Airsoft Verein/Club Gründen

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 7.632 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. März 2011 um 20:21) ist von Bunker Ingo.

  • Wenn du das Schießen öffentlich/als Verein anbieten willst, musst du die Halle als Schießstand abnehmen lassen und das wird sicher nicht billig.

    LG
    Teri

  • Zu den Regeln eines Vereines kommen noch weitere Sachen hinzu.

    Das "Speilfeld" ist eine Schießstätte, die der Genehmigung bedarf. Diese bekommt man nur, wenn man zuvor ein Gutachten hat erstellen lassen. Weiterhin befürchte ich, dass es heutzutage sehr schwierig ist, eine Genehmigung ohnet Gründung eines Vereines und Anbindung eines Schießsportverbandes zu bekommen. Das impliziert die Umsetzung der Sportordnung, so dass man nicht einfach nach eigenen gut dünken eigene Disziplinen erfinden und schießen darf. Das hat u.a. versicherungstechnische Gründe.
    Als Betreiber einer Schießstätte benötigt man eine Haftpflichtversicherung, die nicht billig ist. Jedoch hat man auch in dieser Frage den Verband im Rücken, über den man standardtisierte Verträge bestimmter Versicherungsträger bekommt. Je nach zusätzlich abgeschlossenen Risiken und ist man schnell bei 4 stelligen Beiträgen.
    Das ist unabhängig davon, ob das Schießen auf einem umfriedeten Gelände oder in einer Halle statt findet. In letzerem Fall sind die Einhaltung der Auflagen meistens einfacher zu erreichen. Solange keine Feuerwaffen geschossen werden, hat man nicht das extrem teure Lüftungsproblem in einer Halle zu lösen. Schießstätten unterliegen einer periodischen Überprüfung und Genehmigung. So muss eine Schießstand für freie Waffen alle 6 und ein Schießstand für Feuerwaffen alle 5 Jahre neu genehmigt werden.

    Ich bin mir sicher, dass ein Spielfeld für das "Skirmen" niemals genehmigungsfähig ist. Es dürfte als kampfmäßige Schießen angesehen werden und ist verboten.
    Alternative bliebe das Paintball, das aber auch unter der Genehmigungspflicht steht. Inwieweit das heutzutage überhaupt noch genehmigt wird, kann ich nicht sagen.

  • Ohne Vereinsdeckung in diese Richtung etwas zu versuchen würde ich unterlassen, bei uns (AT) gibt es nur die Möglichkeit dies unter oder ohne Vereinsdeckung zu machen (und nichts dazwischen), ohne Vereinsdeckung bedeutet man befindet sich in einer Grau- Zone bzw. veranstaltet ein illegales nicht gemeldetes Spiel das von den Behörden als eine paramilitärische Übung angesehen wird.

    Sollte dies dann der Fall sein brauchts aber eine dicke Sohle fürs bremsen, wie schon gesagt hier bleibt nur die Option einen legalen Verein zu Gründen alles andere ist Katzenpi..e

    Hab Dir schon angeboten ich sende Dir unser Formularwesen, damit gehst zum Anwalt und der soll das auf DE-Recht adaptieren, verstehe nicht das bei euch immer alles so zernudelt wird, entweder macht man was und steckt die manpower in die Umsetzung bevor wieder die gesamte Luft draußen ist oder man lässt es gleich ;)

    PS: wäre vielleicht auch besser Du wendest Dich an ein DE Airsoft Forum, da wird man Dir bestimmt besser helfen können!

    Beste Grüsse
    Ingo

  • .... wäre vielleicht auch besser Du wendest Dich an ein DE Airsoft Forum, da wird man Dir bestimmt besser helfen können!

    Wäre vielleicht auch Besser, Du (Bunker-Ingo) hälst Dich mit derartigen Aussagen in Unserem Forum zurück!

    Die User hier posten fach- und sachkundige Aussagen, und nehmen sich den Fragen des Threadstarters an. Oder bemühen sich die Situation zu verstehen!
    Wenn Du Beispielsweise die sehr fundierten Hinweise von FloppyK gelesen und verstanden hättest, würdest Du nicht die Kompetenz in diesem Forum in Frage stellen.

    Ausser einer ständigen Eigenwerbung für Dein eigenes Forum habe ich bisher noch nicht viel Aufsehenerregendes von Deiner Seite gelesen. Deine ständige Wiederholung, der österreichischen Vorgaben des Vereinsrechtes, ist zudem wenig hilfreich!
    Ein "adaptieren" von Formularen aus dem Österreichischen Geltungsbereiches ist durch die anders gelagerte Gesetzeslage in der BRD gelinde gesagt Unfug.

    Kein deutscher Anwalt benötigt eine Vorlage, die auf ausländischer Gesetzgebung basiert, um ein Vereinsgründung beratend zu unterstützen!

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (17. März 2011 um 20:08)

  • Ausser einer ständigen Eigenwerbung für Dein eigenes Forum habe ich bisher noch nicht viel Aufsehenerregendes von Deiner Seite gelesen. Deine ständige Wiederholung, der österreichischen Vorgaben des Vereinsrechtes, ist zudem wenig hilfreich!
    Das stimmt jetzt aber nicht ganz, egal!

    Eure Kompetenz nicht anzweifelnt mit Formularwesen sind keineswegs die Vereinsstatuten gemeint sondern hierbei geht es um

    - Haftungsausschlüsse für Mitgliedern und Tagesmitglieder
    - Mitglieder An und Verträge für Airsoft
    - Funktionsaufbau in einem Airsoftverein usw.
    ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Formulare bei einem Deutschen Anwalt aufliegen, kann mich aber auch irren.

    Wenn der Ratschlag mit einem Airsoft Forum als falsch verstanden würde, tut mir das richtig leid aber nachdem ich öffters selbst bei Vereinen in DE spielen war sollten die es schon verstehen wie es möglich ist ein großes Spiel zu veranstalten!

    Sollte ich jemanden gekränkt haben, sorry
    Gruss Ingo