber
    keine wirtschaftlichen Haftungsrisiken bestehen oder wegen des beschränkten
    Wirkungskreises die Eintragung als zu aufwendig erscheint, kann der nicht eingetragene
    Verein durchaus eine angemessene Rechtsform sein.

  • mitglieder haften persönlich bedeutet in dem fall, dass mögliche unfälle etc. nicht mit der vereinskasse oder ähnliches geregelt werden können, sondern angenommen eben es geht mal was ins auge, haftet derjenige, der da reingetroffen hat, sofern das noch feststellbar ist. ggf. mit lebenslangen schmerzensgeldzahlungen oder was da sonst noch so üblich ist.

    Die frage ist halt hauptsächlich:
    willst du das für dein team machen, evt. das team ausbauen, gegen andere teams spielen etc., oder willst du damit wirklich geld verdienen?
    bei ersterem ist ein verein, sofern eben ein gelände bereits vorhanden ist nicht notwendig, geschweigedenn sinnvoll. außer du willst es wirklich groß aufziehen, gemeinnützig werden (was nicht einfach wird), und trainingsmaterial, leihmaterial etc. möglicherweise von der steuer absetzen können, mehrwertsteuer auf rechnungen schreiben etc. usw.
    lohnt sich aber normalerweise nur wenns wirklich groß wird, aber kein geld mit gemacht werden soll.
    keine ahnung ob dus schon kennst oder nicht:
    airsoftvz.net
    da gibts so einige spieler, teams, und ich glaube ein oder zwei der teams haben sich als eingetragener verein organisiert, vllt. kannst du da ja auch mal anfragen? wobei ich glaube bei denen war es hauptsächlich mittel zum zwecke eines eigenen geländes.

    wenn du damit geld verdienen willst, würde ich mal möglichst genau mich bei paintballanlagen umhören, bzw. dort anfragen.
    rechtlich gelten die gleichen bestimmungen (außer du lässt nur 0,5J-softair zu), und die haben da wesentlich mehr erfahrung etc.
    wenn du bei solch einer halle oder so möglichst weit weg von dir anfragst, sollte auch das konkurrenzdenken dem kollegendenken weichen ;)
    sprich nur wenn möglich auch mit denen über paintball, denn paintballer wollen es meistens nicht wahrhaben, dass sie genauso mit waffen auf leute schießen wie die bösen softairler mit ihren sturmgewehren und tarnklamotten statt hübschen bunten farbspuckern.
    entsprechend können die schnell verärgert sein, wenn man beides auf eine stufe stellt.

    und ob du da nun mit paintball oder mit softair spielen willst... den gesetzgeber schert das nen dreck, solange nicht irgendwo irgendwie mal klar definiert wird, ob eines von beidem (oder gar beides?) als richtige sportart anerkannt wird.
    denn dann wird das mit der gemeinnützigkeit wieder wesentlich leichter zu erreichen, über förderung des sports.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Er will ja nicht nur oder nicht im vordergrund "Spielen" anbieten bzw. machen.
    Auch auf Ziele schiessen usw.

    AIPSC z.B. währe da ja ein Ansatz wegen dem Sport denke ich.
    Die Hallen währen top für sowas, da ist Platz ohne ende.

    Ich denke er sollte sich mal in die Richtung beim BDS erkundigen und eben bei den Paintballspielern.

    Das Gelände jedenfall währe sicher für alles nutzbar.

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • also der finasnzielle teil ist mir nur in sofern wichtig um das man kosten decken kann wie strom und die halle an sich und dann wenn noch was überbleibt denke ich an die anschaffung von ausrüstung die man dann verleihen könnte im rahmen eines "spieltages" und dafür wäre es halt wichtig zu wissen was für eine form von zusammenschluss man sein muss um das dann offiziell verlangen zu können und dann gehts noch darum wie das mit werbung neuer mitglieder z.b. über das inet aussieht!

    also ich meine z.b. bei einem motorad club ist es ja so das wenn einer nem anderen an die karre fährt oder ähnliches dann zahlt der das halt auch selbst! und im grunde muss jedem bewusst sein was er denn tut wenn er so einem softair team beitritt und verstösst jemand gegen regeln und sicherheitsvorschriften und verursacht er dadurch einem anderen eine verletzung (oder sich selbst) dann muss er dafür aufkommen oder sehe ich das falsch!?

  • Wenn du z.B einen Verein mit 6 weiteren Leuten gründest und über den neue Waffen kaufst gehören diese Waffen ja nicht dir sondern dem Verein. Zusammen mit deinen Waffen und deiner Halle wird das ein Verwaltungstechnisches Caos. Währe es da nicht einfacher du machst einen gewerblichen Schießstand auf und vermietest diesen so zum Selbstkostenpreis (Stom u.s.w) an den zu gründen Verein. Da ist dann alles sauber getrent.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • das ist klar vörmögen gehört allen mitglieden zu gleichem teil aber keiner kann einzeln anspruch auf seinen teil nehmen!
    naja das wäre ja am sinn vorbei glaub ich! es soll ja am ende nichts gewerbliches sein oder diesem ähneln.