Karneval - Sheriff mit RG99 am Rosenmontagsumzug?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.475 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. März 2011 um 21:41) ist von andi77.

  • Aleee Hopp!!

    Ich hab mal ne kleine Frage.

    Ich bin besitzer des kleinen Waffenscheins und würde gerne an Rosenmontag als Sheriff gehen. Hab alles zusammen, nur kein Revolver.
    Jetzt hab ich mir gedacht, dass ich mir einfach mein RG99 an den Gürtel hänge.

    Doch wie siehts da aus? Zählt ein Rosenmontagsumzug als öffentliche Veranstaltung? Die SSW muss ja nichtmal geladen sein. Nur zur optik.

    Bitte um schnelle Hilfe.

    Gruß
    Rhinoz

  • Doch wie siehts da aus? Zählt ein Rosenmontagsumzug als öffentliche Veranstaltung?

    Ja.
    Viel öffentlicher geht es doch gar nicht mehr oder ?


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Wie Pupsnase schon sagte, ist das eindeutig eine öffentliche Veranstaltung also Führverbot. Eventuell dürftest du diesen mit Sondergenehmigung tragen, wenn du Teil des Umzugs wärst (Brauchtumspflege).

    Die SSW muss ja nichtmal geladen sein.


    Ob der Revolver geladen ist oder nicht ist egal.

    Mach es einfach wie Mitbürger und steck eine Banane rein ;)

    Oder vielleicht einen Knallplättchenrevolver :rolleyes:

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Hallo Rhinoz

    Selbst wenn es nicht am Rosenmontagsumzug wäre, also bei keiner öffentlichen Veranstaltung, bei vielen steht im KWS drin dass die Waffe verdeckt geführt werden muss.
    Ob dies jetzt für alle gilt, bzw Bundesweites Gesetz ist weiß ich nicht, aber sichtbares Führen würd ich auf jeden Fall lassen.
    Selbst wenns bei dir erlaubt wäre, am Ende kommt noch einer und fühlt sich bedroht, etc. da kann man dir aus allem nen Strick drehen wenn man nur will ;)

    MfG , andi

  • Zählt ein Rosenmontagsumzug als öffentliche Veranstaltung?

    Absolut öffentlich ! ! !

    daher gaaanz schlechte idee der Dir deinen KWS kosten kann wens dumm läuft
    plus ein paar weitere unannehmlichkeiten. :whistling:

    Außerdem ist der KWS bei einem "AUFZUG" (nein es ist damit nicht der Lift im Haus gemeint :pinch: )
    nicht gültig, ob das jetzt wieder mal von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, bin ich mir jetzt nicht sicher
    aber aufjedenfall ist es keine allzugute idee mit der RG99 am Gürtel aufm Fasching zu gehn imho

    Edit: investiere lieber nen 5er morgen im nächsten Supermarkt für sone Kinderfaschingspistole

  • Also in meinem nicht........

    Aber der gesunde Menschenverstand sollte doch jedem zu verstehen geben das man eine Schreckschusswaffe nicht so am Körper trägt das sie jeder sehen kann :)

  • Bei mir steht es zwar nicht im KWS selbst, aber in dem Brief den ich dazu erhalten hatte, neben den Vorschriften für dir Aufbewahrung.

    MfG, Andi


    EDIT:
    So Leute, um hier kein halbwissen in die Welt zu setzen, korrigiere ich mich mal selber.:
    Ich hab meinen LRA Wisch leider nichtmehr da, es hat sich aber vermutlich um eine Empfehlung! gehandelt.
    Habe kurz gesucht und konnte nirgendwo den Hinweis auf ein tatsächliches Verbot finden.
    Allerdings scheint das offene Führen als Eerregung öffentlichen Ärgernisses zu gelten, und könnte die zuverlässigkeit in Frage stelln.
    Das kommt aber vermutlich auf die Situation an, wäre der Faschingsumzug keine öffentliche Veranstaltung, würde man es vermutlich dort nich so streng sehen wie wenn du mit dem Revolver in die Bank gehst ;)

    Einmal editiert, zuletzt von andi77 (6. März 2011 um 18:15)

  • In den 90ger Jahren war ich noch hyperaktiv im Schützenverein.
    Ne Woche vor Rosenmontag zur Polizei-Kreisdienststelle,, problemlos eine Führgenehmigung für nen Hawken- VL geholt.
    (hätt ichs eher überlegt- hät ichs gelassen, schwer, son Kuhbein )
    An der Tribüne nach Aufvorderung der zugbegleidenten Polizisten , mal langsam einen Böller geballert.
    Das waren noch Zeiten...

  • Angenommen man würde als Pirat gehen. wie sähe das da mit einer Steinschloss Voderladerpistole aus?
    Ist nur eine rein hypotesche Frage, ich habe mit den Fasching Quatsch eh nichts am Hut.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Die dürftest Du zwar normalerweise führen, aber nicht auf öffentlichen Veranstaltungen.
    Du kannst allerdings einen Antrag stellen ( vergl. § 42 WaffG ) die Chancen stehen aber bestimmt nicht so gut die zu bekommen.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • wie sähe das da mit einer Steinschloss Voderladerpistole aus?

    Auch sowas kann man billig als Spielzeug kaufen:

    http://www.yatego.com/faschingskram/…f%C3%BCr-kinder

    (Vielleicht auch irgendwo in größer)

    Hat neben der Legalität den Vorteil dass damit nicht viel passieren kann und sich der Verlust in Grenzen hält, selbst wenn das Ding mal runterfällt ;)

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • t das offene Führen als Eerregung öffentlichen Ärgernisses zu gelten, und könnte die zuverlässigkeit in Frage stel

    § 183a
    Erregung öffentlichen Ärgernisses
    Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

  • Wer also den nackten Cowboy geben will und eine RG99 dabei trägt, der wird sich tatsächlich der Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar machen können. Wobei dann noch die sexuelle Handlung fehlt.

    Ich würde es trotzdem lassen und mir einen Spielzeugrevolver kaufen. Nicht teuer und weniger Stress. Und wiegt auch nicht soviel. :D

  • Sinngemäß:
    Alle Veranstaltungen, die außerhalb des alltäglichen Ablaufs stehen, und deren "teknehmer" dem Veranstalter nicht alle bekannt sind.
    d.H. Restauran / Marktplatzt = Alltäglicher Betrieb
    Volksfeste / fasching = Nicht alltäglich

    Veranstaltung am Marktplatz = Nicht alltäglich

    MfG andi


    Sooo. habs jetz etwas genauer nachgegoogelt :

    Veranstaltungen im Sinne des § 42 liegen nur vor, wenn es sich um planmäßige, zeitlich eingegrenzte, aus dem Alltag herausgehobene Ereignisse handelt. Diese sind öffentlich, wenn jedermann, sei es auch nach Entrichtung eines Eintrittsgeldes, Zutritt haben kann.

    Einmal editiert, zuletzt von andi77 (7. März 2011 um 21:46)