Aberkennung der persönlichen Eignung zum Führen von Schreckschusswaffen

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 5.976 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2011 um 17:05) ist von Snout.

  • Hört sich ja schonmal gut an. Wäre ich an Deiner Stelle, so würde mich aber immens stören, daß da viel zu wenig auf den Aspekt "Autounfall ja - Trunkenheit nein" eingegangen wird. Daher ist es in meinen Augen sogar ein wenig kontraproduktiv, daß in Frage gestellt wird ob Fahren unter Alkoholeinfluß zum Entzug des KWS führen kann.

  • Zitat

    Hallo,

    sollte eine MPU wie sie bei Alkohol und Drogenfahrten angeordnet wird nicht unbedingt ausreichend sein um die Eignung im bezug auf Alkohol und Drogen zu beweisen?
    Schliesslich muss man dabei eine 1-jährige Abstinenz nachweisen und ausserdem einem extra dafür ausgebildeten Psychologen glaubhaft machen das ein Missbrauch in Zukunft nicht mehr vorkommt.

    Gruss Schützling


    Man muss keine 1 jährige Abstinenz nachweisen, habe eine Alkohol MPU gemacht im Jahr 2004.
    Nur bei einer MPU wegen Drogenmissbrauch muss man eine 1 jährige Abstinenz nachweisen.
    MPU ist garnicht so schwierig wie alle immer denken. Jede relativ normale Person kann eine MPU beim ersten Mal bestehen.
    (Vorrausgesetzt man hat wirklich kein Alkohol Problem :D )
    Allerdings sollte man einen Vorbereitungskurs besuchen. So ein Kurs kosten um die 300€.
    Der Leiter meines Kurses war ein Psychologe der auch MPU´s durchführt. (ist meist so) (natürlich in der gemachten MPU nicht der selbe Typ ;) )
    (just 4 info) ^^

    6 Mal editiert, zuletzt von Tearchen (2. Februar 2011 um 15:29)

  • Zitat

    Nur bei einer MPU wegen Drogenmissbrauch muss man eine 1 jährige Abstinenz nachweisen.


    Das Stimmt nicht. 2004 ist lange her. Bei Alkohol gibt es derzeit (noch) verschiedene Sperrfristen, aber wenn Alkoholismus unterstellt wird ist man schnell bei einem Jahr. Die Kurse sind mittlerweile auch teurer. Aber immernoch empfehlenswert.
    Meine Aussage bezog sich auch eher auf die Auswirkungen einer Positiven MPU. Und zwar im Bezug auf die Persönliche Eignung für einen KWS.
    MPU ist ein Komplexes Thema zu dem es eigene Foren gibt. Wir sollten das nicht hier Breittreten.
    Sorry fürs Offtopic.

    Waffenexperte

    Zitat

    ich denke ich werde zumindest die Stellungnahme Rechtssicher durch einen Anwalt aufsetzen lassen


    Das ist natürlich die sicherste Variante.Die Frist solltest du jedenfalls einhalten.
    Ich gehöre noch zu den Menschen die daran glauben das man in Deutschland als anständiger Bürger auch zu seinem Recht kommt.
    Wie auch immer ihr jetzt reagiert, ich wünsche dir viel Erfolg.

    Gruss Schützling

  • Zitat

    wenn Alkoholismus unterstellt wird

    Das stimmt natürlich, allerdings wird Alkoholismus nich einfach so in den Raum geworfen wenn man einmal erwischt wurde. :D
    Kann natürlich auch sein das sich in den 6 Jahren was verändert hat.

  • Hallo zusammen,

    Schützling: einfach so "mal hingehen" halte ich für eine nicht so gute Idee, ich denke ich werde zumindest die Stellungnahme Rechtssicher durch einen Anwalt aufsetzen lassen; ich bin mir da auch nicht so sicher, dass man da nicht schnell zu aussagen "hingeführt" wird, die sich hinterher als nicht so gut erweisen...

    Der Sachbearbeiter ist nun kein ausgewiesener Psychologe und auch seltenst erfahren in Sachen Verhörtechniken. Der Sachbearbeiter hat nach Fakten zu entscheiden. Und wenn die nun mal besagen, dass Du in Italien im Knast saßt, dann heißt das für ihn, dass er Dir die Zuverlässigkeit u.U. nicht mehr gegeben ist und er Dir die waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen muss. Darum würde ich mir jetzt auch nicht so ins Hemd machen, dort etwas "Verfängliches" verlautbaren zu lassen, bzw. mit gesundem Menschenverstand vorzusprechen und ihn auch nach seiner Intention zu befragen.

    Interessant wäre auch von Sachbearbeiter zu erfahren, warum - zwei Monate vor Ablauf der Sperrfrist - dieses Verfahren noch angegangen wird.
    Wieso wird der Fall erst jetzt aufgewickelt?
    Apropos: in welcher Ecke Deutschlands wohnst Du? Südwesten?

    Denn das wirkt auf mich so, als hätte ein Rundschreiben an alle Behörden/ Dienststellen dafür gesorgt, als wären einige Sachbearbeiter aus dem Dornröschenschlaf erwacht und hätten nun alle Waffenrechtsinhaber genauer unter die Lupe genommen.
    Vielleicht gab es ja auch die Direktive, den Bestand der Legalwaffenbesitzer zu verkleinern? Who knows?

    Fördermitglied des VDB.


  • Hallo Waffenexperte,

    ich drücke Dir beide Daumen ! Ich kann Dir nur keine Hoffnung machen. In o.a. Fall ist letzte Woche in der zweiten Instanz das Urteil ergangen, das habe ich heute erfahren. Unser Vereinsmitglied bekommt seine WBK inkl. MES nicht zurück ! Da haben auch die teuren Gutachten nicht geholfen. Tausende von Euronen in den Sand gesetzt !

