Auch nicht gut. Das wäre u. U. Verletzung der Persönlichkeitsrechte (der Täter), was wiederum eine Schadensersatzklage nach sich ziehen könnte.
Solange er sein eigenes (und nur sein eigenes Grundstück, darauf darf dann keine Strasse oder benachbarte Grundstücke(ausser mit dessen genehmigung)) überwacht ist das glaube ich okay.