F-Schalldämpfer

Es gibt 66 Antworten in diesem Thema, welches 8.507 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. August 2015 um 03:03) ist von Torben.

  • Ich habe einen Weihrauch :F: Schalldämpfer. Auf der Verpackung (Pappröhre) und auf dem Dämpfer selbst steht deutlich: "Nur für Luftgewehre mit "F" Kennzeichnung" (nicht WBK-pflichtig).

    Warum betonen die ausdrücklich Luftgewehre und schließen offenbar eine (genehmigte) Verwendung Luftpistolen ausdrücklich aus? Ich wüsste nicht, was gesetzlich dagegen sprechen würde. Weiß das jemand?

  • Gesetzlich steht dem nichts im Wege nur baut Weihrauch m.W. keine schalldämpferfähige Luftpistole.

    vita brevis, ars longa

  • Mich würde auch interessieren, warum die nur für Gewehre mit F-Kennzeichnung daraufschreiben? Schließlich sind SD auch an DDR-Waffen welche von vor 1970 erlaubt. Richtig müsste es dann heißen: "Nur zur Verwendung an freien Waffen".

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Vielleicht eine Art von falsch verstandenem vorauseilendem Gehorsam?
    Damit keiner mit einem überstarken 5,5er pre-1970 Luftgewehr sich so einen Dämpfer kauft, wohl wissend, dass er ihn daran nutzen darf, nur um damit (dann natürlich illegal) die Zahl der Kleintiere in der Umgebung zu dezimieren und auch Menschen ordentlich zu gefährden?

    M.E. ist die Aufschrift nicht gearade verkaufsfördernd, weil sie unnötigerweise irritiert.
    Das Gesetz enthält keinerlei direkte Passagen zu Verwendungseinschränkungen, nur zu Besitzeinschränkungen.


    Stefan

  • Zitat

    Mich würde auch interessieren, warum die nur für Gewehre mit F-Kennzeichnung daraufschreiben? Schließlich sind SD auch an DDR-Waffen welche von vor 1970 erlaubt. Richtig müsste es dann heißen: "Nur zur Verwendung an freien Waffen".

    nein, das ist nur erlaubt bei ddr gewehren unter 7,5 joule. die f kennzeichnung bedeute nicht "freie waffe" sondern sie ist eine leistungsangabe. schalldämpfer benötigen überhaupt keine kennzeichnung.

  • rechtlich ist es doch so:

    sd in kombination mit waffe <7,5 joule erlaubt.
    gleicher sd in kombination mit waffe >7,5 joule nicht erlaubt.
    gleicher sd ohne waffe erlaubt.

    was der hersteller nun draufschreibt ist eigentlich egal.

  • Ich bin zur Überzeugung gekommen, dass das "nur für LG" eine Angabe des Herstellers ist. Er hat diesen SD wohl nur für LG konstruiert und geprüft. Das hat nichts mit irgendwelchen gesetzlichen Vorgaben zu tun, solange man sich im "F"-Bereich bewegt.
    So denke ich mir das und der Beitrag von Sascha belegt das ja auch irgendwie.

  • gleicher sd in kombination mit waffe >7,5 joule nicht erlaubt.

    Bist du dir da 100% sicher? Die Schalldämpfer sind doch den Waffen gleichgestellt für die sie sind.
    Das heißt: Waffe frei ab 18 = SD frei ab 18. Und auch Gewehre von vor 1970 bzw. der DDR sind frei.

    Im gesetz steht doch nur etwas von Gleichstellung und nicht von F oder nicht F.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Im gesetz steht doch nur etwas von Gleichstellung und nicht von F oder nicht F.


    Nö, steht da nicht. Da steht nur, dass LG vor 1.1.1970 zum freien Erwerb kein F benötigen.
    Der freie SD verlangt nach meiner Auffassung ein F-gekennzeichnetes Gewehr. Das steht ja drauf.
    Sonst müsste der SD im Umkehrschluss auch für (freie) Vorderlader zulässig sein - theoretisch betrachtet. Diese Waffen haben kein F, sind aber auch erlaubnisfrei.

  • Bist du dir da 100% sicher? Die Schalldämpfer sind doch den Waffen gleichgestellt für die sie sind.
    Das heißt: Waffe frei ab 18 = SD frei ab 18. Und auch Gewehre von vor 1970 bzw. der DDR sind frei.

    Im gesetz steht doch nur etwas von Gleichstellung und nicht von F oder nicht F.


    Wenn der Schalldämpfer der Waffe gleichgestellt ist, könnte man es so auslegen dass ein Schalldämpfer für eine Waffe aus der DDR ebenfalls aus der DDR stammen muss? Naja, meine Vermutung wäre einfach dass der Hersteller des SDs mit seiner Beschreibung auf der sicheren Seite stehen will.

  • Auf einer Luftdruckwaffe mit mehr als 7,5 J darf aber kein F mehr sein. Bei Leistungssteigerungen muß es ja auch entfernt werden.

    Wenn der SD auf einem Pre70er-Export-HW35 sitzt, darf er daher kein F mehr haben, da er sich plötzlich in einen Pre70er-Export-HW35-gleichgestellten Gegenstand verwandelt hat.

    Die Idee mit dem SD für Vorderladergewehre ist auch nicht schlecht. Jetzt müsse man nur jemanden finden, der Vorderlader herstellen darf.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Hmm,
    warum so kompliziert denken :D Ob das nun für Luftgewehr oder Luftdruckwaffe drauf steht... montiert das an eurer LP oder am LG und freut euch ;) Ob das nun auf Lg´s ohne :F: erlaubt ist..also vor 1970 weist nicht mal der Gesetzgeber! Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt :D So sehe ich das... warum groß überlegen. Waffen ohne :F: und mehr als 7,5 Joule dürfen eh nur auf schiesstängen benutzt werden, und da wird kaum jemand nen alten Knicker schiessen, und recht nicht mit Schalli.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (4. Januar 2011 um 19:47)

  • Wenn man sich genau an das hält was der jeweilige Hersteller auf seinen Schalldämpfer gedruckt hat ist man zumindest auf der sicheren Seite.

    Alles andere ist nicht 100%tig abgesichert, muß aber auch nicht direkt verboten sein.

    Wer etwas abweichendes vor hat sollte sich da evtl. mit dem Hersteller kurzschliessen?

    Vielleicht sollte man einmal bei Weihrauch nachfragen weshalb man explizit nur Luftgewehre angegeben hat.

  • Oh mein gott, man kann aber auch Krümel kacken.

    Die Verwendung eines SD regelt doch das WaffG eindeutig. Die Aufschrift ist lediglich ein Hinweis des Herstellers darauf.
    Wie kommt man auf die blödsinnige Annahme, dass man den SD nicht an LPs nicht verwenden darf? 8|

    Die Hersteller haben besseres zu tun, als ihre Aufschriften wie einen Gesetzesentwurf auf jede kleine Ungereimtheit zu prüfen.

  • Die Hersteller haben besseres zu tun, als ihre Aufschriften wie einen Gesetzesentwurf auf jede kleine Ungereimtheit zu prüfen.

    Außerdem: Wenn man wirklich spitzfindig GANZ genau draufschreibt wofür der Dämpfer denn jetzt benutzt werden darf beklagen sich anschließend wieder alle hier im Forum warum die Hersteller Romane auf die Waffe lasern.

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer