@ emptY: Bearbeite bitte deinen Thread und streiche bitte die Stelle wo du beschrieben hast wo man die Teufelsteile herbekommt, sonst kommen noch ganz andere an die Dinger...Aber irgendwie kann ich es nicht fassen das Baumarkt die Teile verkauft... so ein S cheiß
Minderjähriger mit VS erwischt, wieviel Strafe droht?
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Pulli123 -
19. Januar 2011 um 17:18 -
Geschlossen
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Ach da wird garnichts grosses passieren, als ich mit 15 oder 16 war das mit meiner HW94 auf der Strasse wild rum geballert
habe haben meine Eltern auch keine Strafe bekommen wie gesagt meine Mutter hat die Waffe ja wieder abholen dürfen. Und
das beste an der sache kommt noch ich hab meine Mutter so lange am Silvester genervt bis ich sie wieder bekommen habe. -
Ach da wird garnichts grosses passieren, als ich mit 15 oder 16 ........
Ist ja schon ein paar Tage her, wenn das Geburtsdatum im Profil richtig ist.
Ob die Aussage noch aktuellen Wert hat wage ich zu bezweifeln. -
Ja das Geburtsdatum stimmt natürlich und es ist auch schon ein paar Tage her aber wie gesagt ich denke nicht
an einer grossen Sache. -
Da ich mich Tag ein Tag aus mit Wirtschaftsrecht etc. befasse, ist mir mal bei den Entscheidungen der Gerichte etwas aufgefallen.
Wenn Taten (egal welche) in Ballungszentren passieren, dann werden diese meist härter bestraft und verfolgt als in Gegenden wo es zu 99,99% friedlich zugeht.
Ich könnte mir daher gut vorstellen, dass gerade in Berlin wo die Kriminalitätsrate sehr hoch ist, gleich "im Vollen" dagegen vorzugehen um u.U. den Leuten die sich etwas zu Schulden kommen lassen gleich einen kräftigen Denkzettel zu verpassen.
Meiner Meinung nach wird es zu Verhandlung kommen, denn Vergehen gegen das WaffG werden wohl nicht unter den Tisch gekehrt, insbesondere in Berlin nicht.
Jedoch ist natürlich so, dass am Ende der Richter entscheiden wird und alle Umstände des Falls beleuchten wird.Oli
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Na,ich waere da nicht so sicher,das nix passiert.Wir leben in der Zeit nach dem 11September und etlichen Amoklaeufen,heutzutage wird jeder kleine Verstoss gegen das WaffG hart bestraft.Denke mal,so min n 4stellige Geldbuße wird drin sein,sowohl beim Jugendlichen,als auch beim Erziehungsberechtigten.Wobei der Jugendliche natuerlich ersatzweise paar hundert Sozialarbeitsstd ableisten oder Wochenendarreste absitzen darf.
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Na sagen wir mal so......Wenn es so war wie voher von einem User erzählt, dass er vor´m Haus geschossen hat, dann kann man da u.U. zum Entschluss kommen, dass es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt und es beim "hintern versolen" bleibt.
Falls der Bub jedoch mit der Waffe durch Berlin Kreutzberg gezogen ist, sieht die Sache deutlich anders aus.....
Theoretisch und ich meine wirklich nur theoretisch, könnte man einen u 18 jährigen wegen dem Besitz von Zigaretten ind er Öffentlichkeit bzw. dem Rauchen in der Öffentlichkeit schon das leben zur Hölle machen.....denn es muss ja in einem "Verhältnis" zur Tat stehen.
Wenn ich mir das so überlege, dann wären 10.000 Euro angebracht für das Vergehen mit einer scharfen Waffe, aber jedoch nicht mit einer SSW, das wäre ja das selbe wie o.g. man einem 15 illegalen Drogenmissbrauch unterstellen würde, nur weil er sich von Mutti oder Pappi ne Schachtel HB geklaut hat und diese mit seinen Kumpels auf´m Sportplatz wegpafft.
Oli -
Wie lustig ist das das denn Ich hab darmals mit 13 mein Vater ne Schachtel HB geklaut und mit mein
Kumpels aufm Sportplatz weggepafft, als wenns meine Geschichte ist. -
Also alleine das benutzen an Silvster in der Öffendlichkeit, kann bis zu 10.000 euro kosten + VS ohne EWB und MES Schein ergibt eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten oder bis zu 10.000 euro Geldstrafe. Was die Eltern wegen der Waffe betrift, konnte ich grade nichts finden, es dürfte sich aber dabei um eine Haftstrafe Handelen.
MFG
CannyDas Überlassen einer nicht erwerbsscheinpflichtigen Waffe an einen Unberechtigten (Minderjährigen) ist eine Ordnungswidrigkeit die mit bis zu 10.000€ bestraft wird.
