Aberkennung der persönlichen Eignung zum Führen von Schreckschusswaffen

Es gibt 56 Antworten in diesem Thema, welches 5.923 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Februar 2011 um 17:05) ist von Snout.

  • Sorry,jeder WBK-Inhaber weiss um die Rechtliche Seite.Da sollte man sich vorher Überlegen ob man
    betrunken Auto fährt. :wacko:
    Das gilt natürlich für alle Führerscheininhaber.Sprit gehört in den Tank und nicht in den Kopf. :(

    Hallo Mitbürger,

    wenn Du Recht hast, hast Recht ! :thumbup:

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Hi Elektric Sounds, :)

    Du hattest mich ja direkt gefragt, ob das Urteil überhaupt rechtsgültig sein kann, wenn der Verurteilte vorher keine Möglichkeit hatte sich zur Angelegenheit zu äußern.

    Sicherlich wird er vorher mehrfach vorher angeschrieben worden sein, mit der Bitte zur Angelegenheit Stellung zu nehmen. Anders erklärt sich mir die lange Zeit vom Unfall bis zur Gerichtsverhandlung nicht (über ein Jahr). Auch in Italien wird man bemüht sein die Verfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Wenn es dort ist, wie hier, dann liegt der normale Zeitrahmen zwischen drei und sechs Monaten.

    Post von der Justiz aus dem Ausland wird oft gar nicht geöffnet, weggeschmissen oder einfach ignoriert. Da wird es dann in Italien auch die Möglichkeit geben, dass die Post nach mehreren abgelaufenen Fristen, de facto als rechtmässig zugestellt gilt.

    Man darf ja auch nicht vergessen, dass es meistens einen zweiten Unfallbeteiligten gibt. Der hat auch das Recht, dass das Verfahren abgeschlossen werden kann, sonst zahlt vielleicht die Versicherung nicht.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hallo Forum-User,

    zu allererst mal vielen Dank für die vielen Beiträge;

    ich werde heute unmittelbar versuchen, einen Termin bei meinem Rechtsanwalt zu bekommen;
    um noch weitere Fakten zu nennen: es gab an den Unfall keine weiteren beteiligten, ich bin auf schneeglatter Strasse geradeaus gerutscht, eine Böschung hinabgestürzt und habe mich mehrfach überschlagen. Dritte Personen hab ich nicht in den Unfall verwickelt. Von den Italienischen Behörden habe ich definitiv keine Post bekommen, ich hatte damit gerechnet, und daher extra drauf geachtet, aber gekommen is nix, Eingesessen bin ich auch nicht. Als ich im August 2006 wieder in Italien unterwegs war (beruflich) wurde ich von den Carabinieri bei einer Routine-Verkehrskontrolle überprüft, das ganze war aber nach ca. 2 minuten wieder vorbei und ich konnte weiterfahren; würde ich in Italien verurteilt sein und das Urteil zu diesem Zeitpunkt bereits seit 4 Monaten rechtskräftig, dann hätten die mich doch sicherlich per Haftbefehl gesucht und gleich verknackt, oder?

    So wie ich das sehe bleiben mir jetzt folgende Möglichkeiten:

    1. Über einen Rechtsanwalt versuchen, die Stellungnahme so zu gestalten dass die Behörde von einem Entzug des KWS absieht;
    2. KWS jetzt abgeben und Ende April wieder neu beantragen, da dann die Frist verjährt ist;
    3. Auf den Ausschluss ausländischer Urteile auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes aus dem Thread unten berufen und hoffen, dass der KWS nicht entzogen wird.
    http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal…80003390&st=ent

    Frage: wenn ich mit meinem Anwalt auf Zeit spiele und dadurch die 5-Jahresfrist überschreite hab ich auch gewonnen, oder?

    Vielen Dank für euere weiteren Antworten

    Gruss, Flo

  • Also, so wie ich das verstehe, versuchtdas Landratsamt dir Dinge zu unterstellen, damit sie dir eine waffenrechtliche Erlaubnis entziehen können. So wie ich das verstehe, gabe es einen Unfall, bei dem kein Alkohol-Drogen-Test gemacht wurde (und ich gehe mal davon aus, dass du sowieso nichts genommen hast) und du hast nicht gesessen (so wie es das Landratsamt behauptet). Korrigiere mich, wenn ich irgendetwas falsch zusammen gefasst habe.

