ich höre jetzt schon öfters das sich die behörden quer stellen, wenn es um die erteilung einer WBK geht, wenn der antragsteller in einer Wohhgemeinschaft wohnt.....
habt ihr auch was drüber gehört??
ich würde mich fragen was die da gegen haben könnten!? wenn der jenige sein eigenes zimmer hat und auch ein safe drin stehen hat dürfte sich doch eigentlich nichts dagegen sprechen....so meine meinung
andereseits könnten die es auch so begründen das da auch andere leute zugang in der wohnung hätten und die gefahr wäre "größer" dass die waffen abhanden kommen könnten...
hätte gerne eure meinung dazu gehört und vielleicht weiss ja jemand was hansfestes drüber.