Beiträge von Spike1000

    Hallo Leute

    Also zur Anmeldung auf dem Campingplatz - das ganze soll ja unter Gruppentreffen laufen!

    Daher alle die sich entschließen am Treffen teilzunehmen regeln das Finanzielle mit Christian (die 10€) und teilen ihm mit, in welcher Form sie übernachten wollen.
    Die Übernachtung bezahlt dann jeder je nach dem was er hatte auf dem Platz.

    Beispiel: Geld überwiesen - kurze pN z.B. "Komme mit Zelt" oder "Komme mit Wohnwagen" mehr braucht ihr nicht machen was die Übernachtung angeht!
    Es muss niemand einen eigenen Platz reservieren!

    Nur wenn jemand etwas Besonderes will muss er es vorher selbst reservieren, also falls z.B. noch jemand ein Zimmer haben möchte meldet er das möglichst schnell selbst an.
    In diesem Fall bitte bei der Anmeldung immer Co2air und den Usernamen angeben!

    Falls jemand noch Infos zum Campingplatz oder der Umgebung braucht, fragt mich.

    Mfg
    Der Platzwart

    Also, wenn überhaupt ginge das nur bei <0,5J Softairs, andere sind keine Anscheinwaffen sondern von Haus aus echte Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Da könnte dann sogar in Betracht kommen das durch das Umlakieren oder Tarnen ein verbotener Gegenstand entsteht.

    Schon klar der Unterschied zwischen Waffe und Anscheinswaffe ist mir bekannt! Habe vergessen dazu zu schreiben das es um unter 0,5 Joule Softairs geht.

    Aber Spielzeug-Airsoft sind hier im Forum eh kein Thema und Skirming auch nicht.

    Habe ja auch eine Frage zum Waffengesetz gestellt! Und ich denke damit bin ich hier genau richtig.


    Andreas

    Richtig! Mir geht es dabei nicht darum meine Softairs anzumalen, mir geht es darum ob es denn legal ist bzw damit der §42a ausserkraft gesetzt wäre? Ich kann mir erlich gesagt nicht vorstellen das dass so einfach ist.
    Hintergrund meiner Frage ist ganz einfach die Tatsache das unser kleiner Club völlig legal Airsoft Spielt aber dabei sehr viele Regeln aufgestellt hat um das halt wirklich legal zu können und mir nun Gestern jemand nen Vogel gezeigt hat,
    und meinte warum wir uns denn da so viele Gedanken drum machen würden, weil man müsste die Softairs ja nur farblich auffallend Lackieren oder verhüllen.
    Naja und ich kann mir wirklich nicht vorstellen das dass was die da machen denn alle Auflagen die man bekommt wenn man ein Spielfeld anmelden will ausser Kraft setzt bzw das Spielen überall erlaubt.

    Hallo ich habe da mal ein paar Fragen zum Waffengesetz was die Sache mit den Anscheinswaffen angeht.

    Das Waffengesetz sagt: "Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind
    insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden
    Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene
    Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen
    aufweisen."

    Müssen alle drei Sachen zutreffen Also Größe Farbe und keine Kennzeichnungen? Oder würde es reichen wenn meine Softair Neongelb gespritzt wär?

    Ich habe einen kleinen Airsoftclub gegründet und wir lassen unsere Spiele alle in einer dazu hergerichteten Halle stattfinden, draussen zu spielen wäre natürlich angenehmer aber durch die ganzen Auflagen die ein Freigelände erfüllen muss ist uns das im moment nicht möglich, ein passendes Waldstück was Privatbesitz wäre hätten wir nur Abzäunungen etc gibt es da nicht. Nun habe ich heute Spieler eines anderen Airsoftteams kennengelernt, die mir erzählt haben, sie haben alle ihre Softairs farblich makiert somit dürfen sie praktisch überall damit spielen egal ob einfach so im Wald oder auf Privatgelände ohne klare Abgrenzung. Stimmt das? Reicht das wirklich um am §42a vor bei zukommen?
    Desweiteren meinten die es würde wohl auch reichen wenn man seine Softairs in Tarnmaterial einwickelt z.B. in einen Netzschal.

    also der finasnzielle teil ist mir nur in sofern wichtig um das man kosten decken kann wie strom und die halle an sich und dann wenn noch was überbleibt denke ich an die anschaffung von ausrüstung die man dann verleihen könnte im rahmen eines "spieltages" und dafür wäre es halt wichtig zu wissen was für eine form von zusammenschluss man sein muss um das dann offiziell verlangen zu können und dann gehts noch darum wie das mit werbung neuer mitglieder z.b. über das inet aussieht!