    Wenn das dennoch korrekt war, dann setzt dich unbedingt mit einem Rechtsanwalt zusammen, der sich mit dem Waffenrecht und ggf. auch mit europaweitem Verkehrsrecht auskennt. Das Problem ist, dass du gegen ein Amt angehen musst und da du ein normaler Bürger bist, hast du (Gott lobe die BRD) kaum Chancen dein Recht zu bekommen. Das ist eine ziemlich beschissene Situation, in die du da geraten bist. Ich hoffe für dich, dass du rechtsschutzversichert bist. Ansonsten wird das teuer.

    Ich wünsche dir viel Glück und halte uns auf dem Laufenden.

    [Edit] Nochmal zur Verjährung: Wie Floppy schon gesgat hat (ich glaube er war das), gibt es beim Thema Alkohol/Drogen keine Verjährungsfrist. Baue da also nicht drauf, sondern sorge lieber dafür, dass die Sache vom Tisch kommt. Sprich sonst auch mit einem Arzt deines Vertrauens. Vielleicht kann er dir auch mit einem medizinischen Gutachten aushelfen. Meistens kennen die auch einen Psychologen, der dir das ganze dann auch aus psychologischer Sicht nochmal darstellt.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

    Einmal editiert, zuletzt von [RUS] Guard (31. Januar 2011 um 09:17)


  • Da hab ich kein Mitleid.
    Man fährt einfach nicht betrunken Auto!
    Wer Geld hat den Schießsport auszuüben, der muss auch Geld haben ein Taxi zahlen zu können.
    Trotzdem drück ich RusGuard die Daumen!


  • Da hab ich kein Mitleid.
    Man fährt einfach nicht betrunken Auto!
    Wer Geld hat den Schießsport auszuüben, der muss auch Geld haben ein Taxi zahlen zu können.
    Trotzdem drück ich RusGuard die Daumen!

    Wieso mir? Waffenexperte hat gerade die Probleme.

    Allerdings stimme ich dir zu. Wer außerdem Waffen besitzt (sei es frei oder EWB), der muss über eine gewisse Reife verfügen. Wer sich hemmungslos betrinkt und dann Auto fährt, der hat diese Reife nicht und verdient es auch nicht, Waffen zu besitzen. So hart das klingt, so wahr ist es.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Oh Sorry RusGuard, hab ich verwechselt.
    Schön dass du mir zustimmst.
    Ich deke mir halt, dass Alkoholfahrten von Waffenbesitzern nicht gerade den Guten Ruf von Waffenbesitzern fördert.
    Davon abgesehen, könnte die 0 Promille Grenze auch für Personen über 21. eingeführt werden...mich würde es nicht stören.
    Wer es nicht schafft mit dem Auto unterwegs zu sein ohne Alkoholkonsum bzw. es dann bei einem
    Bier oder Glas Wein zu belassen der hat glaub ich schon Suchtpotential.
    Ich fande den Vorschlag der Grünen (auch wenn ich die sonst überhaupt nicht mag), Gaststättenbesitzer die Alkohol verkaufen zu verpflichten Alkomaten aufzustellen, damit die Leute zumindest die chance haben sich eines fahrtauglichen Zsutandes zu vergewissern.

    Oli

    PS: Sry. ich weiss dass es of-topic ist :D

  • Frage: wenn ich mit meinem Anwalt auf Zeit spiele und dadurch die 5-Jahresfrist überschreite hab ich auch gewonnen, oder?


    Vorstrafen sind eine andere Baustelle § 5 Zuverlässigkeit .

    Wenn im Bescheid ausdrücklich die Eignung genannt ist, gehts um § 6 Persönliche Eignung.

    Zitat

    wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    .....
    2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln,


    Es gibt dort keine Fristen (wie auch). Die Annahme gilt dennoch nicht lebenslänglich. Dort und in der AWaffV ist das Verfahren beschrieben, diese aus der Welt zu schaffen.
    Vermutlich ist die Beibringung einer ärztlichen Stellungnahme einfacher als die fehlende Rechtswirksamkeit für das italienische Urteil zu erstreiten.

    @Vorposter: Zitate kann man kürzen. Danke !

    Andreas

  • moin.
    jetzt muß man sich schon mit itlaiern beschäftigen... ich weiß schon warum ich nicht in derart korupte südländer wie spanien italien etc fahr.
    wer weiß was die polizisten da geraucht haben....


    gruß rabe


  • Wenn im Bescheid ausdrücklich die Eignung genannt ist, gehts um § 6 Persönliche Eignung.

