Ich habe einen Weihrauch Schalldämpfer. Auf der Verpackung (Pappröhre) und auf dem Dämpfer selbst steht deutlich: "Nur für Luftgewehre mit "F" Kennzeichnung" (nicht WBK-pflichtig).
Warum betonen die ausdrücklich Luftgewehre und schließen offenbar eine (genehmigte) Verwendung Luftpistolen ausdrücklich aus? Ich wüsste nicht, was gesetzlich dagegen sprechen würde. Weiß das jemand?