    also ich meine z.b. bei einem motorad club ist es ja so das wenn einer nem anderen an die karre fährt oder ähnliches dann zahlt der das halt auch selbst! und im grunde muss jedem bewusst sein was er denn tut wenn er so einem softair team beitritt und verstösst jemand gegen regeln und sicherheitsvorschriften und verursacht er dadurch einem anderen eine verletzung (oder sich selbst) dann muss er dafür aufkommen oder sehe ich das falsch!?

    wäre das hier dann nicht die lösung?

    Der nicht eingetragene (nichtrechtsfähige)
    Verein kommt recht häufig vor. Von der GbR unterscheidet er sich
    vor allem dadurch, dass er

    • Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung)
      hat,
    • eine größere Mitgliederzahl (mindestens
      drei) umfasst,
    • trotz Mitgliederwechsel fortbesteht,
    • einen eigenen Namen führt.


    Wie der e.V. kann auch der nichtrechtsfähige
    Verein gemeinnützig sein (dann ist aber eine Satzung unabdingbar).

    Nachteile des nicht eingetragenen Vereins sind
    vor allem:


    • Die Mitglieder haften persönlich (was
      aber per Satzung eingeschränkt werden kann).
    • Privat haftet aber immer,
      wer für den Verein Rechtsgeschäfte abschließt, also
      vor allem der Vorstand. Anders als der e.V. kennt der nichtrechtsfähige
      Verein nämlich keine Organhaftung.


    Vor allem wegen dieser Haftungsproblematik wird
    man – wenn möglich – den rechtsfähigen Verein vorziehen. Wenn aber
    keine wirtschaftlichen Haftungsrisiken bestehen oder wegen des beschränkten
    Wirkungskreises die Eintragung als zu aufwendig erscheint, kann der nicht eingetragene
    Verein durchaus eine angemessene Rechtsform sein.

    naja privat würde dann aber auch bedeuten das ich nicht öffentlich damit werben könnt um mehr leute ran zu bekommen oder nicht und wenn ich das richtig verstehe sollte man eher einen club als einen verein gründen habe ich grad gegoogelt
    was die haftung angeht ist es doch so das jeder teilnehmer einen haftungsausschluss unterschreiben kann dann ist der veranstallter aussen vor was die versicherung angeht richtig?

    ansonsten ist es eh so das ich ein strenges regelwerk dazu erstelle wie man sich zu verhalten hat und wie es mit der schutzausrüstung aussieht und sowas!

    ok dann wäre draussen halt etwas schwieriger ober machbar denke ich da das gelände eingezäunt ist aber ich dann noch irgendwie gewährleisten müsste das nicht irgendwer plötzlich auf dem spielfeld steht richtig?

    was mich halt interessiert ist wäre es in irgend einer form erfordelich einen solchen club anzumelden?

    meine idee wäre hp erstellen leute einladen regeln bekannt geben und loslegen im besten falle halt mit so einer art startgeld und alle festen mitglieder zahlen einen jahresbeitrag so das man dann auch mal leihausrüstung anschaffen kann usw!
    kann ich das so machen oder gibt es da etwas an das ich nicht gedacht habe?

    naja 4 hallen und dann ja noch die vielen wiesen welche so groß sind das man wohl sicher sagen kann das eine kugel das gelände nicht verlassen kann wenn man das spielfeld so einritet das man um das eigentliche spielfeld nuch so eine art sicherheits bereich hat

    Kann mir jemand sagen welche
    Voraussetzungen ich dafür erfüllen müsste um einen Airsoft Verein
    zu gründen?
    habe die SuFu zwar genutzt aber nicht wirklich was
    hierzu gefunden.
    Ich hätte ein Gelände und Spieler und Waffen
    sind auch vorhanden was ist gesetzlich zu beachten darf ich z.b. eine
    Veranstaltung im sinne eines Wettkampfes veranstalten, und darf ich
    Beiträge oder Startgelder kassieren, muss ich das irgendwo anmelden?

    Hallo Leute spielt hier zufällig jemand Left4Dead2?

    Ich Suche nen paar Leute die mit mir Erungenschaften freischalten wollen!

    Ihr findet mich bei Steam unter dem Namen: hellbound1985