    Neu: Heute stand sein Chauffeur den Abend vorm Vereinsheim.

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • @ Rolf---Schade, und das völlig unnötiger Weise!Aber er kann ja trotzdem weiter seinem Hobby nachgehen.Ihr Helft ihm so gut ihr könnt das finde ich prima!Weiter so. :thumbup:


    Das muss doch jetzt allen zu Denken geben...... :|

    Das Gefährliche Ende einer Schusswaffe ist HINTEN! 8)

  • Tja,der Staat ist halt bemueht,das Volk unter allen Umstaenden zu entwaffnen.Als obs n Riesenunterschied macht-wenn das Volk die Schnauze voll hat,schmeisst es halt mit Steinen(siehe Aegypten momentan).Waffenbesitz ist ein Grundrecht,das uns verweigert wird und das staatliche Gewaltmonopol nur ein Druckmittel,um wahre Herrschaft des Volkes zu unterdruecken!Das es den Diktatoren,Praesidenten oder Kanzlerinnen auf Dauer nix nuetzen wird,ist wohl klar.....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • @ Rolf---Schade, und das völlig unnötiger Weise!Aber er kann ja trotzdem weiter seinem Hobby nachgehen.Ihr Helft ihm so gut ihr könnt das finde ich prima!Weiter so. :thumbup:

    Das muss doch jetzt allen zu Denken geben...... :|

    Hallo Mitbürger,

    was meinst Du denn nun ?

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Hallo Mitbürger,

    was meinst Du denn nun ?

    ".......in o.a. Fall ist letzte Woche in der zweiten Instanz das Urteil
    ergangen, das habe ich heute erfahren. Unser Vereinsmitglied bekommt
    seine WBK inkl. MES nicht zurück ! Da haben auch die teuren Gutachten
    nicht geholfen. Tausende von Euronen in den Sand gesetzt !""
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Hilfe Nr.1--Du schriebst das der Verein seine Waffen übernommen hat.

    Hilfe Nr.2--Er ist immer noch bei euch im Verein und kann weiter mit seinen Waffen schiessen.
    So bleibt ihm wenigstens das Hobby erhalten.

    Vater Staat lässt nunmal nicht locker wenns um waffenrechtliche Dinge geht.

    DAS meinte ich.. ;)

    LG Mitbürger

    Das Gefährliche Ende einer Schusswaffe ist HINTEN! 8)

  • Hallo Forum-Gemeinde,

    aufgrund von Rechnerproblemen war ich leider längere Zeit nicht mehr online; zwischenzeitlich gab es aber einiges neues in diesem Fall;

    1. Ich hab über meinem Anwalt zu dem Fall stellung genommen; Hauptpunkte im Schreiben: Regelüberprüfung, aber warum erst jetzt und nichtr wie im waffengesetz festgeschrieben alle drei Jahre
    => Pflichtverletzung seitens LRA
    => Haltbarkeit des Urteils nach deutschen Massstäben für eine Verurteilung
    => Anforderung von Akteneinsicht sowei in das Urteil (in Italienischer Sprache als Kopie der Originaldokumente, da die Frau meines Anwalts Italienerin ist und so übersetzen könnte, sowie
    in der Übersetzung
    => Verweis auf das Urteil, welches auf Seite eins dieses Threads gepostet wurde bezüglich berücksichtigung ausländischer Urteile
    2. Das Landratsamt hat daraufhin vom Widerrufsverfahren abstand genommen mit folgenden Begründungen:
    => Die Beschaffung der Akten aus Spagettiland würde zu lange dauern und bis dahin wäre die Verjährungsfrist rum
    => Verjährungsfrist ist in wenigen wochen vorbei
    => AUSSERDEM: aus meiner Sicht wollte man beim LRAQ vermeiden dass es aufkommt, dass man das bei den letzten beiden vorgeschriebenen Überprüfungen (laut Waffg. mindestens alle drei Jahre)
    verschlafen hat.
    3. Ich wurde Informiert, dass man eine komplette Löschung von Einträgen im BZR nach der Verjährungsfrist beantragen kann;
    4. Aus sicht meines Anwalts sollte für Anwaltskosten in diesem Fall die Staatskasse geradestehen
    5. Diese Art von Verwaltungsrecht ist im normalen Rechtsschutz nicht abgedeckt und es braucht einen extra (sauteueren) Verwaltungsrechtsschutz

    Alles in allem ist alles super gelaufen, und ich bin froh dass der ganze sch... vorbei ist;

    Vielen Dank für euere Beiträge und viele Grüsse aus der oberbayrischen Provinz,

    Flo

  • :new11::laola: mein Glückwunsch! :laola:

    Auch von mir.

    Wenn man das hört, muss man sich zweimal überlegen, ob man sagen kann, in einem "Rechtsstaat" zu leben.

    ...hättest du nicht gewehrt, wärst du jetzt der Dumme. Das kann es doch echt nicht sein!

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Glueckwunsch auch von mir! :thumbsup:

    Daraus koennen wir lernen, dass man nicht jede ungerechtfertigte Behoerdenentscheidung hinnehmen sondern dagegen vorgehen soll.

    Gruss
    pak9

  • Auch von mir Herzlichen Glückwunsch. :thumbsup:

    Da passt der Spruch:

    Wer Kämpft kann verlieren--Wer nicht Kämpft hat schon verloren!

    Supertolle Nachricht! Endlich mal was Positives!

    Danke dafür!

    LG Mitbürger

    Das Gefährliche Ende einer Schusswaffe ist HINTEN! 8)