    Es gibt dort keine Fristen (wie auch). Die Annahme gilt dennoch nicht lebenslänglich
    Andreas


    Das schrieb ich bereits. Jedoch wird die pers. Eignung nicht nach Ablauf einer Frist automatisch wieder hergestellt, wie das bei einer Verfehlung und Versagung der Zuverlässigkeit der Fall sein kann bzw. wird. So gesehen gilt das schon lebenslänglich, wenn man nichts dagegen tut.


    Dort und in der AWaffV ist das Verfahren beschrieben, diese aus der Welt zu schaffen.
    Andreas


    Ja, dieser § ist leider nicht zitatfähig aber den kann sich jeder gern reinziehen:
    http://bundesrecht.juris.de/awaffv/__4.html


    Vermutlich ist die Beibringung einer ärztlichen Stellungnahme einfacher als die fehlende Rechtswirksamkeit für das italienische Urteil zu erstreiten.
    Andreas


    Zustimmung. Dennoch ist die Frage, ob der Aufwand und die Kosten für den KWS lohnen, so man den KWS nicht wirklich unbedingt braucht. Wenn natürlich in absehbarer Zeit weitere Erlaubnisse, wie WBK oder Jagdschein beantragt werden soll, so ist es natürlich empfehlenswert dieses Hemmnis schnellstens zu beseitigen. Im gewissen Sinne spielt auch der Faktor Zeit eine Rolle.

  • Hallo Forum-User,

    evtl hab ich mich falsch ausgedrückt, es geht so wie ich das sehe um die erforderliche Zuverlässigkeit nach §5, nicht um die Eignung

    ich hänge mal auszugsweise das Schreiben vom Landratsamt an

    Was es noch zu erwähnen gibt ist die Aufforderung, erlaubnispflichtige Waffen an einen Berechtigten zu Übergeben; dass ioch weder eine WBK, noch erlaubnispflichtige Waffen besitze sollte man beim Amt doch eigentlich am Besten wissen, oder?

    Vielen dank für weitere Infos von euch,

    Grüsse,

    Flo

  • Wenn in Italien damals echt nichts gewesen ist kann es vielleicht sein das es sich um eine
    Namensverwechselung handeln könnte?
    Es wäre ja nicht das erste mal das sowas vorkommt. Name und Geburtsdatum sind bekannt, zwei
    identische Personen mit unterschiedlichen Adressen werden ermittelt und dich hats dann
    anstatt des anderen erwischt.

    Gruß Nico

    AGB:
    1. Da der Autor dieses Schrifstückes Künstler ist fallen alle ortographischen Fehler unter die Künstlerfreiheit.
    2. Betreffend der Grammatik - siehe 1.

  • Aso, dann nicht Widerruf wegen Verlust der pers. Eignung nach § 6, sondern Verlust der Zuverlässigkeit nach § 5 aufgrund einer Freiheitsstrafe. Da weiß ich auch nicht, wie man sich da rausreden kann.
    Daher mal mit dem SB reden, wie denn die Zuverlässigkeit wieder hergestellt werden kann. Denn was soll sonst die Anhörung? Ist aber auch kleinkariert, weil in 3 Monaten die Frist abgelaufen wäre.

    Den Absatz bezüglich WBK und Abgabe der Waffen ist wohl ein Textbaustein bei denen. Ist auch unerheblich, weil der Verlust der Zuverlässigkeit den Widerruf allee waffenrechtlichen Erlaubnisse nach sich zieht.

  • Kleinkariert find ich das auch, aber mich verwundert es auch, dass das gerade jetzt erst aufkommt; wenn es aus Italien so eine Meldung an die deutschen behörden gab, und ich wirklich in Italien Rechtskräftig verurteilt bin seit 19.04.2006, dann hätte die Mitteilung an die Deutschen behörden doch auch schon vor Jahren kommen müssen, oder nicht?

    Da ja die Frist in drei Monaten abläuft, wie sieht es dann aus, den KWS einfach abzuliefern, und dann neu zu beantragen? diese Möglichkeit muss ich morgen bei meinem RA-Termin auf alle Fälle mal klären.