Bei den VS weiß ich nicht, das wird aber auf jeden Fall auch eine Menge Ärger geben...
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das wird aber auf jeden Fall auch eine Menge Ärger geben...
Und das ist auch gut so!
Mal ehrlich wie doof darf man sein? -
Mir und ein Kumpel hat die Polizei auch mit 15 Jahren 2 Waffen abgenommen. Die Waffen wurden eingezogen aber wir beide haben keine Strafe bekommen die Eltern auch nicht. Aber das war vor 4 Jahren wie das heute ausgeht weiß ich net.
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Irgendwie ergeben sich hier parallelen zu dem hier oder? Mit 15 eine SSW
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Irgendwie ergeben sich hier parallelen zu dem hier oder? Mit 15 eine SSW
Nicht wirklich. Dort wurde die böse Tat ja anscheinend noch nicht umgesetzt. Aber in diesem Fall hier sieht das dummerweise anders aus, und da kommen halt auch gleich mehrere Sachen zusammen, was das Ganze nicht besser (billiger) machen dürfte...
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als ich mit 13 auf dem rosenmontagszug vogelschreck verschossen habe kahm ein polizist und bat mich damit aufzuhören wegen der pferde.
hier auf dem dorf in einer weinbaugegend war vogelschreck völlig normal. als kinder gingen wir damit in den wingert um die stare zu verscheuchen. heute ist das ein schweres verbrechen!
damals hatte fast jeder junge im dorf ein luftgewehr . ich kann mich an keinen einzigen fall erinnern das damit mal was passiert ist! es war damals einfach ehrensache vernünftig damit umzugehen, man wollte schlieslich nicht das die eltern das gewehr wegschliesen. ich kann mich noch gut erinnern wie mir mein vater schon als kind das schießen und den richtigen umgang mit "waffen" beigebracht hat, dieses vertrauen wollte ich nie enttäuschen! heute ebenfalls ein schweres verbrechen! manchmal glaube ich das die heutige zeit trotz dieser rigieden verbrechensverfolgung nicht sicherer geworden ist. -
Hier wurde mal eine Strafe verhängt wegen VS Vogelschreck - so kann's kommen!
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Nachdem jetzt jeder zweite Forenuser von seinen jugendlichen Straftaten erzählt hat und wir zu dem Schluss gekommen sind dass der anfangs erwähnte 15-jährige bestraft wird oder auch nicht,
könnte bitte ein Moderator oder Admin den Thread schließen?
Irgendwie glaube ich nicht dass der Thread sich zum positiven hin entwickelt... -
@Baumstamm-klar,im prinzip hast du ja Recht.Das deutsche WaffG ist uebertrieben,stellenweise unsinnig,und gummiartig auslegbar,zu ungunsten des Waffenbesitzers.Aber wir muessen uns halt an das Gesetz halten,egal,was wir davon halten.Aendern muesste man es,nicht dagegen verstoßen.Nur,wie stellt man das an,ohne(entgegen landlaeufiger Meinung)ner ordentlichen Lobby?
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@ Threadstarter
Ich muss ehrlich sagen, dass das eine ziemlich blöde Aktion war.
Dein Kumpel hat sich des unerlaubten Besitzes einer
nicht erlaubnispflichtigen Waffe (SSW) schuldig gemacht,
das ist eine Ordnungswidrigkeit.Hinzu kommt das unerlaubte Führen der Waffe,
das ist eine Straftat, das Abfeuern ebenfalls.Zusätzlich noch der unerlaubte Besitz von Munition,
auch eine Straftat...Das gibt richtig Ärger,
das genaue Strafmaß kann aber nur der Richter festlegen,
es sollte wohl im Bereich von 1 Jahr auf Bewährung plus Geldstrafe liegen.Ich hoffe auch, dass dein Kumpel nicht so blöd war,
auszuplaudern, dass er die Waffe von seinen
Eltern hat, ansonsten gibt das eine zusätzliche Geldstrafe.@ Alle
Ich persönlich würde zwar jedem raten, sich an die Regeln zu halten,
erst Recht, wenn man eine WBK hat oder haben will
ABER ich kann nichts Verwerfliches daran sehen, wenn
jemand auf eigenes Risiko die Gesetze bricht;
diese sind schließlich hochgradig schwachsinnig. -
1. War es nicht mein Kumpel sondern mein Cousin... bitte richtig lesen!
2. Jetzt willst du uns hier auch noch sagen er solle vor Gericht lügen?! Tolle Tips hier!
ICH BITTE HIERMIT DARUM,DASS DER THREAD GESCHLOSSEN WIRD!!!!
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keine ahnung wie man die gesetze ändern kann, was man tun kann ist ein verantwortungsvoller umgang untereinander und ein verantwortungsvoller umgang mit waffen fördern. das wäre für mich wichtiger als jedes gesetz!
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