    Auf alle Fälle möchte ich Einsicht ins BZR haben, und wenn es wirklich eine Verurteilung gegen mich gibt dann möchte ich dazu ein Aktenzeichen und über meinen Rechtsanwalt Akteneinsicht haben; weil so wie ich die Sache sehe muss eine Verurteilung wenndann ohne stichhaltige Beweise gefällt worden sein, noch dazu ohne mir die Möglichkeit zu geben mich durch einen Anwalt verteidigen zu lassen, noch hatte ich mangels Info die Möglichkeit, rechtsmittel gegen dieses mehr als Fadenscheinige Urteil geltend zu machen.

    ich halte euch auf alle Fälle weiterhin auf dem Laufenden was passiert und bin für neue Infos immer offen

    Grüsse,

    Flo

  • Kleinkariert find ich das auch, aber mich verwundert es auch, dass das gerade jetzt erst aufkommt; wenn es aus Italien so eine Meldung an die deutschen behörden gab, und ich wirklich in Italien Rechtskräftig verurteilt bin seit 19.04.2006, dann hätte die Mitteilung an die Deutschen behörden doch auch schon vor Jahren kommen müssen, oder nicht?


    Ich weiß nicht wann ausländische Verfehlungen ins das BZR eingetragen werden. Mich hat diese von Dir geschilderte Tatsache überhaupt gewundert. Aber soweit ich weiß, werden Verurteilungen überhaupt erst bemerkt, wenn der SB ins BZR im Rahmen der Regelüberprüfung guckt. Das kann ja dauern. Zwar haben die neueren Waffenbesitzer einen Vermerk auf die Meldekrate des Einwohnermeldeamtes. Aber ich weiß nicht, ob es da einen Datenabgleich zum Gericht gibt, der dann zusätzlich eine Meldung an die Waffenbehörde veranlasst, so dass Verfehlungen auch ohne Regelüberprüfungen bemerkt werden. Da bin ich überfragt.
    Ich vermute auch nein, weil die Behörde nach § 4, Abs 3 ohnehin spätestens alle 3 Jahre den Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu überprüfen hat. Daher gehe ich davon aus, dass genau das passiert ist. Das erklärt dann auch die Dauer.

    § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
    ...
    (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen sowie in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen.
    ...

    Nachtrag: Ich nehme diese Info von Dir mal auf, denn das hat mich doch etwas überrascht.

  • Hi Waffenexperte, :)

    was mich jetzt an der Sache sehr wundert, ist zwar nur ein kleiner "Schönheitsfehler", aber dieser würde wiederum dafür sprechen, das Du das Opfer einer Verwechslung bist.

    Wenn die it. Behörden Dir mehrfach ein Schriftstück zustellen wollten, das aus irgendwelchen Gründen nicht funktionierte, wäre die übliche Praxis das Polizeirevier Deines Wohnortes hier in Deutschland anzuschreiben, mit der Bitte Dir das Ganze zu übergeben.

    Vielleicht wurde das aus irgendwelchen Gründen nicht gemacht, keine Ahnung. Ansonsten hättest Du mindestens mehrere Benachrichtigungskarten im Briefkasten gehabt.

    Im Übrigen kommt mir die Strafe für den von Dir geschilderten Unfall sehr hoch vor. Dein Anwalt sollte dringend feststellen, was es hier in Deutschland dafür für eine Strafe gegeben hätte. Vielleicht ist über diese Schiene was zu machen. Wenn das Urteil stark überzogen ist, weil sie dauernd vergeblich versucht haben Dich zu erreichen, dann ist das Urteil eher eine Ordnungsstrafe und hat dann mit dem Grunddelikt nichts mehr zu tun.

    Aber nimm Dir in dem Fall einen guten Anwalt, der sich natürlich auch mit it. Strafverfahrensrecht auskennen sollte.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Da ja die Frist in drei Monaten abläuft, wie sieht es dann aus, den KWS einfach abzuliefern, und dann neu zu beantragen? diese Möglichkeit muss ich morgen bei meinem RA-Termin auf alle Fälle mal klären.

    "Was tun, wenn der Sachbearbeiter bei Neubeantragung die Eignung in Frage stellt" solltest Du auch ansprechen. Das könnte er wahrscheinlich bei einer 5 Jahre zurückliegenden "bekannten Tatsache" ermessensgemäß auch gut sein lassen, aber wer weiß ?

    Andreas

  • Hallo zusammen,

    Schützling: einfach so "mal hingehen" halte ich für eine nicht so gute Idee, ich denke ich werde zumindest die Stellungnahme Rechtssicher durch einen Anwalt aufsetzen lassen; ich bin mir da auch nicht so sicher, dass man da nicht schnell zu aussagen "hingeführt" wird, die sich hinterher als nicht so gut erweisen...

    Aber trotzdem danke allen mitschreibern

    Gruss, Flo